Nötigung im Straßenverkehr: Welche Strafen drohen?

Der Ausdruck Nötigung ist relevant für viele Rechtsbereiche. Dieser Ratgeber gibt vorwiegend Auskunft über die Bedeutung von Nötigung im verkehrsrechtlichen Zusammenhang. Unter anderem finden Sie hier auch mögliche Strafen, die bei einer Nötigung drohen können. Außerdem werden in diesem Ratgeber unterschiedliche Arten der Nötigung näher beleuchtet.

Folgende Tabelle zeigt Ihnen zunächst Auszüge aus dem Bußgeldkatalog 2024. Hier sind alle möglichen Strafen für eine Nötigung vermerkt.

TatbestandStrafen, die drohen können
Drohung mit Gewaltbis 3 Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, Entziehung der Fahrerlaubnis, 3 Punkte in Flensburg, 1 - 3 Monate Fahrverbot
Drohung zu einer bestimmten Handlung, Unterlassung oder Duldungbis 3 Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, Entziehung der Fahrerlaubnis, 3 Punkte in Flensburg, 1 - 3 Monate Fahrverbot

FAQ: Nötigung im Straßenverkehr

Welches Verhalten stellt eine Nötigung im Straßenverkehr dar?

Behindert jemand vorsätzlich einen anderen Verkehrsteilnehmer unter Anwendung von Gewalt oder einer Drohung, so handelt es sich um eine Nötigung.

In welchen Beispielfällen kann eine Nötigung vorliegen?

Ein typisches Beispiel ist der Kraftfahrer, der seinen Nachfolger durch grundloses abruptes Ausbremsen selbst zum Bremsen zwingt. Auch wer ganz bewusst zu dicht auffährt und drängelt oder die Fahrbahn blockiert, nötigt den Betroffenen. Das Blockieren der Überholspur mit zu geringer Geschwindigkeit kann ebenfalls eine Nötigung darstellen.

Wie wird eine Nötigung bestraft?

Das kommt immer auf den jeweiligen Einzelfall an. Der Strafrahmen sieht eine Geldstrafe oder eine Gefängnisstrafe bis zu drei Jahren vor.

Video: Nötigung im Straßenverkehr

Im Video: Was gilt als Nötigung im Straßenverkehr?
Im Video: Was gilt als Nötigung im Straßenverkehr?

Was bedeutet der Ausdruck Nötigung? – Eine Definition

Das Strafmaß für die Nötigung im Straßenverkehr ist hoch angesetzt: Eine Freiheitsstrafe kann drohen.
Das Strafmaß für die Nötigung im Straßenverkehr ist hoch angesetzt: Eine Freiheitsstrafe kann drohen.

Die wohl wichtigste Tatsache, die Sie über eine Nötigung wissen müssen, ist, dass es eine Straftat darstellt. Das bedeutet natürlich auch, dass die Strafen dafür recht hoch angesetzt sind. Zum Beispiel kann eine Freiheitsstrafe drohen, welche bis zu drei Jahre andauern kann. Wann genau es sich um eine Nötigung handelt, hängt von vielen Umständen ab und ist nicht pauschal zu beantworten.

Jeder Fall ist anders und muss deshalb separat betrachtet und beurteilt werden. Bei einer Nötigung im Straßenverkehr steht oft Aussage gegen Aussage. Das macht eine intensive Nachforschung unabdingbar.

Was heißt also nun Nötigung? Nicht zu verwechseln ist die Straftat der Nötigung mit einer Beleidigung. Das Strafmaß für eine Nötigung wird nämlich wesentlich höher angesetzt, als das für eine Beleidigung.

Laut dem deutschen Strafgesetzbuch (StGB) zählt die Nötigung zu den Straftaten gegen die persönliche Freiheit. Im § 240 ist die Straftat der Nötigung demnach wie folgt definiert:

(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.
(3) Der Versuch ist strafbar. […]

Wie aus dem Paragraph 240 des StGB deutlich wird, kann selbst der Versuch zur Nötigung strafbar sein. Die Straftat der Nötigung steht demzufolge in dem meisten Fällen in Verbindung mit vorsätzlichem Handeln des Täters. Dieser handelt dann im vollen Bewusstsein und Wissen, dass er den Geschädigten absichtlich nötigt.

Was genau ist eine Nötigung im Straßenverkehr? – Arten

Eine Nötigung im Straßenverkehr wird prinzipiell durch zwei Ursachen hervorgerufen. In jedem Fall wird Gewalt angewandt. Im weit ausgelegten Sinne bedeutet das, dass das Opfer nicht mehr frei über seine Entscheidungen beim Fahren im Straßenverkehr bestimmen kann. Es wird vom Täter zu bestimmten Handeln genötigt. Von dieser Gewaltanwendung ist vor allem die Psyche des Opfers betroffen.

Der Bußgeldkatalog für die Nötigung im Straßenverkehr beinhaltet Strafen vom Fahrverbot über Punkte und dem Entzug der Fahrerlaubnis bis hin zur Freiheitsstrafe.
Der Bußgeldkatalog für die Nötigung im Straßenverkehr beinhaltet Strafen vom Fahrverbot über Punkte und dem Entzug der Fahrerlaubnis bis hin zur Freiheitsstrafe.

Eng ausgelegt ist Nötigung mit Anwendung von Gewalt auf körperliche Gewalt bezogen. Das Opfer kann hierbei körperlich in seinem Verhalten nicht mehr frei handeln, weil er vom Täter körperlich zu bestimmten Handlungen gezwungen wird. Gewaltanwendung in diesem Sinne kann zum Beispiel das Schlagen des Opfers bedeuten.

Ein sogenanntes empfindliches Übel ist hierbei der Einfluss, den der Täter auf das Opfer hat. Während das Opfer nämlich merkt, es könnte einen Nachteil durch bestimmtes Handeln haben, ändert er sein Verhalten aus diesem Grund. Es ist somit in seiner freien Entscheidung eingeschränkt und wird beispielsweise durch zu nahes Auffahren zu bestimmten Handlungen genötigt. Vorfälle dieser Art stehen unter anderem auch beim Fahren auf der Autobahn auf der Tagesordnung.

Anzeige wegen Nötigung im Straßenverkehr

In der Regel bedeutet eine Nötigung im Straßenverkehr auch eine Strafe für den Täter – vorausgesetzt die Nötigung wird zur Anzeige gebracht. Ein Beispiel für eine Nötigung im Straßenverkehr ist unnötiges Ausbremsen, was häufig dazu führt, dass Sie jemanden auffahren. Vor allem wenn dieses Ausbremsen plötzlich kommt und völlig ungerechtfertigt ist, kann man von Vorsatz und einer Nötigung reden. Eine Strafe für Nötigung im Straßenverkehr kann je nach Schwere der Tat unterschiedlich ausfallen. Neben der Freiheitsstrafe können Punkte in Flensburg oder ein Entzug der Fahrerlaubnis weitere Folgen einer Anzeige wegen Nötigung im Straßenverkehr sein. Was genau auf Sie zukommen kann, besprechen Sie im am besten mit einem Rechtsanwalt, der sich mit der Problematik und dem StGB beziehungsweise dem Strafrecht auskennt.

Nützlich zu wissen: In manchen Fällen zählt Nötigung auch als Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr, zum Beispiel bei kurzem Drängeln. Hierbei spielt der Sicherheitsabstand eine wichtige Rolle.

Möchten Sie sich zum Thema Nötigung umfangreich beraten lassen, sollten Sie eine Konsultation mit einem Rechtsanwalt spezialisiert auf Strafrecht in Erwägung ziehen. Eine Anzeige wegen Nötigung und dessen Strafe wird vor Gericht immer individuell betrachtet und bewertet. Eine gute Vorbereitung mit Hilfe von einem Strafrecht-Anwalt ist hierbei wichtig. Ein Anwalt kann Ihnen außerdem weiterhelfen, wenn es darum geht, wie Sie sich weiter verhalten sollten – vor allem vor Gericht.

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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

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34 Kommentare zu “Nötigung im Straßenverkehr: Welche Strafen drohen?

  1. Kristin

    Hallo.ich habe in einer Bushaltestelle gestanden kurz und was abgeholt von einem Obstladen, da kam der Bus und ich kam raus und fuhr auch dann gleich weg und entschuldigte mich für die Unannehmlichkeit. Nun habe ich ein Brief der Polizei bekommen wegen Nötigung gemäß Paragraf 240 StGB? versteh die Welt nicht mehr? Was heißt das jetzt für mich. Vielen Dank und Viele Grüsse Kristin

  2. Nurhan H

    Hallo! Vor zwei Tagen wurde ich von einem auf die Autobahn abbiegenden Auto gebremst und ich beschloss, es mit dem Lkw zu überholen. Als ich auf die rechte Spur einbog, bemerkte ich, dass er vor mir war und mit seinem Handy Fotos machte. Er stieg an der nächsten Ausfahrt aus, die ich auch nehmen musste. Es gab eine Ampel, die rot war, und ich stieg aus, um ihn zu fragen, warum er ein Foto von mir machte, aber sie schaltete auf Grün und er ging. An der nächsten Ampel erwischte ich es erneut und es war rot. Ich ging hinunter, um noch einmal zu fragen. Ich habe ihn nicht erstochen oder geschlagen. Muss ich irgendetwas erwarten, wenn er eine Beschwerde einreicht?

  3. Nadja

    Hallo
    hoffe meine Frage ist hier am rechten Platz.

    Heute Morgen hatte bei meinem Auto die Ölleuchte aufgeleuchtet. Ich bin noch bis zum nächsten Parkplatz gefahren (eine Art Einkaufszentrum) und habe dort erst einmal logischerweise den Motor abgeschalten ein einige Minuten gewartet. Ich wollte meinen Ölstand messen (habe keine Sonde), also habe ich nach einigen Minuten den Motor wieder angemacht und in meinem Auto die dementsprechende Taste gedrückt und musste circa 2-3 Minuten warte ehe mir mein Auto den Stand mitteilen konnte, danach hatte ich den Motor abgestellt ehe mein Partner wieder zurück kam da er in der Zeit etwas besorgt hatte.
    In dem Moment als mein Auto zur Messung lief pöbelte mich ein älterer Herr an, riss meine Beifahrertür ungefragt auf, schnauzte mich lautstark an, drohte mir mit einem Bußgeld, duzte mich einfach und schien allgemein recht aggressiv zu sein. Diese Situation hat mich psychisch sehr unter Druck gesetzt und mich eine Panikattacke gekostet… An sich verstehe ich sein Problem da ein unnötig laufender Motor nicht sein muss aber zählt sein Verhalten zu einer Nötigung? Könnte ich diesbezüglich Anzeige erstatten? Wie gehe ich vor wenn er Anzeige zwecks des laufenden Motors stellen möchte? Ich habe auch das Gefühl dass er mein Kennzeichen notiert hat. Könnte es folgen für mich haben?

    Liebe Grüße

  4. Nuri

    Hallo Bußgeld Info,
    In meiner Sache geht es um einen menschen rechtswidrig mit Gewalt zu einer Handlung genötigt zu haben.mit was muss ich rechnen?

  5. Eno

    Guten Abend.

    Ich hatte letztes ein Vorfall auf der Autobahn das ein Transporter hinter mir dicht auffährt obwohl die Autobahn gut belegt war.
    Es fuhr immer dichter und nach dem ich leicht abgeremst habe um Ihm zu zeigen das er abstand nehmen soll hat er mich von rechts überholt und vor mir so eingeschärt das ich fast in Ihr reingefahren bin dann als er nach rechts fuhr habe ich Ihn überholt und nachdem er wieder hinter mir war habe ich gesehn das er sein Handy rausgeholt und mein Wagen von Hinten gefilmt hat.

    Was kann jetzt passieren ? Die waren zu Zweit und ich alleine im Auto

  6. Hasan

    Guten Tag
    Vor einiger Zeit waren mein Nachbar und ich uns über den Parkplatz nicht einig, und ich stellte mein Auto hinter sein Auto, und dann kam ein Polizeiposten zu mir Nötigung im Straßenverkehr 240 abs 1
    Kein Versuch

    Gibt’s Straf in dieser Situation?
    MFG

  7. ali

    Hallo Liebes online Bußgeld Team ,
    Ich war in einem autokorso mit dabei es war eine Hochzeitsfeier.
    Eine verkehrsteilnehmerin verständigte die Polizei da wir angeblich zu langsam fuhren
    Und angeblich die komplette b8 WÜ lahmlegten.
    Die Polizei kam und nahm unsere Daten auf danach durften wir weiterfahren (20 Autos)
    Jetzt bekomme ich einen Brief als beschuldigter nötigung im straßenverkehr.
    Habe eine Einladung für eine Vernehmung bekommen.
    Zwei andere Kumpels das selbe und alle anderen als Zeuge .
    Mit was muss ich jetzt rechnen ?
    Ich hatte schon drei mal Mpu leider aber immer bestanden einmal hatte ich führerscheinentzug für 2 Jahre .
    Was kann mir da jetzt passieren ?

  8. Johannes

    Mit ist volgendes passiert
    Bei einer motortad tour hat mir ein pkw die fohrfahrt genommen so dass ich ausweichen musste. Aus schock habe ich ihm gegen die scheibe geschlagen und bin weitergefahren. Mit was für einer strafe muss ich im falle einer anzeige rechnen?

  9. Christian

    Hallo liebes Team Bußgeld,

    heute morgen fuhr ich im Auto auf eine einspurigen Bahn und habe einen Parkplatz gesucht, hinter mir fuhr ein Buss. Als ich endlich einen Parkplatz gefunden habe, war der Buss hinter mir so dicht an mir, dass ich kaum noch in den Parkplatz kam. Ich suchte Augenkontakt und bat dem Fahrer etwas zurück zu fahren, worauf er nur mit den Schultern zuckte. Ich versuchte dennoch ich den Parkplatz auf meiner rechten Seite Rückwärts rein zu fahren, wobei der Busfahrer weitere centimeter vorwärts rollte, bis es auf meiner rechten und linken Seite weniger als 3-4 cm waren und ich wirklich angst hatte, mein Auto zu beschädigen.

    Natürlich habe ich mich aufgeregt, weil der Busfahrer mich absichtlich in die Enge drängte und ich befürchtete, dass ich jetzt mein Auto verkratze. In meiner Wut habe ich den Busfahrer beleidigt. Kann das Verhalten des Busfahrers als Nötigung (Drohung mit empfindlichen Übel) bezeichnet werden?

    Meine Schilderung der Situation dürfte auf den diversen Kameras des Busses aufgezeichnet sein.

    Vielen Dank und beste Grüße
    Christian

  10. Rakadu H.N.

    Ich habe einen TG Stellplatz mit seperatem Garagentor,mein TG Stellplatz Nachbar steht in in rechten Winkel um meinem Stellplatz.
    Nun Parkt mein Nachbar so dicht an der Garagenwand das er auf der Beifahrerseite aussteigen muss und ich mein Garagentor nicht schließen kann.
    Nun sagt er,da er den Stellplatz gemietet hat kann er auf seinem Stellplatz parken wie er möchte.
    Ich müsste mein Garagentor einfach offen lassen.
    Stimmt das ? Oder ist das schon Nötigung?

  11. M.H.H.

    Hatte heute auf der Fahrt nach Hause von der Uni folgenden Sachverhalt.
    Ich bin auf einer unbeschränkten Strecke 125 kmh auf der rechten Spur von 2 gefahren. Plötzlich schießt von rechts ein weißer Audi an mir vorbei und überholt mich beim übersetzen auf meine Spur mit nur knapp 2 Metern, er überholt darauf den weiter vor mir auf der Linken Spur fahrenden Wagen auch noch und wechselt wieder die Spur auf die linke Fahrbahn knapp vor diesem Fahrzeug- alles ohne bremsen oder blinken. Ich hätte fast das Lenkrad aus Schreck verzogen und musste abrupt abbremsen. Kurz darauf bin ich bei einer Abfahrt direkt hinter diesen Audi gekommen und signalisiere ihm, dass ich mir sein Kennzeichen gemerkt habe. Der Audi folgte vor mir der selben fahrtroute wie ich und als ich einige Zeit später. (Ihn gar nicht mehr weiter beachtet) auf die Rechte Spur vor ihn kam macht er Lichthupe, (es war taghell zu der Zeit) obwohl ich in dieser 80er Zone cirka 83 Km/h. Dann beschleunigte er auf die linke Spur von hinten und schnitt mich beim Spurwechsel auf die rechte Spur erneut stark, sodass ich bremsen musste. Darauf hin fährt er davon. Ich möchte eigentlich Stress vermeiden aber das ganze war so gefährlich zum Teil und die Art dieses Fahrers fand ich höchst fahrlässig. Was sagt ihr dazu ?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo M.H.H.,

      leider dürfen wir keine Rechtsberatung leisten. Sie haben aber jederzeit die Möglichkeit, einen Anwalt für Verkehrsrecht zu dem Sachverhalt zu befragen. Er kann Ihnen beispielsweise eine Empfehlung geben, ob Sie Anzeige erstatten sollten.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  12. Heinz N.

    Hallo Team Bußgeld,
    ich habe folgende Frage :
    Situation :
    Unsere Tochter ( 22 Jahre ) ist auf Ihrem Heimweg von einem dahinter fahrenden Fahrzeug, Kleinlieferwagen Marke Renault, ca. 15 km durch dichtes Auffahren bedrängt worden. Selbst die Insassen auf dem Rücksitz konnten das Kfz-Zeichen des Lieferwagens nicht mehr erkennen. Kurz vor einem Ortseingang musste unsere Tocht aufgrund einer Katze eine Vollbemsung durchführen. Da der Fahrer des Lieferwagens zu nahe war, um auszuweichen oder bremsen zu können, fuhr er auf unser Kfz auf und schädigte dieses erheblich, so dass eine Abschleppung notwendig war. Der Fahrer gab seine Schuld vor meiner Tochter und den Insassen zu, dies ebenfalls vor der vor Ort tätigen Polizei.
    Unsere Tochter erlitt durch diesen Unfall neben dem Schock ein Schleudertrauma, Attest des KKH liegt vor. Den Schock haben ebenfalls die Insaasen erlitten. Neben dieser Verletzung haben wir dazu noch einen wirtschaftlichen Verlust erlitten.
    Da entgegen der Ausage des Fahrers und des Unternehmens nicht die mündlich zugesagte Begleichung erfolgt, werden wir nun rechtlich vorgehen.
    1. Nötigung durch zu dichtes Auffahren
    2. Körperverletzung
    3. Sachbeschädigung unseres Kfz durch den Auffahrunfall
    Das Thema Katze ist mir bekannt, jedoch hat die Polizei vor Ort bestätigt, dass bei dieser konkreten Situation die Vollbremsung korrekt war. Des weiteren hat der Unfallverursacher zugegeben, die Katze ebenfalls gesehen zu haben, so dass er mit einer Bremsung rechnen musste. Dies kann ebenfalls die Polizei bestätigen.
    => Greift hier § 240 StGB als Grundlage ?

    Vielen Dank für Eure Antwort im voraus !

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Heinz,

      in Ihrem speziellen Fall sollten Sie sich an einen Anwalt für Verkehrsrecht wenden. Dieser kann Ihre Situation am besten beurteilen und Sie bezüglich der weiteren Vorgehensweise umfassend beraten.

      Ihr Team von bussgeld-info.de

  13. Christian P.

    Hallo Team busgeld

    mir ist gerade eben etwas passiert, und ich würde genr wissen wie sie diess einordnen würden oder mir empfhelen .

    ich fahre jeden tag 2 strasse weiter ( von meiner wohnung aus ) zu meinen arbeitskollegen um ihn dort abzuholen da wir einen fahrgemeindschaft haben..ich bin wie jeden tag losgefahren und keine 200 meter später sah ich das jemand von hinten mit hoher geschwindikeit mir hinterherkahm ( wohl gemerkt es ist alles eine 30 zone ) ich bin 30 gehfaren und auch nicht mehr ..der fahrer hinter mir musste somit 2 strassen mir folgen mit 30 ist aber dabei auf ca einen meter oder weniger aufgefahren angekommen bei meiner arbeitskollegen hab ich an der seite geparkt so das er vorbei kann nur leider hat er auch geparkt ist ausgestiegen mir an die scheibe geklopft ( ich habe die scheibe etwas runtergelassen ) und hat mich angefangen zu beleidigen und warum ich den so langsam fahre …auf die bitte hin das er doch bitte sich beruhigen soll hat er mir die tür aufgerissen und mir mit schläge gedroht ich soll doch austeigen er will mir eine n reinhauen ich habe die tür wieder zu gemacht darauf hin hat er sie wieder aufgerissen..und mir gedroht beleidigt etc ich bin nicht ausgestiegen da ich angst hatte und irgendwann mal hat er nach gelassen als ich die polizei erwähnt hatte …
    wie kann ich vor gehen ? polizei kahm dann auch hat aber nicht wirklich etwas aufgenommen jedoch am telefon habe ich die ganze sachlage erklärt worauf dann sehr schnell eine polizeiauto da war…als das polizei auto dann da wart kahm auch der besagte mann weill er um die ecke wohnte und wollte sich rechtfertigen etc.. polizei meinte nur müde wir sollen eine nacht darüber schlafen und bei ernsthafte interesse können wir ja 2 tage später kommen ( wäre es keine ernsthafte interesse hätte ich dan die polizei gerufe? ) ich habe immer noch leichhte angst von der aktion und habe mich stark bedroht gefühlt beim drängeln so wie beim türe aufrteissen und drohen mit schläge…

    ich würde mich sehr freuen über eine analyse von ihnen was ich machen kann sollte etc.. es hängt mir immer noch in den knochen

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Christian P.,

      Sie können durchaus beim nächsten Polizeirevier eine Anzeige machen. Welche Tatbestände in Frage kommen, sollten Sie mit dem Beamten bzw. einem Anwalt absprechen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  14. A. Grimberg

    Hallo.
    Ich wollte gestern eine Abfahrt von einer Bundesstraße runter fahren. Hab mich rechtzeitig rechts eingeordnet. Plötzlich zieht links von mir ein Auto noch vor mir (schon gestreifte Fläche) auf die Ausfahrtsstraße. Da ich das Auto im Augenwinkel bemerte , zog ich mein Lenkrad augenblicklich nach rechts. Ich kam so auf die rechte Fahrbahn. Zum Glück war kein anderes Auto da. Hätte ich nicht so schnell reagiert, wäre das Auto in meine fahrerseite geraten. Dann an der nächsten Ampel hab ich ein Foto zwecks Nummernschild gemacht.
    Würde schon gern eine Anzeige machen, da es in meinen Augen schon Nötigung war. Wo mache ich die Anzeige und war es eine Form der Nötigung?
    Lg A. Grimberg

    1. bussgeld-info.de

      Hallo A. Grimberg,

      die Anzeige können Sie bei der Polizei zu Protokoll geben. Diese wird Ihnen auch weiterhelfen können, inwiefern das Fahrverhalten des anderen strafbar oder ordnungswidrig war.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  15. Herbert

    Durch die schweren Lkw Unfälle in den letzten Tagen (A5, A3, A6, usw. ) kam das Thema „Rettunggasse bilden“
    ganz groß in den Medien zum Ausdruck. Auf einem Sender sogar stündlich mit einem Studiogast der Autobahnpolizei Walldorf. Soweit so gut. Ich befuhr am Samstag 3.2.2018 gegen 17.00 Uhr die A6 von Nürnberg nach Mannheim.Es herrschte sehr hohes Verkehrsaufkommen mit auch noch zu dieser Uhrzeit
    sehr vielen LKW´s. Nach der Anschlußstelle Sinsheim folgt dann bald eine größere Baustelle wegen der Verbreiterung von 4 auf 6 Fahrsttreifen. Beim befahren dieser Baustelle stellte ich fest, daß die beiden Fahrspuren
    beider Richtungsfahrbahnen durch die Baustelle sehr schmal geraten sind. Es gibt auch auf die ganze Baustellenlänge nur ganz wenige Nothaltebuchten, die auch schon durch Sattelzüge belegt waren. Es bildete sich eben durch das hohe Verkehrsaufkommen ein Stau, der zu längerem Stillstand führte. Hierbei ist es überhaupt nicht möglich, eine Rettungsgasse zu bilden, da in der Mitte zwischen rechter und linker Spur nicht einmal Platz für ein Motorrad gewesen wäre, geschweige denn ein Einsatzfahrzeug von Feuerwehr oder Rettung. Wie ist hier die Rechtslage bei einem schweren Unfall, wo noch vielleicht noch 400 m zu Unfall zurückzulegen wären und kein Platz zur Rettungsgassenbildung möglich ist. Gruß Herbert

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Herbert,
      grundsätzlich sind Sie dazu verpflichtet, eine Rettungsgasse zu bilden. Ist dies allerdings aufgrund der Steckenführung nicht möglich, sollten in der Regel keine Konsequenzen drohen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  16. Mar

    Ich wurde heute auf einer Bundesstrasse von einem Fahrer, nach meiner Meinung genötigt, die Strasse ist stark befahren und das vorankommen wurde durch ein Landwirtschaftliches Fahrzeug erschwert, zwischen mir und dem Landwirtschaftlichen Fahrzeug befanden sich noch ca. 6 o. 7 Fahrzeuge. Der Hintermann hat mir mehrfach aufgeblendet, dicht aufgefahren und hat eine sehr aggressive Fahrweise an den Tag gelegt, er wollte so wie ich scheinbar zügig weiterkommen und an dem Landwirtschaftlichen Fahrzeug vorbei ziehen, was aber Aufgrund starken Gegenferkehrs nicht möglich, bzw sehr riskant war. Als es kurz möglich wurde zu überholen, überholte ich, sowie der Vordermann und Hintermann, hier fuhr der Hintermann wieder so aggressiv das ich länger auf der linken Spur bleiben musste da ich Angst hatte das er rechts überholt und er fuhr wieder sehr dicht auf und betätigte mehrfach wieder das Fernlicht. Ich muss zu mir sagen das ich einmal kurz zu seinem Verhalten den Vogel gezeigt habe und den Mittelfinger. Lohnt sich eine Anzeige oder besser vergessen aufgrund meiner Reaktion?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Mar,

      wir dürfen Sie leider in derartigen rechtlichen Fragen nicht beraten. Sollten Sie einen Rat benötigen, steht es Ihnen jedoch frei, einen Anwalt zu konsultieren.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  17. Thorsten

    Hallo ,heute Morgen auf der A45 habe ich eine LKW Kolonne mit 130 Kmh überholt,da kam plötzlich ein Grauer Audi von hinten und ist mir ca 1 Meter hinter mein Auto gefahren bis ich den Überholvorgang mit ca,130 Kmh beendet habe ,dann ist der Audi neben mir her gefahren bis ein LKW auf meiner Spur immer näher kam und ich von 130Kmh auf 80 Kmh runterbremsen musste ,dann gab er Gas und fuhr davon .Ich war mit der Situation voll überfordert und wäre vor schreck fast auf dem LKW gehren.Ich habe keine Zeugen habe aber die KFZ Nummer von dem Audi.
    Was kann man tun um solche Verkehrsteilnehmer zu bestrafen?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Thorsten,

      Sie können sich an die Polizei wenden, um Anzeige zu erstatten.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  18. Ismail

    Hallo,

    Vlt. Könnte mir jemand hier weiterhelfen heute bedrängte mich ein anderer Fahrer permanent beleidigte mich und drohte mir mit Gewalt. Es ging so weit das wir auf der Bundestrasse fuhren und er immer nicht locker gelassen hat. Die ganze Zeit mit Lichthupe uns blendete hupte etc.

    Wegen ihm hab ich nahezu 2 Unfälle gebaut. Konnte nicht Vorfahrtsregeln beachten usw. er hat unser Leben riskiert und uns in schwerster Gefahr gebracht.
    Er fuhr stets neben uns und versuchte mich in den Graben raus zu drängen, es ging damit weiter das er wie verrückt mich überholte und mit seinen pkw drifte um mich anzuhalten somit stand er Schräg auf einer Kurve direkt vor mir ich drehte direkt um dies passierte danach in einem nahegelegenen Dorf.

    Der Abstand betrug ca. 20cm die ganze Zeit. Auf der Autobahn bremste er mich immer wieder aus bzw. versuchte es und hat es soweit gebracht das ich fast aus der Autobahn in die Gebüsche geflogen wäre. Als wir in die Stadt zurück fuhren er immer noch hinter uns, bewarf er meinen pkw mit einer Flasche. Ich habe schließlich vor dem Polizeipräsidium geparkt er aber nicht er kam direkt rausgerannt auf uns zu und wollte Gewalt an uns ausüben. Danach entschuldigte er sich bei uns und verlangte das wir keine Strafanzeige erstatten. Strafanzeige haben wir gestellt bei der Polizei gegen ihm.

    Wie läuft der weitere Prozess weiter? Bestehe der Anspruch auf SchE. der ganze Stress hat mich soweit gebracht das ich ins Krankenhaus musste weil ich mich permanent übergeben habe.

    Danke.

    Ismail

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Ismail,

      Auskünfte zum Prozess und möglicher Forderungen gegenüber dem Schuldigen sollte Ihnen Ihr Anwalt erteilen können.

      Ihr Team von bussgeld-info.de

  19. Armin

    Heute wurde ich mit meinem 300 ccm Roller Inerorts auf einer Hauptstraße zum übermäßigen abbremsen, verbunden mit einem Ausweichmanöver meiner seits um eine Kollision mit dem vor mir fahrenden zu vermeiden gezwungen.
    Eine älter Dame hat dem vor mir fahrenden Kastenwagen die Vorfahrt genommen der Kastenwagen zog hinter sich einen beladenen Anhänger. Straße ist trocken gewesen, leicht durch die aktuelleneue Erntearbeiten verdreckt mit einem leichten gefälle. Die Dame hat einen Friedhofparkplatz verlassen und hat wohl die Geschwindigkeit falsch eingeschätzt.
    Der vor mir fahrende Kastenwagen samt Anhänger wie auch ich mussten stark abbremsen da die Dame ca 8 Meter vor dem Vorausfahrenden auf die Hauptstraße fuhr und dabei unsere Fahrspur kreuzte. Trotz guter Bremsen auf meinem Roller und ABS habe ich die bremse lösen müssen um eine Kollision mit dem Vordermann zu vermeiden und bin dabei auf den Mittelstreifen gekommen. Die Dame im SUV hat sich anscheinend von mir so angegriffen gefühlt das Siie eine Anzeige wegen Nötigung gestellt hat.
    Nun wurde ich zu Aussage eingeladen. Hingehen oder nicht. Anwalt einschalten oder nicht.

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Armin,

      eins vorweg: Es ist uns untersagt, eine Rechtsberatung auszusprechen.

      Grundsätzlich sollten Verkehrsteilnehmer sich nach einem solchen Vorfall kooperativ verhalten.

      Das Team von bussgeld-info.de

  20. sofi

    Bei uns im Ort wollte ich nach links auf die zwei spurige Hauptstraße einbiegen, an der roten Ampel standen bereits vier oder fünf Autos. Von links kam kein Auto und von rechts war weiter weg eines zu erkennen aber das war noch weit weg und fuhr auf der rechten Spur. Also bin ich los gefahren und wollte mich auf der linken Spur einordnen. Aus dem Augenwinkel habe ich gesehen wie der silberne Wagen beschleunigt und die Spur wechselt. In dem Moment in dem ich mich eingeordnet hatte fuhr er dicht hinter mich auf, hat mehrmals gehupt und die Lichthupe betätigt. Ich weiß selber das es nicht sehr schlau war aber ich habe im den Mittelfinger gezeigt, jetzt bereue ich es. Aber ich hatte mich so erschreckt da ich mir nicht sicher war ob er überhaupt noch bremsen würde.
    Als die Ampel grün wurde bin ich angefahren und er hinter mir auch wieder mit hupe und Lichthupe. Auf dei rechte Spur konnte ich nicht da dort Autos fuhren, als sich eine kleine Lücke aufgetan hat ist der silberne Wagen nach rechts gezogen und hat mich überholt, wobei ich bremsen musste da er mich geschnitten hatte. Auf einmal sagt meine Schwester (war meine Beifaherin) „Oh der hat mit dem Handy gefilmt“.
    In dem Moment hab ich es nicht wirklich geglaubt und außerdem musste ich mich auf den Verkehr konzentieren. Der Fahrer des silbernen Wagens hat mir dann mehrmals den Vogel und Stinkefingere gezeigt. Als ich entlich auf die rechte Spur konnte, bremste er ab und war neben mir, ich wollte gerade das Fenster runter lassen und fregen warum er das macht, da sehe ich das er mich filmt, als Fahrer eines PKWs.
    Auf der recheten Fahrspur hatten dann ein paar Autos geparkt und ich musste wieder nach links und war jetzt wieder hinter dem Silbernen Wagen. Irgendwann hat er dann bis auf 20Kmh abgebremst und dann wieder beschleunigt. Wir hatten den gleichen weg doch ancheinend dachte der Mann ich würde ihn verfolgen, den aufenmal hat er gas gegeben und war auf und davon.
    In der nächsten Kurve musste er abbremsen und als er mich wieder im Rückspiegel sah und vor sich die Ampel die bereits orange leuchtete und auf rot umsprang fuhr er vollgas über die Rote Ampel. Ich bin dann stehen geblieben und da ist mir eingefallen das ich sein Kennzeichen nict kannte. Bei grün bin ich weite gefahren und hab ihn an der nächsten Ampel als zweites Auto gesehen, nach links blinkend, ich musste auch nach links drum bin ich ihm hinterher, meine Schwester hat sich das Kennzeichen aufgeschrieben.

    So meine Frage:
    Kann der Fahrer mich anzeigen weil ich ihm den Mittelfinger gezeigt habe? Kann er das von ihm gefilmte Video als beweis nutzen? Was kann/soll ich jetzt machen?

    Vielen Dk schon im Vorraus

    Sofi

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Sofi,
      grundsätzlich besteht die Möglichkeit, dass Sie eine Anzeige wegen Beleidigung erhalten. Ob das Video als Beweismittel zulässig ist, ist im Einzelfall zu entscheiden, denn dabei handelt es sich grundsätzlich um einen Eingriff in Ihr Persönlichkeitsrecht. Das weitere Vorgehen sollten Sie ggf. mit einem Anwalt abwägen, wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  21. Erich

    Am Montag, 21.08. ist mir auf der B 8 nahe Salzweg folgendes passiert. Bei dieser Fahrt habe ich mich auf mein Navi verlassen. Auf Höhe Salzweg meldet das Navi folgendes: In 70 m rechts von der B8 abfahren und gleich links weiterfahren. Von der Abfahrt bis zum Linksabbiegen waren es etwa 50m. Sofort merkte ich, dass dies falsch sei, denn ich hätte nach etwa 20 m in den Kreisverkehr einfahren müssen. Ich konnte nur, wenn es auch rechtswidrig war etwa 10m bis zur ersten Ausfahrt aus dem KV diese Fahrt durchführen. Was habe ich für diese unbeabsichtigte Fahrweise an Bußgeld zu zahlen. Im Voraus vielen Dank für Ihre Antwort

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Erich,

      wer einen Kreisverkehr in falscher Fahrtrichtung befährt, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 25 Euro rechnen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  22. Dominik

    Hallo liebes Busgeld-Online Team,

    ich hatte kürzlich folgenden Fall:

    Ich stand im Stau auf der rechten Spur, linke spur war ebenfalls dicht.
    Im Laufe der Zeit fuhren plötzlich immer mehr Fahrzeuge an mir Rechts auf dem Standstreifen vorbei.

    So dachte ich mir, fahr ich zur Hälfte auf den Standstreifen, sodass die Fahrzeuge die Kolonne nicht mehr Unberechtigterweise überholen konnten und wieder in die rechte Spur einscheren mussten (damit wurde gleichzeitig die Rettungsgasse gebildet).

    Ist es in diesem Fall auch eine Nötigung, oder müsste auch hier mit weiteren Konsequenzen gerechnet werden?

    Viele Grüße
    Dominik

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Dominik,
      bei einem Stau sind Sie dazu verpflichtet, eine Rettungsgasse zu bilden. Daher ist uns nicht klar, worin der Tatbestand der Nötigung liegen soll.

      Ihr Bussgeld-Info Team

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