Bußgeldkatalog für das Parken ohne gültigen Parkausweis oder bei Verbot
Parkverstoß | Sanktionen |
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Parken mit Überschreiten der erlaubten Höchstparkdauer, ohne vorgeschriebene Parkscheibe, ohne Parkschein oder an einer abgelaufenen Parkuhr | |
… bis zu 30 Minuten | 20 € |
… bis zu 1 Stunde | 25 € |
… bis zu 2 Stunden | 30 € |
… bis zu 3 Stunden | 35 € |
… mehr als 3 Stunden | 40 € |
Spezielles zum Thema Parkausweis
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Parkausweis
Ein Parkausweis dient als Nachweis, dass die Parkgebühr bezahlt wurde bzw. der jeweilige Besitzer von selbiger befreit wurde.
Anwohner können für ihr Wohngebiet einen Anwohnerparkausweis beantragen. Auch Menschen mit Behinderung haben ein Anrecht auf Parkerleichtungen.
Es drohen Bußgelder zwischen 20 und 40 Euro. Hier erhalten Sie eine Übersicht der jeweiligen Bußgelder für das Parken ohne Parkausweis.
Wozu dient ein Parkausweis?
Ein Parkausweis kann bestimmten Personengruppen helfen, schneller und einfacher einen Parkplatz zu finden und diesen dauerhaft zu nutzen.
Im Vordergrund steht immer das Ziel, den Inhabern eines Parkausweises die Laufwege vom Fahrzeug zum entsprechenden Gebäude, in den meisten Fällen die Wohn- oder Arbeitsstätte, zu verkürzen.
Doch nicht jeder hat automatisch das Recht auf einen Parkausweis. Für eine Beantragung müssen einige Voraussetzungen erfüllt werden.
Welche Parkausweise gibt es?
Für verschiedene Bedürfnisse können verschiedene Parkausweise beantragt werden. In Deutschland sind die gängigsten Parkausweise der Behindertenparkausweis, der Anwohnerparkausweis und der Handwerkerparkausweis. Im Folgenden erfahren Sie, welche Personengruppen diese speziellen Parkausweise erhalten können, wie und wo diese beantragt werden, welche Unterlagen dafür erforderlich sind und was bei der Nutzung der Parkausweise zu beachten ist.
Was ist ein Behindertenparkausweis?
Behindertenparkausweise sollen Menschen mit einer Geh- oder Sehbehinderung den Weg vom Fahrzeug zum Eingang eines Gebäudes vereinfachen. Hierbei ist zu beachten, dass nicht alle Menschen mit Behinderung einen Behindertenparkausweis beantragen können.
In der Regel sind nur Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit speziellen Merkzeichen dazu berechtigt, einen Behindertenparkausweis zu erhalten und diesen für Parkerleichterungen zu nutzen.
Bundesweit gibt es zwei verschiedene Behindertenparkausweise, die beide unter verschiedenen Voraussetzungen erworben werden können und den Inhabern unterschiedliche Rechte bezüglich des Parkens einräumen.
Wozu berechtigt mich der blaue Behindertenparkausweis?
Ein blauer Parkausweis ist in allen Ländern der Europäischen Union gültig und wird deshalb auch EU Parkausweis genannt. Dieser kann von Personen erworben werden, die einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen aG (außergewöhnlich Gehbehindert) oder Bl (Blind) besitzen. Außerdem dürfen schwerbehinderte Menschen mit beidseitiger Amelie (Fehlen von einer oder mehrerer Gliedmaßen) oder Phokomelie (Fehlbildung der Gliedmaßen) oder vergleichbaren Funktionseinschränkungen diesen Parkausweis ebenfalls erwerben.
Wo ist der orangefarbene Behindertenparkausweis gültig?
Ein orangefarbener Parkausweis ist in seiner Gültigkeit auf das Bundesgebiet begrenzt. Dieser Parkausweis wird auch Gleichstellungsparkausweis genannt, da die Behinderung und die damit verbundenen Funktionseinschränkungen der Menschen, die diesen Ausweis beantragen dürfen, den oben genannten gleichgestellt werden kann.
In der Regel muss für die Beantragung der Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen G oder B versehen sein. Das Vorliegen bestimmter Funktionsstörungen und der Grad der Behinderung (GdB) sind hierbei entscheidend. Hierzu zählen zum Beispiel Menschen, die an Morbus Crohn oder Morbus ulcerosa (beides chronisch-entzündliche Darmerkrankungen) leiden und deshalb ein GdB von mindestens 60 vorliegt.
Worin unterscheidet sich der gelbe Behindertenparkausweis vom orangefarbenen?
Der gelbe Parkausweis wird oft mit dem orangefarbenen Parkausweis verwechselt oder er wird diesem gleichgesetzt. Den gelben Parkausweis gibt es aber tatsächlich nur in einigen Bundesländern, wie zum Beispiel in Sachsen. Die Nutzung dieses Ausweises ist auf das jeweilige Bundesland beschränkt, in dem dieser beantragt wurde.
Auch hier kommt es auf die Art der Funktionsstörung und den Grad der Behinderung an. Beispielsweise können Menschen mit doppeltem Stoma (chirurgisch herbeigeführte Öffnung eines Darmteils durch die Bauchwand) einen gelben Parkausweis erwerben. Außerdem kann dieser Parkausweis auch von Menschen mit vorübergehenden Beeinträchtigungen beantragt werden. Das kann zum Beispiel nach einem Unfall oder einer Operation notwendig sein.
Wie kann ich einen Behindertenparkausweis beantragen?
Ein Parkausweis kann bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde beantragt werden. Der Antrag auf einen Parkausweis für Behinderte kann schriftlich oder telefonisch angefordert werden. Die Antragstellung ist kostenlos und eine persönliche Vorsprache ist normalerweise nicht erforderlich. Die Bearbeitungszeit liegt in der Regel bei vier Wochen.
Erforderliche Unterlagen
- Formantrag
- Kopie Schwerbehindertenausweis
- Kopie Bescheid des Versorgungsamtes
- Kopie Personalausweis
- Lichtbild (nur für EU-Parkausweis)
- Eventuell Gleichstellungsbescheinigung des Versorgungsamtes
Hinweise zur Nutzung des Behindertenparkausweises
Der Behindertenparkausweis ist personengebunden. Das heißt, er darf nur von der Person verwendet werden, die diesen beantragt hat. Als nicht-behinderte Person dürfen Sie den Behindertenparkausweis nur im Beisein des Inhabers dieses Parkausweises nutzen. Sie dürfen auch keine sogenannten Besorgungsfahrten im Auftrag der behinderten Person tätigen und dabei den Behindertenparkausweis zum Parken nutzen.
Der Behindertenparkausweis ist nicht fahrzeuggebunden. Das heißt, Sie dürfen diesen Parkausweis in Verbindung mit jedem beliebigen Fahrzeug verwenden oder in jedem beliebigen transportiert werden und damit die Parkerleichterungen nutzen.
Wo darf ich mit dem Behindertenparkausweis parken?
Ein blauer EU Parkausweis berechtigt Sie dazu, auf ausgewiesenen Behindertenparkplätzen zu parken. Behindertenparkplätze erkennen Sie an dem Rollstuhlfahrersymbol, das auf einem Verkehrszeichen oder als Markierung auf der Fahrbahn abgebildet ist.
Generell beträgt die zulässige Höchstparkzeit 24 Stunden. Wenn Sie mit einem Behindertenparkausweis an Stellen parken wollen, an denen das Parken sonst nicht zugelassen ist, erfordert dies das Auslegen einer Parkscheibe.
Mit dem blauen Parkausweis dürfen Sie folgende Parkerleichterungen nutzen:
- Sie dürfen mit Parkscheibe im eingeschränkten Halteverbot bis zu drei Stunden parken.
- Es ist Ihnen gestattet mit Parkscheibe, im Bereich eines Zonenhalteverbots, in dem durch ein Zusatzschild das Parken erlaubt ist, die zugelassene Parkdauer zu überschreiten.
- An Stellen, an denen das Parken zwar erlaubt, aber zeitlich begrenzt ist, dürfen Sie über die zugelassene Zeit hinaus parken.
- In Fußgängerzonen, in denen das Be- und Entladen für bestimmte Zeiten freigegeben ist, dürfen Sie während der Ladezeiten parken.
- In verkehrsberuhigten Bereichen dürfen Sie außerhalb der gekennzeichneten Flächen parken, aber ohne dabei den durchgehenden Verkehr zu behindern.
- Auf Bewohnerparkplätzen dürfen Sie mit Parkscheibe bis zu drei Stunden parken.
- An Parkuhren und Parkscheinautomaten dürfen Sie kostenlos und ohne zeitliche Begrenzung parken.
Ein oranger Parkausweis berechtigt Sie dazu, dieselben Parkerleichterungen zu nutzen wie Inhaber eines blauen EU Parkausweises, allerdings dürfen Sie damit nicht auf Behindertenparkplätzen parken. Mit einem orangefarbenen Parkausweis dürfen Sie die Parkerleichterungen außerdem nur innerhalb des Bundesgebiets nutzen.
Ein gelber Parkausweis ermöglicht es Ihnen, dieselben Parkerleichterungen nutzen, wie auch die Besitzer eines blauen Parkausweises. Allerdings ist auch mit diesem Parkausweis das Parken auf Behindertenparkplätzen nicht gestattet, es sein denn, es liegt eine Ausnahmegenehmigung für bestimme Behindertenparkplätze vor. Dieses Recht darf aber nur im jeweiligen Bundesland wahrgenommen werden, in dem der Parkausweis ausgestellt wurde.
Was ist ein Anwohnerparkausweis?
Wenn Sie kein eigenes Grundstück zur Unterbringung Ihres Fahrzeugs besitzen oder benutzen können und Sie innerhalb einer Parkraumbewirtschaftungszone wohnen, haben Sie die Möglichkeit, einen Anwohnerparkausweis zu beantragen.
Der Anwohnerparkausweis wird häufig auch Bewohnerparkausweis genannt und ermöglicht den Inhabern gebührenfreies Parken innerhalb einer bestimmten Parkzone.
Wie kann ich einen Anwohnerparkausweis beantragen?
Einen Anwohnerparkausweis kann nur von Personen beantragt werden, die innerhalb einer Parkzone meldebehördlich registriert sind und dort wohnen. Sie können diesen Parkausweis bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde beantragen. Diese befindet sich in dem Bezirk oder in dem Ortsteil, der für die Parkraumbewirtschaftung zuständig ist und in dem Sie wohnhaft sind.
Die Verwaltungsgebühr für die Ausstellung eines Bewohnerparkausweises beträgt 20,40 Euro. In der Regel ist dieser dann für zwei Jahre gültig. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer kann der Anwohnerparkausweis neu beantragt werden. Die Antragstellung kann auf schriftlichem oder persönlichem Wege erfolgen.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag Bewohnerparkausweis
- Nachweis der Kfz-Zulassung
- Nachweis der Meldeadresse durch Ablichtung beider Seiten des Personalausweises
- Eventuell Antrag auf Umschreibung (bei Umzug oder Kfz- bzw. Kennzeichenwechsel)
Hinweise zur Nutzung des Anwohnerparkausweises
Der Anwohnerparkausweis ist fahrzeuggebunden. Jeder Bewohner kann nur einen Parkausweis für ein auf ihn als Halter zugelassenes oder von ihm dauerhaft genutztes Fahrzeug beantragen. Nur mit diesem Fahrzeug mit entsprechendem Kennzeichen sind Sie dazu berechtigt, in der entsprechenden Parkzone zu parken.
Was ist ein Handwerkerparkausweis?
Der Handwerkerparkausweis ist eine Ausnahmegenehmigung für Handwerker und bestimmte technische Dienstleister, die in allen Parkraumbewirtschaftungszonen einer Region gültig ist.
Dieser Parkausweis berechtigt den Inhaber dazu, sein Fahrzeug in Parkbewirtschaftungszonen ohne Gebühren abzustellen, solange dies im Rahmen einer Auftragstätigkeit geschieht.
Wer darf einen Handwerkerparkausweis beantragen?
Der Handwerkerparkausweis darf nur von Personen beantragt werden, die einen handwerklichen Beruf ausüben und ihr Fahrzeug zum Transport von sperrigen Materialien auch am Einsatzort benötigen.
Dazu zählen beispielsweise folgende Berufsgruppen:
- Maurer und Betonbauer
- Zimmerer
- Dachdecker
- Maler und Lackierer
- Klempner
- Installateure und Heizungsbauer
- Elektrotechniker
- Gebäudereiniger
- Hausmeister
- Garten- und Landschaftsbauer
Sie können diesen Parkausweis aber auch beantragen, wenn Sie einen vergleichbaren Beruf ausüben.
Wie kann ich einen Handwerkerparkausweis beatragen?
Der Handwerkerparkausweis kann bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde beantragt werden. Je nach Geltungsdauer sind hierbei unterschiedliche Gebühren zu entrichten.
Der Handwerkerparkausweis kann in der Regel für eine Dauer von sechs Monaten, einem Jahr oder zwei Jahren und für bis zu vier verschiedene Kennzeichen ausgestellt werden. Der Antrag auf Erteilung eines Handwerkerparkausweises kann online heruntergeladen werden.
Erforderliche Unterlagen
- Handwerkskarte oder Handelsregisterauszug bzw. Bescheinigung der IHK über Zugehörigkeit zu entsprechendem Wirtschaftszweig/Ausübung entsprechender Tätigkeit
- Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein)
- Eventuell Bildnachweis des Fahrzeuges
- Eventuell Nachweise über eine permanente Nutzungsüberlassung (Im Falle der Verwendung eines Leasingfahrzeugs)
Hinweise zur Nutzung eines Handwerkerparkausweises
Der Handwerkerparkausweis muss während des Parkens gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe hinterlegt werden. Nur in Verbindung mit einem Arbeitsstättennachweis ist ein Handwerkerparkausweis gültig.
Der Parkausweis kann zwar für mehrere Kennzeichen ausgestellt werden, es darf aber jeweils nur eines der genannten Fahrzeuge in den Parkraumbewirtschaftungszonen ohne Parkschein kostenlos parken.
ist ein nicht sichtbar auslegen einer Parkkarte eine Ordnungswidrigkeit?
Guten Tag,
gilt die nachfolgende Staffelung auch bei Parken ohne (Berechtigungs-)Ausweis in einer Bewohnerparkzone, oder bleibt es dort bei 10 € Bußgeld für das Parken ohne gültigen Parkausweis oder bei Verbot?
Gibt es da eine Sonderregelung?
https://www.bussgeld-info.de/parkausweis/
Verstoß Bußgeld
Parken ohne Parkausweis bis zu 30 Minuten 20 €
bis zu einer Stunde 25 €
bis zu zwei Stunden 30 €
bis zu drei Stunden 35 €
über drei Stunden 40 €
Vielen Dank für Ihre Beantwortung meiner Anfrage.
MfG Bernhardt
Dieser Bußgeldtabelle können Sie die neuen Sanktionen entnehmen, die seit der StVO-Novelle (28. April 2020) gelten. Informationen zu den Bußgeldern, die bis zum 27. April 2020 fällig waren, finden Sie in unserem Ratgeber zum Parken und Halten.
Guten Tag.
Betreff: gelber Parkausweis
Gelbe Parkausweise werden == nur== für Bürger in den Bundesländern ausgestellt, in denen diese gültig sind!!!
Ich, als Berliner, kann diesen nicht in Mecklenburg Vorpommern beantragen und nur dort auch nutzen, obwohl bei mir die Voraussetzungen gegeben sind.
Berlin vergibt keine gelben Parkausweise.
Dazu müsste ich einen Wohnsitz in einem Bundesland haben, der diesen Parkausweis ausgibt.
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Dieser Sachverhalt kommt in allen Informationen, Presse, Internet und Info-Material nicht eindeutig rüber.
Mein Antrag wurde mit dem oben genannten Hinweis abgelehnt.
MfG