Taxistände bzw. Taxistreifen sind der Nutzung durch Taxen vorbehalten. Parken Sie auf einem Taxistand, verhalten Sie sich ordnungswidrig und müssen mit den entsprechenden Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog rechnen.
Verstoß | Bußgeld |
---|---|
ordnungswidrig auf Taxiplatz gehalten | 20 EUR |
... mit Behinderung | 35 EUR |
ordnungswidrig auf Taxiplatz geparkt | 25 EUR |
... mit Behinderung | 40 EUR |
... länger als 1 Stunde | 40 EUR |
... länger als eine Stunde mit Behinderung | 50 EUR |
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Parken auf einem Taxistand
Nein. Ist eine Fläche durch das Verkehrszeichen 229 als Taxistand ausgewiesen, dürfen auf dieser auch nur Taxen stehen. Sie dürfen also weder Halten noch Parken. Auf einem Taxistand gilt für alle anderen Verkehrsteilnehmer ein absolutes Halteverbort.
Parken Sie auf einem Taxistand droht ein Verwarngeld und Sie können im schlimmsten Fall angeschleppt werden. Dann müssen Sie neben der Sanktion auf die Kosten für das Abschleppen tragen. Welche rechtlichen Grundlagen diesbezüglich gelten, erfahren Sie hier.
Eine Strafe an sich, fällt nicht an, wenn Sie auf einem Taxistand parken. Gemäß Tatbestandsnummer 141382 wird Parken auf einem Taxistand zunächst ein Verwarngeld in Höhe von 25 Euro fällig. Welche weiteren Sanktionen auf Sie zukommen, können Sie der Tabelle hier entnehmen.
Standplatz fürs Taxi: Kein normaler Parkplatz
Ist das Parken auf einem Taxistand erlaubt? Damit Taxifahrer auf Fahrgäste warten können, ohne den fließenden Verkehr zu behindern oder sich selbst zu gefährden, gibt es spezielle Stellflächen. In der Regel sind diese Taxiflächen an Orten zu finden, an denen die Wahrscheinlichkeit von Fahrgästen hoch ist. Das ist zum Beispiel vor Bahnhöfen, Flughäfen, großen Einkaufszentren oder in der Nähe von Fußgängerzone bzw. beliebten Plätzen und Orten der Fall.
Diese Taxistände werden durch ein offizielles Verkehrszeichen ausgewiesen und sind nur für die Nutzen durch Taxen vorgesehen. Das Verkehrszeichen 229 ist diesbezüglich von Bedeutung. Auf blauem Hintergrund sind das Zeichen für eine absolutes Haltverbot sowie das Wort „TAXI“ dargestellt.
Gemäß den Bestimmungen in Anlage 2 der Straßenverkehrsordnung (StVO) gilt Folgendes:
- andere Verkehrsteilnehmer dürfen hier weder halten noch parken
- die Länge der Fläche kann durch unterschiedliche weitere Zeichen angegeben sein (z. B. Angabe der Anzahl der Taxen, Zeichen 299 oder Pfeile auf dem Haltverbotszeichen
Im Klartext heißt das, dass das Halten und Parken auf einem Taxistand zu keiner Zeit zulässig sind. Auch das kurze Ein- und Aussteigenlassen von Mitfahrern oder ein Be- und Entladen ist hier nicht gestattet.
Was gilt an Taxiständen noch? Fahren Sie an einer Taxistellfläche vorbei, sollten Sie auch immer aufmerksam unterwegs sein und damit rechnen, dass Fahrzeuge ab- oder einfahren bzw. Fahrgäste aus diesen ein- und aussteigen.
Was kostet das Parken auf einem Taxistand?
Haben Sie ordnungswidrig auf einem Taxistand geparkt, müssen Sie mit Sanktionen gemäß dem Bußgeldkatalog rechnen. Die relevanten Tatbestandsnummern befinden im Bereich zwischen 141380 und 141385.
Das widerrechtliche Halten oder Parken am Taxistand hat in der Regel einen Strafzettel und somit ein Verwarngeld zur Folge. Halten Sie unerlaubt im Bereich des Zeichens 229, werden zunächst 20 Euro fällig. Behindern Sie andere dadurch, sind es 35 Euro. Parken Sie auf dem Taxistand, müssen Sie zunächst 25 Euro zahlen. Stehen Sie dort länger als eine Stunde, steigt das Verwarngeld auf 40 Euro. Das Gleiche gilt, wenn Sie jemanden behindern. Dauert die Behinderung länger als eine Stunde, werden 50 Euro fällig.
Zahlen Sie den Strafzettel nicht, kann aus dem Verwarngeld fürs Parken am Taxistand ein Bußgeld werden. Denn dann wird in der Regel ein Bußgeldverfahren eröffnet und die Sanktionen fallen deutlich höher aus.
Droht ein Abschleppen am Taxistand?
Parken Sie auf einem Taxistand und behindern dadurch die vorgesehene Nutzung der Fläche, kann es im schlimmsten Fall auch dazu kommen, dass Sie abgeschleppt werden. Das bedeutet dann auch, dass das Falschparken teuer wird. Denn neben dem Verwarngeld müssen Sie dann als Verursacher auch die Abschleppkosten tragen.
Angeschleppt wird in der Regel, wenn dies verhältnismäßig ist und eine gewisse Wartezeit eingehalten wurde. Ist der Fahrzeughalter bzw. Fahrer dann nicht vor Ort, wird das Fahrzeug, dass ordnungswidrig abgestellt ist, durch die zuständige Ordnungsbehörde entfernt. Da an einem Taxistand ein absolutes Haltverbot besteht, ist die kulante Wartezeit bis zum Abschleppen aber in der Regel recht kurzgehalten. Daher kann es beim Parken auf einem Taxistand durchaus recht schnell geschehen, dass Ihr Fahrzeug abgeschleppt wird.