MPU: Auf „Verjährung“ warten?

Verjährt eine MPU irgendwann?

Kann man eine MPU durch Verjährung umgehen?
Kann man eine MPU durch Verjährung umgehen?

Wenn Ihnen die Fahrerlaubnisbehörde eröffnet, dass Sie eine medizinisch-psychologische Untersuchug absolvieren müssen, bevor Ihnen der Führerschein zurückgegeben wird, entstehen verschiedene Fragen. „Was kostet mich das?“ und „Mit welchen MPU-Fragen muss ich rechnen?“ sind nur einige Ansatzpunkte.

Oftmals grübeln Betroffene auch darüber, wie Sie die MPU umgehen können. Es ist natürlich davon abzuraten, illegale Wege zu gehen und etwa ein positives MPU-Gutachten zu kaufen. Dagegen gibt es im Wesentlichen zwei legale Möglichkeiten, ohne diese Untersuchung an den Führerschein zu kommen. Zum einen kann ein EU-Führerschein im Ausland gemacht werden, insofern ein sechmonatiger Wohnsitz im entsprechenden Land vorliegt und die Sperrfrist abgelaufen ist.

Zum andern können Sie auch eine Verjährung der MPU-Anordnung warten. Doch wann verjährt eine MPU? Dieser Frage widmet sich der vorliegende Ratgeber. Sie werden erfahren, warum Sie sich auf eine lange Zeit des Ausharrens einstellen müssen, wenn Sie darauf warten wollen, dass Ihre MPU verjährt.

Wann verjährt die MPU? Das steht im Straßenverkehrsgesetz (StVG)

Zunächst einmal ist zu klären, dass eine MPU keiner Verjährungsfrist ausgesetzt ist. Denn Anordnungen einer Straßenverkehrsbehörde haben keine Verjährungsfrist. Eine MPU kann also höchstend obsolet werden.

Auch wenn eine MPU nicht von Verjährung betroffen ist, kann sie doch verfallen. Dies geschieht immer dann, wenn die Straftat, aufgrund welcher die Untersuchung angeordnet wurde, aus der Akte genommen wird.

Die „Verjährung“ der MPU geht also mit der Streichung der Straftat aus den Akten einher. Nun lautet die entscheidende Frage natürlich, wann diese Streichung stattfindet und der Führerschein auch ohne MPU wiedererlangt werden kann.

Die Frist für eine MPU-"Verjährung" liegt bei zehn Jahren. Allerdings setzt diese erst nach fünf Jahren ein.
Die Frist für eine MPU-„Verjährung“ liegt bei zehn Jahren. Allerdings setzt diese erst nach fünf Jahren ein.

Die Antwort finden wir in Paragraph 29 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG). Darin heißt es, dass die Tilgungsfristen für Eintragungen wegen Straftaten zehn Jahre betragen, wenn hierdurch die Fahrerlaubnis entzogen wurde.

Wenn Sie also zum Beispiel mit mehr als 1,6 Promille Alkohol im Blut angehalten werden und es daraufhin zur Entziehung der Fahrerlaubnis kommt, wird diese Straftat nach zehn Jahren aus Ihrer Akte gelöscht. Den Führerschein können Sie erst nach einer (mindestens drei Monate andauernden) Sperrfrist wiedererhalten.

Obendrauf kommt in der Regel die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU). Die „Verjährung“ der Straftat setzt jedoch nicht sofort ein. Vielmehr kann es fünf Jahre dauern, bis die Tilgunngsfrist anläuft. Auch diese Regelung findet sich in § 29 StVG:

Bei der […] Entziehung der Fahrerlaubnis […][oder] der Anordnung einer Sperre […] beginnt die Tilgungsfrist erst mit der Erteilung oder Neuerteilung der Fahrerlaubnis, spätestens jedoch fünf Jahre nach der Rechtskraft der beschwerenden Entscheidung […].

Wieso die MPU-Verjährung oft erst nach 15 Jahren abläuft

In der Regel beginnt für Menschen, die auf eine MPU-„Verjährung“ warten, die Tilgungsfrist also nach fünf Jahren, wodurch sich eine Wartezeit von 15 Jahren ergibt.

In diesen 15 Jahren dürfen Sie sich kein Verkehrsvergehen zu Schulden kommen lassen, da dies wiederum in Ihre Akte bei der Fahrerlaubnisbehörde aufgenommen wird. Durch Fahrradfahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss oder auch Ordnungswidrigkeiten als Fußgänger kann sich die Wartezeit also verlängern.

Auch kommt es zu einer „beschwerenden Entscheidung“ wenn erneut eine MPU angeordnet wird. Das heißt, sollten Sie während der beschriebenen 15 Jahre erneut den Führerschein beantragen, beginnt die Tilgungsfrist unter Umständen von vorne, da die Fahrerlaubnisbehörde in diesem Fall wieder eine MPU anordnet.

FAQ: MPU-Verjährung

Verjährt eine MPU irgendwann?

Eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) kann zwar nicht verjähren, dafür aber der Verstoß, der zur Entziehung der Fahrerlaubnis und damit auch zur MPU führte. Die Frist beträgt 15 Jahre.

Gibt es den Führerschein also nach 15 Jahren auch ohne MPU zurück?

Ja. Während dieser Zeit sollten Sie allerdings keine erneute Ordnungswidrigkeit oder Straftat begehen, weil die Frist sonst unterbrochen werden kann.

Was sollten Sie außerdem bedenken?

15 Jahre sind eine lange Zeit. Daher kann die zuständige Behörde eine erneute Führerscheinprüfung von Ihnen verlangen, wenn Sie nach der Verjährung einen Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis stellen.

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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

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127 Kommentare zu “MPU: Auf „Verjährung“ warten?

  1. Joshua

    Hallo,
    ich habe vor 15 Jahren und 2 Monaten meinen Führerschein verloren, da ich eine geringe Menge THC im Blut hatte.

    Um der MPU zu entgehen habe ich 2005 den tschechischen Führerschein gemacht und wie es der Zufall so wollte bekam die Führerscheinstelle natürlich Wind davon. Sie wollten den Schein einziehen, aber ich habe diesen nicht abgegeben, worauf ich ein Schreiben bekam indem stand, dass ich den Schein in der BRD nicht nutzen darf.

    Darüber hinaus wurde ich 2006 auch nochmal zu 90 Tagessätzen wegen BTMG verurteilt, d.h. es besteht keine Vorstrafe und im persönlichen Führungszeugnis ist keine Eintragung enthalten.

    Jetzt würde ich gerne meinen Führerschein neu beantragen, natürlich in der Hoffnung keinen MPU mehr machen zu müssen.

    Wie goß ist denn die Wahrscheinlichkeit, dass ich den Schein einfach ohne MPU neu machen darf?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Joshua,

      nach insgesamt 15 Jahren tritt eine Art „Verjährung“ der MPU ein. Dabei wird der Eintrag aus der Verkehrsakte getilgt.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  2. Christoph

    Hallo,
    ich habe am 2003 fahren mit dem Roller ohne Fahrerlaubnis, Fahrerflucht und Unfall aber ohne Alkohleinfluss und Drogen, 2007 habe ich einen Brief bekommen von Landratsamt dass ich MPU machen soll vom Gericht aus. Jetzt die Frage ist die MPU jetzt verjährt?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Christoph,
      die Verjährung bei der MPU erfolgt erst nach 15 Jahren.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  3. Figo

    Hallo liebes Info Team

    2004 wurde mir der FS entzogen da ich bei einer Verkehrskontrolle THC im Blut hatte. Mpu wurde angeordnet und ich ging zwei mal zum Urin test. Da wohl schon der passiv Rauch von Freunden oder der Gesellschaft ausreicht zum durchfallen, habe ich soviel Geld und Nerven vor den Augen eines fremden die Toilette herunter gespült – beide Tests positiv! Da ich mir weitere Kosten für Psychologe, Vorbereitungen und so weiter nicht leisten konnte und kann, habe ich mich nicht mehr darum gekümmert. Ich habe mir auch nichts zu Schulden kommen lassen und somit keinen Nachtrag bekommen.
    was konnten sie mir raten, empfehlen oder nahe legen liebes Info Team ?
    Mfg Figo

    P.s. Die Polizei kam, klingelte Zuhause und nahm den FS mit :(

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Figo,
      bei der MPU erfolgt die Verjährung in der Regel nach 15 Jahren. Darüber hinaus dürfen wir Ihnen keine kostenlose Rechtsberatung geben.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  4. Robert

    Hallo
    Mich haben sie 2010 mit 1.88 auf dem fahrrad angehalten da ich keinen führerschein habe und auch noch keinen hatte muss ich da jetzt eine mpu machen
    Man muss dazu sagen das wahr die einzige straftat es gibt auch keine vorstrafen

  5. Kurt

    Mir wurde 1990 der Führerschein Klasse 3 für 9 Monate entzogen. Habe versäumt ihn rechtzeitig zu beantragen. Mir wurde gesagt ich müsste ihn neu machen, was ich mir aber nicht leisten konnte. 1990 wurde ich alkoholisiert auf einer Mofa erwischt. Seitdem ist nicht´s mehr gewesen. Muss ich jetzt eine MPU machen, wenn ich einen neuen Führerschein machen will ?
    Danke für ihre Antwort

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Kurt,
      welche Voraussetzungen Sie für einen Führerschein erfüllen müssen, können Sie bei der zuständigen Führerscheinstelle in Erfahrung bringen.

      Ihr Team von Bussgeld-Info

  6. Klara N.

    Guten Tag, (2te Anfrage , wegen Ergänzung und Date )
    habe 2002 wegen Alkohol den Führerschein entzogen bekommen und 2006 die MPU bestanden.
    2007 Antrag auf Neuerteilung gestellt und leider nicht den Führerschein gemacht (wegen Zeitmangel Hausbau)
    Dadurch Ablehnung erhalten. Das heißt die 15jahre „Verjährungsfrist“ beginnt neu oder würde da auch die 10jahre Regel gelten? Es gab ja Gesetzesänderungen am 01.05.2014 im Straßenverkehrsamt,vielleicht entsteht dadurch eine verkürzte warte Zeit.
    Über eine schnelle Antwort würde ich mich sehr freuen.
    Im voraus vielen Dank
    Klara N.

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Klara,
      wenden Sie sich für eine Antwort an die zuständige Führerscheinstelle.

      Ihr Team von Bussgeld-Info

  7. Alexander G.

    Ich habe eine Frage bin 2008 mit dem Fahrrad Gefahren unter Alkohol Einfluss nun ist das schon 9 Jahre her mir würde mpu angeordnet obwohl beim Gericht gesagt worden ist das ich keine Sperre bekomme habe auch Strafe bezahlt habe nie Führerschein gehabt darf ich mir ein EU Führerschein machen?ich habe vor paar Jahren mit einem bekanntem Polizisten gesprochen der hat meine Daten im Register des Berlins Bundeslandes gecheckt und sagte das ich keine Sperre habe also praktisch kann ich ein EU Führerschein erwerben ohne im Deutschland MPU zumachen?Danke für die Antwort

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Alexander,

      erwerben Sie den Führerschein in Deutschland, ist eine Anordnung zur MPU nach wie vor wahrscheinlich. Erwerben Sie ihn in einem anderen europäischen Staat, entfällt die MPU in der Tat – sofern Sie Ihren Hauptwohnsitz in dem Staat haben, in welchem Sie den EU-Führerschein erwerben.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  8. Info Mpu

    Hallo mich interessiert mal wie es ist wenn man keinen führerschein hatte und dann *hust* mehrfach beim fahren ohne führerschein erwischt und verurteilt wurde!!! Dies liegt bei mir jetzt nicht ganz 13 jahre zurück. Seidher fuhr ich kein Auto mehr und bin somit was das angeht nicht auffällig gewessen!!! Beim urteil hiess es damals ich müsse eine Mpu machen wenn ich einen Führerschein machen möchte!!! Nun interessiert mich ob ich das nach baluaf von fast 13 Jahren noch immer machen müsste, da ich noch nie einen führerschein bessesen habe, inzwischen haben sich meine lebensumstände jedoch so geändert das es von vorteil wäre wenn ich einen Führerschein hätte!!! Muss ich mich nun einer Mpu unterziehen oder ist die „verjährt“???

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Info Mpu,

      insgesamt müssen dafür 15 Jahre verstreichen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  9. Stephou

    Wie schaut es bei folgendem Sachverhalt aus:
    Unfall unter Alkoholeinfluss im Dezember 2012 – 0,69 Promille. Führerscheinentzug mit Sperre 15 Monate, anschließend MPU-Auflage mit Erfolg bestanden, also Wiedererteilung war dann Mitte 2014. Nun erneute Kontrolle im stehenden Auto mit Wert von 0,52 Promille. Ist es jetzt sicher, dass wieder eine MPU-Auflage kommt?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Stephou,

      eine MPU ist in diesem Fall sehr wahrscheinlich, da Sie ein Wiederholungstäter sind.

      Ihr Bussgeld-info Team

  10. K.t.

    Hallo ich wurde 2007 bei fahren ohne Führerschein und 1,63 Promille aufgehalten daraufhin habe ich eine sperrfrist von 12 Monaten erhalten ist eine mpu zu machen

    1. bussgeld-info.de

      Hallo K.t.,

      ob eine MPU angeordnet wird liegt im Ermessen der zuständigen Behörde.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  11. Nick T.

    Ich habe nur eine frage, ich bin 2009 ohe führerschein(hatte keinen) gefahren unter alkohol einfluss.

    habe 2010 mpu gemacht , aber nicht geschafft, und haben mir als auflage gegeben eine absolute absinenz und nochmal zum psychologe.

    jetzt wollte ich dieses jahr doch mein FS im angriff nehmen.
    muss ich erst die auflagen erfüllen, oder sogar noch eine MPU machen?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Nick T.,

      wenn Sie die Fahrerlaubnis wiedererlangen möchten, müssen Sie die MPU nebst den von Ihnen erwähnten Auflagen absolvieren.

      Ihr Bussgeld-Info Team

      1. Nick T.

        Ich habe bis jetzt noch keine Fahrerlaubnis besessen.

        1. bussgeld-info.de

          Hallo Nick,

          auch in diesem Fall ist eine MPU in der Regel notwendig.

          Ihr Bussgeld-info Team

  12. Bianca

    Hi, ich habe meinen Schein 2007 abgeben müssen….Alkohol am Steuer…. Kann ich ihn ohne MPU wieder beantragen???

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Bianca,

      wenn eine MPU angeordnet wurde, lässt sich diese nicht ohne Weiteres umgehen.

      Ihr Bussgeld.Info Team

  13. Axel

    Hallo Bussgeld-Team,
    ich habe folgende Frage: Ich war ca 20 Jahre drogenabhängig und 25 Jahre alkoholabhängig. Während dieses Zeitraums habe ich diverse Straftaten (Beschaffungskirminalität) begangen. Ich hatte jedoch noch nie einen Führer-schein der mir entzogen werden konnte. Nun zur Frage: Kann die Behörde mir eine MPU aufzwingen wenn ich noch nie einen Führerschein hatte, oder kann ich den ganz normal machen?
    Vielen Dank für eure Antwort.

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Axel,
      ob die Behörden aufgrund Ihrer Vorgeschichte die Eignung zum Führen von Kfz anzweifeln, sollten Sie bei der zuständigen Behörde in Erfahrung bringen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  14. Stefan

    1995 wurde mir wegen trunkenheit die fahrerlaubnis entzogen 2010 machte ich einen polnischen Führerschein, 2011 lies ich ihn gegen einen deutschen umschreiben, nun sind halt all meine Klassen weg, was mir auch klar war, nun würde ich gerne den BE also den anhänger machen, nun stelle ich mir aber die frage ob ich diesen einfach hier in deutschland machen darf, oder ob mich dann die mpu oder sonnstwas wieder einhohlt
    gruß und danke

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Stefan,
      ob eine MPU notwendig ist, sollten Sie bei der zuständigen Führerscheinstelle in Erfahrung bringen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  15. Nicole

    Mein Mann ist in jungen Jahren öfters ohne Führerschein gefahren und ist natürlich auch erwischt worden. Es wurde nicht vom Gericht gesagt das er eine MPU machen muss. Jetzt haben wir bei der Führerscheinstelle nachgefragt und diese meinten so könnten sie nichts dazu sagen einen Antrag stellen (44€ die sind nicht das Problem ) aber wenn dann raus käme das er MPU machen müsste und das dann nicht macht würde sich die Frist wieder verlängern. Kann das sein?
    Lg

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Nicole,

      sofern eine MPU nicht angeordnet wurde, sollte eine solche auch nicht erwartet werden dürfen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  16. Sergej

    Guten Tag. Im 2002 ich hatte mein Schein wegen Alkohol abgegeben .obwohl ich hatte 1.46 Promile.Der Grund gewesen .ich würde 2 Mall im Jahr erwischt .Aber Gesetzlich MPU ab 1.6 . War das richtige Entscheidung von der Behorde?? Kann ich jetzt mein Schein ohne MPU wider zu kriegen oder neue zu machen ??
    SORRI für meine Deutsche kenntnisse.

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Sergej,

      es liegt im Ermessen der Behörde eine MPU anzuordnen, wenn begründete Zweifel an der Fahreignung bestehen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  17. Olli

    Hallo, nach viel Googlerei bin ich auf diese Seite gestoßen.
    Ich kann kaum noch schlafen wegen meiner Geschichte und meiner Unwissenheit und wollte nun einfach hier mal mein Glück probieren.
    Ich hatte 1998 einen Führerschein Entzug mit 2,3 Promille.
    Nach 2 MPU’s ( 1. negativ und 2. positiv ) bekam ich meinen Führerschein im Feb. 2000 zurück.
    Jetzt wurde ich gestoppt mit 1,13 Promille und mir wurde der Führerschein wieder entzogen.
    Jetzt meine Fragen: 1. Ist der Vorfall von 1998 noch in der Akte?
    2. Darf dieser in diesem Fall herangezogen werden und ich muss mit Sicherheit eine MPU machen?
    3. Ich wohne in Hessen und habe gehört das die Fsst in Bayern und Baden-Württemberg Ihre Antragsteller bereits ab 1,1 Promille zur MPU schicken. Hat jemand diese Erfahrung in Hessen auch schon gemacht? Oder ist es in Hessen noch so das man ab 1,6 Promille hin MUSS?
    4. Bekommt der GA die ganze Akte zugeschickt?
    Noch zur Info: In den zurückliegenden 16 Jahren habe ich mir nichts mehr zu Schulden kommen lassen ( nicht mal falsch parken ).

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Olli,

      normalerweise müssten die Eintragungen nach 10 Jahren getilgt werden. In Hessen kommt ab einer Promillegrenze von 1,6 eine MPU in betracht. Die Führerscheinstelle prüft diesbezüglich die Voraussetzungen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  18. Peter S.

    Hallo, meine fragen sind, Fahrerlaubnis 2001 wegen Alkohol entzogen, 2007 mit unseriöse Polenfahrerlaubnis verurteilt, Geldstrafe, ohne Sperre. Eigentlich wollte ich nur den MPU umgehen, leider falsch gemacht. Nach Anfrage beim LABO Abt.III Fahrerlaubniswesen, wurde mir mitgeteilt, dass ich erst eine Neuerteilung beim Bürgeramt beantragen muß, um mir
    genau sagen zu können welche Bedingungen erfüllt sein müssen um die Fahrerlaubnis wieder neu machen zu können. Gebühr 230Euro.
    Ich dachte, das ich die Fahrerlaubnis nach etwa 10-15 Jahren wieder bekommen kann ohne die MPU machen zu müssen. OK, weiß ich jetzt, das die MPU nicht verjährt, aber muß ich die Fahrerlaubnis tatsächlich neu machen ? Das ist meine Frage. Kann man mit einem Rechtsanwalt etwaige Rechte einfordern ? Frühere Fahrerlaubnis wieder zu bekommen ?

    Über einige Zeilen in der Sache würde ich mich freuen !
    MFG von P.S.

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Peter S.,

      nach einer MPU müssen Sie die Fahrerlaubnis erneut bei der Behörde beantragen. Die Fahrprüfung muss dabei nicht zwingend wiederholt werden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  19. Chris

    Hallo, ich hab 2006 meinen Führerschein wegen fahren unter Alkoholeinfluss verloren.. hab ca 2010 eine mpu gemacht und bin leider nicht durchgekommen. Ist es wirklich so das die Verjährungsfrist dann wieder von vorn beginnt? Und gibt es eine Möglichkeit das genau herauszufinden?

    Vielen Dank schon mal im Voraus

    Chris

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Chris,

      die Tilgungsfrist beginnt in dem Falle erneut zu laufen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

      1. Chris

        Gibt es eine sinnvolle Begründung dafür?

  20. Lukas G.

    Ahoi,
    Ich wurde vor 4 Jahren, wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis und unter einfluss von Alkohol und THC, zu einem Fahreignungstest und einem Abstinenznachweis von mindestens einem Jahr verdonnert. Mittlerweile bin ich clean und wollte den abstinenznachweis antreten der allerdings mit hohen kosten verbunden ist. Meine Frage ist, ob ich diesen nachweis mittlerweile irgendwie umgehen oder abkürzen kann, da ich ja eh einen neuen führeschein machen muss und in einem jahr ingesamt schon 5 jahre seit dem urteil vergangen sind. Würde mich sehr über eine Antwort freuen.
    MFG Luke

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Lukas G.,

      der Abstinenznachweis lässt sich nicht umgehen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  21. Florian

    Hallo,
    Habe 2 Mal wegen Alkohol meine Fahrerlaubnis verloren. Beim ersten Mal 2005 habe ich sie nach 12 Monaten wieder bekommen. Beim zweiten Mal 2011 habe ich sie nicht neu beantragt. Beide Male war ich unter 1,6 Promille.
    Jetzt meine Frage. Ich will die Fahrerlaubnis jetzt neu beantragen. Muss ich mich auf eine MPU einstellen, wegen mehrfachem Entzug der Fahrerlaubnis? Oder ist das erste Mal evtl. verjährt? Vielen Dank für die Antwort

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Florian,

      in der Tat sollte der erste Entzug inzwischen verjährt sein. Da eine MPU-Anordnungs jedoch stets eine Einzelfallentscheidung der Behörden ist, kann sie in Ihrem Fall dennoch erfolgen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  22. meike

    hallo mir ist mein führerschein im märz 99, erstmals wegen alkohol endzogen worden1,6 promille und 1 jahr nach der probezeit.im juni 2007 habe ich ne bewährungsstrafe wegen fahren ohne führerschein unter alkoholeinfluss bekommen.3 monate auf 3 jahre bewährung wovon 1 jahr bewährung erlassen worden ist.es sind jetzt jahr 10 jahre her seit dem letzten eintrag.meine frage muss ich noch zur mpu? und werden meine einträge automatisch gelöscht?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Meike,

      es kann maximal 15 Jahre dauern bis Sie den Führerschein auch ohne MPU zurück bekommen. 10 Jahre sind dabei auch denkbar, da dies von verschiedenen Faktoren abhängig ist. Fragen Sie in diesem Fall am besten bei den Behörden nach, ob Sie Ihren Führerschein bereits in diesem Jahr ohne MPU zurück bekommen. Die Einträge sind nach 10 bis 15 Jahren getilgt und werden dann automatisch gelöscht.

      Ihr Bussgeld-info Team

  23. Maik

    Ich hatte im November 2002 einen Unfall mit 1,64 o/oo. Rechtskräftig ist der Strafbefehl im März 2003 geworden. Zählt nun der Tag des Unfalls für diese Frist oder der März 03 ?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Maik,

      Sie haben die Möglichkeit, bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde nachzufragen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  24. Arwen

    Mir wurde im Juli 2007 die Fahrerlaubnis entzogen da ich mich nicht einer MPU unterzogen habe.Hatte mich dann vor 3 Jahren doch entschlossen die MPU zu machen, wo der Psychologe mich hat durchfallen lassen hat.Meine Frage ist ob ich den Führeschein auch wiederbekommen könnte ohne eine zweite MPU zu machen.

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Arwen,

      die MPU lässt sich nicht umgehen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  25. Thorsten

    Hallo, mir wurde am 07.06.2010 wegen einer Ordnungswidriegkeit (fahren unter Drogeneinfluß Canabis und Amphetamin) der Führerschein für Einen Monat Entzogen.Hinzu kam noch ein Bußgeld von 822 Eur und 4 Punkte in Flensburg.Es lag also keine Straftat vor ( Auzug des Bundeszentralregiesters 0 Eintragungen bis heute). Am 28.07.2010 bekam ich dann ein Schreiben mit der Entziehung der Fahrerlaubnis auf Grund des toxologischen Gutachtens des Instituts für Rechtsmedizin. Was kann ich in diesem Fall tun um Meinen Führerschein zurück zu erlangen???? Brauche den Führerschein aus Beruflichen Gründen ,Privat könnte ich darauf verzichten. MfG Thorsten

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Thorsten,

      wir können keine Rechtsberatung geben. Sie können zu diesem zweck einen Anwalt konsultieren.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  26. Victor

    Hallo…..Wegen der 15jahre Frist usw..folgendes ..Am 9.2 2003 würde ich mit Alkohol am Steuer erwischt……Und mpu angeordnet..Ich habe aber nicht gemacht..Geldstrafe bezahlt..Und seit dem kein misst oder sonstiges was mit strasse verkehrt zu tun gemacht… Wann kann ich den Antrag stehlen..Erst nächstes Jahr oder dieses Jahr schon da ja alle meine Einträge im Zentralregiester ja theoretisch gelöscht sein sollten…

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Victor,
      wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen direkt an die zuständige Behörde.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  27. Sven

    Hallo ich habe mein Führerschein 2007 abgeben müssen weil ich über 18 Punkte gesammelt habe wie lange muss ich warten bis ich mein Führerschein ohne MPU wieder bekomme?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Sven,

      für gewöhnlich ist es 15 Jahre nach der letzten Tat möglich, den Führerschein auch ohne MPU wieder zu beantragen. Dafür dürfen Sie sich in dieser Zeit aber auch nichts zu Schulden kommen lassen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  28. Andrev

    Habe 2001 fahrerlaubnis verloren wegen Alkohol, bin danach noch ein paarmal ohne Schein gefahren das letzte mal 2011 muss ich trotzdem noch nach solanger Zeit eine MPU machen?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Andrev,
      würde eine MPU angeordnet, „verjährt“ diese in der Regel erst nach 15 Jahren. Genaue Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  29. Deniz

    Hallo meine frage ist: ich wurde 2010 wegen Körperverletzungen verklagt und muss jetzt die mpu machen es sind aber lange Jahre jetzt her mit der Anklage und neue Straftaten habe ich auch nicht begangen könnte das bei mir entfallen wenn ja wo kann ich mich informieren ? Grus

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Deniz,

      wenn eine MPU angeordnet wurde, entfällt diese nicht einfach wieder. Wenn Sie Ihre Fahrerlaubnis wieder erlangen möchten, müssen Sie diese also absolvieren.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  30. Dabeski

    Ne frage habe ich,bin einmal 1999 verurteilt wegen fahren ohne gültigen fühererschein (hatte ex jugoslawischen aber zu zeit nicht mehr in Deutschland gültig,nur ein Jahr dürfte ich fahren)aber wuste nicht von die urteil.Dan noch mal 2000 mit zwei jahre spere neuen Führerschein zu machen.Vor 3 mohnate angefangen neuen zu machen und kurz vor Prüfung beckomme ich Brief,muste 130,80€ sperre bezahlen,habe gemacht und dan 6 Woche später kommt Brief da ich ne MPU machen mus.
    Was jezt,muss ich oder ist die nach 10jahre frist abgelaufen und kann machen.
    Bitte um ne Antwort.
    Mfg ..Dabeski N.

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Dabeski,

      die Anordnung zur MPU ist 15 Jahre nach der Tat nicht mehr gültig (wenn Sie in dieser Zeit keine weiteren Ordnungswidrigkeiten begangen haben). Beraten Sie sich im Zweifelsfall mit einem Anwalt für Verkehrsrecht.

      Ihr Bussgeld-Info Team

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