Vor allem in Großstädten herrscht tagein, tagaus ein reger Straßenverkehr. Die Gründe, sich von A nach B zu bewegen, sind unterschiedlicher und vielfältiger Natur. Täglich setzen sich Menschen in Bewegung, um beispielsweise zur Arbeit, zum Einkaufen oder zu sonstigen Terminen zu gelangen.
Doch nicht jedermann verfügt über einen eigenen Pkw oder einen anderen fahrbaren Untersatz und auch das Fahrradfahren ist vor allen Dingen bei schlechtem Wetter nicht für jeden eine Option. Viele Menschen nutzen deshalb öffentliche Verkehrsmittel.
Doch was genau ist unter dem Begriff „öffentliches Verkehrsmittel“ zu verstehen? Was fällt im Einzelnen darunter? Welche Vor- und Nachteile bietet die Inanspruchnahme dieser Art der Fortbewegung mit sich? Welche Besonderheiten gelten für Verkehrsteilnehmer nach der Straßenverkehrs-Ordnung (kurz StVO) in Bezug auf öffentliche Verkehrsmittel, die im Bereich einer Haltestelle halten? In diesem Ratgeber wollen wir Ihnen diese und weitere Fragen rund um das Thema beantworten.
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Öffentliche Verkehrsmittel: Was fällt unter den Begriff?
Inhaltsverzeichnis
Unter öffentlichen Verkehrsmitteln sind zunächst Einrichtungen zur entgeltlichen Beförderung von Personen und Gütern zu verstehen, die nach ihrer Zweckbestimmung von jedermann und zu gleichen Bedingungen genutzt werden können.
Öffentliche Verkehrsmittel verkehren in der Regel nach einem bestimmten Fahrplan. In Städten sowie in Ballungsräumen ist dies ein sogenannter Taktfahrplan, bei dem die Linien des jeweiligen Verkehrsmittels in regelmäßigen, sich periodisch wiederholenden Abständen betrieben werden. Im ländlichen Raum hingegen sind die Fahrtzeiten oft nicht ganz so regelmäßig. Hier findet häufig eine Anpassung der Fahrpläne an die jeweiligen Arbeits- und Schulzeiten in dem Gebiet statt.
Zu den öffentlichen Verkehrsmitteln zählen Straßenbahnen, Buslinien (Stadtbusse und Regionalbusse), Ortsbuslinien und Sonderformen des öffentlichen Personennahverkehrs (kurz: ÖPNV) wie Anrufbusse oder Anrufsammeltaxen, in großen Städten zudem oft auch U-Bahnen sowie Stadtbahnen und Trams.
Welche Vor- und Nachteile bringt die Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel?
Sich mit den öffentlichen Verkehrsmitteln fortzubewegen, verschafft einige schlagende Vorteile: Zum einen stellt das Fahren mit Bahn und Bus eine bequeme und zugleich kostengünstige Art der Fortbewegung dar. Ein Ticket ist in der Regel erschwinglich. Zudem gelten für Schüler und Studenten entsprechende Vergünstigungen.
Heutzutage sind öffentliche Verkehrsmittel vor allen Dingen in den Großstädten extrem gut vernetzt. Somit ist jedes beliebige Ziel erreichbar. Mittels moderner Programme und Apps können Fahrpläne einfach und bequem online bzw. über das Smartphone abgefragt werden. Dies erleichtert die Inanspruchnahme von Bussen und Bahnen massiv.
Wer öffentliche Verkehrsmittel nutzt, spart sich außerdem die zum Teil nervenaufreibende und zeitintensive Suche nach einem Parkplatz. Innerhalb der Stadtgebiete sind die öffentlichen Parkplätze in der Regel rar und oft belegt. Mit Bus oder Bahn kann dieses Ärgernis umgangen werden.
Des Weiteren stellt die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel eine umweltschonende Alternative zum Autofahren dar. Immerhin kann mittels Bus, Bahn und Co stets eine große Vielzahl an Personen gleichzeitig befördert werden. Dementsprechend gelangen durchschnittlich weniger Schadstoffe in die Umwelt als bei der gleichen Fahrt mit dem Pkw.
Auch für Eltern, deren Kinder noch zur Schule gehen, sind öffentliche Verkehrsmittel von Vorteil. Immerhin stellt es eine nicht unerhebliche Zeitersparnis dar, die Kinder mit dem Schulbus fahren zu lassen, anstatt sie morgens selbst zur Schule zu bringen und nachmittags wieder abzuholen.
Zu den Nachteilen zählt demgegenüber der Umstand, dass die Inanspruchnahme des Bus- und Bahnverkehrs im Vergleich zum Autofahren deutlich weniger flexibel und unabhängig ist. Die Abfahrtzeiten und –orte sind immerhin strikt festgesetzt und richten sich nicht nach individuellen Belangen und Vorlieben.
Auch kommt es immer wieder vor, dass sich öffentliche Verkehrsmittel verspäten bzw. ausfallen. Dies ist besonders ärgerlich, wenn es mal schnell gehen muss oder ein dringender Termin ansteht.
Öffentliche Haltestellen: Welche Besonderheiten gelten?
Für Autofahrer gelten im Bereich von öffentlichen Haltestellen besondere Regelungen. Die zentrale Gesetzesnorm ist hier § 20 StVO. Daraus ergeben sich die folgenden Ge- und Vebote:
Zunächst darf an Omnibussen des Linienverkehrs sowie an Straßenbahnen und Schulbussen, welche sich an Haltstellen befinden, nur vorsichtig vorbeigefahren werden. Auch wenn Sie öffentliche Verkehrsmittel als Autofahrer im Gegenverkehr passieren wollen, gilt diese Regelung. Sie dient dem Zweck, die Personen, die das jeweilige Verkehrsmittel betreten bzw. verlassen, nicht zu gefährden.
Daher darf, sofern Fahrgäste ein- und aussteigen, rechts nur mit Schrittgeschwindigkeit und in einem derartigen Abstand vorbeigefahren werden, dass eine Gefährdung und Behinderung der Personen ausgeschlossen ist. Ist dies nicht gewährleistet, muss der Autofahrer warten.
Sobald ein Omnibus oder ein gekennzeichneter Schulbus sich einer Haltestelle nähert und dabei die Warnblinkanlage eingeschaltet hat, darf nicht überholt werden. Hält ein derartiges Fahrzeug (mit eingeschaltetem Warnblinker) an einer öffentlichen Haltestelle, darf nur mit Schrittgeschwindigkeit überholt werden, sodass auch hier eine Gefährdung und Behinderung der Fahrgäste ausgeschlossen ist. Gleiches gilt auch hier für den Gegenverkehr.
Des Weiteren gilt für öffentliche Verkehrsmittel (Omnibusse des Linienverkehrs und Schulbusse), dass diesen das Abfahren von einer gekennzeichneten Haltestelle ermöglicht werden muss. Im Zweifel müssen andere Fahrzeuge hier warten.
Schließlich müssen Autofahrer die Personen, welche öffentliche Verkehrsmittel benutzen wollen, stets auf den Gehwegen, den Seitenstreifen oder an den entsprechenden Haltestelleninseln bzw. am Fahrbahnrand erwarten.
Die Norm des § 20 StVO dient der Sicherheit der Personen, welche öffentliche Verkehrsmittel benutzen, sowie dem reibungslosen Ablauf der Personenbeförderung. Welche weiteren Besonderheiten an einer Haltestelle gelten erfahren Sie im folgenden Video:
Verstößen gegen § 20 StVO: Mögliche Bußgelder
Sofern sich Verkehrsteilnehmer der Vorschrift des § 20 StVO widersetzen, müssen sie mit bestimmten Sanktionen nach dem Bußgeldkatalog rechnen. Im Folgenden zeigen wir Ihnen mögliche Ordnungswidrigkeiten mit den jeweiligen Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog auf:
Verstoß | Folgen |
---|---|
Nicht in Schrittgeschwindigkeit an einem haltenden öffentlichen Verkehrsmittel vorbeigefahren | Verwarngeld in Höhe von 15 Euro |
… inklusive Behinderung der Fahrgäste | Bußgeld in Höhe von 60 Euro, ein Punkt im Fahreignungsregister |
… inklusive Gefährdung der Fahrgäste | Bußgeld in Höhe von 70 Euro, ein Punkt im Fahreignungsregister |
Ein öffentliches Verkehrsmittel mit eingeschalteter Warnblinkanlage überholt, als sich dieses einer Haltestelle näherte | Bußgeld in Höhe von 60 Euro, ein Punkt im Fahreignungsregister |
Im Gegenverkehr auf derselben Fahrbahn schneller als mit Schrittgeschwindigkeit an einem öffentlichen Verkehrsmittel vorbeigefahren, welches mit eingeschalteter Warnblinkanlage an einer Haltestelle hält | Verwarngeld in Höhe von 15 Euro |
Öffentlichen Verkehrsmitteln nicht das Einfädeln in den fließenden Verkehr ermöglicht | Verwarngeld in Höhe von 5 Euro |
Besonderheit Schulbus
In Großstädten ist der öffentliche Personennahverkehr in der Regel derart gut ausgebaut, dass ein Schulbus heutzutage kaum noch notwendig ist. Hier gelangen die Kinder auch mit den üblichen Bussen und Bahnen bequem zur Schule und wieder zurück.
Dennoch: Ein Schulbus wird stets durch ein entsprechendes Schild gekennzeichnet. Nach § 33 Absatz 4 Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (kurz: BOKraft) müssen
Fahrzeuge, die für Schülerbeförderungen besonders eingesetzt sind, […] an Stirn- und Rückseite mit einem Schild […] kenntlich gemacht sein[.]
Umgangsformen für öffentliche Verkehrsmittel
Die Benutzung des öffentlichen Personennahverkehrs bringt es naturgemäß mit sich, dass sich eine zum Teil große Menge an Menschen auf geballtem Raum zusammenfindet. Vor allen Dingen in den Stoßzeiten wie morgens und abends, wenn der Berufsverkehr in Gang gesetzt wird, ist das Gedränge oft groß. Hier ist gegenseitige Rücksicht unerlässlich. Wer die folgenden Verhaltensregeln beherzigt, macht sowohl sich selbst als auch anderen die Fahrt mit der Straßenbahn und Co erheblich leichter.
Es versteht sich von selbst, dass öffentliche Verkehrsmittel nur dann benutzt werden dürfen, wenn Sie als Fahrgast ein entsprechendes Ticket erworben haben. Wer seine Fahrt als „Schwarzfahrer“ antritt, macht sich strafbar. Zum Tragen kommt hier der Tatbestand des „Erschleichens von Leistungen“. Gesetzlich geregelt ist er in § 265a des Strafgesetzbuches (kurz: StGB).
Sofern Schwangere, ältere oder körperlich beeinträchtige Personen zusteigen, sollten Sie als Fahrgast stets Platz machen. In Bussen und Bahnen gibt es üblicherweise entsprechend markierte Sitzplätze, die sich meist im vorderen Bereich des Fahrzeuges befinden.
Für das Mitführen von Tieren gilt, dass diese in der Regel angeleint sein und/oder einen entsprechenden Maulkorb tragen müssen. Auch Fahrräder dürfen nicht immer ohne Weiteres mitgenommen werden. Zum Teil ist hierfür ein Extraticket fällig. Auch sollten diese in den dafür vorgesehenen Bereichen abgestellt werden und nicht etwa mitten im Gang oder direkt vor der Tür.
Viele Menschen fühlen sich durch lautstarke Musik gestört, die nicht selten aus den Kopfhörern einiger Fahrgäste dröhnt. Auch dieses Ärgernis lässt sich durch gegenseitige Rücksicht leicht eindämmen.
Zudem sollten öffentliche Verkehrsmittel nicht zum Verzehr von Speisen und Getränken genutzt werden. Hierdurch entstehen zum Teil starke Gerüche, die andere stören könnten. Auch besteht die Gefahr von Verschmutzungen der Sitze und Griffe.
Wer darf öffentliche Verkehrsmittel fahren?
Die Fahrzeuge der öffentlichen Verkehrsmittel darf nicht jedermann ohne Weiteres fahren. Hierbei müssen die Fahrer bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Doch wie sehen diese im Einzelnen aus? In dem folgenden Abschnitt geben wir Ihnen einen kurzen Überblick zu den Anforderungen der Fahrer.
Wer darf einen Bus fahren?
Fahrer für gewerbliche Fahrgasttransporte mit einem Omnibus müssen im Besitz des Führerscheins der Klasse D sein. Um diese Fahrerlaubnis erwerben zu dürfen, müssen wiederum folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Der Führerscheinanwärter muss in der Regel mindestens 24 Jahre alt sein.
- Notwendig ist der Vorbesitz des Führerscheins der Klasse B.
- Es bedarf eines Nachweises zur Leistungsfähigkeit, eines ärztlichen Gutachtens sowie einer augenärztlichen Bescheinigung zum Sehvermögen.
In der Untersuchung zur Leistungsfähigkeit werden die Belastbarkeit, Reaktionsfähigkeit sowie das Konzentrationsvermögen des Fahrers überprüft. Wer öffentliche Verkehrsmittel führen möchte, muss in diesen Bereichen fit sein. Mittels der augenärztlichen Untersuchung soll überdies gewährleistet werden, dass der Fahrer keine Erkrankungen hat, die sein Sehvermögen beeinträchigen könnten.
Der Busführerschein muss übrigens alle fünf Jahre verlängert werden. Hierfür ist ein jeweiliger Antrag vonnöten. Zudem muss die Fahreignung aus medizinischer Sicher wiederholt bestätigt werden.
Wer darf öffentliche Verkehrsmittel fahren?
Die Ausbildung zum U-Bahn- und Straßenbahnfahrer dauert sechs Monate. Es müssen hierbei folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Der Fahrer muss mindestens 21 Jahre alt sein.
- Er benötigt den Führerschein der Klasse B.
- Im Fahreignungsregister darf höchstens ein Punkt eingetragen sein.
- Der Fahrer muss eine abgeschlossene Ausbildung haben.
- Im polizeilichen Führungszeugnis dürfen keine Eintragungen enthalten sein.
- Die Bereitschaft zum Schichtdienst ist gefordert.
FAQ: Öffentliche Verkehrsmittel
Hierunter fallen vor allem Einrichtungen die zur Beförderung von Menschen dienen und gegen ein Entgelt genützt werden können. In Deutschland handelt es sich dabei unter anderem um Busse, Straßenbahnen, U- und S-Bahnen. Darüber hinaus können ggf. aber auch Fähren zum Einsatz kommen.
Um die Sicherheit der ein- und aussteigenden Passagiere zu gewährleisten, dürfen öffentliche Verkehrsmittel an Haltestellen nur unter besonderer Vorsicht passiert werden.
Welche Sanktionen der Bußgeldkatalog vorsieht, können Sie dieser Bußgeldtabelle entnehme.
Gilt Paragraph 20, Absatz 5, dass man Linienfahrzeugen das Abfahren aus der Haltestelle ermöglichen muss auch für Straßenbahnen oder nur für Busse?