Slowenien ist, was den Transit und Güterverkehr anbelangt, eine wichtige Route über den Balkan Richtung Osten. Wie in vielen anderen europäischen Ländern gelten in Slowenien bestimmte Vorschriften in Bezug auf diesen Güterverkehr. So ist ein LKW-Fahrverbot auch in Slowenien auf bestimmten Strecken und an bestimmten Tagen zu beachten.
Der folgende Ratgeber geht näher darauf ein, wo in Slowenien ein LKW-Fahrverbot gilt und wann dieses zu befolgen ist. Darüber hinaus betrachtet er auch etwaige Regelungen zu sogenannten Sondertransporten und ob eventuell bestehende Umweltzonen ein Fahrverbot mit sich bringen können.
Inhaltsverzeichnis
LKW-Fahrverbot: Wann in Slowenien der LKW stehen bleiben muss
Ein generelles Fahrverbot für LKW ist in Slowenien an Sonn- und Feiertagen sowie an arbeitsfreien Tagen zu beachten. Es gilt für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen über einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 t. Das Fahrverbot ist zwischen 08:00 und 21:00 Uhr auf definierten Streckenabschnitten im Transitbereich gültig. Auf diesen bestimmten Abschnitten müssen Fahrer dieses dann auch in beide Fahrtrichtungen befolgen.
Darüber hinaus gelten an den Wochenenden von Ende Juni bis Anfang September weitere Zeiten in denen ein LKW-Fahrverbot in Slowenien Bestand hat.
Grundsätzlich sollen diese Verbote den Ferien- und Wochenendverkehr entzerren und für eine Beruhigung sorgen. Umweltzonen gibt es in Slowenien keine, daher sind diesbezügliche keine Fahrverbote im Ausland für LKW zu beachten.
Folgende Tage sind im Sommer in Slowenien mit einem LKW-Fahrverbot für bestimmte Strecken belegt:
- Am Samstag zwischen 08:00 und 13:00 Uhr
- An Sonn- und Feiertagen sowie an arbeitsfreien Tagen zwischen 08:00 und 21:00 Uhr
Auf der Strecken Ljubljana – Koper – Grenze Kroatien und Postojna – Rijeka gilt das Fahrverbot im Sommer an Samstagen zwischen 06:00 und 16 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen zwischen 08:00 und 24:00 Uhr.
Ein LKW-Fahrverbot gilt in Slowenien auch im Nordosten auf den Strecken G1-6 (Jelšane – Postojna) sowie G1-7 (Starod – Kozina). Hier soll der Transitverkehr ausschließlich über die Autobahnen A1, A2, A4 und A5 laufen. Allerdings gibt es einige Ausnahmen von diesem Fahrverbot. Fahrzeuge, die aus Italien kommen und Ware in Slowenien oder bestimmten kroatischen Regionen abladen bzw. zum Firmensitz dort zurückkehren, sind vom Fahrverbot ausgenommen.
Das gilt auch für Fahrzeuge, welche aus diesen Gebieten nach Italien fahren. Haben die Fahrzeuge Waren in Slowenien geladen, dürfen sie ebenfalls nach Kroatien fahren, ohne das LKW-Fahrverbot für Slowenien auf diesen Strecken beachten zu müssen.
Des Weiteren sind im Frühjahr und im Herbst einige Strecken von starken Winden betroffen, was zusätzliche Fahrverbote für LKW mit sich bringen kann. Diese werden dann in der Regel durch Verkehrszeichen und über Informationen im Radio bekannt gegeben. Gleiches gilt auf Abschnitten, die bei schlechten Witterungsbedingungen für Fahrzeuge über 7,5 t kaum oder gar nicht passierbar sind.
Vorschriften für Sondertransporte
Ein LKW-Fahrverbot kann in Slowenien auch auf sogenannte Sondertransporte zutreffen. Das können beispielsweise Gefahrguttransporte sein oder Fahrzeuge mit Übermaßen. Für diese gelten grundsätzlich die generellen Zeiten für LKW ab 7,5 t an Wochenenden und Feiertagen ebenso wie regionale Bestimmungen.
Welche Vorschriften zu befolgen sind, müssen Fahrer und Unternehmen vor einer Fahrt abklären. Ein permanentes LKW-Fahrverbot gilt in Slowenien für Sondertransporte an den Grenzübergängen Secovlje, Socerga, Vinica, Rigonce und Gibina.
FAQ: LKW-Fahrverbot in Slowenien
Ja, in Slowenien gilt ein LKW Fahrverbot an den Wochenenden sowie an Feiertagen. Alle Fahrzeuge und Fahrzeuggespanne über 7,5 t müssen diese beachten.
Wann ein LKW-Fahrverbot in Slowenien zu beachten ist, zeigt die Übersicht hier. Die gesonderten Zeiten für bestimmte Streckenabschnitte sind in der Regel durch Verkehrszeichen angezeigt.
Für Sondertransporte gelten die gleichen Tage und Zeiten wie für LKW ab 7,5 t. Darüber hinaus können auch regionale Bestimmungen in Kraft sein.