Gerade in Großstädten dauert sie oft ewig – die Suche nach einem Parkplatz. Minutenlanges Umherfahren und nach einer Parklücke Ausschau zu halten, kostet viele Autofahrer den letzten Nerv.
Umso sinnvoller scheint es für viele, dass beispielsweise ein Bekannter, der schon vor Ort ist, eine Parklücke freihält oder dass zum Beispiel der Beifahrer einen Parkplatz so lange freihält, bis der Fahrer zurückkehrt.
Aber ist das überhaupt erlaubt? Darf eine Person ohne Auto einen Parkplatz freihalten, so dass es anderen Fahrzeugführern unmöglich ist, dort zu parken? Wie sieht es aus, wenn ich eine Parklücke mit Gegenständen blockiere? Erwartet mich ein Bußgeld, wenn ich für einen Autofahrer einen Parkplatz freihalte?
Inhaltsverzeichnis
Darf man einen Parkplatz freihalten?
Ein Parkplatz kann auf verschiedene Arten freigehalten werden:
- Entweder eine Person stellt sich direkt auf den Parkplatz und signalisiert anderen Parkplatzsuchenden durch Handbewegungen, dass diese Parklücke schon besetzt ist
- oder Gegenstände wie beispielsweise Möbel werden auf den Parkplatz gestellt, um diesen zu blockieren und andere Fahrzeugführer am Befahren zu hindern.
Grundsätzlich gilt, dass beide Arten des Freihaltens eines Parkplatzes nicht erlaubt sind. Wollen Sie als Fußgänger einen Parkplatz freihalten, ist das Nötigung, denn der Autofahrer wird hierbei dazu genötigt, den Parkplatz zu verlassen, obwohl er rechtlich gesehen einen Anspruch darauf hat.
Was ist, wenn ein Autofahrer trotzdem in die Parklücke fährt und den Fußgänger so zwingt, diese zu verlassen? Generell muss der Autofahrer dem Fußgänger genügend Zeit lassen, um den Parkplatz zu räumen. Fährt er immer näher an den Fußgänger heran, kann das als eine Drohung verstanden werden und dies gilt dann ebenfalls als Nötigung.
Parkplatz freihalten für einen Umzug
Gerade bei einem Umzug ist ein Parkplatz unmittelbar vor dem Gebäude notwendig, um sich lange Laufwege zu ersparen. Haben Sie keine Halteverbotszone für Ihren Umzug beantragt, müssen Sie kreativ werden, um sich einen guten Parkplatz für die Dauer des Umzugs zu sichern.
Bei einem Umzug bietet es sich an, die Parklücke mit großen, schweren Möbeln zu blockieren, um es anderen Autofahrern unmöglich zu machen, diese zu befahren.
Aber auch eine selbst hergerichtete Absperrung wie diese ist nicht erlaubt. Das Zustellen eines Parkplatzes gilt als gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr. Werden andere Verkehrsteilnehmer dadurch gefährdet, können Sie dafür haftbar gemacht werden.
Parkplatz freihalten: Erwartet mich eine Strafe?
Im Verkehrsrecht sind die Regeln für das Halten und Parken klar festgelegt. Wer dagegen verstößt, muss mit Sanktionen rechnen. Generell kann das Freihalten eines Parkplatzes mit einem Verwarngeld von 10 Euro geahndet werden.
Hierbei ist zu beachten, dass die Person, die sich in die Parklücke stellt, mit den Konsequenzen rechnen muss und nicht derjenige, für den sie den Parkplatz reserviert. Liegt eine Nötigung vor, kann die Geldstrafe unter Umständen je nach Art und Schwere der Nötigung deutlich höher ausfallen.
FAQ – Parkplatz freihalten
Nein, das Freihalten eines Parkplatzes ist nicht erlaubt.
Für einen Umzug können Sie eine Halteverbotszone beantragen.
In diesem Fall müssen Sie den Parkplatz verlassen und den anderen Fahrer einparken lassen. Anderenfalls droht ein Verwarngeld.