Der Bußgeldkatalog für ein nicht verkehrssicheres Mountainbike sieht folgende Sanktionen vor:
Verstoß | Sanktion |
---|---|
Klingel funktioniert nicht/ist nicht vorhanden | 15 Euro |
fehlende oder defekte Beleuchtung | 20 bis 35 Euro |
nicht vorhandene Reflektoren | 10 Euro |
nicht vorhandene oder mangelhafte Bremsen | 20 bis 25 Euro |
Video: So sieht ein verkehrssicheres Fahrrad aus!
Muss ein Mountainbike verkehrssicher sein?
Inhaltsverzeichnis
Muss auch ein Mountainbike verkehrssicher sein? Für Freizeitsportler ist das Mountainbike, auch MTB oder nur Bike genannt, eines der beliebtesten Fortbewegungsmittel.
Durch das unwegsame Gelände zu navigieren und Geschicklichkeit zu beweisen, stellt für viele einen großen Reiz dar. Das Fahrrad ist dem Sport entsprechend ausgestattet, was in den allermeisten Fällen jedoch nicht für die Straßennutzung ausreicht.
Mit dem Rad aus dem Gelände in den Straßenverkehr zu wechseln, setzt voraus, dass das Mountainbike verkehrstauglich ist. Es muss alle gesetzlich vorgeschriebenen Merkmale besitzen, die für ein verkehrssicheres Fahrrad vorgesehen sind. Um gemäß der Straßenverkehrsordnung (StVO) am Straßenverkehr teilnehmen zu können, gelten also auch für Mountainbikefahrer bestimmte Regeln.
Was ein verkehrssicheres Mountainbike ausmacht, welche Bestandteile unbedingt vorhanden sein müssen und welche Bußgelder drohen können, wird im nachfolgenden Ratgeber eingehender beleuchtet.
Inhaltsverzeichnis
Was sagt das Gesetz über ein verkehrssicheres Mountainbike?
Wie jedes andere Fahrrad hat ein Mountainbike gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen, wenn mit diesen am öffentlichen Straßenverkehr teilgenommen werden soll. Muss also ein Mountainbike nach der StVO zugelassen sein? Nein, denn in diesem Fall sind die Vorgaben in der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) festgelegt. Diese sind dann für alle Fahrräder in Deutschland maßgebend.
Im Gegensatz zu einem Rennrad unter 11 kg Gewicht gelten für ein Mountainbike keine Sonderregelungen, sodass Fahrer hier dafür Sorge tragen müssen, dass ihr Rad den Vorschriften entspricht. Werden die Regelungen der STVO also beachten, ist ein Mountainbike verkehrssicher. Ist es das nicht, liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, die mit einem Bußgeld geahndet wird.
Der § 16 Abs. 1 der StVZO bildet hier die wichtigste rechtliche Grundlage, denn dieser legt fest, dass nur Fahrzeuge, die der StVZO entsprechen, am Verkehr teilnehmen dürfen. .
Dies gilt für auch für Fahrräder.
Die Paragraphen 64a StVZO (Einrichtungen für Schallzeichen), 65 StVZO (Bremsen) und 67 StVZO (Lichttechnische Einrichtungen an Fahrrädern) halten dazu die für Fahrräder zutreffenden Regelungen fest. Entspricht ein Fahrrad diesen Vorgaben nicht, muss es entsprechend ausgestattet werden.
Verkehrssicheres Fahrrad: Was ein Mountainbike verkehrstauglich macht
Was genau macht ein Mountainbike nun verkehrssicher? Hierfür sind gemäß den zuvor erwähnten Paragraphen eine Klingel, zwei funktionierende Bremsen sowie eine den Vorschriften entsprechende Beleuchtung notwendig.
In Bezug auf die Klingel ist außerdem zu beachten, dass diese helltönend sein muss, damit Umgebungsgeräusche übertönt werden. Besonders wichtig ist, dass das Rad zwei voneinander unabhängig funktionierende Bremsen besitzt. Starre Naben gelten hierbei nicht als Bremse.
Darüber hinaus müssen die Pedale rutschfest und verschraubt sein sowie vorn und hinten gelb strahlende Reflektoren aufweisen. Denn um ein Mountainbike wirklich verkehrstauglich zu machen, ist die Beleuchtung einer der wichtigsten Aspekte. So ist vorgeschrieben, dass neben den Pedal-Reflektoren ein weißer Frontscheinwerfer sowie ein rotes Rücklicht vorhanden sein müssen.
Des Weiteren muss ein Mountainbike, um verkehrssicher zu sein, vorn einen weißen Reflektor, hinten einen kleinen sowie einen großen roten Reflektor und an den Reifen beziehungsweise den Speichen mindestens jeweils zwei gelbe Rückstrahler besitzen.
Insgesamt muss ein Mountainbike also elf Reflektoren bzw. Rückstrahler vorweisen, um verkehrssicher zu sein. Die Scheinwerfer dürfen entweder durch einen Dynamo sowie auch Batterien oder Akkus betrieben werden. Fehlen alle oder Teile dieser vorgeschriebenen Ausrüstungsgegenstände, müssen Besitzer ihr Mountainbike gemäß StVZO nachrüsten. Tun sie dies nicht und werden kontrolliert, müssen sie mir Verwarn- oder auch Bußgeldern rechnen.
Bußgelder, wenn ein Mountain nicht verkehrssicher ist
Ebenso 10 Euro müssen gezahlt werden, wenn die Beleuchtung nicht vorschriftsmäßig ausfällt, also nicht funktioniert oder fehlt. Hierzu zählen sowohl die Lampen als auch die Reflektoren. Weisen die Bremsen Mängel auf oder fehlen gänzlich, werden zwischen 20 und 25 Euro veranschlagt.
FAQ: Verkehrssicheres Mountainbike
In der Regel ist dies nicht der Fall, denn bei diesem Fahrrad handelt es sich eigentlich um ein Sportgerät, welches nicht für den Einsatz im Straßenverkehr gedacht ist.
Ja, dies ist grundsätzlich möglich. Zu den notwendigen Ergänzungen gehören dabei unter anderem eine Klingel, die Beleuchtung und Reflektoren.
Diese Informationen können Sie dieser Bußgeldtabelle entnehmen.