Darf man beim Fahrradfahren Musik hören? Diese Frage kommt immer wieder auf und viele sind sich unsicher, wie das zu beantworten ist. Klar ist, die Musik darf nicht zu laut sein. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht zu den Sanktionen, welche drohen, wenn Sie auf dem Fahrrad zu laut Musik hören.
Verstoß | Sanktionen |
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Zu laut Musik gehört | 10 EUR |
Zu laut Musik gehört mit Gefährdung | 15 EUR |
Video: Kopfhörer beim Fahren – Die wichtigsten Infos
Darf man auf dem Fahrrad Musik hören?
Inhaltsverzeichnis
Musik hören, gehört beim Fahrradfahren für viele einfach mit dazu. Die Ohren zustöpseln und losradeln, das ist heute kein seltenes Bild mehr im Straßenverkehr. Dass dies auch ein Risiko birgt wird oft verdrängt. Und oftmals sind andere Verkehrsteilnehmer auch der Meinung, dass Musik zu hören beim Radfahren ja sowieso verboten sei. Doch ist dem wirklich so?
Wie ist das Thema „Musik hören und dabei Fahrrad fahren“ rechtlich geregelt? Dem Gesetz nach ist es nicht verboten, beim Fahrradfahren Musik zu hören. Das bedeutet aber nicht, dass Radfahrer die Musik im Kopfhörer bis zum Anschlag aufdrehen dürfen. Es gilt die Richtlinie, dass Fahrradfahrer im Straßenverkehr die Umgebungsgeräusche weiterhin wahrnehmen können müssen. Die Lautstärke beim Hören von Musik auf dem Fahrrad muss also entsprechend niedrig gehalten werden.
Im Vordergrund steht, dass die eigene Verkehrssicherheit und die der anderen Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet wird. Hier ist zudem auch zu beachten, dass wenn die Musik über ein Handy gehört wird, dieses beim Radfahren nicht in der Hand gehalten oder bedient werden darf. Die Musik sowie die Lautstärke dieser müssen vor der Fahrt gewählt sein.
Wenn auf dem Fahrrad Musik zur Gefährdung wird
Musik hören beim Fahrradfahren ist also nicht grundsätzlich untersagt, kann jedoch eine Gefährdung der Sicherheit darstellen. Sind Radfahrer von der Musik abgelenkt oder können aufgrund der Lautstärke Warnrufe oder Signale nicht mehr wahrnehmen, kann das schneller als gedacht zu einem Fahrradunfall führen.
Fahrrad fahren und Musik hören kann in einem solchen Fall neben den eigentlichen Unfallfolgen auch oft dazu führen, dass der Versicherungsschutz oder Ansprüche auf Schadensersatz (wie zum Beispiel Schmerzensgeld) teilweise oder vollkommen verwirkt sind. Denn Versicherer sowie auch Richter bei einem möglichen Prozess können Musik zu hören beim Fahrradfahren durchaus negativ auslegen. Kopfhörer und Musik bedeuten dann meist, dass eine Mitschuld am Unfall angenommen wird. Somit wird auch der Radfahrer haftbar gemacht, auch wenn eine Schuld nicht vorliegt. Wird nachgewiesen, dass die Musik eindeutig zu laut war, entfallen meist fast alle Ansprüche in Bezug auf einen Schadensersatz.
FAQ: Musik hören beim Fahrradfahren
Nein. Die Musik darf allerdings nicht so laut sein, dass Sie keine Umgebungsgeräusche mehr wahrnehmen können. Hierdurch würde die Sicherheit im Straßenverkehr beeinträchtigt werden.
Dann begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit. Sie müssen in diesem Fall mit einem Bußgeld von mindestens 10 Euro rechnen.
Werden Sie in einen Fahrradunfall verwickelt, während Sie Musik gehört haben, nimmt die Versicherung unter Umständen eine Mitschuld an dem Unfall an. Das kann sich auf Ihren Versicherungsschutz und Ihre Schadensersatzansprüche auswirken.