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FAQ: Monocam
Die MonoCam ist eine besondere Art von “Blitzer”. Es ist eine Kamera, die zur Überwachung des Verkehrsgeschehens eingesetzt wird und Handyverstöße aufzeichnet.
Das MonoCam-System wird auf einer Brücke aufgestellt. Von dort aus ist ein Filmen der Fahrbahnen und Fahrzeuge inklusive Kennzeichen möglich. Erfasst werden dabei auch die Innenräume, sodass Fahrer mit einem Handy geblitzt werden können. Die Aufnahmen werden dann gesichert und durch Beamte ausgewertet. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Es gab einen Pilotversuch und das Bundesland Rheinland-Pfalz plant, den MonoCam-Blitzer zukünftig flächendeckend einzusetzen. Weitere Einsatzorte gibt es in Deutschland derzeit nicht. Zudem gibt es zur Zeit auch keine rechtliche Grundlage, auf der der Einsatz in ganz Deutschland erfolgen könnte. Weitere Informationen dazu erhalten Sie hier.
Was genau ist die MonoCam?
Durch einen Pilotversuch ist der sogenannte Handyblitzer “MonoCam” seit 2022 Gesprächsthema. Zunächst ging es um den Einsatz an sich und später auch um Rechtmäßigkeit der Bußgeldbescheide, die aufgrund des Einsatzes ausgestellt wurden. Der Versuch, mit der MonoCam Verstöße per Handy zu erfassen, fand in den Städten Mainz und Trier statt und wird als erfolgreich erachtet. Das Bundesland Rheinland-Pfalz plant einen flächendeckenden Einsatz. Eine Verwendung in ganz Deutschland ist zurzeit noch nicht vorgesehen.
Ziel ist es, die Ablenkung durch eine Handynutzung am Steuer und somit das Unfallrisiko zu minimieren. Doch wie genau funktioniert die MonoCam? Bei dem System handelt es sich um eine Kamera, die Fahrbahn und Fahrzeuge filmt. Dabei wird das Gerät wie bei Abstandsmessungen auf einer Brücke aufgebaut. Die Aufnahmen werden durch eine Künstliche Intelligenz automatisch gesichtet.
Wird ein Handyverstoß festgestellt, speichert das System die Aufnahmen, welche dann durch Beamte ausgewertet werden. Alle anderen Aufnahmen werden durch das System sofort wieder gelöscht. Gespeicherte Aufnahmen der MonoCam leitet die Polizei an die zuständige Bußgeldstelle weiter, wenn sie bei der Auswertung tatsächlich eine Ordnungswidrigkeit feststellen.
Zulässigkeit der Bußgeldbescheide
Derzeit gibt es noch keine rechtliche Grundlage (weder per Gesetz oder Rechtsverordnung), die den Einsatz der MonoCam abdeckt. Auch beim Pilotversuch stand die Frage im Raum, ob die Nutzung datenschutzrechtlich überhaupt zulässig ist und die entsprechenden Bußgeldbescheide gültig.
Denn auch während des Versuchs haben Verkehrsteilnehmer, die mit dem Handy am Steuer erwischt wurden, einen Bußgeldbescheid erhalten. Einige von ihnen zweifelten die Rechtmäßigkeit dieser an und gingen gerichtlich gegen diese vor.
Im Urteil bestätigt das Amtsgericht Trier zwar die fehlende Rechtsgrundlage und einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Verkehrsteilnehmer, begründet jedoch die Rechtmäßigkeit der Bußgeldbescheide wie folgt (AG Trier, 02.03.2023. Az.:27c OWi 8041 Js 2838/23):
Die Bildaufzeichnung der Betroffenen darf zu Beweiszwecken verwertet werden, da das erkennende Gericht trotz Fehler in der Beweiserhebung der Datenerfassung nicht von einem durchgreifenden Beweisverwertungsverbot ausgeht […]
Nach diesen vorgenannten Grundsätzen ist im vorliegenden Fall ein Beweisverwertungsverbot für die mittels des MonoCam-Systems erfassten Daten nicht anzunehmen.
Das bedeutet, dass die Aufnahmen als Beweis in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren genutzt werden können, auch wenn ein Rechtsgrundlage für den Einsatz der MonoCam derzeit nicht besteht.
Des Weiteren erachtet das AG Trier die von “einem potentiellen Handyverstoß ausgehende erhebliche Gefahr für die Sicherheit des öffentlichen Straßenverkehrs” für ein öffentliches Interesse, weshalb der Einsatz der MonoCam als Gefahrenabwehr gewertet werden kann. Eine Beschwerde gegen das Urteil wurde als unbegründet abgewiesen.
Darüber hinaus wurden Verkehrsteilnehmer durch entsprechende Verkehrszeichen mit der Aufschrift „Überwachung Handyverbot“ auch auf die MonoCam hingewiesen.