Ohne Licht mit dem Motorrad im Straßenverkehr unterwegs zu sein bedeutet, dass sich Fahrer einem höheren Unfallrisiko aussetzten. Andere Verkehrsteilnehmer sehen einen oftmals entweder zu spät oder im schlimmsten Fall gar nicht. Darüber hinaus werden so Gefahren auf der Straße oftmals nicht rechtzeitig erkannt. Eine falsche Motorradbeleuchtung, die andere Fahrer beispielsweise blendet, kann zudem zu Sanktionen führen.
Verstoß | Sanktion |
---|---|
Gegen die Vorschriften zur Beleuchtung verstoßen | 5 EUR |
Such- oder Nebelscheinwerfer nicht richtig eingestellt bzw angebracht | 15 EUR |
Nicht ordnungsgemäße Beleuchtung angebracht | 20 EUR |
Beleuchtung nicht vorschriftsmäßig benutzt bzw. verdeckt oder verschmutzt | 20 EUR |
... mit Gefährdung | 25 EUR |
... mit Sachbeschädigung | 35 EUR |
Ohne Betriebserlaubnis gefahren | 50 EUR |
Motorrad: Mit Licht sehen und gesehen werden
Inhaltsverzeichnis
Grundsätzlich soll auch am Motorrad die Beleuchtung dazu dienen, eine gute Sicht zu ermöglichen und gleichzeitig auch von anderen Verkehrsteilnehmern gut gesehen zu werden. Aufgrund der Anordnung einer Beleuchtung können Verkehrsteilnehmer erkennen, um was für ein Fahrzeug es sich handelt und entsprechend reagieren, wenn dies nötig ist.
Die Motorradbeleuchtung gibt auch Aufschluss darüber, wie hoch, lang und breit das Gefährt ist. Darüber hinaus gehören auch die Bremsleuchten sowie die Blinker zur Ausstattung, sodass Richtungswechsel und Bremsen für alle anderen gut sichtbar signalisiert werden.
Wie beim Auto oder LKW ist beim Motorrad das Licht Pflicht. Ohne ordnungsgemäße Beleuchtung darf ein Motorrad im öffentlichen Straßenverkehr nicht gefahren werden. Gesetzlich ist genau vorgegeben, was am Motorrad für Leuchten vorhanden sein müssen. Fahrer sollten also wissen, wie ihr Gefährt ausgestattet sein muss, wenn sie Bußgeldern aus dem Weg gehen wollen.
Video: Wann dürfen Sie welchen Kfz-Scheinwerfer einschalten?
Wie sehen die gesetzlichen Grundlagen für die Motorradbeleuchtung aus?
Die wichtigsten Vorgaben in Bezug auf die Motorradbeleuchtung sind in der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) zu finden. In den § 49a bis § 54 StVZO wird die Beleuchtung für ein Motorrad sowie für alle anderen Fahrzeuge, die am Straßenverkehr teilnehmen, festgelegt.
Darüber hinaus kann auch die Richtlinie 93/92 der EWG die in europäisches Recht übergegangen ist, als Grundlage für die Bestimmungen herangezogen werden. Allerdings unterscheidet sich die Richtlinie in einigen Punkten von den nationalen Vorgaben der StVZO, sodass sich Fahrer am besten bei den zuständigen Behörden oder auch beim TÜV bezüglich der Vorschriften fürs Motorrad und dessen Beleuchtung informieren.
Entspricht die Beleuchtung am Motorrad nicht den Vorschriften, erhält das Fahrzeug keine Zulassung oder die Betriebserlaubnis wird entzogen, wenn unerlaubte Teile montiert werden.
Die Motorradbeleuchtung im Details
Wie für ein Auto sind an einem Motorrad sowohl vorne als auch hinten bestimmte Leuchten vorgeschrieben. So müssen bei einer korrekten Motorradbeleuchtung immer Fern- und Abblendlicht vorhanden sein. In der Regel handelt es sich hierbei um einen Scheinwerfer, der justierbar ist. Zwei Scheinwerfer sind meist nur dann zugelassen, wenn sie nah beieinander montiert sind und wie ein Scheinwerfer wirken. Es darf ein Nebelscheinwerfer unterhalb des Abblendlichts vorhanden sein. Ist dieser in Betrieb, darf das Fernlicht nicht brennen, jedoch müssen die Schlussleuchte sowie die Kennzeichenbeleuchtung brennen.
Ein weiterer wichtiger Bestandteil der Motorradbeleuchtung ist das Bremslicht. Auch dieses ist verpflichtend zu montieren bzw. muss immer vorhanden sein. Das Licht muss sowohl tagsüber als auch bei Dunkelheit deutlich leuchten. Das Gleiche gilt auch für Blinker. An größeren Krafträdern sind sie verpflichtend vorgeschrieben. Die vier gelben Leuchten (zwei vorn und zwei hinten) dienen dazu, einen Spurwechsel anzeigen zu können.
Ebenfalls vorgeschrieben ist bei größeren Motorrädern die Kennzeichenbeleuchtung. Wird der Frontscheinwerfer eingeschaltet, muss auch diese Leuchte angehen. Jedes Kraftrad muss darüber hinaus einen roten Rückstrahler aufweisen. Auch an einem Beiwagen ist ein solcher anzubringen.
Nicht für die Motorradbeleuchtung zwingend vorgeschrieben sind hingegen Begrenzungsleuchten. Diese sind nur anzubringen, wenn ein Beiwagen verwendet wird. Seitliche Rückstrahler sowie eine Warnblinkanlage oder ein Suchscheinwerfer sind ebenfalls nicht vorgeschrieben, können jedoch verbaut sein bzw. werden.
Nachfolgend findet sich eine Übersicht zur am Motorrad vorgeschriebenen Beleuchtung. Klicken Sie auf die Grafik, um die große Version anzusehen:
Wie darf die Motorradbeleuchtung aussehen?
Neben den Vorgaben welche Leuchten montiert sein müssen, schreibt die StVZO auch vor, in welcher Farbe diese vorhanden sein sollen. Fahrer sollten auch wissen, dass jegliche zusätzliche Motorradbeleuchtung nur dann gestattet ist, wenn sie die Sicherheit erhöht (z. B. Rückstrahler an den Seiten oder Reflektionsstreifen). Sind zusätzliche Leuchten nicht ausdrücklich erlaubt, sollten Verkehrsteilnehmer davon ausgehen, dass diese nicht zulässig sind.
Grundsätzlich müssen jegliche Lampen und Beleuchtungseinrichtungen einsatzbereit und immer korrekt angebracht sein. Leuchten, die beispielsweise paarweise vorhanden sind, sollten immer symmetrisch zur Fahrzeugmitte und auf gleicher Höhe angebaut sein.
Zudem spielt hier die gleiche Ausrichtung ebenfalls eine Rolle. Paare sind des Weiteren in der selben Farbe und Lichtstärke anzubringen.
Scheinwerfer, die zur vorderen Motorradbeleuchtung gehören, dürfen nur weiß strahlen, alle nach hinten gerichteten Leuchten sowie die Bremslichter sollen in rot strahlen. Sind seitliche Rückstrahler angebracht, dürfen diese gelb sein. Auch die Richtungsanzeiger müssen in der Regel gelb leuchten.
Individuelle Wahl: Ist am Motorrad eine LED-Beleuchtung erlaubt?
LED-Leuchten haben sich in den letzten Jahren in vielen alltäglichen Bereichen durchgesetzt. Sie ist energiesparender und langlebiger. Auch der Einsatzort Auto oder Motorrad blieb hier nicht außen vor. Doch darf ein LED-Licht für ein Motorrad verwendet werden? Wie sehen die gesetzlichen Vorgaben aus, wenn am Motorrad eine Beleuchtung mit LED verbaut werden soll?
Die Verwendung von LED ist nicht grundsätzlich verboten. Allerdings müssen auch diese Leuchten in Bezug auf Farbe und Leuchtkraft den gesetzlichen Vorgaben der StVZO entsprechen. Werden Lichter entgegen diesen Vorschriften für die Motorradbeleuchtung verwendet, kann das den Entzug der Betriebserlaubnis zur Folge haben.
Wollen Besitzer nun LEDs verbauen, ist es ratsam, sich vorher beim TÜV oder anderen Prüforganisationen zu informieren, ob die ausgewählten Leuchten den Vorgaben entsprechen und verbaut werden dürfen.
Auch bei diesen Teilen der Motorradbeleuchtung ist es wichtig, dass ein Prüfsiegel vorhanden ist. Bei der Montage muss darauf geachtet werden, dass der Winkel, die Streuung, die Höhe des Lichtkegels sowie die Lichtstärken den Werten des Originalscheinwerfers entsprechen.
FAQ: Motorradbeleuchtung
Ja, die notwendige Beleuchtung ist auch für ein Motorrad durch die §§ 49a bis 54 StVZO vorgeschrieben.
Welche Scheinwerfern, Rücklichter und weitere Leuchten am Motorrad immer vorhanden sein müssen, veranschaulicht die Grafik hier.
Ist keine vorschriftsmäßige Beleuchtung vorhanden, muss mit Bußgeldern bis 50 Euro gerechnet werden. Für welche Verstöße Sanktionen anfallen, verdeutlicht die Bußgeldtabelle hier.