Bußgeldrechner: Mindestabstand unterschritten
Es ist ein sonniger Tag und Sie sind auf dem Weg in den wohlverdienten Urlaub. Die Straße ergießt sich schlängelnd zwischen Feldern und Berghängen und die Landschaften fliegen nur so dahin. Doch Ihrer Vorfreude auf Entspannung und Erholung wird ein jähes Ende bereitet, als Sie von einem vor Ihnen fahrenden Auto ausgebremst werden, das es mit den Höchstgeschwindigkeiten etwas zu genau nimmt.
Ungeduldig signalisieren Sie dem Vordermann, er möge doch schneller fahren, und ignorieren dabei den Mindestabstand. Doch Vorsicht, wer zu dicht auffährt und den Mindestabstand unterschreitet, riskiert nicht nur einen Unfall und die Gesundheit von sich selbst und anderen Verkehrsteilnehmern, sondern darüber hinaus auch ein schmerzhaftes Bußgeld. Die wichtigsten Fakten zum Thema und die Antwort auf die Frage „Welchen Mindestabstand von einer Ampel muss ich einhalten?“ finden Sie in diesem Beitrag.
Inhaltsverzeichnis
Video: Wie viel Abstand ist notwendig?
Welche Mindestabstände gelten in Deutschland?
Mindestabstände im Straßenverkehr ergeben sich in Deutschland aus der Straßenverkehrsordnung (StVO). Dabei ist zu beachten, dass nicht nur ein Mindestabstand nach vorne gilt, sondern auch einer zur Seite.
Seitenabstand
Ein seitlicher Mindestabstand ist gesetzlich in Verbindung mit dem Überholvorgang festgelegt. Dieser ist in § 5 StVO geregelt. Hier steht:
Beim Überholen muss ein ausreichender Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern, insbesondere zu den zu Fuß Gehenden und zu den Rad Fahrenden, eingehalten werden.
Genaue Maße sind hingegen nicht angegeben. Dies liegt auch daran, dass für verschiedene Fahrzeugtypen und auch die Begebenheiten der Umgebung ein fixer Abstand zu allgemein wäre und dem Einzelfall keine Rechnung tragen würde. Durch das Kriterium, dass der Abstand „ausreichen“ muss, liegt es im Ermessen des Fahrers, eine Situation einzuschätzen und den richtigen Abstand zu wählen, in dem zu keiner Seite eine Gefährdung entsteht.
Auch zum Vorder- und Hintermann ist Abstand zu halten
Wenn Autofahrer über den Mindestabstand reden, dann meinen sie meist den Abstand zwischen zwei Autos auf der Fahrtlinie. Er ist besonders wichtig, da das Nichteinhalten dieses Mindestabstandes zu verheerenden Auffahrunfällen führen kann. In der StVO wird dieser Mindestabstand wie folgt beschrieben:
Der Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug muss in der Regel so groß sein, dass auch dann hinter diesem gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird.
Insofern ist der tatsächlich benötigte Mindestabstand, um einen Auffahrunfall zu vermeiden, sehr stark abhängig von der Fahrtgeschwindigkeit, da diese auch den Bremsweg der Autos beeinflusst. Darüber hinaus sind auch die Wetterverhältnisse, die Verkehrslage und der Fahrzeugtyp entscheidende Faktoren. Deshalb gelten für den Mindestabstand vom Auto unterschiedliche Faustregeln, je nachdem, wo es fährt.
Fahren Sie außerorts, zum Beispiel auf der Autobahn, dann gilt als Faustregel ein Mindestabstand des halben Tachostands in Metern. Fahren Sie also mit 100 km/h, sollten Sie 50 Meter Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug halten. Dies entspricht in Deutschland dem Abstand zwischen zwei Leitpfosten. Dementsprechend kann in vielen Situationen auch gesagt werden, dass zwischen zwei Autos außerorts in der Regel zwei Leitpfosten passen sollten. Dies gilt auch für den Mindestabstand auf der Autobahn.
Allerdings sollten Sie beachten, dass sich der Bremsweg Ihres Autos je nach Witterung und Beladung verändern kann. Ist Ihr Auto falsch beladen oder die Straße nach einem Regenschauer nass, kann der Bremsweg länger ausfallen als gewöhnlich. Außerdem gibt es Situationen, in denen zwar der Bremsweg unverändert bleibt, aber zum Beispiel Ihre Sicht eingeschränkt und so Ihre Reaktionszeit verlängert wird. So können Sie etwa bei Nebel gefährliche Situationen schlechter einschätzen und später erkennen. Dementsprechend sollten Sie in diesem Fall den Mindestabstand erhöhen.
Mindestabstand nicht eingehalten – drohen Strafe oder Bußgeld?
Sollten Sie den Mindestabstand beim Fahren unterschreiten und werden dabei erwischt, müssen Sie mit einem Bußgeld rechnen. Das Bußgeld für einen Mindestabstand, den Sie nicht eingehalten haben, hängt besonders von der Distanz zum vorausfahrenden Fahrzeug ab. Je kleiner der Abstand, desto größer die Gefährdung und desto höher auch das Bußgeld.
Einige Beispiele sollen abschließend verdeutlichen, welche Konsequenzen eine Unterschreitung vom Mindestabstand laut „Bußgeldkatalog Abstand“ haben kann:
Fahrer A fährt mit 100 km/h hinter einem anderen Fahrer, hält aber nur 30 Meter Abstand. Der Wert „halber Tacho bei dieser Geschwindigkeit wäre 50 Meter. Da die Geschwindigkeit höher ist als 80 km/h und da der Abstand zumindest noch größer war als ein Viertel des Tachostands, also größer als 25 Meter, muss Fahrer A mit einem Bußgeld von 35 Euro rechnen.
Fahrer B fährt ebenfalls 100 km/h und fährt bis auf 20 Meter an den Vordermann heran. Da hier der Abstand nur weniger als ein Viertel des Tachostands und noch nicht weniger als vier Zehntel des Tachostands beträgt sowie die Geschwindigkeit über 80 km/h liegt, muss Fahrer B mit einem Bußgeld von 75 Euro sowie mit einem Punkt in Flensburg rechnen.
Andere Formen des Mindestabstandes
Neben dem Mindestabstand bei der Fahrt sehen die StVO und das deutsche Verkehrsrecht im Allgemeinen noch weitere Regulierungen vor. Der folgende Abschnitt führt verschiedene Regelungen auf, die die Mindestabstände zwischen Autos und anderen Objekten in verschiedenen Situationen festlegen.
Mindestabstand an der Ampel
Obwohl viele Autofahrer es nicht wissen, müssen Sie auch einen Mindestabstand zur Ampel in dem Fall einhalten, dass die Ampel andernfalls durch das Fahrzeug verdeckt würde. Der hier vorgesehene Abstand beträgt zehn Meter. Im Regelfall besteht dieses Risiko für kleinere Pkw nicht. Allerdings sollte diese Regel zum Mindestabstand von LKW-Fahrern beherzigt werden. Ansonsten wird der Mindestabstand an einer Ampel durch die Haltelinie markiert und definiert, die sich vor der Ampel findet.
Mindestabstand beim Parken
Konkret ist für das Parken kein spezieller Mindestabstand vorgesehen. Allerdings greift hier ein Prinzip der Teilnahme am Straßenverkehr, welches sich aus §1 StVO ergibt. Hier steht:
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Wer am Verkehr teilnimmt, hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder, mehr als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Diese beiden Regeln, die jeder Fahrschüler im Unterricht vermittelt bekommt, liefern indirekt eine Anleitung, wie sich Autofahrer beim Parken zu verhalten haben und welcher Mindestabstand einzuhalten ist. Wichtig sind hier vor allem der Grundsatz der gegenseitigen Rücksicht sowie die Anweisung, andere Verkehrsteilnehmer so wenig wie möglich zu behindern.
FAQ: Mindestabstand
In Deutschland sind vor allem der Seitenabstand sowie der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug von Bedeutung.
Außerhalb geschlossener Ortschaften sollten Sie sich an der Formel „Abstand gleich halber Tacho“ orientieren. Innerorts hingegen sind drei Pkw-Längen bzw. 15 Meter zum vorausfahrenden Kfz vorgeschrieben.
Auf welche Konsequenzen Sie sich einstellen müssen, wenn Sie sich nicht an den Mindestabstand gehalten haben, können Sie hier kostenlos mit unserem Bußgeldrechner ermitteln.