Mindestabstand vor einer Ampel: Was gilt hier?

Gibt es einen Mindestabstand zu einer Ampel?
Gibt es einen Mindestabstand zu einer Ampel?

Wer mit einem Kraftfahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen möchte, muss sich an zahlreiche Regelungen und Gesetze halten. Andernfalls würde mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit das komplette Chaos ausbrechen. Doch viele der Regeln sind einem Autofahrer nach einer bestimmten Zeit gar nicht mehr so geläufig, liegt doch der Besuch der Fahrschule schon einige Jahre zurück. Dass das Überfahren einer roten Ampel nicht erlaubt ist, wissen wohl die meisten. Doch wie sieht es mit Mindestabständen aus?

In diesem Ratgeber wollen wir der Frage nachgehen, ob es einen Mindestabstand zur Ampel gibt und wenn ja, wie groß dieser sein muss. Zudem soll geklärt werden, welche Sanktionen einem Fahrzeugführer drohen, wenn er gegen etwaige Regelungen verstößt. Lesen Sie hier mehr!


Welchen Mindestabstand von einer Ampel muss ein Fahrzeug einhalten?

Gibt es überhaupt einen Mindestabstand zwischen Ampel und Fahrzeug, den es zu wahren gilt? Grundsätzlich ist dies nicht der Fall. Wer sich im fließenden Verkehr mit seinem Auto oder sonstigen Kfz einer Ampel nähert, die er passieren will, der darf bis zur Haltelinie fahren, ohne im Geiste entsprechende Berechnungen über einen etwaigen Mindestabstand anzustellen.

Beim Halten mit einem Fahrzeug muss ein Mindestabstand zu einer Ampel gewahrt sein.
Beim Halten mit einem Fahrzeug muss ein Mindestabstand zu einer Ampel gewahrt sein.

Etwas anderes gilt indes für Situationen, in denen ein Autofahrer vor einer Ampel halten oder parken möchte. Hierbei kommt sodann § 37 Absatz 1 Satz 2 der Straßenverkehrs-Ordnung (kurz: StVO) zum Tragen, der Folgendes besagt:

Wer ein Fahrzeug führt, darf bis zu 10 m vor einem Lichtzeichen nicht halten, wenn es dadurch verdeckt wird.

Der Mindestabstand vor einer Ampel beträgt in derartigen Situationen also 10 m. Übrigens: Auch in der Fahrschule ist diese Frage von Bedeutung. Wer sie falsch beantwortet, kassiert drei Fehlerpunkte.

Doch was passiert eigentlich, wenn dieser Abstand nicht gewahrt wird? Diese Frage beantwortet Ihnen der nachfolgende Abschnitt.

Mindestabstand zur Ampel nicht gewahrt: Was droht?

Wer sich der Regelung des § 37 Absatz 1 StVO widersetzt, dem drohen Sanktionen. Wie diese im Einzelnen aussehen, können Sie nachfolgender Tabelle entnehmen.

VerstoßVerwarnungsgeld
Halten bis zu 10 m vor einem Lichtzeichen10 €
... mit Behinderung15 €
Parken bis zu 10 m vor einem Lichtzeichen15 €
... mit Behinderung25 €
... länger als eine Stunde25 €
... zusätzlich mit Behinderung35 €

Ein Verstoß gegen die Regelung zum Mindestabstand zu einer Ampel wird mithin weder mit einem Bußgeld, noch mit Punkten oder gar einem Fahrverbot geahndet. Hierbei handelt es sich stattdessen um ein Verwarnungsgeld, das bei vergleichsweise geringfügigen Verkehrswidrigkeiten zum Tragen kommt. Nur für den Fall, dass die Verwarnung nicht akzeptiert wird, kommt es zum Bußgeldverfahren.

FAQ: Mindestabstand zur Ampel

Wie groß muss der Abstand vor einer Ampel mindestens sein?

Im fließenden Verkehr müssen Sie grundsätzlich keinen bestimmten Abstand zu einer Ampel einhalten, um die Regeln der StVO zu beachten.

Also gilt ein Mindestabstand nur beim Parken?

Richtig, wer vor einer Amel halten oder parken will, muss einen Abstand von mindestens 10 Metern vor dieser einhalten, wenn er sie sonst verdecken würde.

Welche Sanktionen drohen?

Wer den Mindestabstand zur Ampel nicht einhält und damit eine Ordnungswidrigkeit begeht, muss mit einem Verwarnungsgeld von 10 bis 35 Euro rechnen.

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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

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2 Kommentare zu “Mindestabstand vor einer Ampel: Was gilt hier?

  1. Gunther R.

    Hallo,
    bei der Neugestaltung einer Straße wurde der Gehweg in der Breite verdoppelt, die Fahrstraße somit schmaler, die Fußgängerampel aber an der alten Stelle belassen, sodass diese nun mitten auf dem 7m breiten Bürgersteig steht. Gibt es eigentlich eine Vorschrift, wie weit eine Fußgängerampel vom Straßenrand entfernt stehen darf, damit der Autofahrer sich auch noch angesprochen fühlen muss?

    Auch nach langer Suche konnte ich keine Vorschriften finden.
    Können Sie mir behilflich sein?
    Vielen Dank im Voraus,

    Gunther Rose

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Gunther,

      wenden Sie sich mit Ihrer Frage am besten an das zuständige Straßenverkehrsamt.

      Die Redaktion von bussgeld-info.de

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