Strafe für falsches Parken auf Privatparkplatz
Verstoß | Strafe |
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Unzulässig auf Privatparkplatz geparkt | ca. 15 - 40 EUR Vertragsstrafe |
Ein freier Privatparkplatz kann verlockend sein. Gerade in größeren Städten kommt es häufig vor, dass man auf der Suche nach einem geeigneten Parkplatz verzweifelt. Doch wie erkennen Sie den Unterschied zwischen einem öffentlichen Parkplatz und einem Privatparkplatz? Was droht Ihnen, wenn Sie unbefugt private Parkplätze nutzen? Werden Bußgelder fällig oder kann man Sie sogar abschleppen? Und auch andersherum: Welche Rechte haben Sie, wenn ein Falschparker auf Ihrem Privatparkplatz steht?
Inhaltsverzeichnis
Weiterführende Ratgeber zum Privatparkplatz
Privatparkplatz: Worauf müssen Sie achten?
Bei einem Privatparkplatz gilt grundsätzlich: Der Besitzer entscheidet. Das heißt, er darf auch festlegen, wer auf dem entsprechenden Parkplatz stehen darf und wer nicht. Auch kann er ggfs. die zulässige Parkhöchstdauer vorschreiben und entsprechende Nachweise (z.B. mithilfe einer Parkuhr) fordern. Doch woher wissen Sie, dass es sich nicht um frei nutzbaren öffentlichen Parkraum handelt und der Parkplatz privat ist? In der Regel verweist ein Schild auf einen Privatparkplatz. Der Beschilderung können ebenfalls meist zusätzliche Informationen entnommen werden. Beispielsweise, ob die StVO auf dem Privatparkplatz gilt, oder ob sich die Verkehrsteilnehmer untereinander verständigen müssen. Häufig können Sie solche Regelungen auf Supermarktparkplätzen oder bei Krankenhäusern finden.
Parken auf Privatparkplatz: Was droht bei unbefugter Nutzung?
Direkt vorweg: Bei der unbefugten Nutzung von Privatparkplätzen werden keine Bußgelder fällig. Das liegt daran, dass ein Privatparkplatz grundsätzlich nicht zum öffentlichen Verkehrsraum gehört und Behörden daher auch keine Handhabe haben. Aber Vorsicht. Konsequenzen drohen natürlich trotzdem: Sollten Sie ein Privatparkplatz-Schild ignorieren und unbefugt parken, kann der Besitzer Ihr Auto im schlimmsten Fall abschleppen lassen. Die Kosten für das Abschleppunternehmen müssen dann Sie tragen, da Sie eine sogenannte “verbotene Eigenmacht” ausgeübt haben.
“Wer dem Besitzer ohne dessen Willen den Besitz entzieht oder ihn im Besitz stört, handelt […] widerrechtlich (“verbotene Eigenmacht”)”
§ 858 Absatz 1 BGB
Weiterhin ist es möglich, dass Ihnen eine Vertragsstrafe vom Privatparkplatz-Besitzer auferlegt wird. Häufig ist dies der Fall, wenn Sie beispielsweise zu lange auf einem Supermarkt-Parkplatz parken. Die Strafe beläuft sich in der Regel auf etwa 15 bis 40 Euro und wird vom Betreiber des Parkplatzes selbst festgelegt. Höhere Summen sind grundsätzlich nicht gerechtfertigt, da die Strafen verhältnismäßig sein müssen. Dies ist aber immer eine Frage des Einzelfalls.
Falschparker auf Privatparkplatz: Welche Rechte haben Sie?
Ihnen selbst gehört ein privater Parkplatz und Sie möchten gegen eine unbefugte Nutzung vorgehen? Bevor Sie das störende Fahrzeug direkt abschleppen, sollten Sie einige Punkte beachten. Das ist gerade wichtig, weil Sie die anfallenden Abschleppkosten zunächst vorstrecken müssen und nur unter bestimmten Voraussetzungen vom Falschparker auf Ihrem Privatparkplatz zurückfordern können:
- Vergewissern Sie sich zunächst, dass Fahrzeuge wirklich Ihren Privatparkplatz zuparken. Nur dann sind Sie selbst zuständig. Im öffentlichen Verkehrsraum sind hingegen die Ordnungsbehörden gefragt.
- Dokumentieren Sie den Falschparker auf Ihrem Privatparkplatz und holen sich ggfs. Zeugen hinzu.
- Versuchen Sie den Falschparker zu kontaktieren und warten Sie ggfs. einige Minuten, ob er zu seinem Wagen zurückkehrt.
- Achten Sie auf die Verhältnismäßigkeit: Abschleppen ist nur gerechtfertigt, wenn der Privatparkplatz längere Zeit widerrechtlich belegt ist und ggfs. Wege blockiert werden.
Generell sollten Sie darauf achten, dass Sie eine Kennzeichnung mit einem Privatparkplatz-Schild vornehmen. So können andere Verkehrsteilnehmer direkt erkennen, dass es sich nicht um eine öffentliche Fläche handelt.
Abgesehen von den oben genannten Punkten können Sie Falschparker vom Privatparkplatz immer dann bedenkenfrei entfernen lassen, wenn wichtige Einfahrten langfristig blockiert werden. In diesem Fall gilt das sogenannte Selbsthilferecht des Besitzers aus § 859 Absatz 3 BGB.
“ Wird dem Besitzer eines Grundstücks der Besitz durch verbotene Eigenmacht entzogen, so darf er sofort nach der Entziehung sich des Besitzes durch Entsetzung des Täters wieder bemächtigen.”
§ 859 Absatz 3 BGB
Wichtiges BGH-Urteil zum Parken auf Privatparkplatz
Ende 2019 hat sich der BGH mit einem wichtigen Urteil zu Falschparkern zu Wort gemeldet (Aktenzeichen: XII ZR 13/19).
Hierbei stand die Frage im Raum, ob sich der Fahrzeughalter von einer Vertragsstrafe freisprechen kann, wenn nicht er selbst, sondern Andere mit seinem Pkw ohne sein Wissen (etwa beim Verleihen des Autos) widerrechtlich auf einem Privatparkplatz parken. Lange war dies eine gängige Möglichkeit, um etwaige Strafzahlungen zu umgehen. Der BGH stellte jedoch klar, dass auch in diesem Fall der Fahrzeughalter im normalen Umfang hafte.
FAQ: Parken auf Privatparkplatz
Grundsätzlich entscheidet der Besitzer, wer auf seinem Parkplatz parken darf. Parken Sie ohne eine Genehmigung oder länger als erlaubt, müssen Sie damit rechnen, auf eigene Kosten abgeschleppt zu werden. Weiterhin kann insbesondere auch eine Vertragsstrafe zwischen meist 15 und 40 Euro drohen (nicht zu verwechseln mit einem gesetzlich geregelten Bußgeld).
Durch die Beschilderung vor Ort wird deutlich, ob der Besitzer die StVO gelten lassen möchte. Ist dies nicht der Fall, müssen sich die Verkehrsteilnehmer untereinander verständigen. Relevant wird dies vor allen Dingen auf großen Parkplätzen wie z.B. bei Supermärkten oder Shoppingcenter.
Grundsätzlich haben Sie das Recht, den Falschparker abschleppen zu lassen. Da Sie die Kosten vorstrecken müssen, sollen Sie jedoch einige Punkte zuvor beachten, insbesondere dass das Abschleppen auch verhältnismäßig erscheint.
Hallo,
ich arbeite in einem Klinikum und habe auf diesem Privatparkplatz des Klinikums fälschlicherweise auf einem markierten Parkplatz geparkt für besonderes Personal (gekennzeichnet mit einem Schild). Jetzt hat die diese besondere Person meine Daten bei der Polizei abgefragt und mich angezeigt. Geht das denn wenn die Person auch nur angestellt ist und ich ja eigentlich auf dem Gelände parken darf?
Hallo Vitali U.
habe auf einem Supermarktparkplatz/Privatgelände leider die Parkscheibe vergessen, der „Strafzettel“ von € 35,– an der Scheibe geklebt. Ich habe nicht bezahlt, dachte da es kein öffentlicher /städtischer Parkplatz ist- erfahren die nicht meine Adresse. Jetzt kam ein Brief an meine Adresse – mit PKW Kennzeichen, also eine 1. Mahnung v. € 44,35. Ist das rechtens ? Muss ich das wirklich zahlen ?
Danke für die Rückmeldung
Hallo
Hab bei einem hotel geparkt gekennzeichnet als privatparkplatz. Beim zurück kommen hatte ich ein Schreiben dran wo dies nochmal geschildert wurde mit einem verwahrngeld von 20€ muss ich diesem nachkommen. Oder folgen daraus weitere Konsequenzen.
Danke
Ich habe ein Schreiben von Eine Anwalt bekommen in Höhe von 280,60€ die ich zahlen soll weil ich auf ein privat Grundstück stand. Aber wieso 280€? Und direkt ein Brief von Antwort
Hey, wie ist es ausgegangen? Mir ist das gleiche passiert.
Guten Tag, ich habe mein Firmenfahrzeug auf einem privaten Parkplatz geparkt um eine Gaststätte zu besuchen. In der Gaststätte musste ich mein Kennzeichen über eine App erfassen um länger als 30 Minuten parken zu können. Jetzt habe ich einen Bussgeldforderung über 45 € erhalten und es wird behauptet, ich habe mich nicht/oder falsch registriert. Auch eine Bestätigung der Gaststätte wird zur Klärung abgelehnt. Als „Geldeintreiber“ agiert eine private Firma aus Berlin, der Parkplatz befindet sich in Baden Württemberg. Was empfohlen Sie?
Freundliche Grüße
Heiko S
Mich hat doch tatsächlich so ein Besserwisser von einem Radfahrer für das Parken auf dem Supermarkt-Behindertenstellplatz bei der Behörde angezeigt. Das Knöllchen werde ich jetzt aus zwei Gründen anfechten: 1) ungenaue angabe (nur Straßenname einer benachbarten Straße: Formfehler). 2) Nichtzuständigkeit der Behörde für Privatparkplätze. Behinderte nutzen diesen Supermarkt übrigens nicht – zuwenig Platz zwischen den Regalen.
Sorry Carsten, aber das nenne ich dreist.
Gab es einen Grund auf dem Behindertenparkplatz zu parken? Wer schon einmal (Geh-)Behinderte befördern durfte, weiss dass jeder Meter zählt.
Als nicht Behinderter sollte man schon den Mut haben, auch mal ein paar Meter zu laufen.
Selbes gilt für diejenigen, die – in unserem Fall die einzige – eine Rettungszufahrt zuparken, weil man zum nächsten Parkplatz 100m laufen müsste.
Auf einen normalen Parkplatz wäre das abschleppen okay, wenn die Halteverbot-Schilder 72 Stunden vorher aufgestellt werden. Aber ihr Fall ist sehr interessant. Da sie einen Mietvertrag haben und monatlich Miete bezahlen, finde ich das schon dreist , zumal der Auftrag für Bäumeschneiden wahrscheinlich auch von ihren Vermieter kommt. Das weiß man doch Wochen vorher und kan die Mieter informieren. Viel Glück
mein Auto würde von meinen gemieteten Privatparkplatz abgeschleppt. Das geschah aus ich in Urlaub war. Der Dienstleister laut Nachbarn hätte 3 Tagen vorher parkverbot schildern hingestellt wegen paar Bäume schneiden.Der abschleppen unternehmen will knapp 400 Euro von mir.Der Rechnung steht das der Hauseverwaltung hat die abschleppen angeordnet. Ich sehe das nicht ein dadurch ich in Urlaub war und nicht rechtzeitig Bescheid gegeben wurde. Wer bezahlt ?und was soll ich tun?Mir fehlt auch das Geld.
Ihre Hausverwaltung hätte Sie mind. 2 Wochen vorher wegen der Baumarbeiten informieren müssen!
Mit Angabe von Datum, Uhrzeit und Dauer der Arbeiten.
Ich würde die Rechnung auf keinem Fall bezahlen, weil Ihre Hausverwaltung das Abschleppunternehmen beauftragt hat Ihr Fahrzeug von Ihrem gemieteten Privatparkplatz abzuschleppen.
Somit ist er der Auftraggeber und muss auch die Abschleppkosten bezahlen.
Vor Antritt des Urlaubes, jemanden die Autoschlüsse geben und der Hausverwaltung den Namen und Anschrift, bzw. Tel. Nummer mitteilen. Am besten schriftlich !
Ich habe unwissentlich falsch geparkt und bekam direkt mit Polizei gedroht und man würde mich zu parken, wenn ich es wieder tue.
Ganz schön überzogen für ein einmaliges „Vergehen“. Ich wusste es nicht besser. Es gab laut dem Anwohner wohl ein Schild, dass darauf hinweist, jedoch einige Meter von den Parkplätzen entfernt. Dieses Schild steht an einer Einfahrt, welche zu weiteren Parkplätzen führt und liest sich so als ob es nur für diese gelte.
Bei den Parkplätzen, die ich fälschlicherweise gentuzt habe steht kein solches Schild. Es sieht eher nach einem öffentlichem Parkplatz aus.
Da müsste doch dann die beschwerende Seite nachbessern, oder?
Guten Tag,
ich hoffe ich bekomme noch eine Antwort, der Eintrag ist ja jetzt fast ein Jahr alt. Sie schreiben, dass die Vertragsstrafe erst nach dem zweiten Mal falsch Parken in Kraft tritt oder ist das nicht generell so?
Oder haben sie nach dem ersten Mal eine Unterlassungserklärung veranlasst und nachdem er diese bekommen hat darf erst eine Strafe eingefordert werden?
sorry dass ich das nicht ganz verstehe.
Freundliche Grüße
Jan
Ich hatte das Problem auch. Ich habe mich wegen einem besonders dreisten Falschparker an einen Anwalt gewendet, der eine sogenannte Unterlassungserklärung gegenüber dem Falschparker veranlaßt hat. Die Kosten hierfür musste der Falschparker tragen. Hierbei muss derjenige beim zweiten Falschparken eine Vertragsstrafe zahlen und wird es sich dementsprechend gut überlegen.
Allerdings kann man eine Unterlassungserklärung nicht immer wieder gegenüber diversen Falschparkern anwaltlich durchsetzen. In diesem Fall muss man die glaube ich selbst veranlassen. Wegen den Stinkefingern können Sie Anzeige erstatten.
ständig parken mich Fahrzeuge auf meinem gemieteten Stellplatz zu , ich kann nicht fahren wann ich möchte sondern muss warten bis sich jemand bemüht mir Aus oder Einfahrt zu gewähren Bis der Abschleppdienst kommt
das dauert und bevor der kommt zeigt mir jemand den Mittelfinger. Ich könnte Kotzen weil ich nichts machen kann.
Gibt es einen Anwalt der Straßen verhängen kann. parken auf Privatgrundstück oder so