Die Wiesbadener Firma Vitronic produziert verschiedene Geräte zur Verkehrsüberwachung. Neben den bekannten Mautkontrollbrücken kommen aus diesem Hause auch die „Poliscan Speed“ Produkte.
Der Poliscan Speed Tower ist ein Laser mit Blitzer, welcher stationär aufgestellt wird, während Polizeibeamten mit dem Poliscan Speed Mobil unterwegs sein können.
Vitronic bewirbt die Poliscan Speed Systeme als besonders effektiv und vor allem fehlerresistent. Auf der anderen Seite sind immer wieder Bußgeldverfahren eingestellt wurden, weil Zweifel an den Messergebnissen bestand.
Im Folgenden beschreiben wir zunächst die grundsätzliche Funktionsweise eines Lasermessgeräts zur Geschwindigkeitsüberwachung und gehen dann auf mögliche Fehlerquellen bei Messungen mit dem Poliscan Speed ein, die einen Einspruch begünstigen.
Inhaltsverzeichnis
So funktioniert ein Lasermessgerät grundsätzlich
Das Messverfahren bei der Geschwindigkeitsmessung mit einem Laser funktioniert grundsätzlich nach dem Dopplerprinzip:
- Das Gerät sendet Laserstrahlen (meist im Infrarotbereich) aus.
- Fahrzeuge im Messbereich reflektieren die Signale.
- Ein Empfänger am Lasermessgerät registriert die zurückgeworfenen Lichtimpulse und errechnet so die gefahrene Geschwindigkeit (Ähnlich wie eine Radaranlage).
Besonderheit beim Poliscan Speed
Das Poliscan Speed nimmt ab einem Abstand von 75 Metern die Geschwindigkeitsmessung vor. Wenn das Fahrzeug sich bis auf 10 Meter genähert hat, ist die Messung beendet.
Sowohl mobil als auch stationär erhebt Poliscan Speed aus einem Bereich von drei Fahrspuren gleichzeitig Daten über die gefahrenen km/h der vorbeibrausenden Kfz. Der Tower misst außerdem in beide Fahrtrichtungen, wodurch die Geschwindigkeit von Fahrzeugen auf bis zu sechs Spuren einer Geschwindigkeitsüberwachung unterzogen werden können.
Der Blitz am Laser kann auf Wunsch auch unsichtbar erfolgen.
Das folgende Video stammt von der Entwicklerfirma Vitronic und veranschaulicht die Funktionsweise des Poliscan Speed Tower – ein bestimmter Bereich wird stets überwacht. Das Verfahren ähnelt dabei dem Messverfahren einer Radaranlage. Beim Poliscan Speed sollen Messfehler durch automatische „Auswerterahmen“ um das Kennzeichen des Fahrzeuges ausgeschlossen werden. Allerdings besteht genau in diesem Punkt oftmals Unklarheit, was schon so manches Gericht dazu veranlasst hat, die Messungen zurückzuweisen. Dazu mehr im nächsten Abschnitt.
Wann sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnt
Prinzipiell kann sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnen, wenn Sie Zweifel an der Richtigkeit der Messung haben, auf deren Grundlage Sie sanktioniert werden sollen. Für den Einspruch haben Sie zwei Wochen nach Erhalt des Bescheids Zeit.
Doch bevor Sie Einspruch erheben, kann es sinnvoll sein, einen Anwalt für Verkehrsrecht zu konsultieren. Ein solcher kann das „Beweismittel Poliscan Speed“ auf spezifische Schwächen untersuchen. Dabei wird er auch gefallene Urteile in seine Überlegungen einbeziehen. Denn tatsächlich gab es in der Vergangenheit immer wieder Rechtsstreits.
Gerichtsurteil zur Messung mit dem Poliscan Speed
Es ist zu beobachten, dass Amtsgerichte im ersten Verfahren gegen die Messungen mit dem Poliscan Speed dazu tendieren, ihr Urteil zu Gunsten des Fahrers zu fällen.
Denn es besteht prinzipiell das Problem der schwierigen Nachvollziehbarkeit der Messdaten, welche Vitronic aus patentrechtlichen Gründen nicht herausgibt.
Das Messverfahren sei nicht transparent genug und von Sachverständigen können die Daten praktisch keiner Prüfung unterziehen.
Die Betroffene war aus tatsächlichen Gründen freizusprechen. Ihr konnte die Begehung des ihr vorgeworfenen Geschwindigkeitsverstoßes nicht mit einer für eine Verurteilung ausreichenden Sicherheit nachgewiesen werden. Beim Gericht sind nicht zu überwindende Zweifel an der Zuverlässigkeit der Geschwindigkeitsmessung mit dem Gerät Poliscan Speed entstanden.
FAQ: Poliscan Speed
Bei Ersterem handelt es sich um einen stationären Blitzer, während Letzterer mobil zum Einsatz kommt.
Das Gerät misst mittels Lasertechnik. Durch das Aussenden und Empfangen von Laserstrahlen kann es die Position eines Fahrzeugs zu verschiedenen Zeitpunkten erfassen und darüber dessen Geschwindigkeit berechnen.
Unter Umständen ja, denn es gab in der Vergangenheit schon einige Urteile zugunsten des geblitzten Fahrers. Letztendlich hängen die Erfolgsaussichten eines solchen Einspruchs jedoch immer vom Einzelfall ab.