Wer sich mit mehr als 1,1 Promille im Blut an das Steuer eines Kfz setzt, begeht eine schwere Straftat, welche hohe Bußgelder, Punkte in Flensburg und Fahrverbote nach sich zieht. Nicht zuletzt können Taten dieser Art dazu führen, dass die Fahrtauglichkeit des Täters angezweifelt wird und dieser die Teilnahme an einer MPU auferlegt bekommt.
Viele Betroffene versuchen immer wieder, sich mit einer Nachtrunkbehauptung vor Strafen zu schützen, die sie sonst nach einem Verkehrsverstoß mit Alkohol erwartet. Justizvertreter begegnen solchen Aussagen meistens mit Skepsis.
Doch was genau steckt eigentlich hinter dem Begriff „Nachtrunk“? Welche Berechnung wird von Beamten angewandt, um eine solche Behauptung zu prüfen? Und ist es immer ratsam, von seinem Recht Gebrauch zu machen und darauf zu plädieren? Der vorliegende Ratgeber verrät es Ihnen.
Inhaltsverzeichnis
Die Definition zum Nachtrunk: Immer eine sinnvolle Ausrede?
Bei einem Nachtrunk handelt es sich um den Konsum von Alkohol nach einem verkehrsrechtlichen Ereignis, welches in Bezug auf Strafrecht, Versicherungsrecht oder ein Bußgeld relevant ist. Das klassische Beispiel: Es kommt zu einem Verkehrsunfall und einer der Beteiligten ist so geschockt, dass es erst einmal nach Hause fährt und sich dort einen Schnaps genehmigt.
Stehen dann plötzlich Beamte vor der Tür und bemerken den Alkoholgeruch im Atem des Betroffenen, kann dieser sich mit dem Begriff des Nachtrunks rechtfertigen. Doch auch Fahrer, die schon während einer Fahrt zu viel Promille besessen haben, aber erst im Nachhinein darauf angesprochen werden, nutzen diese Bezeichnung gerne, um schlimmere Sanktionen abzuwenden.
Nachtrunk überprüfen: Blutprobe und Analyse der Begleitstoffe
Wie bereits erwähnt, kommt es nach einer Nachtrunkbehauptung zu einer doppelten Blutprobe mit einer Zeit von 30 Minuten zwischen beiden Blutentnahmen.
Oft wird dies einem offiziell zugelassenen Sachverständigen übertragen. Zeigt die zweite Probe deutlich weniger Promille als die erste, kann Nachtrunk mit hoher Sicherheit als Ursache für den Alkoholgehalt im Blut ausgeschlossen werden.
Der Grund ist simpel: Erst etwa zwei Stunden nach dem Konsum von Alkohol setzt der Abbauprozess im Körper ein.
Bei einem Nachtrunk müsste die zweite Probe höher ausfallen, da der Organismus noch nicht damit begonnen hat, die aufgenommenen Substanzen zu verstoffwechseln. Neben der Blutprobe erfolgt außerdem oft auch eine sogenannte Begleitstoffanalyse.
Dabei können je nach alkoholischen Getränken unterschiedliche Begleitalkohole analysiert werden, wie beispielsweise Methanol und Isobutanol. Solche Begleitstoffe besitzen alle ein für sich eigenes Stoffwechselverhalten. Anhand dieser Analyse kann eine ungefähre Einschätzung darüber erfolgen, ob der Konsumzeitpunkt zum Verdacht des Tatbestandes Alkohol am Steuer passt.
FAQ: Nachtrunk
Von einem Nachtrunk kann gesprochen werden, wenn Sie nach einem verkehrsrechtlich relevanten Ereignis Alkohol konsumiert haben.
Das ist der Fall, wenn beispielsweise nach einem Unfall Alkohol in Ihrem Blut nachgewiesen wird.
Das geschieht üblicherweise anhand einer zweifachen Blutprobe innerhalb von 30 Minuten. Mehr dazu erfahren Sie hier.