Nebenstrafen im Strafverfahren: Welche gibt es?

Nebenstrafen drohen im Strafrecht zusätzlich zur Hauptstrafe, also einer Freiheits- oder Geldstrafe.
Nebenstrafen drohen im Strafrecht zusätzlich zur Hauptstrafe, also einer Freiheits- oder Geldstrafe.

Im Strafrecht wird grundsätzlich zwischen Haupt- und Nebenstrafen unterschieden. Worum es sich bei diesen Strafen handelt, regelt das Strafgesetzbuch (StGB). Zu den Hauptstrafen gehört zum einen die Freiheitsstrafe, die für mindestens einen Monat und höchstens 15 Jahre oder auch lebenslänglich verhängt werden kann. Zum anderen ist die Geldstrafe eine der Hauptstrafen. Diese beträgt mindestens 5 und höchstens 360 Tagessätze.

Zusätzlich kann ein Gericht bestimmte Nebenstrafen verhängen, die zusätzlich zu der Hauptstrafe dafür sorgen sollen, dass auf den Täter eingewirkt wird und dieser zur Vernunft gebracht wird. Welche Nebenstrafen können nach einer Straftat drohen? Was ist der Unterschied zu Nebenfolgen? Wann ist in einem Strafverfahren mit Nebenstrafen zu rechnen? Die Antworten erhalten Sie im Folgenden.

Unterschied zwischen Nebenstrafen und Nebenfolgen

Das StGB unterscheidet zwischen Nebenstrafen und Nebenfolgen. Als Nebenstrafe gilt gemäß § 44 StGB das Fahrverbot, bei welchem dem Täter für bestimmte Zeit untersagt wird, ein Fahrzeug im Straßenverkehr zu führen. Als Nebenfolgen gelten gemäß § 45 StGB der Verlust der Amtsfähigkeit, der Wählbarkeit und des Stimmrechts.

Fahrverbot als Nebenstrafe: Wann droht es?

Eine Straftat kann auch im Verkehrsstrafrecht die Auferlegung eines Fahrverbots zur Folge haben. Es handelt sich dabei, wie bereits erwähnt, um eine Nebenstrafe. Das heißt, ein Fahrverbot wird immer zusätzlich zu einer Geld- oder Freiheitsstrafe verhängt und nicht nur einzeln.

Ein Fahrverbot kann zum einen nach einer schweren Ordnungswidrigkeit und zum anderen nach einer Straftat angeordnet werden. Wann nach einer Verkehrsordnungswidrigkeit ein Fahrverbot als Sanktion infrage kommt, richtet sich nach dem Tatbestandskatalog. Dies ist zum Beispiel bei schweren Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstößen und Alkohol am Steuer der Fall. Wird eine Ordnungswidrigkeit mit zwei Punkten in Flensburg belegt, geht ein Fahrverbot damit einher. Die Dauer beträgt dann ein bis drei Monate.

Bei einer Straftat wird das Fahrverbot als Nebenstrafe von einem Gericht angeordnet. Gemäß § 44 StGB kann das Gericht dem Täter für einen bis sechs Monate verbieten, ein Fahrzeug im Straßenverkehr zu führen. Dies gilt im Übrigen auch, wenn die Straftat nicht beim Führen eines Kfz begangen wurde oder damit in Verbindung stand und das Gericht diese Maßnahme als erforderlich ansieht. Es kommt außerdem in Betracht, wenn dadurch verhindert werden kann, dass eine Freiheitsstrafe verhängt oder vollstreckt wird.

Nebenstrafe: Ein Fahrverbot droht zum Beispiel nach Trunkenheit am Steuer.
Nebenstrafe: Ein Fahrverbot droht zum Beispiel nach Trunkenheit am Steuer.

Ein Fahrverbot ist bei folgenden Straftaten im Straßenverkehr üblich:

  • Gefährdung des Straßenverkehrs
  • Trunkenheit im Straßenverkehr

Bleibt bei diesen Straftaten ein Entzug der Fahrerlaubnis aus, kommt es zu einem Fahrverbot. Bei diesem wird der Führerschein nicht komplett entzogen. Dieser wird für die Dauer des Verbots in amtliche Verwahrung gegeben und kann im Anschluss bei der entsprechenden Behörde wieder abgeholt werden. Anders als beim Führerscheinentzug ist eine Neubeantragung nicht nötig.

Fahrverbot gemäß Strafrecht: Besonderheiten

Wird ein Fahrverbot als eine der Nebenstrafen verhängt, wird es wirksam, sobald der Führerschein bei der Behörde abgegeben wird. Dies muss gemäß § 44 Absatz 2 StGB spätestens einen Monat nach Eintreten der Rechtskraft des Urteils geschehen. Verwahrt werden ausschließlich nationale und internationale Führerscheine, die innerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) ausgestellt wurden, allerdings nur dann, wenn der Besitzer des Führerscheindokuments in Deutschland wohnhaft ist. Bei anderen ausländischen Führerscheinen wird die Anordnung eines Fahrverbots lediglich vermerkt.

Die durch das Gericht festgelegte Frist des Verbots beginnt an dem Tag, an welchem der Führerschein in amtliche Verwahrung gelangt, und nicht bereits mit der Urteilsverkündung. Hat der Täter eine gewisse Zeit in einer Anstalt verbracht, weil dies durch eine Behörde angeordnet wurde, zählt dieser Zeitraum nicht in die Verbotsfrist mit hinein. Die Dauer des Fahrverbots verkürzt sich somit nicht.

Mehrere Nebenstrafen: Wurden mehrere Fahrverbote gegen einen Täter in verschiedenen Strafverfahren verhängt, sind diese nacheinander abzugelten. Die Dauer der Verbotsfristen summiert sich. Das Fahrverbot, welches früher wirksam wurde, beginnt als Erstes an zu laufen.

  • Bei gleichzeitig eintretender Wirksamkeit ist maßgebend, welches Fahrverbot zuerst angeordnet wurde.
  • Bei gleichzeitiger Anordnung ist entscheidend, welche Tat früher zum Fahrverbot geführt hat.

FAQ: Nebenstrafen

Was ist der Unterschied zwischen Hauptstrafe und Nebenstrafe?

Die Hauptstrafe ist im Strafrecht eine Geld- oder Freiheitsstrafe. Eine Nebenstrafe ist das Fahrverbot. Dieses dauert einen bis sechs Monate.

Wann droht ein Fahrverbot als Nebenstrafe?

Ein Fahrverbot droht zum Beispiel nach Trunkenheit oder einer Gefährdung im Verkehr.

Was ist der Unterschied zwischen Nebenstrafen und Nebenfolgen?

Als Nebenstrafe wird nur das Fahrverbot bezeichnet. Nebenfolgen sind zum Beispiel der Verlust der Amtsfähigkeit, der Wählbarkeit und des Stimmrechts.

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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

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