Gesetzlicher Mindestabstand – welche Regeln gelten?

Tat­bestandBußgeldPunkteFahr­verbotLohnt ein Einspruch?
Sicher­heits­abstand unter­schritten bei einem Tempo bis 80 km/h25 EUReher nicht
Sicher­heits­abstand unter­schritten bei einem Tempo bis 80 km/h mit Gefähr­dung30 EUReher nicht
Sicher­heits­abstand unter­schritten bei einem Tempo bis 80 km/h mit Sach­beschä­digung35 EURHier prüfen **
Sicher­heits­abstand unter­schritten bei mehr als Tempo 80 und der Abstand betrug weniger als 5/10 des Wertes »halber Tacho«75 EUR1Hier prüfen **
weniger als 4/10100 EUR1Hier prüfen **
weniger als 3/10 (Fahr­verbot bei mehr als 100 km/h)160 EUR21 MonatHier prüfen **
weniger als 2/10 (Fahr­verbot bei mehr als 100 km/h)240 EUR22 MonateHier prüfen **
weniger als 1/10 (Fahr­verbot bei mehr als 100 km/h)320 EUR23 MonateHier prüfen **
Bei mehr als Tempo 130 war der Abstand weniger als 5/10 des Wertes »halber Tacho«100 EUR1Hier prüfen **
weniger als 4/10180 EUR1Hier prüfen **
weniger als 3/10240 EUR21 MonatHier prüfen **
weniger als 2/10320 EUR22 MonateHier prüfen **
weniger als 1/10400 EUR23 MonateHier prüfen **

Bußgeldrechner: Mindestabstand unterschritten

Seitlich oder nach vorne, im PKW oder im LKW - welchen Mindestabstand müssen Sie beachten?
Seitlich oder nach vorne, im PKW oder im LKW – welchen Mindestabstand müssen Sie beachten?

Es ist ein sonniger Tag und Sie sind auf dem Weg in den wohlverdienten Urlaub. Die Straße ergießt sich schlängelnd zwischen Feldern und Berghängen und die Landschaften fliegen nur so dahin. Doch Ihrer Vorfreude auf Entspannung und Erholung wird ein jähes Ende bereitet, als Sie von einem vor Ihnen fahrenden Auto ausgebremst werden, das es mit den Höchstgeschwindigkeiten etwas zu genau nimmt.

Ungeduldig signalisieren Sie dem Vordermann, er möge doch schneller fahren, und ignorieren dabei den Mindestabstand. Doch Vorsicht, wer zu dicht auffährt und den Mindestabstand unterschreitet, riskiert nicht nur einen Unfall und die Gesundheit von sich selbst und anderen Verkehrsteilnehmern, sondern darüber hinaus auch ein schmerzhaftes Bußgeld. Die wichtigsten Fakten zum Thema und die Antwort auf die Frage „Welchen Mindestabstand von einer Ampel muss ich einhalten?“ finden Sie in diesem Beitrag.

Video: Wie viel Abstand ist notwendig?

Wann liegt ein Abstandsverstoß vor? Erfahren Sie es im Video.
Wann liegt ein Abstandsverstoß vor? Erfahren Sie es im Video.

Welche Mindestabstände gelten in Deutschland?

Mindestabstände im Straßenverkehr ergeben sich in Deutschland aus der Straßenverkehrsordnung (StVO). Dabei ist zu beachten, dass nicht nur ein Mindestabstand nach vorne gilt, sondern auch einer zur Seite.

Seitenabstand

Ein seitlicher Mindestabstand ist gesetzlich in Verbindung mit dem Überholvorgang festgelegt. Dieser ist in § 5 StVO geregelt. Hier steht:

Beim Überholen muss ein ausreichender Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern, insbesondere zu den zu Fuß Gehenden und zu den Rad Fahrenden, eingehalten werden.

Genaue Maße sind hingegen nicht angegeben. Dies liegt auch daran, dass für verschiedene Fahrzeugtypen und auch die Begebenheiten der Umgebung ein fixer Abstand zu allgemein wäre und dem Einzelfall keine Rechnung tragen würde. Durch das Kriterium, dass der Abstand „ausreichen“ muss, liegt es im Ermessen des Fahrers, eine Situation einzuschätzen und den richtigen Abstand zu wählen, in dem zu keiner Seite eine Gefährdung entsteht.

Auch zum Vorder- und Hintermann ist Abstand zu halten

Wenn Autofahrer über den Mindestabstand reden, dann meinen sie meist den Abstand zwischen zwei Autos auf der Fahrtlinie. Er ist besonders wichtig, da das Nichteinhalten dieses Mindestabstandes zu verheerenden Auffahrunfällen führen kann. In der StVO wird dieser Mindestabstand wie folgt beschrieben:

Der Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug muss in der Regel so groß sein, dass auch dann hinter diesem gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird.

Faustregel für den Mindestabstand: Ein halber Tacho in Metern sollte Sie vom Vordermann trennen.
Faustregel für den Mindestabstand: Ein halber Tacho in Metern sollte Sie vom Vordermann trennen.

Insofern ist der tatsächlich benötigte Mindestabstand, um einen Auffahrunfall zu vermeiden, sehr stark abhängig von der Fahrtgeschwindigkeit, da diese auch den Bremsweg der Autos beeinflusst. Darüber hinaus sind auch die Wetterverhältnisse, die Verkehrslage und der Fahrzeugtyp entscheidende Faktoren. Deshalb gelten für den Mindestabstand vom Auto unterschiedliche Faustregeln, je nachdem, wo es fährt.

Fahren Sie außerorts, zum Beispiel auf der Autobahn, dann gilt als Faustregel ein Mindestabstand des halben Tachostands in Metern. Fahren Sie also mit 100 km/h, sollten Sie 50 Meter Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug halten. Dies entspricht in Deutschland dem Abstand zwischen zwei Leitpfosten. Dementsprechend kann in vielen Situationen auch gesagt werden, dass zwischen zwei Autos außerorts in der Regel zwei Leitpfosten passen sollten. Dies gilt auch für den Mindestabstand auf der Autobahn.

Im Gegensatz zur Autobahn wird der Mindestabstand innerorts in der Regel mit der Strecke beschrieben, die das Auto bei der Fahrt in einer Sekunde zurücklegt. Bei der gewöhnlichen Höchstgeschwindigkeit innerorts von 50 km/h entspricht dies ungefähr 15 Meter oder drei Pkw-Längen.

Allerdings sollten Sie beachten, dass sich der Bremsweg Ihres Autos je nach Witterung und Beladung verändern kann. Ist Ihr Auto falsch beladen oder die Straße nach einem Regenschauer nass, kann der Bremsweg länger ausfallen als gewöhnlich. Außerdem gibt es Situationen, in denen zwar der Bremsweg unverändert bleibt, aber zum Beispiel Ihre Sicht eingeschränkt und so Ihre Reaktionszeit verlängert wird. So können Sie etwa bei Nebel gefährliche Situationen schlechter einschätzen und später erkennen. Dementsprechend sollten Sie in diesem Fall den Mindestabstand erhöhen.

Mindestabstand nicht eingehalten – drohen Strafe oder Bußgeld?

Sollten Sie den Mindestabstand beim Fahren unterschreiten und werden dabei erwischt, müssen Sie mit einem Bußgeld rechnen. Das Bußgeld für einen Mindestabstand, den Sie nicht eingehalten haben, hängt besonders von der Distanz zum vorausfahrenden Fahrzeug ab. Je kleiner der Abstand, desto größer die Gefährdung und desto höher auch das Bußgeld.

Einige Beispiele sollen abschließend verdeutlichen, welche Konsequenzen eine Unterschreitung vom Mindestabstand laut „Bußgeldkatalog Abstand“ haben kann:

Wenn Sie den Mindestabstand nicht einhalten, bringen Sie womöglich sich und Andere in Gefahr.
Wenn Sie den Mindestabstand nicht einhalten, bringen Sie womöglich sich und Andere in Gefahr.

Fahrer A fährt mit 100 km/h hinter einem anderen Fahrer, hält aber nur 30 Meter Abstand. Der Wert „halber Tacho bei dieser Geschwindigkeit wäre 50 Meter. Da die Geschwindigkeit höher ist als 80 km/h und da der Abstand zumindest noch größer war als ein Viertel des Tachostands, also größer als 25 Meter, muss Fahrer A mit einem Bußgeld von 35 Euro rechnen.

Fahrer B fährt ebenfalls 100 km/h und fährt bis auf 20 Meter an den Vordermann heran. Da hier der Abstand nur weniger als ein Viertel des Tachostands und noch nicht weniger als vier Zehntel des Tachostands beträgt sowie die Geschwindigkeit über 80 km/h liegt, muss Fahrer B mit einem Bußgeld von 75 Euro sowie mit einem Punkt in Flensburg rechnen.

Andere Formen des Mindestabstandes

für Ihren empfohlenen Mindestabstand ist Ihr Bremsweg ebenfalls entscheidend.
für Ihren empfohlenen Mindestabstand ist Ihr Bremsweg ebenfalls entscheidend.

Neben dem Mindestabstand bei der Fahrt sehen die StVO und das deutsche Verkehrsrecht im Allgemeinen noch weitere Regulierungen vor. Der folgende Abschnitt führt verschiedene Regelungen auf, die die Mindestabstände zwischen Autos und anderen Objekten in verschiedenen Situationen festlegen.

Mindestabstand an der Ampel

Obwohl viele Autofahrer es nicht wissen, müssen Sie auch einen Mindestabstand zur Ampel in dem Fall einhalten, dass die Ampel andernfalls durch das Fahrzeug verdeckt würde. Der hier vorgesehene Abstand beträgt zehn Meter. Im Regelfall besteht dieses Risiko für kleinere Pkw nicht. Allerdings sollte diese Regel zum Mindestabstand von LKW-Fahrern beherzigt werden. Ansonsten wird der Mindestabstand an einer Ampel durch die Haltelinie markiert und definiert, die sich vor der Ampel findet.

Mindestabstand beim Parken

Konkret ist für das Parken kein spezieller Mindestabstand vorgesehen. Allerdings greift hier ein Prinzip der Teilnahme am Straßenverkehr, welches sich aus §1 StVO ergibt. Hier steht:

(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

(2) Wer am Verkehr teilnimmt, hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder, mehr als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

Diese beiden Regeln, die jeder Fahrschüler im Unterricht vermittelt bekommt, liefern indirekt eine Anleitung, wie sich Autofahrer beim Parken zu verhalten haben und welcher Mindestabstand einzuhalten ist. Wichtig sind hier vor allem der Grundsatz der gegenseitigen Rücksicht sowie die Anweisung, andere Verkehrsteilnehmer so wenig wie möglich zu behindern.

Im Klartext bedeutet dies also, dass Sie beim Parken darauf achten müssen, dass die benachbarten Autos immer noch problemlos ausparken können und dass durch Ihren Wagen keine Gefährdung des stehenden oder fließenden Verkehrs entsteht. Es sollte also beispielsweise nicht aus der Parklücke heraus auf die Straße ragen. Diesen Maßstäben folgend sollten Sie also Ihre Abstände zu anderen Fahrzeugen und Objekten wählen.

FAQ: Mindestabstand

An welche Mindestabstände muss ich mich halten?

In Deutschland sind vor allem der Seitenabstand sowie der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug von Bedeutung.

Wie groß muss der Mindestabstand zum Vordermann sein?

Außerhalb geschlossener Ortschaften sollten Sie sich an der Formel „Abstand gleich halber Tacho“ orientieren. Innerorts hingegen sind drei Pkw-Längen bzw. 15 Meter zum vorausfahrenden Kfz vorgeschrieben.

Was droht bei Verstößen gegen den vorgeschriebenen Mindestabstand?

Auf welche Konsequenzen Sie sich einstellen müssen, wenn Sie sich nicht an den Mindestabstand gehalten haben, können Sie hier kostenlos mit unserem Bußgeldrechner ermitteln.

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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

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