LKW abschleppen: Wer darf das eigentlich?

LKW abschleppen lassen: Gesetzliche Vorgaben sind auch hier zu beachten.
LKW abschleppen lassen: Gesetzliche Vorgaben sind auch hier zu beachten.

Auch LKW können liegen bleiben oder einen Unfall haben – die wichtigste Frage in einem solchen Fall betrifft dann meistens die Bergung bzw. das Abschleppen des betroffenen Fahrzeugs. Wer darf eigentlich einen LKW abschleppen und welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein? Dass es auch diesbezüglich gesetzliche Regelungen gibt, sollte nicht verwundern.

Wie diese Vorschriften zum Abschleppen von einem LKW nach einem Unfall oder einer Panne aussehen, welche Abschleppkosten auf LKW-Fahrer bzw. den Halter zukommen können und was es darüber hinaus noch zu beachten gibt, erläutert der nachfolgende Ratgeber näher.

Wann handelt es sich um Abschleppen?

Ist ein Kraftfahrzeug durch einen Schaden oder einen Unfall betriebsunfähig, kann es mit Hilfe andere Fahrzeuge abgeschleppt werden. In der Regel wird dies als Nothilfemaßnahme angesehen, welche nur kurzfristig stattfinden darf. Um diese Maßnahme zu ermöglichen, können die beiden Fahrzeuge entweder über ein Seil, eine Stange oder eine sogenannte Abschleppachse verbunden werden.

Ob mit Achse, Stange oder Abschleppseil, ein LKW darf nur bis zur nächsten Ausfahrt, Parkplatz oder Werkstatt geschleppt werden.
Ob mit Achse, Stange oder Abschleppseil, ein LKW darf nur bis zur nächsten Ausfahrt, Parkplatz oder Werkstatt geschleppt werden.

Für alle Verkehrsteilnehmer ist § 15a der Straßenverkehrsordnung (StVO) von Bedeutung. Dieser bildet die rechtliche Grundlage. Demnach gilt, dass die am nächsten gelegene Werkstatt angefahren werden muss. Das heißt, dass das abgeschleppte Fahrzeug nicht bis nach Hause oder zur Wunschwerkstatt geschleppt werden darf, wenn diese zu weit entfernt liegen.

Bleibt das Fahrzeug auf der Autobahn liegen, ist diese beim Abschleppen über die nächste Abfahrt zu verlassen. Des Weiteren darf mit einem abgeschleppten Fahrzeug die Autobahn auch nicht befahren werden. Darüber hinaus ist bei allen Abschleppvorgängen an beiden Fahrzeugen die Warnblinkanlage einzuschalten. Diese Vorschriften sind selbstverständlich auch dann zu befolgen, wenn Verkehrsteilnehmer einen LKW abschleppen.

Wie darf ein LKW abgeschleppt werden?

Bei einem LKW unterliegt die Pannenhilfe weiteren Regelungen. In der Regel sind PKW nicht dazu geeignet, einem LKW als Abschlepper zu dienen. Üblicherweise verfügen diese Fahrzeuge nicht über die notwendige Zugkraft bzw. die zulässige Anhängelast. Daher wird im Normalfall ein besonderer Abschleppwagen für den liegengebliebenen LKW gerufen.

Ein LKW-Abschleppdienst ist darauf spezialisiert, LKW sicher zur Werkstatt oder zumindest auf den nächstmöglichen Abstellplatz zu bringen. Meist kann solch ein Abschleppdienst einen LKW auf unterschiedlichen Arten bewegen und verfügt über das notwendige Wissen, wie das Fahrzeug für die Fahrt gesichert werden muss.

So kann es durchaus passieren, dass Laien weitere Schäden am Fahrzeug verursachen, wenn sie einen LKW abschleppen wollen aber nicht wissen, was zu tun ist. Unter bestimmten Umständen muss beispielsweise die sogenannte Kardanwelle ausgehängt werden, damit es nicht zu Getriebeschäden oder Ölaustritten kommt. Ein LKW-Pannendienst weiß, wann dies zu tun ist.

Üblicherweise darf nur die Zugmaschine vom LKW abgeschleppt werden. Mit Anhänger ist das nur in Ausnahmen zulässig.
Üblicherweise darf nur die Zugmaschine vom LKW abgeschleppt werden. Mit Anhänger ist das nur in Ausnahmen zulässig.

Darüber hinaus darf auch nur die Zugmaschine abgeschleppt werden, der Anhänger ist abzukoppeln. Allerdings gilt dies nur dann, wenn der stehenbleibende Anhänger keine Gefahr für andere darstellt. So darf auf der Autobahn beispielsweise eine Zugmaschine mit Anhänger bis zum nächsten Rast- oder Parkplatz bzw. zur nächsten Ausfahrt abgeschleppt werden. Müssen Unternehmen oder Pannendienste einen LKW so abschleppen, darf dies üblicherweise nur auf Anordnung der Polizei geschehen, die dann auch meist eine Eskorte stellt.

 Wie teuer wird das Abschleppen beim LKW?

Aufgrund des Aufwands und der meist notwendigen größeren Fahrzeuge, kann einen LKW abschleppen zu lassen Kosten von einigen hundert Euro bedeuten. Allerdings variieren die Preise je nach beauftragtem Unternehmen, Region sowie Größe und Gewicht des LKWs.

Es kann durchaus auch eine Rolle spielen, ob die Fahrer bzw. deren Unternehmen Mitglied in einem Automobilclub sind. Denn oft kann dies Rabatte mit sich bringen. Auch die Tageszeit und der zeitliche Aufwand für das Abschleppen beeinflussen die Kosten, die sich durchschnittlich zwischen 200 und 1000 Euro wiederfinden. Gebühren für einen Standplatz können dann zusätzlich anfallen, wenn Unternehmen LKW abschleppen.

FAQ: LKW abschleppen

Ist es zulässig, einen LKW abzuschleppen?

Ja, nach einem LKW-Unfall oder einer Reifenpanne dürfen auch LKW abgeschleppt werden. Der Anhänger muss abgekoppelt sein. Das Abschleppen ist nur bis zur nächsten Ausfahrt bzw. Rastplatz möglich.

Muss beim Abschleppen eines LKW die Polizei verständigt werden?

Wird ein ganzer Zug (inklusive Auflieger oder Anhänger) abgeschleppt, ist die Polizei zu informieren. Diese kann das Abschleppen dann begleiten und sicherstellen, dass keine Gefährdung entsteht.

Wie hoch liegen die Kosten, wenn ein LKW abgeschleppt wird?

Da in der Regel ein besondere Abschleppwagen benötigt wird, kommen meist spezialisierte Unternehmen zum Einsatz. Je nachdem zu welcher Tageszeit abgeschleppt wird und wie lange dies dauert, fallen Kosten ab. LKW-Fahrer bzw. Unternehmer sollten mit durchschnittlichen Kosten zwischen 200 und 1000 Euro rechnen.

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Über den Autor

Dörte - Redakteurin
Dörte L.

Dörte studierte an der Uni Potsdam Anglistik und Germanistik. Seit 2016 ist sie Teil des Redaktionsteams von bussgeld-info.de. Ihre redaktionellen Schwerpunkte liegen in Themenbereichen wie ausländische Verkehrsregeln, Vorschriften für Lkw-Fahrer und Bußgelder im Bereich Freizeit und Umwelt.

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