In der Probezeit verboten: Alkohol am Steuer

Ein Verstoß gegen die Vorschriften in Bezug auf die Probezeit und Alkohol am Steuer kann folgende Konsequenzen haben:

Tat­be­standBuß­geldPunk­teFahr­verbotFVerbotLohnt sich ein Einspruch?
Ver­stoß gegen das Drogen­gesetz bei Mischkon­sum (erstes Mal)500 €21 Monat*1 M*Hier prüfen **
Ver­stoß gegen das Drogen­gesetz bei Misch­konsum (zweites Mal)1.000 €23 Monate*3 M*Hier prüfen **
Ver­stoß gegen das Drogen­gesetz bei Mischkon­sum (drittes Mal)1.500 €23 Monate*3 M*Hier prüfen **
Gefähr­dung des Straßen­verkehrs durch Misch­konsum3Fahr­erlaub­nisent­zug, Geld­strafe oder Freiheits­strafe*Hier prüfen **
*zusätzlich Anordnung einer MPU möglich


Video: Alkohol am Steuer – was droht?

Mit Alkohol am Steuer erwischt? Erfahren Sie in diesem Video, mit welchen Konsequenzen Sie rechnen müssen.
Mit Alkohol am Steuer erwischt? Erfahren Sie in diesem Video, mit welchen Konsequenzen Sie rechnen müssen.

Probezeit beim Führerschein: Alkohol am Steuer hat Konsequenzen

Alkohol in der Probezeit? Hinterm Steuer ist das absolut untersagt.
Alkohol in der Probezeit? Hinterm Steuer ist das absolut untersagt.

In der Probezeit mit Alkohol am Steuer erwischt zu werden, kann schwerwiegendere Folgen haben, als manch einer vermuten mag. In der zweijährigen Probezeit nach dem ersten Erwerb des Führerscheins sowie bis zum vollendeten 21. Lebensjahr gilt nämlich ein absolutes Alkoholverbot.

Das heißt, die 0,5 Promillegrenze, die für alle anderen Kraftfahrer gilt, ist hier für Fahranfänger nur dann von Bedeutung, wenn es um die Höhe der Sanktionen geht. Alkohol in der Probezeit ist also ein absolutes No-Go. Für Führerscheinneulinge gilt seit 2007 eine Null-Promillegrenze.

Nach der Party die Freunde nach Hause fahren oder noch einen Trip zur Disko nach Feierabend sind nur dann eine Option, wenn der Fahrer die Finger vom Feierabendbier gelassen und nicht schon vorgefeiert hat. Der folgende Artikel befasst sich näher mit dem Thema „Alkohol in der Probezeit“ und den Konsequenzen, die Fahrern drohen, wenn sie einen Verstoß begehen.

Ist der Führerschein in der Probezeit bei Alkohol am Steuer weg?

Werden Fahrer mit Alkohol am Steuer in der Probezeit erwischt, liegt bis zu einem Wert von 1,0 Promille eine Ordnungswidrigkeit vor. Ab 1,1 Promille handelt es sich jedoch um eine Straftat, die nicht mehr nach den Vorgaben des Bußgeldkatalogs geahndet, sondern strafrechtlich verfolgt wird. Liegt ein Wert ab 1,6 Promille vor, folgt eine Anordnung für eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU).

Wer nach dem Erwerb von einem Führerschein in der Probezeit mit Alkohol am Steuer einen Unfall verursacht, hat bei einem höheren Promillewert auch mit höheren Sanktionen oder Strafen zu rechnen.

Fahrer, die ihren Führerschein auf Probe haben und Alkohol trinken, dürfen sich nach dem Konsum also in keinem Fall mehr hinters Steuer setzen. Tun sie es dennoch und werden dabei erwischt, handelt es sich um einen sogenannten A-Verstoß.

Während der Probezeit werden Verkehrsverstöße in A- und B-Verstöße unterteilt. Erstere sind schwerwiegende Vorfälle, die neben dem Bußgeld und eventuell auch weiteren Sanktionen darüber hinaus mit einer Probezeitverlängerung um zwei weitere Jahre sowie der Anordnung zu einem Aufbauseminar geahndet werden.

Trunkenheit am Steuer in der Probezeit ist ein A-Verstoß und wird dementsprechend auch geahndet. Trinken Fahranfänger in der Probezeit Alkohol, hat dies beim ersten Verstoß bei einem Wert unter 0,5 Promille bereits ein Bußgeld in Höhe von 250 Euro sowie einen Punkt in Flensburg zur Folge.
Kann weg sein: Der Führerschein. In der Probezeit hat Alkohol am Steuer immer Konsequenzen.
Kann weg sein: Der Führerschein. In der Probezeit hat Alkohol am Steuer immer Konsequenzen.

Wird ein Wert über 0,5 Promille festgestellt, müssen dann schon 500 Euro bezahlt werden. Hinzu kommen zwei Punkte sowie ein Monat Fahrverbot.

Wird ein Verkehrssünder in der Probezeit wiederholt mit Alkohol am Steuer erwischt, schlagen dann bereits 1.000 Euro zu Buche. Auch hier werden zwei Punkte eingetragen sowie drei Monate Fahrverbot verhängt.

Der Führerschein muss hier nur für die Dauer des Fahrverbots abgegeben werden. Wird allerdings ein Wert über 1,1 Promille festgestellt, hat Alkohol in der Probezeit noch weitaus schwerwiegendere Folgen.

Entzug der Fahrerlaubnis: Wann droht dieser bei Alkohol in der Probzeit?

Im Fall eines Wertes ab 1,1 Promille handelt es sich dann, wie zuvor beschrieben, um eine Straftat. Je nach Schwere der Tat werden dann Freiheits- oder Geldstrafen verhängt sowie drei Punkte in Flensburg eingetragen. Zudem droht hier der Entzug der Fahrerlaubnis.

Ein solcher kann einen Verkehrssünder in der Probezeit bei Alkohol am Steuer bereits schon bei geringeren Promillewerten ereilen. Kommt es durch den Verstoß gegen die Null-Promillegrenze zu einer Gefährdung des Verkehrs oder gar zu einem Unfall, kann ab 0,3 Promille der Führerschein dauerhaft weg sein. Zudem können hier ebenfalls Geld- oder Freiheitsstrafen verhängt werden. Während der Probezeit mit Alkohol am Steuer erwischt zu werden, hat also immer Konsequenzen.

FAQ: Alkohol in der Probezeit

Ist Alkohol in der Probezeit gestattet?

Nein. Fahranfänger in der Probezeit sowie Fahrer unter 21 Jahren müssen sich an eine Null-Promille-Grenze halten.

Welche Konsequenzen kommen auf alkoholisierte Fahranfänger zu?

Verstoßen junge Fahrer in der Probezeit gegen die Null-Promille-Grenze, müssen Sie mindestens mit einem Bußgeld in Höhe von 250 Euro rechnen. Hinzu kommt ein Punkt in Flensburg.

Sind Auswirkungen auf die Probezeit zu befürchten?

Ja. Alkoholverstöße in der Probezeit werden als Zuwiderhandlung der Kategorie A angesehen und ziehen eine Probezeitverlängerung sowie die Teilnahme an einem Aufbauseminar nach sich.

Im Video zusammengefasst: Alkohol in der Probezeit

In diesem Video erfahren Sie, welche Promillegrenzen und sonstigen Regelungen es bei Alkohol in der Probezeit gibt.
In diesem Video erfahren Sie, welche Promillegrenzen und sonstigen Regelungen es bei Alkohol in der Probezeit gibt.
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Über den Autor

Dörte - Redakteurin
Dörte L.

Dörte studierte an der Uni Potsdam Anglistik und Germanistik. Seit 2016 ist sie Teil des Redaktionsteams von bussgeld-info.de. Ihre redaktionellen Schwerpunkte liegen in Themenbereichen wie ausländische Verkehrsregeln, Vorschriften für Lkw-Fahrer und Bußgelder im Bereich Freizeit und Umwelt.

Bildnachweise

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32 Kommentare zu “In der Probezeit verboten: Alkohol am Steuer

  1. Alana

    Hallo,
    Ich hatte einen Autounfall mit einem beim Bluttest raus gekommenen 0,84 Promille Wert….
    Ich wurde vor knapp 2 schon einmal geblitzt und musste ein Aufbauseminar machen, da das auch ein A-Verstoß war (dadurch befinde ich mich jetzt noch mit 21 in der Probezeit). Ich wollte fragen was Führerschein mäßig für mich rauskommt..? Und ob es sich lohnt einen Anwalt anzuschalten….
    Gruß
    Alana

  2. Fabienne S.

    Hallo,
    Ich bin mit 1,9 Promille (Blutwert), im Graben gelandet.
    Wie lange wird mein Führerschein ungefähr weg sein (ich bin noch in der Probezeit)?
    MfG

  3. Mustafa

    Hallo Redaktion!!!
    Ich befinde mich noch in der Probezeit,wurde aber kürzlich von Polizisten angehalten und hatte einen leichten Lackschaden verursacht…jetzt meine Frage wie werden die Sanktionen für mich aussehen mit einem Promillen Wert von 1,84 …

    Ich bin auf mein Führerschein eingewiesen..auf Grund meines Führerscheins wurde ich bei einer neuen Job stelle angenommen und auch da befinde ich mich in der Probezeit….

    Das heißt wenn ich mein Führerschein verliere ,verliere ich auch mein Job /Existenz zumal ich auch Unterhaltspflichtig bin …fällt das nicht unter Härtefall aus .weil meine komplette Existenz auf dem Spiel steht ?!…
    Ich wäre ihnen sehr dankbar wenn ich eine schnelle Antwort bezüglich auf meine Frage bekommen würde … MFG

    1. Adelina

      Hey wie sieht es aus, was ist da bei dir raus gekommen wenn ich fragen darf? Liebe Grüße

  4. T. Schwefer

    Hallo ich habe mal 2 Fragen ich bin 21 Jahre alt bin in der verlängerten probezeit und habe vor 2 Wochen einen Verkehrsunfall unter Alkohol Einfluss gebaut mit 3 weiteren Insassen. Wir sind von der Straße angekommen gegen einen Leitplanke und gegen einen Baum gefahren wir wurden alle ins Krankenhaus gebracht. Ich hatte 1.38 Promille im Blut und mir wurde mein Führerschein sofort an der Unfall stelle abgenommen jetzt wollte ich mal fragen was jetzt auf mich zu kommt? Was ich alles machen muss damit ich den Führerschein wieder bekomme? Und wann bekomme ich den ca wieder?
    L. G T. SCHWEFER

  5. vera

    hallo würde letztes Jahr mit 1,7 Promille angehalten kurz vor ende der Probezeit meine frage wäre muss ich dan eine MPU machen ?

  6. Christopher L.

    Hallo.
    Ich bin in er verlängerten Probezeit.
    Hatte einen Unfall (nur Sachschaden) und hatte im Blut 0,97 Promille.
    Was droht mir in Bezug auf den Führerschein?

    LG
    Chris

  7. Rene W.

    Hallo ich würde in der Probezeit mit 1,5 Promille Alkohol erwischt haben aber keinen Gefährdet und habe kein Unfall gebaut wurde auf normaler Straße rausgezogen und kontrolliert. Was erwartet mich ungefähr? Und wie lang ist der Führerschein weg und muss ich mit einer mpu rechnen ?

    Grüse René

  8. Daniel

    Hallo ich wurde mit 2.45 Promille im Blut angehalten während meiner probezeit. Mit welchem Strafmaß muss ich rechnen da ich beruflich auf meinen Führerschein angewiesen bin
    Danke

  9. Jessica

    Hallo mein freund wurde mit 1,54 promille aufgehalten. Wie lange ist der führerschein weck und mit welcher strafe muss er rechnen? Er ist in probezeit noch.

    1. Silvio F.

      Hallo. Bin 38 Jahre. Mir ist gestern ein Lkw leicht in die Seite gefahren. Hab selber die Polizei gerufen da der Lkw Fahrer nicht anhalten wollte. Mussten beide Alkohol Test machen. Bin noch knapp ein Jahr in der Probezeit und hatte 0,7 Promille. Habe ich noch eine Chance den wieder zu bekommen? Bin drauf angewiesen da ich sonst mein Job verliere, keine Unterhaltszahlungen mehr machen kann und meine Kinder nicht mehr alle zwei Wochen sehen.

  10. Marco

    Hallo, ich hatte 1,4 Promille mit einem Unfall.
    Mit was muss ich rechnen.

    Lg Marco

    1. Satnam

      Hallo Marco
      Ich bin auch 1,4 Promille erwischte was war passiert bei dir wie hast du dein Führerschein wieder bekommt wie viel starre und wie lange Dürfstest du Nicht Auto fahren bitte Antwort mir sehr wichtig weil ich 4 Kinder hab muss ich wissen wie soll ich weiter machen

  11. Martin

    Hallo,
    Hatte einen Unfall mit 1,3 Promille in der Probezeit.
    Wie lange wird hierbei der Führerschein eingezogen,
    Und droht eine Sperre für den Auto Führerschein ?
    MfG

  12. Tatjana

    Hallo, wie fällt die Strafe bei Probezeit und Unfall mit einem Reh und einem Alkoholwert von 0,7 Promille aus? Dankeschön Tatjana

  13. Daniel

    Hallo
    Hallo mal eine Frage wie liegt die Strafe bei 1,37 Promille in der Probezeit hab aber kein Unfall gebaut oder Ähnliches. Wie lange ist der Führerschein ungefähr weg und muss ich auch MPU machen? Bin bei Probezeit

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Daniel,
      ab einem Blutalkoholwert von 1,1 Promille liegt eine Straftat vor. Der Gesetzgeber sieht dafür die Ent­ziehung des Führer­scheins für mindestens 6 Monate sowie eine Freiheits­strafe oder Geld­strafe vor. Ob eine MPU droht, entscheidet doe zuständige Behörde.

      Ihr Bussgeld-Info Team

      1. Aydin

        Hallo ich bin Probezeit und wurde mit 0.6 Promille erwischt wie lange ist der Führerschein weg ??

    2. Justin G.

      Ein Freund wurde mit 1,2 promille erwischt ist sein Führerschein weg oder nur für ein paar Monate??
      (Schöne Weinachten)

  14. Eric

    Hallo,

    Wie sieht es aus bei 0,1 Promille in der Probezeit aber man schon 2 Jahre Probezeitverlängerung + aufbauseminar bekommen hat durch Unfall bei vorfahrtsfehler?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Eric,

      in der (verlängerten) Probezeit gilt eine Null-Promille-Grenze.

      Ihr Bussgeld-Info Team

    2. Luis

      Hallo,
      Mit welchen Konsequenzen ist zu rechnen,
      Wenn man nach Absolvierung des aufbauseminars in der verlängerten Probezeit mit 0.9 Promille angehalten wird?
      Danke im voraus

      1. bussgeld-info.de

        Hallo Luis,
        die Sanktionen bei Alkohol am Steuer können Sie der Bußgeldtabelle entnehmen. Darüber hinaus wird dieses Fehlverhalten als A-Verstoß gewertet.

        Ihr Bussgeld-Info Team

  15. Christoph

    Guten Tag,ich bin 16 Jahre alt und ich habe bereits eine MPU wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis ( 2 mal Roller frisiert ) ablegen müssen. Nun bin ich leider mit 0,89 Promille Atemalkohol in der Probezeit angehalten worden. Erstmalig wegen Trunkenheit am Steuer.
    Kann mir dann wieder eine MPU drohen? Oder sohar eine Sperre für den Autoführerschein?
    Besten Dank im Voraus.

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Christoph

      Davon ist unter Umständen auszugehen. Außerdem droht gemäß Bußgeldkatalog bei einem erstmaligen Verstoß gegen die 0,5 Promillegrenze in jedem Fall ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro sowie zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot.

      – Die Redaktion

  16. Daniel

    Hallo mal eine Frage wie liegt die Strafe bei 1,1 Promille in der Probezeit hab aber kein Unfall gebaut oder Ähnliches. Wie lange ist der Führerschein ungefähr weg? mfg Daniel

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Daniel

      Wenn Sie mit mit 1,1 Promille oder mehr gefahren sind, dann drohen Freiheits- oder Geldstrafe sowie die Entziehung der Fahrerlaubnis. Außerdem wird je nach Schwere des Vergehens ein ein- bis dreimonatiges Fahrverbot ausgesprochen.

      – Die Redaktion

  17. Alex

    Moin,
    Wie sieht die Strafe aus wenn man in der Probezeit einen Unfall gemacht hat?
    Zudem hatte der Atemalkoholtest einem Wert von 0,9 Promille ergeben.
    Danke

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Alex,

      in der Probezeit führt das Fahren unter Alkoholeinfluss bereits ab 0,3 Promille und Gefährdung (Unfall) normalerweise bereits zum Entzug der Fahrerlaubnis. Zusätzlich kann eine Geld- oder Freiheitsstrafe erfolgen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  18. derya

    Meine Mann ist während probe zeit erwischt worden mit 1.7 promil welche strafe muss ich rechnen wir lange der führerschein weg LG

    1. bussgeld-info.de

      Hallo,

      Fahranfänger müssen sich an die Null-Promille-Grenze halten. Bei einem Wert über 1,1 Promille droht eine Freiheits- oder Geldstrafe, 3 Punkte in Flensburg und der Entzug der Fahrerlaubnis.

      Ihr Bußgeld-Info Team

      1. Jennifer

        Guten Tag ich bin in Probezeit. Gestern Nacht wurde mein Führerschein beschlagnahmt. Ich hatte 0,9 Promille. Ich bin vor einigen Tagen ein bisschen gegen einen Baum gefahren und habe deswegen Kratzer am Auto , nun ist es leider so das sie Polizei dachte das ich den Unfall hatte während ich betrunken war. Also der Unfall gestern Nacht war. Sie wollen mich nun wegen den beiden Sachen verklagen. Was kommt auf mich zu ? Und kann ich was dagegen machen gegen die eine Anklage da dass ja nicht von dem Tag war. Liebe Grüße

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