Für Verstöße gegen die Promillegrenze auf dem Motorrad werden Fahrer ebenso zur Verantwortung gezogen wie Autofahrer. Welche Bußgelder laut Bußgeldkatalog drohen können, zeigt die nachfolgende Tabelle:
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Welche Alkoholgrenze gilt fürs Motorrad?
Die Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) sowie des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) gelten für alle Verkehrsteilnehmer. Motorradfahrer bilden hier keine Ausnahme. Allerdings kann es für bestimmte Gruppen verschiedene Regelungen geben.
So gilt beispielsweise für unter 21-Jährige und Fahranfänger eine andere Promillegrenze als für ältere Fahrer außerhalb der Probezeit. Und auch bei Radlern werden in Bezug auf Sanktionen andere Werte zu Grunde gelegt. Da liegt es nahe, dass einige sich fragen, ob dies auch bei Motorradfahrern der Fall ist.
Dies kann jedoch eindeutig verneint werden. Auf dem Motorrad gilt die Promillegrenze, die auch alle anderen Kraftfahrer zu beachten haben. Das heißt, für Fahranfänger und Fahrer unter 21 besteht mit der Null-Promillegrenze ein absolutes Alkoholverbot. Für alle anderen Fahrer ist der Wert 0,5 von Bedeutung.
Promillegrenze auf dem Motorrad: Was gilt für Beifahrer?
Bei- oder Mitfahrer auf einem Motorrad müssen keine Alkoholgrenze beachten. Beim Motorrad muss der Fahrer jedoch darauf achten, dass Mitfahrer keine Gefahr für sich und andere darstellen. Der Fahrzeugführer ist für die Personen, die er mitnimmt, verantwortlich und so auch für durch diese verursachte Schäden. Dies gilt bei einen Auto wie auch bei einem Motorrad.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung kann sich weigern, die Regulierung zu übernehmen, wenn ein Fahrer grob fahrlässig gehandelt hat. Die Mitnahme Betrunkener kann eine solche Fahrlässigkeit darstellen.
Auch auf dem Motorrad: Missachtung der Promillegrenze hat Folgen
Doch welche Sanktionen drohen bei einer Missachtung der Promillegrenzen auf dem Motorrad genau? Das hängt, wie zuvor beschrieben, davon ab, ob der Fahrer sich in der Probezeit befindet, unter 21 Jahre alt ist oder keines von beiden.
In der Probezeit und unter 21 kann ein Verstoß gegen die Promillegrenze auf dem Motorrad einen Fahrer 250 Euro Bußgeld und einen Punkt in Flensburg einbringen. Für Anfänger kommen noch die Verlängerung der Probezeit um zwei weitere Jahre sowie die Teilnahme an einem Aufbauseminar hinzu. Bei wiederholten Verstößen steigen das Bußgeld sowie die Anzahl der Punkte. Darüber hinaus können dann auch Fahrverbote verhängt werden und sogar die Entziehung der Fahrerlaubnis erfolgen.
Für Fahrer außerhalb der Probezeit und über 21 drohen Bußgelder zwischen 500 und 1500 Euro wenn die Werte zwischen 0,5 und 1,09 Promille liegen. Abhängig ist die Höhe davon, ob es der erste Verstoß ist oder es sich um einen Wiederholungstäter handelt. Darüber hinaus werden bei einer Alkoholfahrt Punkte und ein Fahrverbot verhängt.
FAQ: Promillegrenze auf dem Motorrad
Die Promillegrenze liegt in Deutschland bei 0,5 Promille. Sie gilt sowohl für Auto- als auch für Motorradfahrer.
Grundsätzlich gilt die Promillegrenze bei Fahrten mit einem Motorrad nur für den Fahrer. Nimmt dieser allerdings einen Betrunkenen mit, der ihn beispielsweise ablenkt und so einen Unfall verschuldet, kann dies zu Problemen bei der Schadensregulierung durch die Versicherung führen.
Motorradfahrer, die sich nicht an die vorgeschriebene Alkoholgrenze halten, müssen mit Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog rechnen. Wie diese aussehen, erfahren Sie hier.