Mit welchen Sanktionen Fahrzeugführer gemäß Bußgeldkatalog rechnen müssen, die unerlaubt auf einer Autobahn parken, zeigt die nachfolgende Bußgeldtabelle:
Verstoß | Bußgeld | Punkte |
---|---|---|
Parken auf der Autobahn / Kraftfahrstraße | 70 Euro | 1 |
… mit Gefährdung | 85 Euro | 1 |
… mit Unfallfolge | 105 Euro | 1 |
FAQ: Parken auf der Autobahn
Der Gesetzgeber untersagt das Halten auf der Autobahn und somit gilt dort auch ein generelles Parkverbot. Diese Regelung umfasst dabei nicht nur die einzelnen Fahrbahnen, sondern gilt auch für die Seitenstreifen.
Mit welchen Konsequenzen Autofahrer für eine solche Ordnungswidrigkeit rechnen müssen, können Sie dieser Tabelle entnehmen.
Kann Ihr Wagen zum Beispiel wegen technischer Probleme nicht mehr weiterfahren, liegt eine Panne vor. In diesem Fall ist es gestattet, auf der Autobahn den Seitenstreifen zum Parken zu nutzen, um dadurch sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer zu schützen.
Darf ich auf der Autobahn parken?
Inhaltsverzeichnis
Wer die Autobahn nutzt, möchte üblicherweise besonders schnell von A nach B gelangen. Damit dies möglich ist, gelten dort spezielle Verkehrsregeln und gesonderte Vorgaben zur Höchstgeschwindigkeit. Zudem ist das Befahren nur Fahrzeugen gestattet, die bauartbedingt eine Mindestgeschwindigkeit von 60 km/h erreichen. Ein ungehinderter Verkehrsfluss soll außerdem durch die baulichen Besonderheiten gewährleistet werden, so gibt es auf der Autobahn in der Regel keine Ampel, Kreuzungen oder Fußgängerüberwege, die ein Abbremsen nötig machen würden.
Doch wie sieht es mit dem Parken auf der Autobahn aus? Abgestellte Fahrzeuge können ja ebenfalls ein Hindernis darstellen und bei Geschwindigkeiten von mehr als 100 km/h sind die Folgen bei einem Auffahrunfall meist dramatisch. In § 18 Abs. 8 StVO, der sich explizit mit Autobahnen und Kraftfahrstraßen befasst, heißt es lediglich:
Halten, auch auf Seitenstreifen, ist verboten.
Zum Thema Parken auf der Autobahn äußert sich der Gesetzgeber in der StVO nicht wörtlich, allerdings bedeutet ein Halteverbot immer auch, dass automatisch ein Parkverbot besteht. Denn gemäß § 12 Abs. 2 StVO gilt:
Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt.
Es lässt sich also festhalten, dass das Parken auf der Autobahn sowie auf dem dortigen Seitenstreifen grundsätzlich untersagt ist und gemäß Bußgeldkatalog als Ordnungswidrigkeit zu ahnden ist. Der Verkehrssünder droht für einen solchen Parkverstoß ein Bußgeld sowie ein Punkt in Flensburg.
Doch welche Möglichkeiten haben Autofahrer, die unterwegs eine Pause brauchen, einen Anruf tätigen müssen oder die Routenplanung überprüfen wollen? Um mögliche Sanktionen zu vermeiden, sollte Sie sich zum Parken an der Autobahn einen geeigneten Rastplatz oder eine Parkbucht suchen. Dies dient auch Ihrer eigenen Sicherheit, denn immer wieder werden Fahrzeuge, die wegen einer Panne auf dem Seitenstreifen abgestellt wurden, von nachfolgenden Fahrzeugführern übersehen. Parken auf der Autobahn kann daher lebensgefährlich sein.
Verhalten in Notsituationen: Wenn sich das Parken auf der Autobahn nicht vermeiden lässt
Reißt der Zahnriemen, platzt der Reifen oder gibt der Motor den Geist auf, ist eine Weiterfahrt nicht mehr möglich. Besonders heikel kann dies auf der Autobahn sein. In solchen Fällen müssen Autofahrer in der Regel allerdings nicht mit Sanktionen für das Parken auf der Autobahn rechnen. Denn hierbei handelt es sich nicht um einen gewollten Parkvorgang, sondern um eine Panne.
Wie zuvor bereits erläutert, kann das Anhalten auf der Autobahn für Leib und Leben sehr gefährlich sein. Daher ist es wichtig, dass Autofahrer die Ruhe bewahren und richtig reagieren. Grundsätzlich gilt: Bemerken Sie unterwegs Probleme am Fahrzeug, sollten Sie sich nicht darauf verlassen, dass Sie Ihren Zielort noch sicher erreichen. Stattdessen ist es ratsam, frühzeitig einen sicheren Parkplatz zu suchen und den Pannendienst zu verständigen.
Lässt sich das pannenbedingte Parken auf der Autobahn nicht mehr vermeiden, gilt es folgende Punkte zu beachten:
- Warnblinkanlage einschalten
- Fahrzeug auf dem Standstreifen bzw. rechten Fahrbahnrand ausrollen lassen
- Räder nach rechts ausrichten
- bei Dunkelheit Standlicht einschalten
- Motor ausschalten
- Warnweste anlegen
- Fahrzeug über die Beifahrerseite verlassen
- Warndreieck aufstellen
- hinter der Leitplanke Schutz suchen
- Pannendienst verständigen
Wichtig! Hat Ihr Fahrzeug Bauteile oder Ladung verloren, durch die eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer besteht, ist die Polizei (110) zu verständigen. Versuchen Sie niemals die Gegenstände selbst einzusammeln.
Im Video: Alles zu Halten & Parken
Quellen und weiterführende Links
- StVO
- KBA
- ADAC