Personen in oder auf einem Fahrzeug mitzunehmen, unterliegt bei der Teilnahme am Straßenverkehr bestimmten Regeln des Verkehrsrechts. Halten sich Verkehrsteilnehmer nicht an diese, drohen Sanktionen. In der folgenden Tabelle sind Bußgelder im Zusammenhang mit der Personenbeförderung aufgeführt:
Verstöße | Sanktionen |
---|---|
Ohne geeigneten Sitz Personen auf Kraftrad befördert | 5 EUR |
Ohne geeigneten Sitz Personen auf Zugmaschine befördert | 5 EUR |
Personen im Wohnwagen befördert | 5 EUR |
Personen auf der Ladefläche befördert | 5 EUR |
Personen ohne Genehmigung auf einem Anhänger befördert | 5 EUR |
ohne vorgeschriebene Sicherung Kind befördert | 30 EUR |
ohne vorgeschriebene Sicherung mehrere Kinder befördert | 35 EUR |
ohne vorgeschriebene Sicherung Kind als Fahrzeugführer befördert | 60 EUR |
ohne vorgeschriebene Sicherung Kinder als Fahrzeugführer befördert | 70 EUR |
Personen älter als 7 Jahre auf einem Fahrrad befördert | 5 EUR |
Kind auf einem Fahrrad befördert ohne vorgeschriebene Sicherung | 5 EUR |
mehr als zwei Kinder oder Kind älter als 7 Jahre in einem Fahrradanhänger befördert | 5 EUR |
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Personenbeförderung
Ja, in der StVO ist § 21 hier von Bedeutung. In diesem wird genau festgelegt, was bei der Personenbeförderung zu beachten ist.
Ja, wer einen gültigen Führerschein besitzt, darf auch andere mit dem Fahrzeug befördern. Allerdings sind der Beförderung bei bestimmten Klassen Grenzen gesetzt. So dürfen es mit dem Führerschein der Klasse B maximal 8 Personen sein.
Ja, wer gegen die Vorgaben der StVO verstößt, muss mit Sanktionen rechnen. Wie diese aussehen können, zeigt die Tabelle hier.
Video: Alles Wichtige zur Personenbeförderung
Was ist eine Personenbeförderung in Deutschland?
Ob privat oder gewerblich, wird jemanden im Auto, auf dem Motorrad, Fahrrad oder im Bus mitgenommen, handelt es sich um eine Personenbeförderung beziehungsweise um einen Personentransport. Finden diese im öffentlichen Straßenverkehr statt, unterliegen sie den Regelungen der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO).
Grundsätzlich wird unter einem Personentransport die Ortsveränderung von Personen mithilfe verschiedener technischer Mittel verstanden. Dabei ist der Zweck der Ortsveränderung entscheidend, um zu definieren, ob die Personenbeförderung privat oder gewerblich durchgeführt wird.
Eine Personenbeförderung kann über verschiedene Wege definiert werden und stattfinden. Zum einem kann das über das Verkehrsmittel geschehen. Bei einem Transport per Flugzeug, Schiff, Bahn oder Kfz ist in der Regel die Anzahl der beförderten Personen bedeutend, um eine gewerbliche oder private Personenbeförderung voneinander zu unterscheiden. Die Entfernung bestimmt dann, ob es sich um Nah- oder Fernverkehr handelt. Auch die Unterscheidung zwischen öffentlichem Verkehr und Individualverkehr spielt in Bezug auf die rechtlichen Bestimmungen der Personenbeförderung eine Rolle.
Warum ist § 21 StVO wichtig?
Welche Voraussetzungen Verkehrsteilnehmer bei der Personenbeförderung beachten müssen, legt der bereits benannte § 21 StVO fest:
(1) In Kraftfahrzeugen dürfen nicht mehr Personen befördert werden, als mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind. Abweichend von Satz 1 dürfen in Kraftfahrzeugen, für die Sicherheitsgurte nicht für alle Sitzplätze vorgeschrieben sind, so viele Personen befördert werden, wie Sitzplätze vorhanden sind. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht in Kraftomnibussen, bei denen die Beförderung stehender Fahrgäste zugelassen ist[…]
(1a) Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, dürfen in Kraftfahrzeugen auf Sitzen, für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind, nur mitgenommen werden, wenn Rückhalteeinrichtungen für Kinder benutzt werden[…]
(1b) In Fahrzeugen, die nicht mit Sicherheitsgurten ausgerüstet sind, dürfen Kinder unter drei Jahren nicht befördert werden. Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, müssen in solchen Fahrzeugen auf dem Rücksitz befördert werden[…]
Neben den Bestimmungen, wie Personen zu befördern sind, enthält der Paragraph auch die Regelungen dazu, wie ein Personentransport nicht durchgeführt werden darf. Demnach ist die Mitnahme auf der Ladefläche, in Laderäumen, auf einem Kraftrad ohne geeigneten Sitz sowie auf Zugmaschinen ohne Sitzgelegenheit und in Wohnanhängern hinter dem Fahrzeug verboten.
Personen privat befördern
Privat dürfen Fahrer in ihrem Fahrzeug oder auf dem Motorrad Personen dann mitnehmen, wenn die Fahrzeuge dafür ausgestattet sind und sie die entsprechende Fahrerlaubnis besitzen. Mit einem Führerschein der Klasse B beispielsweise darf eine private Personenbeförderung im PKW acht Personen nicht überschreiten. Darüber hinaus ist auch nur zulässig, so viele Personen zu transportieren wie Sicherheitsgurte vorhanden sind. Hier ist ein Blick in die Fahrzeugpapiere ebenfalls wichtig, da in diesem weitere Beschränkungen in Bezug auf die Anzahl der erlaubten Personen eingetragen sein können.
Wie zuvor beschrieben, dürfen auf dem Motorrad nur dann Personen mitgenommen werden, wenn dafür ein Sitz beziehungsweise ein Beiwagen vorhanden ist. Soll im PKW eine Personenbeförderung ab 9 Personen erfolgen, bedarf dies eines Führerscheins der Klassen D oder D1. Nehmen Fahrer Personen mit, ohne dass eine nötige Fahrerlaubnis vorliegt oder die notwendigen Einrichtungen für eine Personenbeförderung am Fahrzeug vorhanden sind, hat das einen Bescheid und somit Bußgelder gemäß Bußgeldkatalog zur Folge.
Eine Personenbeförderung ohne Führerschein ist nur dann gestattet, wenn auf einem Fahrrad Kinder transportiert werden. Allerdings dürfen die Kinder nicht älter als sieben Jahre sein. Der Transport von Erwachsenen ist auf dem Fahrrad untersagt. Auch muss der Fahrer für diese Personenbeförderung mindestens 16 Jahre alt sein. Darüber hinaus dürfen in einem Fahrradanhänger ebenfalls nur Kinder bis zum siebten Lebensjahr mitgenommen werden. Mit diesem Anhänger eine Personenbeförderung von Erwachsen durchzuführen, ist nicht zulässig.
Gewerbliche Personenbeförderung
Für eine gewerbliche Personenbeförderung, zum Beispiel im Linien- oder Fernverkehr, muss einen Genehmigung gemäß PBefG vorliegen. Berufskraftfahrer, die mit Bussen, Taxen, Krankenwagen oder mitunter auch in Mietwagen Personen gegen Entlohnung von einem Ort zum anderen fahren, unterliegen weitaus strengeren Regelungen in Bezug auf eine Personenbeförderung als private Verkehrsteilnehmer.
Um Fahrgäste befördern zu dürfen, muss eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung vorliegen. Dieser wird gemäß den Regelungen in § 48 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) für maximal fünf Jahre ausgestellt und kann um weitere fünf Jahre verlängert werden, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind.
Ein Antrag auf Verlängerung setzt voraus, dass eine körperliche und geistige Eignung besteht und ein Sehtest erfolgreich absolviert wurde. Fahrer müssen nachweisen, dass sie in der Lage sind, die Verantwortung, die eine Personenbeförderung mit sich bringt, zu tragen.
Was genau als Linienverkehr gilt, legt das Personenbeförderungsgesetz in § 42 fest:
Linienverkehr ist eine zwischen bestimmten Ausgangs- und Endpunkten eingerichtete regelmäßige Verkehrsverbindung, auf der Fahrgäste an bestimmten Haltestellen ein- und aussteigen können. Er setzt nicht voraus, daß ein Fahrplan mit bestimmten Abfahrts- und Ankunftszeiten besteht oder Zwischenhaltestellen eingerichtet sind.
Des Weiteren kann eine gewerbliche Personenbeförderung die Umsatzsteuer beeinflussen. So können Fahrer von Taxen oder Mietwagen einem geringeren Steuersatz unterliegen, wenn ihre Fahrten bestimmte Bedingungen erfüllen.
Personenbeförderung: Eine Versicherung sollte vorhanden sein
Fahrer, die eine solche Versicherung aufgrund einer Personenbeförderung abschließen, sollten sich im Vorfeld jedoch gut beraten lassen und darauf achten, dass Versicherungssummen etwaige Schäden auch abdecken. Geschieht dies nicht, kann es bei einer Schadensregulierung unter Umständen zu einer hohen Selbstbeteiligung kommen.
Mein Sohn Autist wurde mit einem Fahrdienst zur Schule transportiert, es sollten Gurtschlosssicherungen benutzt werden die laut UN ECE im Straßenverkehr nicht erlaubt sind. Das Gesetz besteht seit 2018 das Unternehmen gibt zu diese Gurtschlosssicherungen benutzt zu haben.
Wenn also im Straßenverkehr etwas benutzt wurde, über einen längeren Zeitraum was nachweisen ist, bleibt es dann nur bei einem Bußgeldverstoss ?
Laut Gesetz gibt es keine Anzahlbeschränkung der Fahrgäste.
In dem angegeben § 21 StVO
findet sich keine Aussage, bzgl. 8 Fahrgäste. Siehe Unten.
„Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
§ 21 Personenbeförderung
(1) In Kraftfahrzeugen dürfen nicht mehr Personen befördert werden, als mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind. Abweichend von Satz 1 dürfen in Kraftfahrzeugen, für die Sicherheitsgurte nicht für alle Sitzplätze vorgeschrieben sind, so viele Personen befördert werden, wie Sitzplätze vorhanden sind.“
Hallo Paul,
die Beschränkung der Personenanzahl hat in diesem Fall nichts mit dem Fahrzeug oder den vorhandenen Plätzen zu tun, sondern wie im FAQ auch beschrieben mit den Beschränkungen durch die Führerscheinklasse.
Ihr Bußgeld-Info Team
Hey,
mit was für einer Strafe muss man denn rechnen, wenn man
1) 9 Personen mitnimmt
2) Die 9. Person im Kofferraum mitfährt
3) Man gewerblich ohne Personenbeförderungsscheins fährt.
Habe dazu nichts finden können und freue mich über eine Antwort, wenn ihr das wisst.
Vielen Dank und viele Grüße,
Timon