Der folgenden Bußgeldtabelle können Sie entnehmen, welche Bußgelder bei unrechtmäßiger Verwendung der Nebelscheinwerfer drohen.
Verstoß | Bußgeld |
---|---|
Nebelscheinwerfer trotz guter Sicht bzw. Witterungsverhältnisse benutzt | 20 € |
... mit Gefährdung | 25 € |
... mit Unfallfolge | 35 € |
Besonders im Herbst macht diese Wettererscheinung den Autofahrern gerade während der Morgendämmerung das Leben schwer: Nebel. Wenn Wasserdampf in der Luft zu Wassertröpfchen kondensiert, wird die Sicht dadurch erheblich beeinträchtigt, die Beleuchtung erschwert und die Sichtweite verringert sich.
Um auch bei Nebel und schlechten Witterungsverhältnissen eine bessere Sicht zu ermöglichen, können Fahrzeugführer auf Nebelscheinwerfer zurückgreifen. Diese können entweder mit dem Abblendlicht oder dem Standlicht verwendet werden. Sie können weißes und auch ein hellgelbes Licht ausstrahlen.
Da Nebelscheinwerfer sehr viel heller strahlen als normale Scheinwerfer, ist die Verwendung dieser immer auch mit Risiken verbunden. Werden andere Fahrzeugführer dadurch bei klarer Sicht geblendet, ist die Verkehrssicherheit beeinträchtigt. Deshalb ist das Einschalten nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Aber wann hat das Fahren mit eingeschaltetem Nebelscheinwerfer eine Strafe zur Folge und wann ist es erlaubt? Worauf ist bei der Verwendung zu achten? Das erfahren Sie im Folgenden.
Inhaltsverzeichnis
Video: Wann dürfen Sie welchen Kfz-Scheinwerfer einschalten?
Nebelscheinwerfer: Wann kein Bußgeld droht
Wann Nebelscheinwerfer benutzt werden dürfen, regelt in Deutschland die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in § 17. So dürfen Nebelscheinwerfer nur bei folgenden Witterungsverhältnissen benutzt werden bzw. wenn dadurch die Sicht erheblich behindert wird:
- Nebel
- Schneefall
- Regen
Alle Autofahrer müssen dann auch am Tag mit Abblendlicht fahren. Ob Nebelschlussleuchten bei schlechten Witterungsbedingungen eingeschaltet werden dürfen, hängt gemäß § 17 StVO von der Sichtweite ab. Erst wenn diese weniger als 50 Meter beträgt, dürfen Nebelschlussleuchten benutzt werden.
Fahren Sie also bei solchen Verhältnissen mit eingeschaltetem Nebelscheinwerfer, droht keine Strafe.
Zur Benutzung von Nebelscheinwerfern legt die StVO § 17 Abs. 3 außerdem Folgendes fest:
Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden.
Trifft das Licht eines Fahrzeugs auf Nebel, wird dieses reflektiert und der Fahrer dadurch geblendet. Um dem entgegenzuwirken, können Nebelscheinwerfer eingesetzt werden. Aber welchen Unterschied macht es eigentlich, ob die Nebelscheinwerfer allein, mit Abblendlicht oder mit Standlicht eingeschaltet sind?
- Nebelscheinwerfer mit Abblendlicht: Die Nebelscheinwerfer ermöglichen eine bessere Ausleuchtung. Die Sicht wird nur im Nahbereich verbessert.
- Nebelscheinwerfer allein oder mit Standlicht: Die Eigenblendung des Fahrzeugs wird reduziert. Die Sicht verbessert sich.
Bußgeld für eingeschaltete Nebelscheinwerfer
Schalten Sie die Nebelscheinwerfer ein, obwohl die Sicht nicht beeinträchtigt war bzw. die Witterungsverhältnisse dies nicht zugelassen haben, droht ein Bußgeld. Beachten Sie, dass sich dieses erhöhen kann, wenn es infolgedessen zu einer Gefährdung oder zu einem Unfall kam.
Gelbe Nebelscheinwerfer: Droht eine Strafe? Nebelscheinwerfer dürfen gemäß § 52 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) neben dem klassischen weißen Licht auch hellgelbes Licht besitzen.
Nebelscheinwerfer folieren: Welche Strafe droht? Die Beleuchtungseinrichtungen am Fahrzeug zu verändern, zum Beispiel durch eine Folierung der Scheinwerfer, ist in Deutschland nicht erlaubt. In diesem Fall erlischt nämlich die Betriebserlaubnis und ein Bußgeld von 50 Euro kann drohen.
FAQ – Strafe für eingeschaltete Nebelscheinwerfer
Wenn Sie die Nebelscheinwerfer einschalten, obwohl die Sicht durch Nebel, Schneefall, Regen nicht erheblich beeinträchtigt war, droht eine Strafe.
Schalten Sie Nebelscheinwerfer trotz guter Sicht ein, droht ein Bußgeld von 20 Euro, welches sich erhöht, wenn es infolgedessen zu einer Gefährdung oder einem Unfall kommt.
Es ist nicht erlaubt, die Beleuchtungseinrichtungen am Fahrzeug zu verändern. Erlischt die Betriebserlaubnis, kann ein Bußgeld von 50 Euro die Folge sein.