Nach einem Verkehrsunfall ist ein Kfz-Gutachten obligatorisch, wenn die Haftpflichtversicherung der Gegenseite die Schäden regulieren soll. In der Regel wird die Versicherung selbst ein Sachverständigengutachten erstellen lassen. Doch auch der Geschädigte kann einen Sachverständigen beauftragen, ein solches anzufertigen.
Sollte es zu keiner Einigung kommen, so wird der Fall vor Gericht als Prozess verhandelt. Der Richter kann einen dritten, gerichtlich beauftragten Sachverständigen bestellten.
Nun ist zu klären, welches Gutachten „mehr Gewicht“ hat und eher die gerichtliche Entscheidung beeinflussen wird. Auch müssen die Experten natürlich bezahlt werden. Im folgenden Artikel beschäftigen wir uns mit den Privatgutachten von Versicherung und Geschädigten. Dafür erläutern wir zunächst, was ein privates Gutachten ist und klären im Anschluss, wer ein solches in Auftrag geben kann und wer dafür aufkommen muss.
Inhaltsverzeichnis
Was ist ein Privatgutachten?
Jedes Gutachten, das im Auftrag einer Partei einer Auseinandersetzung angefertigt wird, ist ein Privatgutachten. Der Sachverständige arbeitet entsprechend als Privatgutachter. Wenn also eine Haftpflichtversicherung eine Gesellschaft oder einen Verein wie den TÜV oder den DEKRA beauftragt, ein Unfallfahrzeug zu begutachten, so steht am Ende immer ein Privatgutachten. Ebenso handelt es sich um ein Privatgutachten, wenn der Unfallgeschädigte auf Kosten der Versicherung ein Gegengutachten erstellen lässt.
Ein Sachverständiger kann ein Privatgutachter oder ein Gerichtsgutachter sein
Sobald eine Partei auf einen Sachverständigen zugeht und ein Gutachten in Auftrag gibt, arbeitet der Experte als Privatgutachter. Wird er jedoch von einem Gericht bestellt, um eine Streitfrage zu beurteilen, so ist er als Gerichtsgutachter unterwegs. In jedem Fall ist es seine Pflicht, objektiv und gewissenhaft zu arbeiten und weisungsfrei zu versuchen, die „Wahrheit“ zu ergründen.
Wird dem Sachverständigen nachgewiesen, dass er in seinem Privatgutachten wissentlich Tatsachen unterschlägt, um ein für seinen Auftraggeber gefälliges Fazit ziehen zu können, so spricht der Jurist von einem Gefälligkeitsgutachten, welches vor Gericht praktisch keinen Wert hat.
Hat ein Privatgutachten vor Gericht Bestand?
Wenn zwei Unfallgutachten vorliegen, die in wesentlichen Punkten voneinander abweichen, die Streitparteien (Versicherung und Geschädigter) also zu keiner Einigung kommen, dann muss der Fall als Prozess vor Gericht verhandelt werden. Aus dem Privatgutachten wird nunmehr ein „Parteigutachten“, da es von einer Partei in Auftrag gegeben wurde.
Daraus folgt jedoch nicht automatisch, dass ein Privatgutachten vor Gericht keine Rolle mehr spielt. Dies ist jedenfalls so lange der Fall, wie nicht davon ausgegangen wird, dass es sich um ein Gefälligkeitsgutachten handelt. Es ist daher von Bedeutung, dass Sie sich bei der Beauftragung eines Privatgutachtens an einen Sachverständigen wenden, der öffentlich bestellt und vereidigt wurde.
Experten, die diese Bezeichnung führen, gelten als kompetent, zuverlässig und weisungsfrei, das heißt objektiv. Privatgutachten solcher Sachverständigen haben auch vor Gericht in der Regel volle Beweiskraft. Ein privater Gutachter ohne jede Legitimation, wird keine große Hilfe sein, wenn es darum geht, die Gegenseite oder das Gericht von Ihrer Position zu überzeugen.
Es wird in aller Regel dazu kommen, dass ein dritter, gerichtlich bestellter Gutachter zurate gezogen wird. Dieser kann und wird für seine Einschätzung in der Regel auch die Ausführungen der bereits vorliegenden Privatgutachten berücksichtigen und diese auf Plausibilität überprüfen.
Das Gericht hat auch ein Privatgutachten in seiner Urteilsfindung zu berücksichtigen da es alle vorliegenden Beweise und Einschätzungen einfließen lassen muss. So steht es in § 286 der Zivilprozessordnung (ZPO). Sollte der Richter zu dem Entschluss kommen, dass ein vorliegendes Parteigutachten nicht berücksichtigungsfähig ist, so muss er seine Entscheidung im Urteil begründen.
Was kann ein Privatgutachten kosten? Wer bezahlt das Honorar des Sachverständigen?
Die Kosten für einen Gutachter können nicht pauschal vorausgesagt werden, da es immer auch auf die Schadenssumme des begutachteten Fahrzeuges ankommt. Das Honorar für den Privatgutachter errechnet sich nach einem bestimmten Prozentsatz, der mit der Schadenssumme abnimmt.
Prinzipiell steht dem Geschädigten die Bestellung eines Privatgutachtens zu. Die gegnerische Versicherung hat dafür in aller Regel aufzukommen. Eine Ausnahme gilt bei Bagatellschäden.
Wenn während des Gerichtsprozesses ein Privatgutachten in Auftrag gegeben wird, etwa um ein Gerichtsgutachten zu berichtigen, so ist auch dies unter Umständen erstattungspflichtig. Am 20. Dezember 2011 urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) unter dem Aktenzeichen VI ZB 17/11, dass ein solches Privatgutachten dann von der unterliegenden Seite zu erstatten ist, wenn es objektiv als sinnvoll erachtet werden konnte, zum gegebenen Zeitpunkt einen Privatgutachter zu bestellen.
FAQ: Privatgutachten
Immer, wenn die Versicherung einen externen Sachverständigen beauftragt, handelt es sich um ein privates Kfz-Gutachten.
Es dient im Streitfall als Beweis, um vor Gericht z. B. den Unfallhergang zu rekonstruieren und zu klären, wer welche Unfallkosten übernehmen muss.
Die Gutachterkosten orientieren sich stets an der Schadenshöhe.