Wer die halbe Nacht durchgefeiert hat, sieht sich nicht selten mit Problemen auf dem Weg nach Hause konfrontiert: Der Bus fährt nur noch einmal in der Stunde oder gar nicht mehr, bei der S-Bahn ist mal wieder Schienenersatzverkehr angekündigt.
Daher wird nicht selten der Weg zu einer Party mit dem eigenen Kfz angetreten. Grundsätzlich ist dies auch sinnvoll, stellt aber ein Problem dar, wenn Alkohol konsumiert wird. In Deutschland existiert nämlich die Promillegrenze.
Nehmen Sie eine bestimmte Menge alkoholischer Getränke zu sich, dürfen Sie nicht mehr Autofahren. Doch wie hoch ist die Promillegrenze in Deutschland eigentlich? Und welche Konsequenzen hat eine Missachtung der Alkoholgrenze am Steuer?
Unser Ratgeber beantwortet diese Fragen ausführlich und gibt Ihnen einen Überblick der Promillegrenzen bei Auto, Lkw, Motorrad und für Radler. Außerdem erfahren Sie, wie hoch die Promillegrenze beim Autofahren in anderen europäischen Ländern ist.
Spezielles zum Thema Promillegrenze & Alkohol am Steuer
Inhaltsverzeichnis
Ratgeber zu bestimmten Promillewerten
Video: Alkohol am Steuer – was droht?
Promillegrenzen in Deutschland im Wandel der Zeit
Die Promillegrenze hat im Laufe der Zeit einige Änderungen durchlaufen. Erstmalig wurde sie 1953 vom Bundesgerichtshof eingeführt. Ziel war es, die Zahl der Verkehrstoten durch Unfälle drastisch zu reduzieren.
Fast lächerlich erscheint dann der Wert bei der Einführung der Promillegrenze: 1,5 Promille. Nach heutigem wissenschaftlichem Stand handelt es sich um einen Wert, bei dem das gefahrlose Fahren von einem Kfz schon nicht mehr möglich erscheint.
Weiterhin war damals die Bestrafung des Überschreitens der Promillegrenze an die Bedingung geknüpft, dass unter dem Alkoholeinfluss ein Unfall verursacht wurde. Wer also mit diesem Promillewert tatsächlich unbeschadet durch den Verkehr kam, blieb straffrei.
Die höchste Promillegrenze in der Geschichte der Bundesrepublik konnte ihren Zweck allerdings nicht erfüllen, die Zahl der Unfallopfer stieg in den 1960er Jahren an. Daher forderten immer mehr Politiker eine Senkung selbiger.
Im Juni 1973 fanden sie endlich Gehör und eine neue Promillegrenze von 0,8 wurde festgelegt. Ein entsprechender Paragraph wurde ins Straßenverkehrsgesetz (StVG) integriert. Gültig waren die 0,8 Promille als Grenze dann zum 26.07.1973.
Auch die Strafe hatte es in sich: Wurde ein Fahrer mit einem Promillewert zwischen 0,8 und 1,29 erwischt, konnte eine Geldbuße von maximal 3.000 Mark fällig werden. Wer mit über 1,3 Promille unterwegs war, beging eine Straftat und riskierte eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.
Im Mai 1998 dann die bis dato letzte Änderung der Promillegrenze für Autofahrer und Co. in Deutschland: Sie beträgt seither 0,5. Ab 1. April 2001 droht bei diesem Wert auch ein Fahrverbot. Mit dieser Grenze für Alkohol am Steuer konnte endlich ein Rückgang der Unfallopfer durch Trunkenheitsfahrten verzeichnet werden.
Doch ist die aktuelle Promillegrenze auch für alle Fahrergruppen gültig? In den folgenden Abschnitten erläutern wir, welche Besonderheiten beispielsweise bei Fahranfängern in Bezug auf die Alkoholgrenze am Steuer zu beachten ist.
Promillegrenze fürs Auto in Deutschland: Hände weg vom Steuer!
„Mit wie viel Promille darf man noch mit dem Auto fahren?“ – diese Frage ist recht schnell beantwortet: Bei Alkohol gilt für Promille eine Grenze von 0,5. Damit ist die Konzentration von Alkohol im Blut des Autofahrers gemeint.
Wann genau dieser Wert erreicht wird, hängt von Geschlecht, Alter und Körperbau des Betroffenen ab. Zwei Bier könnten also schon reichen, um diese Grenze zu überschreiten. Wer mit 0,5 Promille oder mehr im Rahmen einer Verkehrskontrolle erwischt wird, erhält Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog.
Doch schon bei 0,3 Promille können den Fahrer weitreichende Konsequenzen erwarten. Kommt es zu einer Gefährdung des Verkehrs unter Alkoholeinfluss, handelt es sich um eine Straftat, die mit Freiheits- oder Geldstrafe geahndet wird. Der Führerschein kann dann auch entzogen werden. Dazu später mehr.
Bei einem alkoholisierten Fahrer kann nicht gewährleistet werden, dass dieser zu jederzeit die volle Kontrolle über das Kfz haben wird. Dies führt nicht selten zu schwerwiegenden Unfällen mit Personenschäden. Im Zweifelsfall sollten Sie Ihr Fahrzeug also lieber stehen lassen und auf öffentliche Verkehrsmittel oder ein Taxi ausweichen.
Alkoholgrenze bei Lkw und Motorrad
Der Güterverkehr stellt einen wichtigen Wirtschaftszweig in Europa dar. Täglich werden Millionen Tonnen von A nach B bewegt. Neben dem Transport per Flugzeug oder auf der Schiene tragen auch Lkw einen großen Teil dazu bei, dass Waren rechtzeitig beim Empfänger ankommen.
Lkw-Fahrern kommt dabei eine besondere Sorgfaltspflicht zu. Bewegen sie doch große Kfz, die bei einer Kollision auf der Autobahn beispielsweise leicht andere Autos zerquetschen können. Wer vermutet, dass hier gar kein Alkohol toleriert wird, irrt aber.
Auch für Lkw-Fahrer liegt die Promillegrenze bei 0,5. Allerdings sollten Sie bedenken, dass die Lkw-Fahrten nicht aus privatem Vergnügen stattfinden, sondern Teil des Jobs sind. Daher gilt in aller Regel eine 0,0 Promillegrenze, die vom Arbeitgeber ausgesprochen wird.
Sonderfall: Promillegrenze beim Autofahren in der Probezeit
Der Weg zum Erwerb der Fahrerlaubnis kann mitunter ein langer, schwergängiger sein. Erst muss eine Mindestanzahl an Theoriestunden absolviert werden und dann kommen da noch die Fahrstunden dazu.
Nicht nur für den Geldbeutel kann sich dies zu einer enormen Belastung entwickeln, es muss in aller Regel auch einige Zeit in die Fahrschule gesteckt werden. Kommt dann endlich der Tag der praktischen Fahrprüfung und der Fahranfänger hält den „Lappen“ endlich in den Händen, ist die Freude meist groß.
Viele vergessen dabei, dass es den Führerschein zunächst nur auf Probe gibt. Die Probezeit beträgt zwei Jahre und stellt den neuen Verkehrsteilnehmer unter besondere Beobachtung. So gibt es neben den Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog bei einem Regelverstoß gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) noch weitere Konsequenzen.
Es wird eine Unterteilung in B- und A-Verstöße vollzogen. Letztere sind beispielsweise ein Rotlichtverstoß oder eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h oder mehr. Wird ein Fahranfänger dabei erwischt, verlängert sich die Probezeit um zwei Jahre und ein Aufbauseminar muss besucht werden.
Doch wie sieht es mit der Promillegrenze bei den Führerscheinneulingen aus? Hier gilt eine Promillegrenze von 0,0! Es darf vor und während der Fahrt kein Tropfen Alkohol konsumiert werden. Die rechtliche Grundlage dafür ist in § 24c Straßenverkehrsgesetz (StVG) zu finden:
- Ordnungswidrig handelt, wer in der Probezeit nach § 2a oder vor Vollendung des 21. Lebensjahres als Führer eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr alkoholische Getränke zu sich nimmt oder die Fahrt antritt, obwohl er unter der Wirkung eines solchen Getränks steht.
- Ordnungswidrig handelt auch, wer die Tat fahrlässig begeht.
- Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
Es handelt sich also bei einer Überschreitung der Promillegrenze von 0,0 um einen A-Verstoß. Dadurch verlängert sich selbige um zwei Jahre und ein Aufbauseminar muss besucht werden. Auch nach Ablauf der Probezeit darf kein Alkohol konsumiert werden, wenn Sie das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Alkohol am Steuer: Grenze auch beim Fahrrad
Ist nun also bei Lkw, Motorrad und Auto die Promillegrenze klar, drängt sich die Frage auf, ob die Alkoholpromillegrenze auch für Radfahrer gilt. Schließlich gehören diese auch zu den Teilnehmern des Straßenverkehrs.
Die Promillegrenze für Radfahrer ist allerdings nicht mit der für andere Verkehrsteilnehmer vergleichbar. Radler können erst ab einem Wert von 1,6 Promille belangt werden. Die Konsequenzen haben es allerdings in sich: Neben der Geldstrafe werden zusätzlich drei Punkte in Flensburg vergeben und eine MPU angeordnet.
Wobei es ohnehin schon beachtlich erscheint, wenn sich ein Radfahrer bei solch hoher Alkoholkonzentration im Blut überhaupt noch auf dem Gefährt halten kann.
Alkoholgrenze in Deutschland missachtet: Welche Strafen folgen?
Konsumieren Sie Alkohol am Steuer und die Promillegrenze wird überschritten, geraten Sie bei einer Polizeikontrolle in arge Probleme. Hegen die Beamten den Verdacht, dass eine Trunkenheitsfahrt vorliegt, werden sie den betroffenen Fahrer auffordern, zu „pusten“.
Kommt dabei ein Wert heraus, der für das Autofahren über der Alkoholgrenze liegt, kann ein Bluttest angeordnet werden. Diesen müssen Sie auch über sich ergehen lassen, wenn Sie das Pusten verweigern, vorausgesetzt, die Polizei hat konkrete Anhaltspunkte dafür, dass Sie eine Verkehrsstraftat unter Alkoholeinfluss begangen haben. Dann benötigt sie für die Blutentnahme keine richterliche Anordnung.
Durch eine Blutanalyse kann dann bestimmt werden, wie hoch der Promillewert im Körper des Betroffenen liegt. Wird dabei die Promillegrenze am Steuer überschritten, können folgende Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog ausgesprochen werden:
Es findet also eine Staffelung statt: Je öfter die Promillegrenzen im Straßenverkehr überschritten werden, desto höher fällt die Strafe letztendlich aus. Während es jedes Mal zwei Punkte in Flensburg gibt, sind Dauer vom Fahrverbot und die Geldbuße variabel.
Anordnung der MPU: Überschreitung der Promillegrenze
Wird die Promillegrenze im Straßenverkehr überschritten und der betreffende Fahrer dabei erwischt, geht dies nicht selten mit der Anordnung einer medizinisch-psychologischen-Untersuchung einher. Doch was genau bedeutet das eigentlich?
Die MPU, umgangssprachlich auch „Idiotentest“ genannt, wird von der Behörde angeordnet, wenn begründete Zweifel an der Fahreignung eines Führerscheinbesitzers bestehen. Diese werden durch eine Trunkenheitsfahrt geschürt.
Durch eine erfolgreiche MPU kann bewiesen werden, dass eine verantwortungsvolle und sicherere Teilnahme am Straßenverkehr weiterhin möglich ist. Wird die Promillegrenze überschritten, kann es zum Entzug der Fahrerlaubnis kommen.
Die MPU ist oft Auflage für eine Wiedererteilung der Fahrerlaubnis. Sie besteht aus drei Teilen und wird mit jedem Teilnehmer einzeln durchgeführt. Diese sind:
- Medizinische Untersuchung: Hierbei geht es vor allem darum, Ihren körperlichen Gesundheitszustand in Erfahrung zu bringen. Nachdem eine Anamnese angefertigt wurde, können verschiedene Untersuchungen durchgeführt werden. Wird eine MPU wegen Überschreitung der Promillegrenze verordnet, müssen Betroffene oft einen Abstinenznachweis erbringen. Um zu überprüfen, dass wirklich kein Alkohol konsumiert wurde, werden die Leberwerte getestet.
- Leistungsdiagnostik: Durch verschiedene Reaktionstests, wie den Linienverfolgungstest, soll die Konzentrationsfähigkeit des Betroffenen untersucht werden. Weitere wichtige Kriterien sind Aufmerksamkeitsspanne, Wahrnehmung und Belastbarkeit.
- Verkehrspsychologisches Gespräch: Hier wird ein Einzelgespräch mit einem Psychologen geführt. Dabei geht es vor allem darum, das eigene Fehlverhalten zu hinterfragen und sich intensiv mit dem Verstoß, der zur MPU-Anordnung führte, auseinanderzusetzen. Gemeinsam sollen Strategien zur Verbesserung des Verhaltens erarbeitet und schlussendlich umgesetzt werden.
Wird die MPU nicht bestanden, kann keine Wiedererteilung der Fahrerlaubnis erfolgen. Allerdings sind Sie nicht verpflichtet, der Behörde ein negatives MPU-Gutachten vorzulegen. Sie können die Untersuchung theoretisch so oft wiederholen, wie Sie wollen.
Allerdings sollten Sie bedenken, dass eine MPU mit hohen Kosten verbunden ist. Bevor Sie die Untersuchung antreten, kann es sich also lohnen, einen Vorbereitungskurs zu besuchen. Bei einer Durchfallquote von rund einem Drittel bei der MPU kann sich diese Investition also durchaus auszahlen.
Alkohollimit in Deutschland missachtet: Auch das Strafrecht kann greifen
Wie bereits angeklungen ist, handelt es sich bei einer Trunkenheitsfahrt nicht immer „nur“ um eine Ordnungswidrigkeit. Wird die Promillegrenze für Autofahrer missachtet und dadurch entsteht eine Gefährdung des Straßenverkehrs, handelt es sich um eine Straftat. Die rechtliche Grundlage dafür bildet § 315c Strafgesetzbuch (StGB):
(1) Wer im Straßenverkehr ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel […] nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen […] und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
[…]
(3) Wer in den Fällen des Absatzes 1die Gefahr fahrlässig verursacht oder
- fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht,
- wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Um diese Sanktionen zu erhalten, muss eine Gefährdung des Straßenverkehrs durch das Überschreiten der Promillegrenze vorliegen. Allerdings handelt es sich bei einer Trunkenheitsfahrt auch um eine Straftat, wenn keine Gefährdung erfolgt.
Das Strafmaß ist dann allerdings niedriger angesetzt. § 316 StGB dazu:
(1) Wer im Verkehr (§§ 315 bis 315d) ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 315a oder § 315c mit Strafe bedroht ist.
(2) Nach Absatz 1 wird auch bestraft, wer die Tat fahrlässig begeht.
Eine Missachtung der Promillegrenze kann also auch dazu führen, dass der Fahrer ins Gefängnis muss, daher sollten Sie am besten ganz auf den Genuss alkoholischer Getränke verzichten, wenn Sie planen, noch mit dem Auto zu fahren.
Achtung im Urlaub: Die Alkoholgrenze fürs Auto gibt es überall
Auch in anderen europäischen Ländern gibt es fürs das Auto eine Alkoholgrenze, ab der dieses nicht mehr geführt werden darf. Wer sich also in Frankreich abends noch das ein oder andere Gläschen Wein gönnt, sollte das Gefährt lieber stehen lassen.
Wie auch in Deutschland herrscht bei den Franzosen eine Promillegrenze von 0,5. Verstoßen Sie dagegen, wird ein Bußgeld ab 135 Euro fällig. Im europäischen Vergleich ist diese Geldbuße noch günstig: In Schweden wird eine Geldstrafe ab 40 Tagessätzen ausgesprochen, wenn gegen die dort geltende 0,2-Promillegrenze verstoßen wird.
Mehr zur Promillegrenze im Video
Was macht Alkoholkonsum vor dem Fahren eigentlich so gefährlich?
Wie schon oft erwähnt, kann nach dem Überschreiten der Promillegrenze ein sicheres Fahren nicht mehr gewährleistet werden. Dies hat mit der Wirkung von Alkohol im menschlichen Körper zu tun. Ab einem Wert von 0,3 Promille sind nämlich schon erste Anzeichen erkennbar.
Die Konzentrationsfähigkeit lässt nach, das Reaktionsvermögen sinkt, die Risikobereitschaft steigt und die Sehleistung wird leicht vermindert. All jene Veränderungen im Körper sind äußerst hinderlich, wenn es darum geht, einen Wagen sicher über die Straße zu führen.
Mit steigendem Promillewert erhöhen sich natürlich auch die Auswirkungen auf den Betroffenen. Ab 0,8 Promille ist beispielsweise die Reaktionszeit fast um die Hälfte verdoppelt und es kommt zu Gleichgewichtsstörungen sowie Enthemmung und Selbstüberschätzung.
Abbau von Alkohol im menschlichen Körper
Wann ist die Grenze von 0,5 Promille eigentlich erreicht? Durch einen einfachen Bluttest lässt sich dieser Wert unkompliziert bestimmen.
Dabei wird das Verhältnis vom Alkohol zur Körperflüssigkeit betrachtet.
Zur Berechnung wird häufig die die sogenannte Widmark-Formel angewendet:
Promillewert = | Alkoholmenge in Gramm |
(Körpergewicht in Kilogramm x Anteil der Körperflüssigkeit) |
Bedenken Sie: Der Anteil von Körperflüssigkeit ist bei Männern (68 %) und Frauen (55%) unterschiedlich .
Doch Vorsicht: Diese Formel dient nur der groben Orientierung, und stellt keinesfalls eine Sicherheit dar.
Ist die Promillegrenze erst einmal erreicht, stellt sich im Anschluss die Frage, wie schnell der Alkohol im Körper abgebaut werden kann. Auch der Abbauprozess hängt von vielen unterschiedlichen Faktoren ab. Grundsätzlich lässt sich aber festhalten, dass etwa 0,1 Promille pro Stunde abgebaut werden können.
FAQ: Promillegrenze
In Deutschland liegt die Alkoholgrenze bei 0,5 Promille. Fahranfänger in der Probezeit sowie Fahrer unter 21 Jahren müssen sich jedoch an eine Null-Promille-Grenze halten.
Die Promillegrenze für Radfahrer liegt in Deutschland bei 1,6 Promille. Welche Konsequenzen auf alkoholisierte Fahrradfahrer zukommen, erfahren Sie hier.
Wurden Sie bei einer Verkehrskontrolle alkoholisiert aufgegriffen und der gemessene Wert lag über der Grenze von 0,5 Promille, kommen Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog auf Sie zu. Wie diese genau aussehen können, lesen Sie hier.