Mittelfinger: Auch im Straßenverkehr nicht folgenlos

Dass sich Verkehrsteilnehmer über andere aufregen, sei es aufgrund der Fahrweise oder anderer Umstände, ist nicht selten. Den Mittelfinger im Straßenverkehr zu zeigen, kann dann jedoch durchaus folgenschwer sein.

VergehenSanktion
Be­leidigung nach § 185 StGBGeld- oder Frei­heits­strafe bis zu einem Jahr

FAQ: Mittelfinger im Straßenverkehr zeigen

Was passiert, wenn Sie den „Stinkefinger“ im Straßenverkehr zeigen?

Zeigen Sie einem anderen Verkehrsteilnehmer den Mittelfinger, gilt das auch im Straßenverkehr als Beleidigung und nicht als Ordnungswidrigkeit. Das Strafmaß liegt nach § 185 Strafgesetzbuch (StGB) entweder bei einer Geld- oder einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr.

Wird das Zeigen eines Mittelfingers automatisch verfolgt?

Nein, es handelt sich um ein Antragsdelikt. Das bedeutet, Betroffene müssen eine solche Beleidigung selbst zur Anzeige bringen. Bei einem Stinkefinger im Straßenverkehr liegt die Beweislast beim Antragsteller.

Sollten Sie einen Mittelfinger im Straßenverkehr anzeigen?

Ob eine Anzeige Erfolg hat oder nicht, hängt vom Einzelfall ab. In der Regel müssen Sie eine Beleidigung durch einen gezeigten Mittelfinger im Straßenverkehr beweisen. Ohne Zeugen kann sich dies als durchaus schwierig erweisen. Mehr dazu erfahren Sie hier.

Video: Beleidigung im Straßenverkehr

Was gilt als Beleidigung im Straßenverkehr? Mehr dazu auch im Video.
Was gilt als Beleidigung im Straßenverkehr? Mehr dazu auch im Video.

Mittelfinger im Straßenverkehr: Welche Konsequenzen drohen hier?

Anzeige: Wegen einem Mittelfinger im Straßenverkehr können Betroffene eine Beleidigung geltend machen.
Anzeige: Wegen einem Mittelfinger im Straßenverkehr kann eine Straftat angezeigt werden.

Viele Verkehrsteilnehmer gehen davon aus, dass das Zeigen des Mittelfingers ein Kavalierdelikt ist. Das kann schon mal passieren und man meint es ja gar nicht so. Allerdings liegen sie mit der Annahme falsch, dass hier nur ein Bußgeld droht.

Den Mittelfinger im Straßenverkehr zu zeigen, ist keine Ordnungswidrigkeit mehr, sondern wird als Beleidigung und somit als Straftat behandelt. Im Klartext heißt das, dass den Mittelfinger zu zeigen, auch im Straßenverkehr eine Strafe und kein Bußgeld nach sich ziehen kann.

Das mögliche Strafmaß wird durch § 185 Strafgesetzbuch (StGB) bestimmt, ist jedoch in der genauen Höhe dann vom jeweiligen Einzelfall abhängig.

Demnach kann eine Beleidigung durch durch Zeigen vom Mittelfinger im Straßenverkehr folgende Strafe nach sich ziehen:

Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe […] bestraft.

In der Regel ist mit einer Geld-, eher seltener mit einer Freiheitsstrafe zu rechnen. So kann den Mittelfinger im Straßenverkehr zu zeigen, recht heftige Konsequenzen mit sich bringen.

Wie kann ich das Zeigen vom Mittelfinger im Straßenverkehr nachweisen?

Stinkefinger im Straßenverkehr: Den Beweis muss der Antragsteller erbringen.
Stinkefinger im Straßenverkehr: Den Beweis muss der Antragsteller erbringen.

Wurden sie von anderen durch das Zeigen des Stinkefingers beleidigt, überlegen Betroffene, wie weiter vorzugehen ist. Denn oftmals stellt sich dann die Frage: „Lohnt sich eine Anzeige wegen dem Stinkefinger überhaupt?“ Grundsätzlich wird eine Beleidigung von den Behörden nur dann verfolgt, wenn von Betroffenen ein entsprechender Strafantrag gestellt wird.  Das bedeutet, Sie müssen den Mittelfinger im Straßenverkehr selbst anzeigen.

Ohne Zeugen wird es jedoch schwer, die Beleidigung nachzuweisen. Am besten ist es, sich, wenn möglich, das Nummernschild zu notieren. Falls andere die Beleidigungen bezeugen können, sollten deren Angaben und persönliche Daten ebenfalls Teil der Anzeige sein.

Beim vermeintlich gezeigten Stinkefinger steht oft Aussage gegen Aussage, was nicht selten dazu führt, dass ein Verfahren eingestellt wird. Ob eine Dashcam-Aufzeichnung als Beweis für die Beleidung genutzt werden kann, ist ebenfalls vom Einzelfall abhängig. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte 2018 geurteilt, dass unter Umständen Aufnahmen als Beweis zulässig sein können (BGH, 15.05.2018, Az.VI ZR 233/17).

Quellen und weiterführende Links

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Über den Autor

Dörte - Redakteurin
Dörte L.

Dörte studierte an der Uni Potsdam Anglistik und Germanistik. Seit 2016 ist sie Teil des Redaktionsteams von bussgeld-info.de. Ihre redaktionellen Schwerpunkte liegen in Themenbereichen wie ausländische Verkehrsregeln, Vorschriften für Lkw-Fahrer und Bußgelder im Bereich Freizeit und Umwelt.

Bildnachweise

8 Kommentare zu “Mittelfinger: Auch im Straßenverkehr nicht folgenlos

  1. Olga M

    Ich bin heute Mittag zur Post gefahren war auf einer relativ breiten Straße wo zwei Autos problemlos an einander vorbei fahren könnten. Mir entgegen kam ein Bulli von der Deutschen Post. Ich habe abgebremst und wollte an ihm vorbei er fuhr aber in der Mitte somit musste ich bremsen und ihn vorbei lassen er aber bleibt in der Mitte stehen steigt aus und geht die Post einwerfen! Ich habe einmal gehupt und sehr fragend geguckt worauf er mit sehr demonstrativ den Arm hoch hielt und mir den stockefinger zeigte! Ich habe so eine bodenlose Frechheit noch nicht erlebt!!!! Ich bin dann ausgestiegen habe ihn angesprochen „haben sie mir gerade den Mittelfinger gezeigt?“ er meinte „Ja „ und „ Sie dürfen mich nicht fotografieren „
    Ich wollte bei der Post mich über den Fahrer beschweren die haben aber meine Beschwerde nicht angenommen. Jetzt frag ich mich ob zur Polizei gehen soll und ihn anzeigen soll?

  2. Miro

    Darf man die Person fotografieren, die den Mittelfinger gezeigt hat? Im Moment, wenn er den Mittelfinger gezeigt hat?

  3. Stefan

    Hallo,
    ich wurde heute trotz Blinker nicht auf die rechte Spur gelassen, zur Krönung zeigte mir der Fahrer im Vorbeifahren den Stinkefinger, was sich kurze Zeit später, als ich auf die Autobahn auffahren wollte und neben besagtem Fahrzeug fuhr sowohl seitens des Fahrers und des Beifahrers wiederholt. ich war leider alleine im Fahrzeug. vorher ist auch nicht vorgefallen. ich glaube allerdings, das dieses Verhalten bestimmt nicht die erste Entgleisung dieser Art war, macht hier eine Anzeige Sinn? freundliche Grüße Stefan

  4. WRenate

    Heute, den 06.05.2022, stand ich vor einem Opel mit dem Kennzeichen PA 972 in Vilshofen an der Ampel.
    Die Ampel zeigte grün auf und nach kurzem Warten von ca. 5 Sekunden, gab ich dem Vordermann durch kurzes Hupen zu verstehen, er könnte ja loszufahren.
    Er zeigte mir daraufhin den Mittelfinger.

    1. AlexN

      Hallo Renate,
      Einen Mittelfinger im Straßenverkehr zu beweisen, ist kaum möglich ohne Zeugen. Ebenso war dein Hupen eine straftat. Ich würde es also dabei belassen. Es ist nicht schön, sowas gezeigt zu bekommen. Jedoch sind bei den meisten Verkehrssituationen immer zwei Schuld. Ich hupe meistens erst nach einer minute, oder wenn ich offensichtlich sehe, dass die person vor mir abgelenkt (Handy) ist.

      1. HalbWissen

        Alex, erzähl bitte keinen Quatsch. Das Hupen mit dem Kfz kann niemals zu einer Straftat werden. Es handelt sich dabei um eine Ordnungswidrigkeit das Zeigen des Mittelfinger hingegen ist sehr wohl eine Straftat.
        Das ein freundlicher Hinweis durch ein KURZES Hupen bei „schlafenden“ Autofahrern eine Ordnungswidrikeit darstellt, ist aus meiner Sicht unsinnig, aber das ist nun subjektiv und ändert nichts an den Fakten.

  5. lohe

    ja das kannst du online machen wenn du Kennzeichen usw hast

    lg

  6. Nadia L

    Sehe geehrte Damen und Herren,

    Ich würde sehr gerne einen Antrag stellen bzw. eine Anzeige mir wurde heute Mittag das erste mal der Mittelfinger im Straßenverkehr gezeigt.
    Könnte ich dies auch Online tun ?
    Bitte im Rückmeldung danke.

    Mit freundlichen Grüßen
    Nadia L

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