LKW-Fahrverbot: In Polen müssen Laster an bestimmten Tagen ruhen

LKW-Fahrverbot: In Polen müssen die Fahrzeuge zu bestimmten Zeiten stehen bleiben.
LKW-Fahrverbot: In Polen müssen die Fahrzeuge zu bestimmten Zeiten stehen bleiben.

In vielen Ländern Europas gelten Fahrverbote für LKW ab einem bestimmten Gesamtgewicht. Üblicherweise sind diese an Wochenenden und Feiertagen oder auch in den Ferienzeiten gültig. Eine einheitliche Regelung dazu gibt es in Europa nicht. So bestimmt jedes Land selbst, ob und wann LKW fahren dürfen. Ein LKW-Fahrverbot in Polen ist daher gar nicht so unwahrscheinlich.

Doch gibt es ein solches überhaupt? Der folgende Ratgeber geht näher darauf ein, zu welchen Zeiten ein Fahrverbot für LKW in Polen zu beachten ist. Des Weiteren erläutert er auch, was der Unterschied zu den deutschen Regelungen ist.

Wann und für wen gilt in Polen ein LKW-Fahrverbot?

Berufskraftfahrer sind in der Regel aufgrund ihrer Erfahrung daran gewöhnt, Fahrverbote im Ausland in ihre Planung mit einzubeziehen. So müssen Sie diese auch für Fahrten nach Polen einkalkulieren. Denn in unserem Nachbarland gibt es ein generelles Fahrverbot für LKW an bestimmten Tagen und zu bestimmten Zeiten.

Polen: Das LKW-Fahrverbot gilt für Fahrzeuge ab 12 t im gesamten Land.
Polen: Das LKW-Fahrverbot gilt für Fahrzeuge ab 12 t im gesamten Land.

Grundsätzlich gilt das LKW-Fahrverbot in Polen für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 12 t an Feiertagen und Vortagen zu diesen. Humanitäre Hilfstransporte und Busse sind davon ausgenommen.

Wichtig ist auch, dass ein generelles Verbot das ganze Jahr über und im gesamten Land zu beachten ist. Hinzukommt dann noch eine besondere Regelung zu den Sommerferien.

An Feiertagen müssen LKW zwischen 08:00 und 22:00 Uhr stehen bleiben. Am Vortag gilt das LKW-Fahrverbot von 18:00 bis 22:00 Uhr. Laut dem Auswärtigen Amt sind an folgenden Tagen diese Vorschriften gültig:

  • 01.01. Neujahr
  • Ostersonntag
  • Ostermontag
  • 01.05. Tag der Arbeit
  • Pfingstsonntag
  • Pfingstmontag
  • Fronleichnam
  • 15.08. Maria Himmelfahrt
  • 01.11. Allerheiligen
  • 11.11. Unabhängigkeit Polens
  • 25.12. und 26.12. Weihnachtsfeiertage

Am 24.12. und 31.12. gelten die Regelungen für einen Vortag zum Feiertag jedoch nicht. Hier bestehen derzeit keine Einschränkungen für LKW-Fahrer.

Ferien- und Sonntagsfahrverbot in Polen

Ein Sonntagsfahrverbot ist in Polen während der Sommerferien zu beachten.
Ein Sonntagsfahrverbot ist in Polen während der Sommerferien zu beachten.

Neben dem generellen LKW-Fahrverbot in Polen gibt es spezielle Vorschriften für die Ferienzeit im Sommer. Das Fahrverbot ist auch in diesem Fall in ganz Polen für LKW ab 12 t gültig. Es beginnt mit dem ersten Freitag nach dem Ende des Schuljahres oder auch genau an dem Freitag, an dem dieses endet. Der letzte Sonntag vor Schulbeginn stellt das Ende des Ferienfahrverbots dar. Das bedeute also, dass nur im Sommer ein Sonntagsfahrverbot in Polen zu beachten ist.

Doch dürfen LKW die ganzen Ferien über nicht fahren oder nur in bestimmten Zeiträumen? Das LKW-Fahrverbot gilt in Polen während der Sommerferien nur am Wochenende zu folgenden Zeiten:

  • Freitag 18:00 bis 22:00 Uhr
  • Samstag 08:00 bis 14:00 Uhr
  • Sonntag 08:00 bis 22:00 Uhr

Hier unterscheidet sich unser Nachbarland von den deutschen Regelungen. In Deutschland gibt es Ferienfahrverbote in der Regel nur für bestimmte Strecken, nicht aber für das gesamte Bundesgebiet.

FAQ: LKW-Fahrverbot in Polen

Gibt es ein LKW-Fahrverbot in Polen?

Ja, LKW dürfen in Polen das ganze Jahr an Feiertagen und Vortagen zu diesen nicht fahren. Welche Tage das betrifft, erfahren Sie hier.

Gibt es bestimmte Regelungen in den Sommerferien?

Ja, in den Sommerferien besteht an den Wochenenden ein LKW-Fahrverbot. Welche Tageszeiten betroffen sind, lesen Sie hier.

Ist ein Nachtfahrverbot in Polen zu beachten?

Nein, ein Nachtfahrverbot gibt es in Polen für LKW nicht.

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Über den Autor

Dörte - Redakteurin
Dörte L.

Dörte studierte an der Uni Potsdam Anglistik und Germanistik. Seit 2016 ist sie Teil des Redaktionsteams von bussgeld-info.de. Ihre redaktionellen Schwerpunkte liegen in Themenbereichen wie ausländische Verkehrsregeln, Vorschriften für Lkw-Fahrer und Bußgelder im Bereich Freizeit und Umwelt.

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