Parken Sie ohne Parkscheibe, droht ein Bußgeld. Welche Sanktionen möglich sind, wenn Sie die Parkscheibe vergessen haben, ist im Bußgeldkatalog definiert:
Parkverstoß | Sanktionen |
---|---|
Parken mit Überschreiten der erlaubten Höchstparkdauer, ohne vorgeschriebene Parkscheibe, ohne Parkschein oder an einer abgelaufenen Parkuhr | |
… bis zu 30 Minuten | 20 € |
… bis zu 1 Stunde | 25 € |
… bis zu 2 Stunden | 30 € |
… bis zu 3 Stunden | 35 € |
… mehr als 3 Stunden | 40 € |
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Parkscheibe vergessen
Parken Sie auf Parkplätzen, auf denen die Parkdauer begrenzt ist, müssen Sie eine Parkscheibe als Nachweis für die Parkdauer einlegen. Legen Sie keine Parkscheibe ein, ist das Parken untersagt. Das gilt auch auf einen Privatparkplatz. Eine fehlende Parkscheibe hat auch hier Folgen.
Haben Sie ohne gültige Parkscheibe geparkt, droht ein Verwarngeld. Auf einem Privatparkplatz kann das aber auch eine wesentlich höhere Vertragsstrafe und gar das Abschleppen bedeuten. Es ist auch nicht erlaubt, einen Zettel mit der Ankunftszeit stattdessen einzulegen.
Der Bußgeldkatalog sieht beim Parken ohne Parkscheibe ein Verwarnungsgeld zwischen 20 und 40 Euro vor. Wann welche Sanktionen greifen, können Sie der Tabelle hier entnehmen. Was bezüglich der Vertragsstrafen auf Privatparkplatzen möglich ist, haben wir hier zusammengefasst.
Parkscheibe vergessen: Bußgeld oder Strafe?
Es ist nicht selten, dass die Parkdauer auf Parkplätzen begrenzt ist. Wird dies durch ein Verkehrszeichen oder durch den Aushang der Nutzungsbedingungen angezeigt, müssen Autofahrer den Beginn der Parkdauer kenntlichmachen.
Das erfolgt durch das Auslegen einer Parkscheibe. Vergessen Fahrer dies, drohen Sanktionen oder Vertragsstrafen.
Im öffentlichen Straßenland gelten diesbezüglich die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung. Insbesondere die Regelungen aus § 13 StVO sind hier von Bedeutung:
(2) Wird im Bereich eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone (Zeichen 290.1 und 290.2) oder einer Parkraumbewirtschaftungszone (Zeichen 314.1 und 314.2) oder bei den Zeichen 314 oder 315 durch ein Zusatzzeichen die Benutzung einer Parkscheibe (Bild 318) vorgeschrieben, ist das Halten und Parken nur erlaubt
1. für die Zeit, die auf dem Zusatzzeichen angegeben ist, und,
2. soweit das Fahrzeug eine von außen gut lesbare Parkscheibe hat und der Zeiger der Scheibe auf den Strich der halben Stunde eingestellt ist, die dem Zeitpunkt des Anhaltens folgt.
Ist das Einlegen der Parkscheibe vorgeschrieben, muss dies auch erfolgen. Haben Sie keine Parkscheibe, ist keine Strafe im angedacht, aber mit Sanktionen müssen Verkehrsteilnehmer dennoch rechnen.
Haben Sie die Parkscheibe vergessen, wird ein Verwarnungsgeld fällig. Je nachdem, wie lange Sie ohne diese parken, unterscheidet sich die Höhe der Sanktion.
Für das Parken ohne Parkscheibe werden laut Bußgeldkatalog 20 bis 40 Euro fällig.
Achtung: Ebenfalls mit Sanktionen rechnen müssen Sie, wenn Sie die Parkscheibe zwar nicht vergessen aber eine falsche eingelegt haben.
Parken ohne Parkscheibe auf einem Privatparkplatz: Was droht hier?
Konsequenzen sind auch möglich, wenn Sie die Parkscheibe vergessen und einen Privatparkplatz nutzen. Hat der Betreiber bzw. Eigentümer eine Höchstparkdauer festgelegt, müssen Sie auch hier den Beginn der Parkzeit durch eine Parkscheibe kennzeichnen. Vergessen Sie dies, wird kein Verwarngeld fällig, sondern eine Vertragsstrafe.
Diese kann durchaus höher ausfallen als das Verwarngeld im öffentlichen Straßenland. Sie muss aber verhältnismäßig sein. So ist es nicht unüblich, dass diese Strafe bzw. Gebühr beim Parken ohne Parkschein auf einem Privatparkplatz bei etwa 30 bis 40 Euro liegt. Haben Sie also die Parkscheibe vergessen, sind erhöhte Kosten möglich.
Das gilt auch, wenn Betreiber Fahrzeuge beim Parken ohne Parkscheine abschleppen lassen. Denn auch hier müssen die Verursacher in der Regel die Kosten tragen. Ein Abschleppen ist tatsächlich nur dann zulässig, wenn das Vorgehen verhältnismäßig ist, zum Beispiel, wenn Fahrzeug tagelang abgestellt werden oder andere behindern.
Handelt es sich um einen Kundenparkplatz am Supermarkt, können Sie eventuell auf die Kulanz von diesem hoffen, wenn Sie die Parkscheibe vergessen haben. Unter Umständen kann der Kassenbon eine Vertragsstrafe im Nachgang verhindern. Darauf setzten sollten Sie jedoch nicht.
Was tun, wenn man keine Parkscheibe hat?
Damit Sie die Parkscheibe nicht vergessen, sollten Sie immer mehrere Exemplare kaufen und einige im Fahrzeug verstauen. So kann eine im Türbereich und eine weitere im Handschuhfach untergebracht werden.
Haben Sie die Parkscheibe dann dennoch vergessen, sollten Sie schauen, ob eine Tankstelle in der Nähe ist oder Sie auf einer Fläche mit Parkschein bzw. ohne Parkzeitbeschränkung stehen können. In der Tankstelle können Sie eine Parkscheibe in der Regel günstig nachkaufen und dann das Fahrzeug ordentlich mit dieser parken.