Der Mofaanhänger scheint eine bequeme Methode zu sein, Lasten zu transportieren. Die leichten Fahrzeuge sind klein und wendig.
Daher werden sie im Straßenverkehr der Großstadt oder auf wenig befahrenen Landstraßen gern verwendet. Doch ist die Fahrt eines Mofa mit Anhänger wie die Fahrt eines PKW mit Anhänger erlaubt?
Da ein Mofa auch ohne Fahrerlaubnis betrieben werden darf, ist es auch bei Jugendlichen unter 18 Jahren beliebt. Auch hier kann die Notwendigkeit entstehen, etwas Schweres zu transportieren.
Inhaltsverzeichnis
Wie ist die Kombination aus Mofa und Anhänger definiert?
Doch welche Regeln müssen eingehalten werden, wenn ein Anhänger am Mofa angebracht werden soll? Kann jedes Mofa mit einem Anhänger ausgerüstet werden?
Im deutschen Verkehrsrecht sind Mofas gesondert geregelt. Die Fahrerlaubnisverordnung (FeV) beschreibt sie als:
- einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor – auch ohne Tretkurbeln –, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt (Mofas); besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen jedoch angebracht sein,(…) (FEV § 4 Abs. 1)
Besonders der letzte Teil schein einen Ansatz zu bieten, an dem sich eine Regelung für Mofa und Anhänger orientieren kann.
Gesetzeslage zur Anhängekupplung für Mofa
Die genauen Bedingungen werden von mehreren Vorschriften definiert. Sowohl die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) als auch die Fahrerlaubnisverordnung (FeV) und die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) haben Regelungen festgeschrieben, die bei Mofa und Anhänger zum Tragen kommen.
Die wichtigsten Regeln für das Führen von einem Mofa mit Anhänger sind:
- Maximal ein Anhänger am Mofa: Es ist laut § 32a der StVZO verboten, mehrere Anhänger hintereinander zu hängen. Das ist nur für Fahrzeuge zulässig, die als Zugmaschine deklariert sind.
- Das Höchstgewicht: Das maximale Gesamtgewicht (Anhängelast) des Anhängers darf nicht überschritten werden. In der Betriebsanleitung des Mofas sind die zulässigen Lasten für gebremste und ungebremste Anhänger verzeichnet.
- Keine Zulassung nötig: Durch eine Ausnahme in der FZV sind Anhänger hinter Kleinkrafträdern von Zulassungsverfahren befreit. Das heißt, dass weder HU noch Nummernschild nötig sind, um hinter dem Mofa einen Anhänger zu ziehen.
- Angemessene Beleuchtung: Wenn ein Mofa mit Anhänger betrieben wird, muss auf ausreichende Beleuchtung geachtet werden. Das bedeutet, dass mindestens zwei rote Rückstrahler, eine rote Schlussleuchte, zwei gelbe Rückstrahler an der Seite und ein weißes Licht am vorderen Ende links angebracht sein müssen. Ab einer Breite von 60 Zentimetern ist ein zweiter weißer Rückstrahler nötig.
- Maximale Ausdehnung: Ein Mofaanhänger darf samt Last eine Breite von einem Meter nicht überschreiten. Auch die Länge ist auf zwei Meter und die Höhe auf 1,4 Meter begrenzt. Dadurch sollen Gefährdungen für den Fahrer und andere Verkehrsteilnehmer reduziert werden.
- Last für den Anhänger: Auch die Belastung für den Hänger ist begrenzt. Unabhängig von der zulässigen Anhängelast, darf das Gesamtgewicht vom Mofaanhänger 40 Kilogramm nicht überschreiten, wenn der Hänger ungebremst ist. Wird am Mofa ein gebremster Anhänger eingesetzt, darf das Maximalgewicht von 80 Kilogramm nicht überschritten werden.
- Mindeststützlast: Nicht nur eine maximale Last muss beachtet werden, wenn ein Mofaanhänger betrieben wird. Um ein möglichst sicheres Fahrverhalten zu ermöglichen, muss auch eine Mindeststützlast eingehalten werden. Diese muss mindestens 4% der tatsächlichen Gesamtmasse des Anhängers betragen.
Werden diese Vorschriften beachtet, kann am Mofa ein Anhänger ohne großen Aufwand und die Gefahr eines Bußgeldes wegen einer Ordnungswidrigkeit verwendet werden.
FAQ: Mofa-Anhänger
Ja, gemäß § 61a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung ist dies erlaubt.
Dies können Sie der Betriebsanleitung Ihres Mofas entnehmen. Hier sollte aufgeführt sein, wie hoch die Anhängelast maximal sein darf.
Ja. Der Anhänger darf nicht breiter als 1 Meter, nicht länger als 2 Meter und nicht höher als 1,4 Meter sein.