LKW-Fahrverbot in Luxemburg: Sonn- und Feiertage sind tabu

Ein LKW.-Fahrvebrot ist in Luxemburg am Wochenende und Feiertagen zu beachten.
Ein LKW.-Fahrvebrot ist in Luxemburg am Wochenende und Feiertagen zu beachten.

Fahrverbote im Ausland betreffen oft auch LKW-Fahrer. Hierbei handelt es sich dann jedoch nicht um Sanktionen bei Verkehrsverstößen, sondern um Maßnahmen zum Umwelt- und Lärmschutz. Oft dienen sie auch der Verkehrsentlastung. Luxemburg ist eines der Länder, in denen Einschränkungen an bestimmten Tagen zu beachten sind. Wie das LKW- Fahrverbot in Luxemburg aufgebaut ist, unterscheidet sich allerdings von den deutschen Regelungen.

Wann ein Fahrverbot für LKW in Luxemburg gilt, wer es beachten muss und warum Fahrtrichtungen hier eine Rolle spielen, erläutert der nachfolgende Ratgeber.

Wann und für wen gilt ein LKW-Fahrverbot in Luxemburg?

Wichtig ist zunächst, dass außerhalb der Transitstraßen in Luxemburg ein generelles Fahrverbot für ausländische LKW besteht. Diese dürfen also nur die Autobahnen und gekennzeichneten Transitstraßen befahren. Auf diesen ist dann ebenfalls ein LKW-Fahrverbot gültig. Alle Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t dürfen zu bestimmten Zeiten dann auch auf diesen Straßen nicht unterwegs sein. Generell gilt das Verbot abends an Samstagen und an Vortagen eines Feiertags bis zum Ende des Sonntags bzw. des Feiertags.

Wann genau LKW stehenbleiben müssen, ist jedoch davon abhängig, wohin sie unterwegs sind. In Richtung Frankreich sind andere Zeiträume zu beachten als in Richtung Deutschland. Die folgende Übersicht fasst die wichtigsten Zeiten zusammen:

  • Richtung Frankreich: – Samstag von 21:30 Uhr bis Sonntag 21:45 Uhr sowie vom Vortag des Feiertags 21:30 Uhr bis zum Feiertag 21:45 Uhr
  • Richtung Deutschland: – Samstag von 23:30 bis Sonntag 21:45 Uhr sowie vom Vortag des Feiertags 23:30 bis zum Feiertag 21:45 Uhr

LKW, die mehr als 3,5 t wiegen, dürfen ebenfalls nur die ausgeschilderten Transitstrecken nutzen. Die Einfahrt in die Stadt Luxemburg ist generell untersagt. Hierfür benötigen Unternehmen eine Ausnahmegenehmigung.

Besondere Vorschriften für Sondertransporte?

Fahrverbot: Ausländische LKW dürfen in Luxemburg nur die Transitstrecken benutzen.
Fahrverbot: Ausländische LKW dürfen in Luxemburg nur die Transitstrecken benutzen.

Handelt es sich um Gefahrguttransporte oder Fahrzeuge mit Übermaßen, gilt ein LKW-Fahrverbot in Luxemburg zu den gleichen Zeiten wie die allgemeinen Bestimmungen es vorsehen.

Allerdings kann auf bestimmten Strecken auch ein Nachtfahrverbot erlassen bzw. das Fahrverbot am jeweiligen Tag ausgeweitet werden.

Auch in Luxemburg müssen Unternehmen Sondertransporte anmelden. Hier kann es mitunter vorkommen, dass bestimmte Strecken oder Tageszeiten tabu sind. Je nachdem was die LKW für gefährliche Güter befördern oder welche Ausmaße der Transport hat, können auch lokale Verkehrsbestimmungen greifen. Dann handelt es sich um ein spezielles LKW-Fahrverbot in Luxemburg.

FAQ: LKW-Fahrverbot in Luxemburg

Gibt es ein LKW-Fahrverbot in Luxemburg?

Ja, ausländische LKW über 7,5 t dürfen außerhalb der Transitstrecken in Luxemburg nicht fahren. Generell gilt zudem ein Fahrverbot von Samstag bis Sonntag sowie vom Vortag und am eigentlichen Feiertag.

Wann dürfen LKW nicht fahren?

In Richtung Frankreich gilt das LKW-Fahrverbot von 21:30 am Vortag bis 21:45 Uhr am Folgetag. In Richtung Deutschland beginnt es um 23:30 Uhr und endet um 21:45 Uhr am Folgetag.

Was gilt für LKW zwischen 3,5 t und 7,5 t?

Auch sie dürfen nur die Transitstrecken befahren, allerdings ohne ein Fahrverbot beachten zu müssen. In die Stadt Luxemburg dürfen sie nicht einfahren.

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Über den Autor

Dörte - Redakteurin
Dörte L.

Dörte studierte an der Uni Potsdam Anglistik und Germanistik. Seit 2016 ist sie Teil des Redaktionsteams von bussgeld-info.de. Ihre redaktionellen Schwerpunkte liegen in Themenbereichen wie ausländische Verkehrsregeln, Vorschriften für Lkw-Fahrer und Bußgelder im Bereich Freizeit und Umwelt.

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