Die Suche nach einem Parkplatz bedeutet in vollen Großstädten vor allem eines: Stress! Viele sind so erleichtert, überhaupt einen Parkplatz ergattert zu haben, dass Vorschriften zur Nebensache werden. Ganz nach dem Motto “Wo kein Halteverbot steht, darf ich parken” werden auch Flächen zu Parkplätzen erklärt, an denen eigentlich niemand parken darf. Im Kreuzungsbereich gilt aber immer ein Parkverbot – auch ohne Schild!
Verstoß | Bußgeld in Euro |
---|---|
weniger als 5 m vor einer Kreuzung/Einmündung geparkt | 10 |
… mit Behinderung | 15 |
… länger als 3 Stunden | 20 |
… länger als 3 Stunden mit Behinderung | 30 |
weniger als 5 m hinter einer Kreuzung/Einmündung geparkt | 10 |
… mit Behinderung | 15 |
… länger als 3 Stunden | 20 |
… länger als 3 Stunden mit Behinderung | 30 |
weniger als 8 m vor einer Kreuzung/Einmündung geparkt, obwohl rechts neben der Fahrbahn ein Radweg angelegt war | 10 |
… mit Behinderung | 15 |
… länger als 3 Stunden | 20 |
… länger als 3 Stunden mit Behinderung | 30 |
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Parken im Kreuzungsbereich
Nein, das Parken an Kreuzungen ist nicht erlaubt. § 12 Abs. 3 StVO schreibt beim Parken an einer Kreuzung einen Abstand zur Fahrbahnkante von mindestens 5 Metern vor. Das liegt daran, dass ein Fahrzeug nicht so abgestellt werden darf, dass es die Sicht auf die sich kreuzenden Straßen beeinträchtigt oder den Verkehrsfluss behindert. Mehr Informationen zu der Vorschrift der StVO finden Sie hier.
Wer unerlaubterweise an einer Kreuzung parkt, begeht keine Straftat und muss daher auch nicht mit Strafen im klassischen Sinn rechnen. In den meisten Fällen droht ein Bußgeld. Wie hoch das Bußgeld ausfällt, hängt ganz davon ab, wie sehr Sie mit Ihrem Fahrzeug den Verkehr behindern. Wenn Sie im Kreuzungsbereich parken und dabei andere behindern, folgt beispielsweise ein Bußgeld von 15 Euro. Alle Bußgelder können Sie dieser Tabelle entnehmen.
Nein, im Kreuzungsbereich dürfen Sie nie parken, da Sie mit Ihrem Fahrzeug die Sichtverhältnisse erheblich verschlechtern würden. Ein Sonderfall ist die T-Kreuzung. Gegenüber der Einmündung ist das Parken tatsächlich gestattet. Diese Ausnahme gilt allerdings nur, wenn Sie dadurch den Verkehr nicht behindern. Mehr zum Parken an einer T-Kreuzung erfahren Sie hier.
Wie weit darf man vor und hinter einer Kreuzung parken?
§ 12 Abs. 3 StVO schreibt zum Parken im Kreuzungsbereich eindeutig: Fahrzeuge müssen beim Parken einen Mindestabstand von 5 Metern zum Kreuzungsbereich halten.
Der Abstand beginnt immer an der Fahrbahnkante, also an den Schnittstellen der Straßen. Das ist in vielen Fällen ein rechter Winkel. Aber nicht alle Schnittstellen sind so eindeutig: Wenn es keinen Winkel gibt, sondern einen abgerundete Fahrbahnrand, müssen Sie die Fahrbahnen gedanklich verlängern und den Punkt finden, an dem Sie in einem Winkel aufeinandertreffen.
Der vorgeschriebene Abstand wird auf 8 Meter ausgeweitet, wenn es rechts neben der Fahrbahn einen Fahrradweg gibt, der durch ein blaues Schild gekennzeichnet wird.
Warum ist das Parken im Kreuzungsbereich verboten? Ganz einfach: Geparkte Fahrzeuge verschlechtern die Sichtverhältnisse an einer Kreuzung erheblich. Stellen Sie sich vor: Die ganze Fahrbahn ist bis zur Kreuzung mit Autos zugeparkt. Sie könnten die Verkehrssituation nur sehr schlecht einschätzen – und das macht Unfälle natürlich viel wahrscheinlicher. Kurz gesagt: Das Parken vor einer Kreuzung stört enorm!
Sie können sich also merken: Beim Parken muss der Abstand zur Kreuzung immer mehr als 5 Meter betragen – der Abstand beginnt immer an der Schnittstelle, also dort, wo die Straßen aufeinandertreffen. Wenn es bei der Kreuzung keine klare Schnittstelle gibt, müssen Sie die Fahrbahnen gedanklich verlängern und den Schnittpunkt suchen.
Das Parken vor Kreuzungen und Einmündungen ist verboten: Auch ohne Schild!
Kein Halteverbot in der Nähe? Das verleitet viele genervte Autofahrer dazu, das Fahrzeug auf gut Glück einfach abzustellen. Aber Achtung, so leicht ist es natürlich nicht: Es gibt viele Stellen, an denen ein Parkverbot auch ohne Schild gilt – das ist beim Parken im Kreuzungsbereich immer der Fall!
Es gilt: Ein Parkverbot an einer Kreuzung muss nicht durch ein Schild angezeigt werden. Die Ausrede “Es gab aber kein Parkverbotsschild!” wird also nicht funktionieren.
Darf ich an einer T-Kreuzung parken?
Natürlich sind nicht alle Kreuzungen so übersichtlich wie die Zeichnungen aus den Theoriestunden. Unsicherheiten gibt es zum Beispiel, wenn es sich um eine T-Kreuzung handelt, also wenn eine Straße mit einer anderen zusammentrifft, darüber hinaus aber nicht weitergeht.
Ist das Parken im Kreuzungsbereich einer solchen T-Kreuzung erlaubt? Wir schauen auf die möglichen Fälle:
An der Einmündung, also der Stelle, an der die beiden Straßen aufeinandertreffen, ist die Lage klar: Hier gilt, wie oben beschrieben, der Abstand von 5 Metern. Gegenüber der Einmündung, also sozusagen am Ende der Straße, die nicht weitergeht, ist das Parken tatsächlich gestattet. Allerdings nur, wenn Sie dadurch den Verkehr nicht behindern.
Es kann natürlich sein, dass Halteverbotsschilder das Parken im Kreuzungsbereich ganz ausdrücklich verbieten. Dann ist die Sache natürlich noch einfacher: Sie dürfen nicht parken, ganz egal, welche Regel normalerweise an Einmündungen oder Kreuzungsbereichen gelten.
Welches Bußgeld droht bei Verstößen?
Parken im Kreuzungsbereich ohne nötigen Abstand ist verboten: Wenn Sie ordnungswidrig an einer Kreuzung parken, müssen Sie mit Sanktionen rechnen. In der Regel drohen Bußgelder zwischen 10 und 30 Euro. Wenn Sie beispielsweise weniger als 5 Meter vor einer Kreuzung oder Einmündung parken, droht ein Verwarnungsgeld von 10 Euro. Wenn Sie länger als drei Stunden unerlaubt an einer Kreuzung stehen, drohen 20 Euro.
Wann wird abgeschleppt? Ja, auch das kann passieren: Ein parkendes Fahrzeug kann aus dem Kreuzungsbereich abgeschleppt werden. Das passiert in der Regel immer dann, wenn ein Fahrzeug die Sicht auf die Straßen extrem blockiert oder den Verkehr sehr stark behindert.