Parken auf dem Gehweg: Diese Regeln müssen Sie beachten

Bußgeldtabelle für das Parken auf dem Gehweg

VerstoßBußgeldPunkte
Auf dem Gehweg verbotswidrig geparkt55 €
...mit Behinderung70 €1
...mit Gefährdung80 €1
...mit Unfallfolge100 €1
...länger als eine Stunde70 €1
...länger als eine Stunde mit Behinderung80 €1
Das Fahrzeug unzulässig an einer Stelle abgestellt, wo das Parken durch das Zeichen 315 erlaubt war55 €
...mit Behinderung70 €1
...mit Gefährdung80 €1
...mit Unfallfolge100 €1
...länger als eine Stunde70 €1
...länger als eine Stunde mit Behinderung80 €1

Bußgeldrechner Halten & Parken

Wann ist es Autofahrern erlaubt, auf dem Bürgersteig zu parken?
Wann ist es Autofahrern erlaubt, auf dem Bürgersteig zu parken?

Ob Sie fahren, halten oder parken – als Autofahrer müssen Sie die Fahrbahn benutzen. Gehwege sind, wie es der Name schon sagt, vorwiegend von Fußgängern zu nutzen. Das Parken auf dem Gehweg ist Autofahrern also untersagt. Es gibt aber gewisse Ausnahmeregelungen, die Autofahrern das Parken auf dem Bürgersteig erlaubt.

Doch wann ist es verboten und wann ist es erlaubt, auf dem Gehweg zu parken? Was sagt die Straßenverkehrsordnung StVO zum Parken auf dem Gehweg? Welche Sanktionen werden verhängt und wie hoch kann das Bußgeld ausfallen?

FAQ – Parken auf dem Gehweg

Ist das Parken auf dem Gehweg grundsätzlich erlaubt?

Nein, zum Parken sind eigentlich die Fahrbahn oder ausgewiesene Parkplätze zu nutzen. Das Gehwegparken ist daher nur zulässig, wenn Verkehrszeichen dieses anordnen.

Wie teuer ist das Parken auf dem Gehweg?

Wenn Sie verbotswidrig auf dem Gehweg parken, zieht dies gemäß Bußgeldkatalog ein Bußgeld zwischen 55 und 100 Euro nach sich. Zudem kann ein Punkt in Flensburg drohen.

Wie weit darf man auf dem Gehweg parken?

Entweder nur zur Hälfte oder komplett. Das richtet sich nach den Beschilderungen (VZ 315).

Parken auf dem Gehweg laut StVO

Auf dem Gehweg zu parken wird durch die StVO nicht explizit verboten und muss daher aus anderen Regelungen gefolgert werden. Fahrzeuge sind laut StVO nämlich dazu verpflichtet, die Fahrbahn zu benutzen. Dies gilt für den fließenden als auch für den ruhenden Verkehr. In der StVO ist auch geregelt, an welchen Stellen Fahrzeugführer halten und parken dürfen und der Gehweg gehört nicht dazu. Auch mit dem Motorrad dürfen Sie auf dem Gehweg nicht parken.

Übrigens: Mit dem Auto nur zur Hälfte, also nur mit zwei Rädern, auf dem Gehweg zu stehen, gilt übrigens ebenso als „auf dem Gehweg parken„.

Wann ist das Parken auf dem Gehweg erlaubt?

Aber wann darf man denn nun auf dem Gehweg parken? Das Parken ist in der Regel dort erlaubt, wo eine Parkflächenmarkierung oder ein Parkschild es anzeigen. Für das Parken auf dem Bürgersteig gibt es tatsächlich ein entsprechendes Verkehrsschild. Das Verkehrszeichen 315 weist darauf hin, dass das Parken auf dem Gehsteig an einer bestimmten Stelle erlaubt ist.

Allerdings gibt es hierbei auch einige Einschränkungen und Vorschriften, die in Bezug auf Zeichen 315 zu beachten sind:

  • Nur Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 2,8 Tonnen dürfen dort parken, wo das Verkehrszeichen 315 es erlaubt.
  • Ist das Parken durch das Vorhandensein des Verkehrszeichens 315 erlaubt, dürfen Sie Ihr Fahrzeug trotzdem nicht abstellen, wenn Sie damit Schachtdeckel oder sonstige Verschlüsse verdecken würden.

Achten Sie außerdem darauf, wie das Verkehrsschild gestaltet ist:

  • Anhand der Abbildung können Sie feststellen, wie Sie Ihr Fahrzeug auf dem Gehweg abzustellen haben. Entweder dürfen Sie mit vier oder nur mit zwei Rädern auf Gehwegen stehen.
  • Durch waagerechte weiße Pfeile kann außerdem angezeigt werden, wo die Parkzone beginnt und endet.

Parken auf dem Gehweg: Droht ein Bußgeld?

Parken auf dem Gehweg: Welches Bußgeld wird hierbei verhängt?
Parken auf dem Gehweg: Welches Bußgeld wird hierbei verhängt?

Missachten Sie das Parkverbot, können Sanktionen verhängt werden. Wenn Sie auf dem Gehweg parken, müssen Sie in der Regel mit einem Verwarngeld rechnen. Das Parken auf dem Gehweg mit zusätzlicher Behinderung hat ein höheres Verwarngeld zur Folge. Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot werden hierbei nicht erteilt. Folgende Sanktionen werden verhängt:

  • Parken Sie verbotswidrig auf dem Gehweg, kann das ein Verwarngeld von 55 Euro zur Folge haben. Behindern Sie dabei andere Verkehrsteilnehmer oder parken Sie länger als eine Stunde auf dem Gehweg, müssen Sie mit 15 Euro mehr und einem Punkt in Flensburg rechnen.
  • Wird das Parken auf dem Gehweg zwar durch das Verkehrsschild 315 erlaubt, Sie stellen Ihr Fahrzeug aber unzulässig dort ab, kann das ein Verwarngeld von 55 Euro nach sich ziehen. Bei zusätzlicher Behinderung kann Sie das 70 Euro kosten und ein Punkt wird fällig. Bei mehr als einer Stunde erwartet Sie ein Bußgeld 70 Euro samt Punkt in Flensburg, bei zusätzlicher Behinderung werden 80 Euro fällig.

Im Video: Alles zu Halten & Parken

Alles Wichtige zu Halten und Parken finden Sie auch in diesem Video.
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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

Bildnachweise

15 Kommentare zu “Parken auf dem Gehweg: Diese Regeln müssen Sie beachten

  1. Dirk

    In Berlin wird zu wenig geahndet. Verkehrsteilnehmer, die andere Verkehrsteilnehmer bei Verstößen beobachten, die nicht geahndet werden, werden früher oder später selbst Regelverstöße machen. So werden es immer mehr, egal ob zu Fuß, mit dem Rad oder Auto. Ich sehe Polizei an sichtbaren Verstößen vorbei fahren. Die haben keine Zeit dafür.

  2. R.Reimer

    Wahnsinn… Ich wohne seit 31 Jahren in der Straße… Von Heute auf Morgen gibt es pötzlich ein Strafzettel der sich gewaschen hat… Und in der Straße ist 3x Wöchentlich Markt, wo dann alles erlaubt ist. Die Absurdität in diesem Land weitet sich aus! Hoffendlich haben wir mal einen Feuerwehr Einsatz… dann brennt hier eben alles nieder, aber dafür haben alle Ordungsgemäß geparkt!

    1. Max

      Nein, Wahnsinn ist wie viele Leute einen Führerschein haben, aber sehr viel zum Thema Strassenverkehr vergessen haben. Und dann regen Sie sich dummdreist über Ihre eigenes Unwissen auf ?
      Die Feuerwehr kommt durch, wenn die Leute ordnetlich parken.
      Generell Parken im öffentlichen Raum gehört generell mit einem Preis versehen, ich lagere auch nicht meinen Hausrat im öffentlichen Raum.

  3. Haack

    In Berlin bei einem schwierigen Einparken mit nur dem Hinterrad mit 2/3 Reifenbreite auf den Gehweg gekommen.
    Gehwegbreite ca. 4 m.
    Pkw wurde abgeschleppt mit der Begründung, Gehweg gehört nur den Fußgängern.
    Hier geht es doch darum, dass sich irgend jemand die Taschen voll stopfen will.

  4. Ich

    Liebe Leute, lest doch einfach die StVO. Da braucht ihr auch nur bis Paragraph 2 zu lesen „Fahrzeuge haben die Fahrbahn zu benutzen“. Übrigens ist es doch interessant zu lesen wie gerade diejenigen, die sich nicht an einfachste Regeln halten können oder wollen, dann entscheiden das andere genug Platz haben. Ich gehe als Fußgänger auch nicht auf der Fahrbahn spazieren weil der Kfz Verkehr noch genug Platz zum fahren hat. Leider sind die Strafen für falsch parken noch viel zu niedrig.

  5. Torango

    Hier im Kleinstadtmilieu Bönnigheim gibt’s auch nix Besseres zu tun, als den Michel zu schröpfen.
    Habe kurz auf der Landesstrasse mit meinem PKW vor meinem Haus gehalten, mit 2 Rädern auf dem Gehweg. Sonst blockierst Du den normalen Verkehr völlig, da die Strasse sehr schmal ist. Auf dem Gehweg konnte ein Kinderwagen oder eine Rollator-Oma locker vorbeischieben. Krieg ich doch eine Verwarnung von 20,– Euro, in einem unfrankierten Brief und dazu verspätet, dass die Zahlungsfrist nicht eingehalten werden kann. Das ist Deutschland heute. Ich wollte es wäre Nacht und……..
    Gute Nacht.

  6. claus

    geht noch heftiger
    berlin-Prenzl.-berg – parkte meinen pkw „knirsch“ an einer Giebelwand auf einem reichlich 7-8 m breitem gehweg ohne jegliche behinderung für füßgänger etc.
    verwarnungsgeld am 17/06/2020 – satte 55 €
    (hätte ich dort (m)ein motorrad abgestellt wäre nichts gekommen)
    die verhältnismäßigkeit ist doch sehr stark in frage gestellt, noch dazu die parkplatzsituation in berlin immer mehr verschärft wird – es ist gelinde gesagt zum heulen.

    1. Automichl

      Gehen Sie mal als blinder Mensch durch Berlin, das ist nicht nur zum Heulen, da kriegt man Depressionen, Sie ignoranter, assozialer Egoist.
      Ein Großteil der Autofahrer schafft es auch wie ein sozialer Mensch zu parken.

  7. Steffen

    Die oben gennate Situation kenne ich nur zu gut. Wohnen jetzt seit 12 Jahren hier und parken mit dem Zweitwagen ca 30 cm auf dem Gehweg, sodass Kinderwagen ect problemlos vorbei kommen und der Verkehr fließt. Jetzt erste mal 20 Euro Strafe. Habe dort angerufen und dort wurde mir dann erklärt das dafür jetzt extra Feldschutz eingestellt wurde, die Feldwege und Gehwege Kontrollieren. Wir also künftig entweder ein extrem teures parken oder halt ständig neue Spiegel kaufen.
    Super Sache der Regierung! Meiner Meinung nach hat man eine neue Geldquelle gefunden, zumal ja alle Parkfkächen auf den Gehwegen auch wegkommen sollen.

    1. andreas s.

      hol dir einen stellplatz und lass deinen metallschrott nicht in der öffentlichkeit stehen. so einfach ist das.
      und mal ehrlich, für deinen zweitwagen… geh zu fuß wie normale leute.

    2. Ulrike

      Sehe und erlebe ich ganz genauso und muss in ähnlicher Situation auch ständig Verwarngelder in Höhe von 55.-€ zahlen. Der deutsche Leistungserbringer wird geschröpft, wo es nur geht um den Wohlstand zurückzuschrauben. Autos stehen für Wohlstand und das darf nicht sein. Das Geld wird für andere Dinge und v. a. Menschen gebraucht. Wer das nicht erkennen will, ist realitätsfern.

      1. AndyO

        wer sich wiederholt 55 Euro zuschicken lässt handelt mit Vorsatz! In diese. Fällen kann das doppelte Bußgeld verhängt werden. Ich würde mir gut überlegen, mich vorsätzlich über geltendes Recht zu stellen.

  8. tino

    Unse Stasse ist 3.70m breit jetzt sollen wir auf der Strasse parken da kommt aber kein anderes Auto vorbei,das ordungsamt verteilt busgelder dürfen die das.wir stehen sonst auf dem fussweg aber die leute können noch vorbei gehen ist viel platz da wir alle unsere Autos an unsere häuser stellen.

    1. Dominik

      In Straßen, in denen weniger als 3,05 m Platz neben dem Auto frei bleiben, wenn man am Fahrbahnrand (nicht auf dem Gehweg) parkt, besteht grundsätzlich Parkverbot, auch wenn kein Schild steht. Das gilt also praktisch für alle Straßen unter 5 Meter Breite.) Das ändert sich auch nicht, wenn man auf den Gehweg ausweicht.

  9. Thomy

    hier in Friedrichsdorf muss man jetzt den fließenden Verkehr wegen Parken auf dem Gehweg verboten ca 3m breit auf der Stasse Parken 30er Zone , was kommt noch , wird aber mit 50 hier gefahren , Seitenspiegel muss ich schon einklappen , wer lässt sich so was einfallen ,,,

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