Verletzungen der Lendenwirbelsäule (LWS) führen oftmals zu erheblichen Beeinträchtigungen im Alltag. Die Stabilität sowie die Bewegungsmöglichkeiten sind nach Unfällen oder Stürzen, die Prellungen der LWS zur Folge hatten, oft in Mitleidenschaft gezogen. Doch kann eine solche LWS-Prellung Schmerzensgeld begründen?
Im Normalfall steht für die meisten nach einem Unfall die Genesung im Vordergrund, sodass sie sich eher weniger mit dem Thema Schmerzensgeld befassen. Ist es dann doch einmal soweit, kommen eine Vielzahl an Fragen auf. Viele wissen nicht, wann sie Ansprüche dieser Art anbringen oder wie sie dies tun können. Ob bei einer LWS-Prellung Schmerzensgeld verlangt werden kann, bei wem ein solcher Anspruch geltend gemacht werden muss und wie hoch eine Entschädigung in so einem Fall ausfallen kann, betrachtet der nachfolgende Ratgeber näher.
Inhaltsverzeichnis
Wann ist Schmerzensgeld bei einer LWS-Prellung möglich?
Rechtlich begründet sich ein Anspruch auf Schmerzensgeld bei Prellungen, Knochenbrüchen oder anderen Verletzungen in § 253 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Wichtig ist, um überhaupt einen Anspruch zu haben, müssen die Verletzungen durch andere verursacht worden sein und Geschädigte keine oder nur teilweise Schuld an den Schäden tragen.
Da es sich hier um einen Anspruch aus dem Zivilrecht handelt, müssen Geschädigte diesen beim Schädiger oder dessen Versicherung geltend machen.
Schmerzensgeld für eine LWS-Prellung kann also von jedem selbst angemeldet werden. Doch auch die Unterstützung eines Anwalts kann hier hilfreich sein. Sowohl bei einer außergerichtlichen als auch bei einer gerichtlichen Lösung, kann ein Anwalt die Ansprüche durchsetzen.
Ist eine außergerichtliche Einigung nicht möglich, wird bis 5.000 Euro vor einem Amtsgericht verhandelt. Ein Anwalt ist hier nicht zwingend notwendig. Sind die Summen jedoch höher, findet die Verhandlung vor einem Landesgericht statt. Dort muss ein Anwalt anwesend sein und eine Vertretung stattfinden.
LWS-Prellung: Höhe vom Schmerzensgeld
Die Höhe von einem Schmerzensgeld ist von vielen verschiedenen Faktoren abhängig. Im Einzelfall beeinflussen die Schwere der Verletzung sowie etwaige Folgeschäden oder auch wie lange Betroffene arbeitsunfähig waren die Summe, die bei einer LWS-Prellung als Schmerzensgeld gezahlt wird.
Nachfolgend sind Beispiele für eine Schmerzensgeldtabelle zum Thema „LWS-Prellung und Schmerzensgeld“ aufgeführt:
Verletzung | Summe in € | Gericht, Jahr, Aktenzeichen |
---|---|---|
LWS-Prellung mit mittelschwerem HWS-Syndrom | etwa 3.000 | OLG Saarbrücken, 2013, Az. 4 U 587/10 |
Prellungen an LWS, Becken und Knie | etwa 1.500 | AG Tauberbischofsheim, 1989, Az. C 514/88 |
LWS- und Brustkorbprellung, Gehirnerschütterung, | etwa 1.300 | LG Frankenthal, 1990, Az. 4 S 208/90 |
Prellungen an LWS, Schädel, Becken und Knie | etwa 500 | LG Gießen, 2001, Az. 4 O 345/00 |
FAQ: Schmerzensgeld bei einer LWS-Prellung
Wurde Ihre LWS-Prellung von einer anderen Person verursacht, können Sie normalerweise Schmerzensgeld beanspruchen.
In welcher Höhe sich das Schmerzensgeld bei einer Prellung der Lendenwirbelsäule ungefähr bewegt, verrät diese Schmerzensgeldtabelle.
Allgemein ist es die Aufgabe der Versicherung des Schädigers, für das Schmerzensgeld bei einer erlittenen LWS-Prellung aufzukommen.