Es dauert nur den Bruchteil einer Sekunde, das Blitzlicht zuckt fast unmerklich durch den Äther. Doch wird dieser Augenblick in den kommenden Wochen das Leben des Fahrers merklich beeinflussen. Er wird einen Bußgeldbescheid erhalten, in welchem er von den Sanktionen in Kenntnis gesetzt wird, die die Behörde für ihn aufgrund des Tatvorwurfes für angemessen hält. Sie können von einem einfachen Bußgeld über Punkte in Flensburg bis hin zum Fahrverbot reichen.
Doch auf welcher Grundlage basiert diese Entscheidung? Die Antwort liefert das Messprotokoll, welches vom Blitzer neben dem Blitzerfoto angefertigt wird. Hier sind alle entscheidenden Daten zum Tathergang aber auch zum Messvorgang und dem Blitzer selbst festgehalten. Das Messprotokoll im Blitzer ist deshalb ein entscheidendes Dokument nicht nur für die Verkehrsbehörde, sondern auch für den Bürger, der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen möchte.
In diesem Artikel erfahren Sie, was ein Messprotokoll im Blitzer aufzeichnet und wie Sie die Daten einsehen können.
Inhaltsverzeichnis
Das wird im Messprotokoll vom Blitzer festgehalten
Neben den offensichtlich notwendigen Informationen, die in einem Messprotokoll vom Blitzer dokumentiert werden, finden sich hier auch Daten, die Sie vielleicht nicht vermutet hätten. Folgend eine Aufzählung der wichtigsten Aufzeichnungen:
- Ort und Datum des Verstoßes – Dabei werden in der Regel auch Höhe und Ausrichtung des Messgerätes angegeben, was Ihnen wichtige Informationen darüber gibt, ob der Blitzer richtig aufgstellt war.
- Geschwindigkeitsmessung inklusive erlaubter Geschwindigkeit
- Gegebenenfalls Abstandsmessung zum Vordermann
- Dokumentation der Ampelphase (bei Rotlichtblitzern)
- Fahrbahnbreite – Dabei wird auch angegeben, welche Breite die einzelnen Fahrstreifen haben.
- Blitzermodell – Diese Information ist wichtig für Sie, damit Sie das Protokoll auf bekannte Fehlerquellen des jeweiligen Blitzers untersuchen können.
- Beginn und Ende des Messvorgangs
- Positionierung des Messgerätes zum Fahrbahnrand
- Datum der letzten Eichung, sowie Datum der nächsten Eichung des Messgerätes
- Namen und Unterschriften der Messbeamten – Das Protokoll der Messung wird also nicht ausschließlich automatisch hergestellt. Es wird geprüft und unterzeichnet.
Die Aufzeichnung dieser Daten in einem Messprotokoll durch den Blitzer dienen zum einen natürlich der Dokumentation des jeweiligen Verkehrsverstoßes. Zum anderen soll jedoch auch garantiert werden, dass die Messung vor Gericht Bestand hat.
Das Protokoll dieser Messung wird in der Regel noch durch die im verhängten Bußgeldbescheid erlassenen Sanktionen ergänzt, bevor es zu den Akten kommt.
Akteneinsicht und Einspruch bei fehlerhafter Aufzeichnung
Wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten, können Sie diesem einige Informationen entnehmen, die aus dem Messprotokoll des Blitzers stammen. Jedoch erhalten Sie ungefragt keine Einsicht in das Protokoll.
Bei Zweifeln an der Messmethode oder wenn dem Bescheid kein Blitzerfoto beiliegt, können Sie Akteneinsicht beantragen . In der Regel wird Ihnen dann Einsicht in das Messprotokoll gewährt.
Blitzer haben je nach Modell und Fabrikat verschiedene Schwachstellen und sind für unterschiedliche Messfehler anfällig. Hier lohnt sich ein genauer Blick auf das Protokoll und wie die Messung vorgenommen wurde.
Zwar können Sie dies im Alleingang durchführen, doch empfiehlt es sich, vor dem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einen Anwalt für Verkehrsrecht zu konsultieren.
Auch dieser wird das Messprotokoll aus dem Blitzer in Augenschein nehmen und auf möglichen Messfehlern untersuchen. Ein solcher Experte kann eine realistische Einschätzung darüber abgeben, ob Sie im Falle eines Einspruches mit anschließendem Gerichtsverfahren auch Chancen auf Erfolg haben.
FAQ: Messprotokoll beim Blitzer
Bei jeder Geschwindigkeitsmessung muss auch ein Messprotokoll geführt werden, damit die Messung später nachvollzogen und ggf. geprüft werden kann.
Beispielsweise muss das Modell des Blitzers darin festgehalten werden. Was noch im Messprotokoll steht, erfahren Sie hier.
Sie können Akteneinsicht beantragen.
Hallo liebes Anwaltsteam,
ich habe ein Messprotokoll angefordert.
Die Dame von der Stadt, welche alles bearbeitet, teilte mir mit, das ich nicht befugt bin dieses verlangen.
Dies dürfe nur ein RA.
Dabei habe ich vor 2 Jahren schon einmal so ein Protokoll bekommen.
Das Gesetzt wurde doch dahingehend geändert.
Auch Fristen hat die Dame nicht eingehalten, da diese mir gleich ein Mahnbescheid geschickt hat, ohne mir vorher das Messprotokoll zu senden.
Bitte geben Sie mir gerne per Mail Bescheid.
MfG,
Peter H