Mopedführerschein mit 15 Jahren erwerben

Welche Bundesländer haben den Mopedführerschein mit 15 eingeführt?
Welche Bundesländer haben den Mopedführerschein mit 15 eingeführt?

Im Mai 2013 startete in Deutschland ein Modellversuch zum Mopedführerschein mit 15 Jahren. Dieser wurde in den Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen durchgeführt.

Nach Auswertung der dabei gewonnenen Daten, die allerdings kein eindeutiges Ergebnis geliefert haben, hat der Bundesrat am 29.11.2019 das Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften gebilligt.

Die Bundesländer können nunmehr selbst entscheiden, ob sie den Mopedführerschein mit 15 Jahren erlauben. Der nachfolgende Ratgeber klärt Sie darüber auf, wo Sie in Deutschland mit einem Roller fahren dürfen, wenn Sie die entsprechende Fahrerlaubnis mit 15 Jahren besitzen.

FAQ: Mopedführerschein ab 15

Kann ich den Mopedführerschein mit 15 machen?

Der Bundesrat hat am 29.11.2019 das Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften gebilligt. Die einzelnen Bundesländer können danach autonom entscheiden, ob sie den Mopedführerschein (Klasse AM) mit 15 erlauben oder nicht.

In welchen Bundesländern darf man mit 15 Moped fahren?

Unserer Tabelle können Sie entnehmen, in welchen Bundesländern für das Moped der Führerschein mit 15 Jahren anerkannt wird und somit eine Gültigkeit besitzt.

Welche Strafe droht, wenn ich in einem anderen Bundesland mit 15 Moped fahre?

Startet ein Jugendlicher mit seinem Führerschein fürs Moped mit 15 eine Fahrt in Brandenburg und überquert die Landesgrenze nach Berlin, begeht er eine Straftat. Das Fahren ohne Fahrerlaubnis wird mit einer Freiheits- oder Geldstrafe sanktioniert.

In welchen Bundesländern wurde der Mopedführerschein mit 15 eingeführt?

Wird der Mopedführerschein mit 15 in NRW anerkannt?
Wird der Mopedführerschein mit 15 in NRW anerkannt?

Wie bereits erwähnt, können die Bundesländer seit Ende 2019 selbst entscheiden, ob sie den Mopedführerschein mit 15 Jahren einführen wollen oder die Altersgrenze von 16 Jahren weiterhin anwenden.

Die rechtliche Grundlage dafür bildet § 6 Absatz 5a Straßenverkehrsgesetz (StVG):

Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung das Mindestalter für die Klasse AM auf 15 Jahre herabzusetzen. Die Landesregierungen können die Ermächtigung nach Satz 1 durch Rechtsverordnung auf die zuständige oberste Landesbehörde übertragen. Die Fahrerlaubnis ist bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres auf das Gebiet der Länder beschränkt, die von der Ermächtigung nach Satz 1 Gebrauch gemacht haben. […]

Aus dem Paragraphen geht auch hervor, dass der Mopedführerschein mit 15 Jahren zwar in einem Bundesland Gültigkeit besitzen, im anderen allerdings nicht anerkannt wird. Damit Sie wissen, wo Sie mit dem Moped-Führerschein mit 15 Jahren dürfen, haben wir eine tabellarische Übersicht erstellt. Dieser können Sie die Regelungen der jeweiligen Bundesländer entnehmen:

Mopedführerschein mit 15 nach Bundesländern

BundeslandMopedführerschein mit 15
Baden-Württembergnein
BayernAusnahmegenehmigung im Einzelfall
Berlinnein
Brandenburgja
Bremennein
Hamburgnein
Hessenja
Mecklenburg-Vorpommernja
Niedersachsennein
Nordrhein-Westfalenja
Rheinland-Pfalzja
Saarlandja
Sachsenja
Sachsen-Anhaltja
Schleswig-Holsteinja
Thüringenja

Was passiert, wenn ich den AM-Führerschein ab 15 in einem anderen Bundesland nutze? 

Haben Sie zum Beispiel den Mopedführerschein mit 15 in Rheinland-Pfalz gemacht, ist dieser in allen Bundesländern gültig, welche den entsprechenden Paragraphen aus dem StVG umgesetzt haben. Sie können dort so viel mit dem Roller fahren, wie Sie möchten.

Verlassen Sie allerdings das Bundesland, weil Sie beispielsweise ein paar Tage in Hamburg verbringen, dürfen Sie dort kein Moped im öffentlichen Straßenverkehr führen. Tun Sie dies doch, handelt es sich um eine Straftat.

Gemäß § 21 StVG kann dafür eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe ausgesprochen werden. Wird die Tat fahrlässig begangen, reduziert sich das Strafmaß auf eine Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten oder eine Geldstrafe von bis zu 180 Tagessätzen.

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Über den Autor

Sarah - Redakteurin
Sarah K.

Sarah studierte Journalismus an der DEKRA Hochschule für Medien in Berlin mit Schwerpunkt "Onlinejournalismus". Sie ist seit 2016 Teil des bussgeld-info.de-Teams und schreibt seither Texte zu verschiedensten Fragestellungen im Bereich des Verkehrsrechts.

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