LKW: Parken ist nur in bestimmten Gebieten erlaubt

Für LKW gelten, was das Parken und Halten anbelangt, die gleichen gesetzlichen Vorschriften wie für alle anderen Kraftfahrer. Das bedeutet auch, dass LKW-Fahrer beim Parken darauf achten müssen, dass sie nicht gegen diese Regelungen verstoßen. Sanktionen für das falsche Abstellen eines LKWs richten sich nach den Vorgaben des Bußgeldkatalogs.

VerstoßBußgeldPunkte
LKW auf Geh- oder Radwegen geparkt55 EUR
... Standzeit länger als 1 Stunde mit
Behinderung
70 EUR1
LKW auf Sperrflächen geparkt25 EUR
LKW im Parkverbot geparkt25 EUR
.... mit Behinderung40 EUR
... Standzeit länger als drei Stunden mit
Behinderung
40 EUR
nicht platzsparend geparkt10 EUR
außerhalb der zulässigen Zeiten geparkt30 EUR
Anhänger länger als 2 Wochen abgestellt20 EUR
unzulässig auf Kraftfahrstraßen oder
Autobahnen geparkt
70 EUR1

Was gilt beim LKW als Parken?

Für LKW gelten beim Parken die gleichen Regelungen wie für alle anderen Kraftfahrer auch.
Für LKW gelten beim Parken die gleichen Regelungen wie für alle anderen Kraftfahrer auch.

Für alle Verkehrsteilnehmer wird in § 12 der Straßenverkehrsordnung (StVO) definiert, wann es sich um Parken handelt. Dies gilt selbstverständlich auch für LKW. Ein Parken liegt demnach dann vor, wenn Halter ihr Fahrzeug abstellen und dieses länger als drei Minuten verlassen. Drüber hinaus wird hier auch festgelegt, wann Halten und Parken erlaubt ist und wann nicht.

Grundsätzlich dürfen Kfz und LKW nur dort parken, wo sie keine Gefährdung oder Behinderung darstellen. Dies gilt, sofern das Parken und Halten nicht durch die Vorschriften der StVO untersagt  oder durch Verkehrszeichen anderweitig geregelt ist. Des Weiteren muss auch darauf geachtet werden, dass das Fahrzeug platzsparend abgestellt wird.

Doch wo dürfen LKW eigentlich parken? Aufgrund ihrer Ausmaße stellt sich die Parkplatzsuche in der Regel relativ schwierig dar. Komplizierter wird es dann auch noch, wenn bestimmte Regelungen zum Abstellen von LKW zu beachten sind. Es macht durchaus einen Unterschied, wo Fahrer ihren LKW parken, denn innerorts und außerorts ist das nicht in jedem Fall so einfach möglich. Oft stellt sich hier auch die Frage: „Darf ein LKW im Wohngebiet parken?“ oder muss dieser immer auf einem gesondert ausgewiesenen LKW-Parkplatz abgestellt werden.

Parkplatz innerorts: Was LKW-Fahrer wissen sollten

Nicht nur nach einer Schicht fragen sich Berufskraftfahrer oft, wo sie ihr Gefährt abstellen können. Auch während der gesetzlich vorgeschriebenen Pausen- und Ruhezeiten muss der richtige LKW-Stellplatz erst einmal gefunden werden. Besonders prekär ist die Parkplatzsituation innerorts und auf Autobahnen, denn neben den PKW suchen auch LKW Plätze zum Parken und diese sind rar.

Auf einem speziellen LKW-Parkplatz kann das Fahrzeug in der Regel dauerhaft stehen.
Auf einem speziellen LKW-Parkplatz kann das Fahrzeug in der Regel dauerhaft stehen.

Für LKW ist es zudem auch wichtig, welches Gewicht sie haben und zu welcher Tageszeit sie abgestellt werden sollen. Darüber  hinaus kann der Ort an dem der LKW parken soll ebenfalls von Bedeutung sein, wenn es darum geht, ob das Abstellen erlaubt ist.

Auch innerorts kann es ausgewiesene LKW-Stellplätze geben, die in der Regel durch entsprechende Verkehrszeichen ausgeschildert. Oftmals ist für LKW das Parken im Mischgebiet oder einem reinen Gewerbegebiet im öffentlichen Straßenland bzw. auf Parkplätzen gestattet. Auch hier gilt, dass die Fahrzeuge keine Gefährdung oder Behinderung darstellen dürfen. Anders sieht das jedoch aus, wenn es sich um ein reines Wohngebiet handelt. Für LKW ist das Parken hier nur in Ausnahmefällen erlaubt.

LKW: Parken im Wohngebiet und wann das zulässig ist

Für einen LKW ist das Parken im Wohngebiet nur in Ausnahmefällen erlaubt.
Für einen LKW ist das Parken im Wohngebiet nur in Ausnahmefällen erlaubt.

Dass in Wohngebieten LKW-Parkplätze besonders schwer zu finden sind, ist kein Wunder. Hier gibt es kaum oder gar kein Gewerbe und LKW benötigen in der Regel eher nur kurze Zeiträume, um Waren anzuliefern und abzuholen.  Zum Abstellen von LKW sind hier, wie bereits erwähnt, besondere Vorgaben zu beachten.

In Wohngebieten oder in solchen, die zur Erholung dienen oder auf Klinikgelände und in Kurparks dürfen Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t zwischen 22 Uhr und 6 Uhr früh nicht abgestellt werden. Das gilt auch für LKW-Anhänger mit einem Gesamtgewicht von mehr als 2 t. Des Weiteren gilt an Sonn- und Feiertagen dort ein generelles LKW-Parkverbot.

Eine Ausnahme besteht unter anderem dann, wenn es einen speziell ausgewiesenen Parkplatz für LKW gibt. Dieser darf und muss in Bezug auf die Ruhezeiten dann genutzt werden. Des Weiteren kann ein LKW ausnahmsweise im Wohngebiet stehen. Die StVO erlaubt dies im öffentlichen Straßenland, wenn ein Abstellen nicht regelmäßig stattfindet und das Fahrzeug nur für eine kurze Zeit geparkt wird. Verstoßen Fahrer von LKW durch regelmäßiges Parken gegen diese Vorschrift, müssen sie mit einem Bußgeld von 30 Euro rechnen.

Das Parken auf dem eigenen Grundstück ist selbstverständlich uneingeschränkt gestattet, allerdings gilt dies nur, wenn der LKW das Grundstück auch erreichen kann. Besteht beispielsweise ein Durchfahrtsverbot für LKW in diesem Wohngebiet,  ist klar, dass Fahrer den LKW dort nicht parken können.

Parken in Gewerbegebieten

In ausgewiesenen Industrie- und Gewerbegebieten können Fahrer den LKW dauerhaft parken. Gleiches gilt in der Regel auch für Mischgebiete in denen sowohl Wohnraum als auch Gewerbe ansässig sind. Auch hier ist darauf zu achten, dass die abgestellten Fahrzeuge keine Behinderung oder Gefährdung darstellen. 

LKW sind wie alle anderen Fahrzeuge im öffentlichen Straßenland am rechten Straßenrand abzustellen bzw. es müssen die Parkflächen genutzt werden, die geeignet sind. Wollen Fahrer ihren LKW auf Supermarktparkplätzen parken, muss eine Genehmigung eingeholt werden. Denn hier handelt es sich üblicherweise um Privatgelände, welches nur mit der Erlaubnis des Eigentümers genutzt werden darf.

LKW außerorts abstellen: Was ist erlaubt

Einen Parkplatz für LKW zu finden, kann recht schwierig sein.
Einen Parkplatz für LKW zu finden, kann recht schwierig sein.

Außerorts den LKW parken zu können, stellt sich mitunter sogar schwieriger dar als innerhalb von Ortschaften oder Städten. Denn in der Regel ist das Abstellen nur auch speziellen LKW-Parkplätzen, Parkplätzen mit ausreichend Fläche oder auf Rastanlagen gestattet. So können die zuständigen Gemeinden für Gebiete in ihrem Zuständigkeitsbereich, die jedoch außerhalb der Orts- bzw. Stadtgrenze liegen, ein LKW-Parkverbot aussprechen.

Das Fahrzeug darf dann beispielsweise nicht am Fahrbahn- oder Straßenrand dauerhaft abgestellt werden. Parken LKW-Fahrer ihr Gefährt dennoch auf  Flächen wo dies nicht gestattet ist, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die entsprechend geahndet wird. Das Parken auf Autobahnen ist für alle Kraftfahrer grundsätzlich verboten. Gemäß laut § 18 StVO gilt außerhalb von Rastanlagen und Parkplätzen ein absolutes Halteverbot. Daher ist selbstverständlich auch für LKW das Parken hier untersagt. Gleiches gilt auch in Zu- und Abfahrten der Rastanlagen bzw. der Parkplätze oder Tankstellen.

Ein Verstoß gegen das Halteverbot bedeutet in der Regel ein Bußgeld von 70 Euro und Punkte in Flensburg. Gefährden Verkehrsteilnehmer durch dieses Verhalten andere, erhöhen sich sowohl das Bußgeld als auch die Punkte.

Gibt es Regelungen für LKW-Anhänger beim Parken?

Ohne Zugmaschine dürfen Fahrer im öffentlichen Straßenland einen LKW-Anhänger parken, wenn dies nicht länger als zwei Wochen am Stück in Anspruch nimmt. Wie bei den Fahrzeugen an sich, darf auch von einem abgestellten Anhänger keine Behinderung oder Gefährdung ausgehen

Darüber hinaus gelten die gleichen Regelungen wie für einen LKW. Das Parken muss platzsparend erfolgen und am rechten Straßenrand. Auf den LKW-Parkplätzen ist das Abstellen eines Anhängers hingegen dauerhaft und uneingeschränkt möglich.

FAQ: Mit dem LKW Parken

Mit welchen Bußgeldern ist beim Falschparken mit einem LKW zu rechnen?

Parken Fahrer den LKW falsch, fallen Verwarn- und Bußgelder an. Wie hoch diese sein können, zeigt unsere Bußgeldtabelle hier.

Ist gesetzlich bestimmt, wo ein LKW geparkt werden darf?

Ja, in § 12 der Straßenverkehrsordnung (StVO) wird definiert, wann das Abstellen eines Fahrzeugs als Parken gilt und wann dies erlaubt ist.

Gibt es Vorschriften zum Parken in Wohngebieten?

Ja, soll ein LKW in einem Wohngebiet geparkt werden, muss darauf geachtet werden, dass Fahrzeuge über 7,5 t zwischen 22 Uhr und 6 Uhr früh nicht abgestellt werden dürfen.

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Über den Autor

Dörte - Redakteurin
Dörte L.

Dörte studierte an der Uni Potsdam Anglistik und Germanistik. Seit 2016 ist sie Teil des Redaktionsteams von bussgeld-info.de. Ihre redaktionellen Schwerpunkte liegen in Themenbereichen wie ausländische Verkehrsregeln, Vorschriften für Lkw-Fahrer und Bußgelder im Bereich Freizeit und Umwelt.

Bildnachweise

1 Kommentare zu “LKW: Parken ist nur in bestimmten Gebieten erlaubt

  1. Thomas B.

    Hallo
    Bei uns ist ein allgemeines Wohngebiet, wo ein Nachbar regelmäßig seit 6 Jahren mit seinem 18to LKW auf der Straße parkt.
    Ich habe dies nun schon mehrfach angezeigt und von der Stadt folgende Antwort erhalten.

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    es war die Frage hinsichtlich der bauplanungsrechtlichen Einstufung einer klassifizierten Straße in der Siedlungsfläche (Wohnbebauung) und die damit verbundene Einstufung dieser Straße (Frankfurter Straße) zu klären.
    Anlass waren Verwarnungsverfahren nach der Straßenverkehrsordnung bezüglich Abstellen von Fahrzeugen größer als 7,5 Tonnen auf der Straße „Frankfurter Straße“ innerhalb der Ortslage Hohenzell (Kreisstraße 946).
    Die Abteilung Regionalplanung des Regierungspräsidiums Darmstadt als zuständige Planungsbehörde für die Stadt Schlüchtern hat sich zu dieser Frage zurückgemeldet. Über den Inhalt der Rückmeldung teilen wir Ihnen folgendes mit:
    Es muss hierbei der dienende Faktor der Straße berücksichtigt werden. Dient die Straße (hier Frankfurter Straße, K 946) einzig der Erschließung der anliegenden Grundstücke, so ist sie der dortigen Gebietskategorie (Wohnbaufläche) zuzuordnen.
    Dient die Straße überörtlichen Zwecken, dann zählt sich nicht zur Gebietskategorie.
    Da die Kreisstraße eine überörtliche Straße ist dient sie nicht ausschließlich der Erschließung der Grundstücke und nimmt somit nicht die dortige Gebietskategorie ein. Die Darstellung im Flächennutzungsplan (gelb für die Straße, rot für die Wohnbaufläche) ist somit richtig. Die Straßenfläche muss somit nicht rot (als Wohnbaufläche) dargestellt sein.
    Aus Sicht der Straßenverkehrsbehörde findet der Tatbestand [von Redaktion editiert – Tatbestandsnummer entfernt] ,“Sie parkten Ihr Kraftfahrzeug mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 t regelmäßig in einem besonderen Gebiet, obwohl dies für diese Zeit verboten war.“ folglich keine Anwendung im Bereich des besagten Straßenteils. Aufgrund der fehlenden tatbestandlichen Voraussetzungen entfällt die Verfolgung von Verwarnungsverfahren nach vorgenannter Tatbestandsnummer.
    Wir bitten um Kenntnisnahme und Beachtung.
    Die Verfahrensbeteiligten erhalten die E-Mail zur Kenntnisnahme in Bcc.
    Mit freundlichen Grüßen aus dem Luftkurort Schlüchtern

    Ich bin sehr erstaunt das auf einer Kreisstrasse parken mit über 7,5 to erlaubt sein soll und somit der Charakter eines Wohngebietes ausgehebelt werden kann.

    Mit freundlichen Grüßen
    [von Redaktion editiert – Name entfernt]

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