Wer mit einem Kraftfahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen möchte, muss sich an zahlreiche Regelungen und Gesetze halten. Andernfalls würde mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit das komplette Chaos ausbrechen. Doch viele der Regeln sind einem Autofahrer nach einer bestimmten Zeit gar nicht mehr so geläufig, liegt doch der Besuch der Fahrschule schon einige Jahre zurück. Dass das Überfahren einer roten Ampel nicht erlaubt ist, wissen wohl die meisten. Doch wie sieht es mit Mindestabständen aus?
In diesem Ratgeber wollen wir der Frage nachgehen, ob es einen Mindestabstand zur Ampel gibt und wenn ja, wie groß dieser sein muss. Zudem soll geklärt werden, welche Sanktionen einem Fahrzeugführer drohen, wenn er gegen etwaige Regelungen verstößt. Lesen Sie hier mehr!
Inhaltsverzeichnis
Welchen Mindestabstand von einer Ampel muss ein Fahrzeug einhalten?
Gibt es überhaupt einen Mindestabstand zwischen Ampel und Fahrzeug, den es zu wahren gilt? Grundsätzlich ist dies nicht der Fall. Wer sich im fließenden Verkehr mit seinem Auto oder sonstigen Kfz einer Ampel nähert, die er passieren will, der darf bis zur Haltelinie fahren, ohne im Geiste entsprechende Berechnungen über einen etwaigen Mindestabstand anzustellen.
Etwas anderes gilt indes für Situationen, in denen ein Autofahrer vor einer Ampel halten oder parken möchte. Hierbei kommt sodann § 37 Absatz 1 Satz 2 der Straßenverkehrs-Ordnung (kurz: StVO) zum Tragen, der Folgendes besagt:
Wer ein Fahrzeug führt, darf bis zu 10 m vor einem Lichtzeichen nicht halten, wenn es dadurch verdeckt wird.
Der Mindestabstand vor einer Ampel beträgt in derartigen Situationen also 10 m. Übrigens: Auch in der Fahrschule ist diese Frage von Bedeutung. Wer sie falsch beantwortet, kassiert drei Fehlerpunkte.
Mindestabstand zur Ampel nicht gewahrt: Was droht?
Wer sich der Regelung des § 37 Absatz 1 StVO widersetzt, dem drohen Sanktionen. Wie diese im Einzelnen aussehen, können Sie nachfolgender Tabelle entnehmen.
Verstoß | Verwarnungsgeld |
---|---|
Halten bis zu 10 m vor einem Lichtzeichen | 10 € |
... mit Behinderung | 15 € |
Parken bis zu 10 m vor einem Lichtzeichen | 15 € |
... mit Behinderung | 25 € |
... länger als eine Stunde | 25 € |
... zusätzlich mit Behinderung | 35 € |
FAQ: Mindestabstand zur Ampel
Im fließenden Verkehr müssen Sie grundsätzlich keinen bestimmten Abstand zu einer Ampel einhalten, um die Regeln der StVO zu beachten.
Richtig, wer vor einer Amel halten oder parken will, muss einen Abstand von mindestens 10 Metern vor dieser einhalten, wenn er sie sonst verdecken würde.
Wer den Mindestabstand zur Ampel nicht einhält und damit eine Ordnungswidrigkeit begeht, muss mit einem Verwarnungsgeld von 10 bis 35 Euro rechnen.
Hallo,
bei der Neugestaltung einer Straße wurde der Gehweg in der Breite verdoppelt, die Fahrstraße somit schmaler, die Fußgängerampel aber an der alten Stelle belassen, sodass diese nun mitten auf dem 7m breiten Bürgersteig steht. Gibt es eigentlich eine Vorschrift, wie weit eine Fußgängerampel vom Straßenrand entfernt stehen darf, damit der Autofahrer sich auch noch angesprochen fühlen muss?
Auch nach langer Suche konnte ich keine Vorschriften finden.
Können Sie mir behilflich sein?
Vielen Dank im Voraus,
Gunther Rose
Hallo Gunther,
wenden Sie sich mit Ihrer Frage am besten an das zuständige Straßenverkehrsamt.
Die Redaktion von bussgeld-info.de