Ob Sie einen Waldweg mit einem Kraftfahrzeug befahren oder dieses im Wald abstellen dürfen, ist in Deutschland Ländersache. Die folgende Tabelle gibt einen kurzen Einblick über Geldbußen, die drohen, wenn Sie Ihr Fahrzeug im Wald abstellen, obwohl dies verboten ist.
Bußgeldtabelle: Parken im Wald
Bundesland | Bußgeld für ordnungswidriges Parken im Wald |
---|---|
Baden-Württemberg | bis zu 2.500 Euro bzw. in schweren Fällen bis zu 10.000 Euro |
Berlin | bis zu 10.000 Euro |
Brandenburg | bis zu 20.000 Euro |
Hessen | bis zu 1.000 Euro |
Mecklenburg-Vorpommern | bis zu 7.500 Euro |
Nordrhein-Westfalen | bis zu 25.000 Euro |
Rheinland-Pfalz | bis zu 2.500 Euro bzw. in schweren Fällen bis zu 10.000 Euro |
Saarland | bis zu 5.000 Euro |
Sachsen | bis zu 2.500 Euro bzw. in schweren Fällen bis zu 10.000 Euro (kann der Fahrer nur mit hohem Aufwand ausfindig gemacht werden, werden ihm die Kosten der Fahrerermittlung in Rechnung gestellt) |
Schleswig-Holstein | bis zu 2.500 Euro |
Thüringen | bis zu 2.500 Euro |
Mit dem Auto in den Wald: Ist das erlaubt?
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Parken im Wald
Das ist in Deutschland Ländersache und in vielen Fällen tatsächlich verboten. Einen kleinen Überblick über einige Bestimmungen finden Sie im Ratgeber „Fahren im Wald“.
Auch das Parken im Wald ist meist verboten. Ist dies hingegen gestattet, sind Parkplätze entsprechend gekennzeichnet.
Einen Auszug aus den Bußgeldkatalogen der einzelnen Bundesländer bietet diese Bußgeldtabelle.
Ein Ausflug in den Wald kann Erholung, frische Luft und Ausgeglichenheit bieten. Doch nicht alle Menschen haben eine solche Landschaft vor der Haustür. Der eine oder andere muss eine längere Strecke zurücklegen, um das beblätterte Stückchen Grün genießen zu können. Unter Umständen kommt dann die Frage auf, ob Sie Ihr Kfz im Wald abstellen dürfen.
Die Sommer der vergangenen Jahre waren heiß und trocken. Wer das falsche Verhalten im Wald an den Tag legt, kann schnell eine Katastrophe auslösen und beispielsweise einen Waldbrand entfachen. Aus diesem Grund dürfen Waldgebiete zum Teil sogar für Besucher gesperrt werden, wenn die Waldbrandgefahr entsprechend hoch ist. Aus diesem Grund ist das Fahren mit Kfz im Wald oftmals untersagt. Aber gilt das auch für das Parken im Wald? Die Antwort geben wir Ihnen im Folgenden.
Jedes Bundesland bestimmt selbst, ob Sie im Wald parken dürfen
Die Regeln, die in den einzelnen Bundesländern im Wald gelten, sind landesspezifisch. So können beispielsweise in Bayern ganz andere Vorschriften bestehen als etwa in Rheinland-Pfalz. Das gilt auch für das Parken im Wald. In Waldgebieten ist das Fahren mit motorisierten Fahrzeugen in den meisten Fällen verboten. Wie bereits erwähnt, kann bereits ein kleiner Funke im trockenen Sommer verheerende Folgen haben. Und auch der heiße Motor eines Autos über dem trockenen Boden stellt ein hohes Gefahrenpotential dar. Aus diesem Grund dürfen Sie in aller Regel nicht im Wald parken.
In Berlin dürfen Sie Ihr Kfz (Auto, Anhänger, Wohnwagen) jedoch auf dafür ausgewiesenen Flächen im und am Wald abstellen. In Hamburg, Hessen und Mecklenburg-Vorpommern ist für das Parken im Wald die Erlaubnis des jeweiligen Besitzers erforderlich. In Brandenburg sind das Befahren und das Abstellen von Fahrzeugen in Waldgebieten etwa im Rahmen der Jagd und der Bewirtschaftung gestattet.
Bußgeld: Die Ordnungswidrigkeit „Parken im Wald“ kann ein großes Loch in den Geldbeutel reißen
Da alle Bundesländer eigene Wald-Regeln erlassen dürfen, bestimmen sie auch die entsprechenden Sanktionierungen selbst. Daher gibt es jeweils einen eigenen Bußgeldkatalog für Ordnungswidrigkeiten im Wald. Einen Auszug finden Sie in dieser Tabelle. Möglich sind beispielsweise folgende Bußgelder:
- Bis zu 2.500 Euro bzw. bis zu 10.000 Euro Bußgeld in schweren Fällen drohen in Baden Württemberg, wenn Sie ein Kfz im Wald abstellen.
- In Brandenburg drohen sogar Geldbußen bis zu 20.000 Euro für das Parken im Wald ohne Genehmigung.
- In Hessen droht ein Bußgeld bis zu 1000 Euro für rechtswidrig geparkte Kfz.
Auf der sicheren Seite (sowohl um Bußgelder zu vermeiden als auch in puncto Waldbrandprävention) sind Sie, wenn Sie Ihr Gefährt weder im noch am Wald abstellen, sondern einige Meter weiter entfernt und dafür ein paar mehr Schritte gehen.
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