LKW: Ein Fahrverbot gilt in Tschechien an bestimmten Tagen

Ein LKW-Fahrverbot ist in Tschechien u. a. auf Autobahnen zu beachten.
Ein LKW-Fahrverbot ist in Tschechien u. a. auf Autobahnen zu beachten.

Berufskraftfahrer bekommen es nicht selten auch mit einem Fahrverbot im Ausland zu tun. Oft handelt es sich dabei um gesetzliche Bestimmungen, die den Verkehrsfluss regulieren und die Umweltbelastung reduzieren sollen.

Auch bei unseren Nachbarn sind diese Maßnahmen nicht selten. Doch müssen Fahrer ein LKW-Fahrverbot in Tschechien beachten?

Ob beispielsweise nur ein Sonntagsfahrverbot in Tschechien gültig ist oder ob auch an Feiertagen die Fahrzeuge stehen bleiben müssen, betrachtet der nachfolgende Ratgeber näher. Darüber hinaus erläutert er, zu welchen Zeiten ein Fahrverbot für LKW in Tschechien zu beachten ist und für welche Fahrzeuge eines solches dann gilt.

FAQ: LKW-Fahrverbot in Tschechien

Gibt es ein generelles LKW-Fahrverbot in Tschechien?

Nein, allerdings gilt auf Autobahnen und bestimmten Nationalstraßen ein Fahrverbot für LKW in Tschechien. Dieses ist an Sonn- und Feiertagen zu beachten.

Für wen gilt das LKW-Fahrverbot?

LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t sowie Fahrzeugkombinationen (LKW + Anhänger) mit mehr als 3,5 t dürfen an diesen Tagen auf den betreffenden Straßen in Tschechien nicht unterwegs sein.

Wann ist das Fahrverbot zu beachten?

Das LKW-Fahrverbot in Tschechien gilt an Sonn- und Feiertagen zwischen 13:00 und 22:00 Uhr. Welche weiteren Zeiten in diesem Zusammenhang wichtig sind, erfahren Sie hier.

Tschechien in LKW-Fahrverbot: Welche Zeiten sind wichtig?

Tschechien: Ein LKW-Fahrverbot gilt an Sonn- und Feiertagen.
Tschechien: Ein LKW-Fahrverbot gilt an Sonn- und Feiertagen.

An Sonn- und Feiertagen ist auf bestimmten Straßen ein LKW-Fahrverbot in Tschechien gültig. Hierbei handelt es sich um Autobahnen sowie um Europastraßen und Nationalstraßen der 1. Ordnung.

Auf allen anderen Straßen ist kein generelles Fahrverbot gültig, allerdings können die lokalen Behörden ein solches bei Bedarf aussprechen.

Betroffen vom LKW-Fahrverbot sind in Tschechien LKW mit einem Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen. Auch Kombinationen von LKW und Anhängern, die ein Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen haben, müssen das Fahrverbot beachten. Diese gilt an jedem Sonn- und Feiertag von 13:00 bis 22:00 Uhr.

Darüber hinaus gibt es in Tschechien auch ein Ferienfahrverbot. Auch dieses betrifft Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t und gilt auf Autobahnen, Europa- und Nationalstraßen der 1. Ordnung. Hier darf vom 01.07. bis zum 31.08. in folgenden Zeiten nicht gefahren werden:

  • 17:00 bis 21:00 Uhr am Freitag
  • 07:00 bis 13:00 am Samstag
  • 13:00 bis 22:00 am Sonntag
Ausnahmen vom Fahrverbot für LKW müssen in Tschechien beantragt werden.
Ausnahmen vom Fahrverbot für LKW müssen in Tschechien beantragt werden.

Sonder- und Gefahrguttransporte unterliegen diesen Bestimmungen ebenfalls. Zudem kann es hier zu weiteren Beschränkungen kommen. Fahrer bzw. Unternehmen sollten sich diesbezüglich bei den zuständigen Behörden informieren.

Ausnahmen vom LKW-Fahrverbot in Tschechien

Ausnahmen vom LKW-Fahrverbot treffen in Tschechien nur auf bestimmte Arten von Fahrzeugen oder Transporten zu. Sind diese nicht generell bestimmt, ist eine Ausnahmegenehmigung bei den zuständigen Behörden zu beantragen.

So gelten Ausnahmen unter anderem für Transporte von leicht verderblichen Waren, wenn diese mindestens die Hälfte des Ladevolumens des Fahrzeugs ausmachen. Auch die Beförderung von lebenden Tieren oder der Transport von Treibstoff für Tankstellen können unter diese Ausnahmen fallen.

Die Post, das Militär, die Polizei, der Katastrophenschutz sowie die Rettungsdienste sind ebenfalls grundsätzlich vom LKW-Fahrverbot in Tschechien ausgenommen. Gleiches gilt für Fahrschulfahrzeuge und Transporte von empfindlichen Stoffen.

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Über den Autor

Dörte - Redakteurin
Dörte L.

Dörte studierte an der Uni Potsdam Anglistik und Germanistik. Seit 2016 ist sie Teil des Redaktionsteams von bussgeld-info.de. Ihre redaktionellen Schwerpunkte liegen in Themenbereichen wie ausländische Verkehrsregeln, Vorschriften für Lkw-Fahrer und Bußgelder im Bereich Freizeit und Umwelt.

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