Die Nutzung von Verkehrsinseln durch Kraftfahrer ist in der Regel untersagt. Somit ist auch das Parken auf einer Verkehrsinsel nicht erlaubt und zieht Sanktionen gemäß dem geltenden Bußgeldkatalog nach sich.
Verstoß | Bußgeld |
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Verkehrsinsel verbotenerweise benutzt | 55 EUR |
... mit Behinderung | 70 EUR |
... mit Gefährdung | 80 EUR |
... mit Unfallfolge | 100 EUR |
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Parken auf der Verkehrsinsel
Eine Verkehrsinsel ist eine Fläche im Straßenraum, die in der Regel umschlossen ist und von der Fahrbahn deutlich abgetrennt ist. Ist kein entsprechendes Zusatzzeichen vorhanden, dürfen diese Flächen üblicherweise nicht befahren werden. Sie dienen allein der Sicherheit von Fußgängern und stelle Überquerrungshilfen dar.
Nein. Da die Nutzung von Verkehrsinseln für Kraftfahrer nicht zulässig ist, sind auch das Halten und Parken auf oder vor diesen untersagt.
Ja. Sie müssen mit einem Verwarngeld von mindestens 55 Euro rechnen. Zu einem Bußgeld von 70 Euro wird es, wenn Sie andere dadurch behindern. Wann welche Sanktionen drohen, können Sie der Tabelle hier entnehmen.
Was ist eine Verkehrsinsel
Im öffentlichen Straßenraum sind Verkehrsinseln von der Fahrbahn abgegrenzte Flächen, die sich in der Regel auf bzw. zwischen den Fahrbahnen befinden. Die Abtrennung findet üblicherweise durch bauliche Maßnahmen wie Bordsteine, unterschiedliche Oberfläche oder Bebauung mit Pflanzanlagen statt. Fußgänger können mit Hilfe der Verkehrsinseln die Straße in Etappen überqueren und müssen sich so nur auf den Verkehr aus einer Richtung konzentrieren. Achtung: Im Verkehrsraum um die Flächen herum hat der Kfz-Verkehr Vorrang. Fußgänger dürfen die Fahrbahn zur Verkehrsinsel erst überqueren, wenn diese frei ist.
Verkehrsinseln können aber auch zur Abtrennung der Fahrbahnen voneinander dienen. In diesem Fall können sie auch mehrere Meter lang sein. Darüber hinaus dienen einfache Verkehrsinseln oftmals der Geschwindigkeitsreduktion, zum Beispiel an Ortseingängen, oder sind Bestandteil eines Kreisverkehrs. Das Parken auf solchen Verkehrsinseln ist grundsätzlich nicht zulässig.
Um auf die von diesen Flächen ausgehende Gefahr hinzuweisen, sind sie oft mit dem Verkehrszeichen 222 ausgestattet. Dieser blaue Kreis weist einen weißen Pfeil auf, der schräg nach rechts oder links unten zeigt und somit vorgibt, wo die Verkehrsinsel zu umfahren ist. Darüber hinaus sind unter dem Zeichen oftmals rot-weiß-gestreifte Warnbaken angebracht. Das Überfahren einer Verkehrsinsel ist nur dann zulässig, wenn dies durch entsprechende Zusatzzeichen erlaubt ist. So kann das beispielsweise für breite landwirtschaftliche Fahrzeuge möglich sein.
Ausnahmen vom Befahrungsverbot für Verkehrsinseln können zum Beispiel dann bestehen, wenn Sie Platz für Rettungsfahrzeuge machen müssen und nirgendwo anders hin ausweichen können. Das Parken auf der Verkehrsinsel während eines Staus, um eventuell eine Rettungsgasse zu bilden, ist nicht geregelt, kann im Einzelfall aber erlaubt sein.
Parken auf oder vor einer Verkehrsinsel: Welche Regelungen gelten hier?
Da Verkehrsinseln Fußgängern das Überqueren der Straße erleichtern und somit für mehr Sicherheit sorgen sollen, ist die Nutzung der Flächen durch Kraftfahrer grundsätzlich untersagt. Das betrifft nicht nur das Befahren, sondern auch das Parken vor oder auf der Verkehrsinsel. Stellen Fahrer ihr Fahrzeug hier ab, bedeutet dies also, dass Fußgänger die Verkehrsinsel nicht mehr sicher nutzen können.
Darüber hinaus muss gewährleistet sein, dass der fließende Verkehr von der Insel aus einsehbar und überschaubar ist. Parken Fahrer auf einer Verkehrsinsel bzw. genau davor, daneben oder dahinter, kann das durchaus eine Sichtbehinderung darstellen und das Unfallrisiko erhöhen. Halten dürfen Sie nur dann, wenn Sie den Verkehr oder Fußgänger dadurch nicht behindern.
Mit welchen Konsequenzen müssen Sie beim Parken auf der Verkehrsinsel rechnen?
Parken Sie ordnungswidrig auf einer Verkehrsinsel bzw. davor oder unmittelbar daneben, müssen Sie mindestens mit einem Verwarngeld in Höhe von 55 Euro rechnen. Ein Bußgeld droht Ihnen in folgenden Fällen:
- Behinderung: 70 Euro
- Gefährdung: 80 Euro
- Unfall verursacht: 100 Euro
Einen Punkt oder ein Fahrverbot ist im Bußgeldkatalog für das Parken auf der Verkehrsinsel nicht vorgesehen.
Parken Sie auf der Verkehrsinsel und stellen dadurch für andere eine Sichtbehinderung dar, kann das im Fall eines Unfalls neben dem Bußgeld auch noch weitere Folgen haben. Denn es ist gut möglich, dass Ihnen eine Teilschuld am Unfall auferlegt wird. Dann müssen Sie bzw. Ihre Versicherung für einen Teil der Kosten aufkommen. Pauschal ist das jedoch nicht geregelt. Es handelt sich also immer um einen Einzelfall.
Des Weiteren können Ihnen beim Parken auf der Verkehrsinsel auch andere zusätzliche Kosten drohen. Und zwar dann, wenn Ihr Fahrzeug abgeschleppt wird. Da Sie es ordnungswidrig abgestellt haben, müssen Sie sämtlich Ausgaben dafür tragen. Hier kommen mitunter nicht nur die Kosten für das eigentliche Abschleppen auf Sie zu, sondern auch jene für die Standzeit in der Verwahrstelle.