Punkte in der Probezeit: Können sie auch Fahranfängern drohen?

2 oder 3 Punkte in der Probezeit: Geht das überhaupt?
2 oder 3 Punkte in der Probezeit: Geht das überhaupt?

Endlich Auto fahren zu dürfen ist der Traum der so ziemlich meisten Jugendlichen und Heranwachsenden. Immerhin ist die Fahrerlaubnis der Gewinn von Selbstständigkeit und Unabhängigkeit. Nicht mehr bloß auf die öffentlichen Verkehrsmittel angewiesen zu sein, bedeutet ein Stück Freiheit, das sich die meisten jungen Menschen herbeisehnen. Wer die Fahrprüfung dann erfolgreich bestanden hat, bekommt zunächst den Führerschein auf Probe.

Dabei stehen Fahranfänger unter besonderer Beobachtung. Wer sich innerhalb der zweijährigen Probezeit die ein oder andere Verkehrssünde leistet, muss mit besonderen Sanktionen rechnen. Doch wie sehen diese im Einzelnen aus? Kann ein Fahranfänger dabei auch Punkte in der Probezeit sammeln oder muss er sodann direkt mit der Entziehung seiner Fahrerlaubnis rechnen? Lesen Sie hier mehr zu dem Thema „Punkte bei der Fahrerlaubnis auf Probe“!

FAQ: Punkte in der Probezeit

Ist es möglich in der Probezeit Punkte in Flensburg zu bekommen?

Ja. Halten sich Fahranfänger nicht an die Verkehrsregeln, können ihnen genauso Punkte drohen wie erfahrenen Kraftfahrern auch.

Wie viele Punkte können bei einem Verstoß in der Probezeit maximal fällig werden?

Grundsätzlich zieht eine Zuwiderhandlung maximal drei Punkte in Flensburg auf einmal nach sich. Dies geschieht beispielsweise beim unerlaubten Entfernen vom Unfallort. In diesem Fall spielt es keine Rolle, ob sich der betroffene Verkehrssünder in der Probezeit befindet oder nicht.

Bei wie vielen Punkten wird die Fahrerlaubnis in der Probezeit wieder entzogen?

Erhalten Sie drei Punkte auf einmal, kommt es in der Probezeit zur Entziehung der Fahrerlaubnis. Schließlich liegt in diesem Fall normalerweise eine Straftat vor. Ansonsten müssen Sie sich von Ihrem Führerschein verabschieden, sobald Sie insgesamt acht Punkte auf Ihrem Flensburger Konto angesammelt haben.

Führerschein während der Probezeit: Können Punkte eingetragen werden?

Auch Fahranfänger können 1 Punkt in der Probezeit kassieren.
Auch Fahranfänger können 1 Punkt in der Probezeit kassieren.

Bevor wir uns der Frage widmen, ob Führerscheinneulinge Punkte in der Probezeit sammeln können, wollen wir Ihnen zunächst grob das seit dem 1. Mai 2014 geltende „neue“ Punktesystem erläutern.

Beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg wird das sogenannte Fahreignungsregister (FAER) geführt, welches zuvor als Verkehrszentralregister (VZR) bezeichnet wurde.

Dort werden im Sinne des § 28 Straßenverkehrsgesetz (StVG) Daten gespeichert, die mitunter für die Beurteilung der Fahreignung und die Prüfung der Berechtigung zum Führen von Kfz erforderlich ist. Zu diesem Zwecke wurde ein neues Punktesystem eingeführt, welches den Regelungen des StVG und der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) entspricht.

Wer eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begeht, die gemäß Bußgeldkatalog mit einem Punkt geahndet wird (beispielsweise eine Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts um 21 km/h oder höher) muss zunächst nicht in Panik verfallen. Bei 1 bis 3 Punkten ist noch alles im grünen Bereich. Kritisch wird es bei 4 bis 5 Punkten, denn hier erfolgt eine schriftliche Ermahnung, bei 6 bis 7 Punkten eine Verwarnung und ab dem 8. Punkt wird die Fahrerlaubnis entzogen.

Im nächsten Abschnitt wollen wir nunmehr für Sie klären, ob auch Fahranfänger Punkte in der Probezeit bekommen können oder ob im Fahreignungsregister ausschließlich erprobte Autofahrer geführt werden.

Kann ein Führerscheinneuling in der Probezeit Punkte bekommen?

Viele Fahranfänger fragen sich, ob sie überhaupt Punkte während der Probezeit bekommen können. Die Antwort darauf lautet: Ja, auch Fahranfänger können mit ihrem Führerschein auf Probe Punkte im Flensburger Fahreignungsregister sammeln. Sie werden also ebenfalls bei Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr beim KBA geführt. Punkte in der Probezeit bringen allein allerdings keine schwerwiegenderen Sanktionen nach sich, Dies orientiert sich indes ausschließlich an der Einordnung in A- und B-Verstöße, auf die wir in diesem Abschnitt eingehen werden..

Allerdings kann einem Fahranfänger nicht nur ein Punkt in der Probezeit drohen und zudem Bußgelder und ggf. auch ein Fahrverbot. Er muss überdies auch noch mit weiteren Probezeitmaßnahmen rechnen.

Probezeit: 1 Punkt droht mitunter bei einem Rotlichtverstoß.
Probezeit: 1 Punkt droht mitunter bei einem Rotlichtverstoß.

Dabei werden die Verkehrsverstöße in zwei Kategorien unterteilt, nämlich in A-Verstöße und B-Verstöße. Erstere bezeichnet schwerwiegende Verkehrsordnungswidrigkeiten, letztere hingegen weniger gravierende.

Zu den A-Verstößen zählt mitunter das Überfahren einer roten Ampel oder das Fahren unter dem Einfluss von Alkohol. Wer hierbei geblitzt wird, kassiert Punkte in der Probezeit und das entsprechende Bußgeld gemäß Bußgeldkatalog.

Doch nicht nur das: Beim ersten A-Verstoß kommt es zur Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre und der Betroffene muss an einem Aufbauseminar teilnehmen. Wer in der verlängerten Probezeit sodann zwei weitere A-Verstöße begeht, muss den Führerschein abgeben. Einem Fahranfänger können also nicht nur Punkte in der Probezeit drohen, sondern darüber hinaus auch durchweg empfindliche Sanktionen.

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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

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119 Kommentare zu “Punkte in der Probezeit: Können sie auch Fahranfängern drohen?

  1. Fred

    Hi, ich habe in meiner Probezeit innerhalb eines Monates 3 Bußgeldbescheide mit je einem Punkt bekommen. Nach 2 Monaten kamen diese alle an. Was passiert denn jetzt? Weil alle ja in der normalen und nicht in der verlängerten Probezeit kamen.

  2. Hassan

    Hallo ich bin in der Probezeit und habe schon mal eine rote Ampel überfahren unter 1 sek musste ein Aufbau Seminar machen. Aber jetzt geht es um eine andere Sache ich bin nach einem Abend auf die dumme Idee gekommen betrunken zu fahren ich habe die Kontrolle verloren und bin im Graben gelandet. Ich habe nichts beschädigt garnix ich hatte anschließend nur ein platten. Polizei Kamm mit dem adac und ich sollte pusten dabei Kamm 0.7 raus was erwartet mich jetzt Führerschein und Auto wurden beschlagnahmet wie lange wird mir jetzt mein Führerschein weggenommen?

    Mit freundlichen Grüßen
    Hassan

  3. Natalie F.

    Guten Tag
    Ich würde mit 22 kmh zu viel geblitzt außerorts.
    Und bin in der probezeit was wird da auf mich zukommen?

  4. Franklin N.

    Hallo,

    Ich habe heute ein Brief erhalten…24km/h zu viel.
    Wäre schon mein 3. Punkt den ich sammeln würde in der Probezeit..
    Was droht mir?

  5. Michaela

    Hallo, hoffe ihr könnt mir weiter helfen. Meine Tochter wurde bei einer abstandsmessung geblitzt, sie hätte bei einer Geschwindigkeit von 148km/h 74m Abstand halten müssen, es waren aber nur 33m !!
    Sie ist noch in der Probezeit und ich bin der fahrzeughalter, es gibt natürlich ein schönes Bild! Was hat das jetzt für Konsequenzen für sie wenn ich angebe das ich nicht gefahren bin? LG Micha

  6. Dominik

    Hallo.
    Ich bin seit Oktober 18 und fahre dementsprechend alleine Auto. Leider bin ich am Wochenende einer „gezielten Rotlichtkontrolle“ zum Opfer gefallen. Die Beamten erzählten mir ich wäre zwei Sekunden nach dem bereits rot war noch drüber gefahren. Ich hab das einfach offen und ehrlich gesagt komplett verpennt oder verplant oder die Ampel nicht war genommen.
    Bereits genannten Strafen sind : 200€plus Verwaltungsgebühren. 2 Punkte und 1 Monat kein Führerschein. Eventuell noch eine MPU.
    Bleibt es bei diesen Maßnahmen? Gerade bei dem Fahrverbot. Oder wird das aufgrund der probezeit länger ausfallen

  7. Mhmad

    Ich bin in der Testphase. Ich habe ein Signal überschritten, einen Punkt erhalten, und der Gürtel meines Kindes ist 1 Punkt, und jetzt hat meine Geschwindigkeit 27 km überschritten. was passiert . Verlieren Sie Ihren Führerschein

  8. Ionut

    Guten Tag
    ich mochte fragen uber meine fureschein
    ich bin scho in der probezeit seit 3 jahre
    weil ich hate 2 punkte in flensburg gemacht wegen reifen und auspuf.
    dan habe ich ein aufbauseminar gemacht
    nach 2 jahre also heute die haben mich noch mal angehalten wegen mein kind der war nicht angesnalt mit gurt aber trotz der kindersitz hate
    ich mochte fragen was passiert jetz?
    ich muss die fuhreschein abgeben?
    oder ich kann bis 8 punkte machen?
    bitte schreiben sie mir zuruck

  9. Ikram S.

    Hallo ,
    Ich wurde bis jetzt 2 man geblitzt habe aber bis jetzt ein Bußgeld verfahren bekommen weil ich den ersten A Verstoß begonnen habe … der zweite Blitzer da ist noch gar kein Brief gekommen müsste vor 3 Wochen sein … (ich bin in der probezeit) ich bin bis jetzt ausversehen 3 mal über rot gefahren weil ich es übersehen hatte … bis jetzt habe ich nur einen Punkt eingetragen bekommen … wird man bei jeder Ampel geblitzt wenn man über rot fährt? Weil ich habe beide Male keinen Blitzer bemerkt bzw. ich weiß nicht ob ich geblitzt wurde .. wenn man in der Probezeit 3 Punkte hat und der Führerschein abgenommen wird kriegt man den irgendwann auch wieder?

  10. Tobi

    Guten Tag, mich würde gerne interessieren was passiert wenn mein urintest positiv ausfällt, in der Probezeit ? Wird mir der Führerschein direkt abgenommen oder kann ich den behalten ?

  11. Mike

    Hallo,

    ich hätte eine Frage also …
    ich bin zu schnell gefahren 23 km/h außerorts und ich bin noch in der Probezeit habe auch schon Bußgeldbescheid bekommen 98,80 Euro und 1 Punkt in Flensburg aber ich habe keine Post für einen Aufbauseminar bekommen muss ich den eigentlich einen Aufbauseminar machen oder nicht ich weiß nur soviel das ich eigentlich einen Aufbauseminar machen muss oder ?

  12. Ronja

    Hallo,
    Ich wurde vor kurzem einmal mit 30 kmh Innerorts zu schnell geblitzt und habe einen Punkt in Flensburg sowie eine Aufforderung zum Aufbauseminar bekommen. Nun bin ich wieder mit 30 kmh zu schnell auf der Autobahn geblitzt worden. Womit kann ich rechnen?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Ronja,
      hierbei handelt es sich um einen 2. A-Verstoß, der mit einer Verwar­nung sowie der Teil­nahme­empfehl­ung an verkehrs­psycholog­ischer Bera­tung einhergeht.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  13. Tobias

    Hallo,
    Bin in einer 70er Zone außerhalb geschlossener Ortschaften mit 38 zuschnell geblitzt wurden bin noch in der Probezeit… mit welchen Konsequenzen muss gerechnet werden ist jetzt der erste Verstoß danke im vorraus

  14. Asya

    Hallo,

    Und zwar würde ich heute von der Verkehrspolizei angehalten mein Auto war zu tief gelegt ( was nicht eingetragen war) und mein Auto wäre 10 Dezibel lauter als normal mein Auto wurde stillgelegt. Ich bin noch in der Probezeit ich hatte schon mal eine Probezeit Verlängerung und meine Probezeit wäre in 14 Tagen beendet. Beeinträchtigt das meine Probezeit ?

  15. Harbi Mohammed

    Hallooo..
    Ich habe eine frage bitte ?
    Wie kann mann wiesen wieviel punkte gehabt bitte ?

  16. Larissa

    Ich wurde in der 30 mit 56 geblitzt habe jetzt 100 Euro Puls 1 Punkt kurze Zeit würde ich eben so in der 30 mit 54 geblitzt was folgt hier ???

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Larissa

      Wenn Sie mit 54 km/h in der 30er Zone geblitzt worden sind, dann liegt aller Voraussicht nach folgender Tatbestand vor: „21 bis 25 km/h zu schnell (innerorts)“. Hierfür droht in der Regel ein Bußgeld in Höhe von 70 Euro sowie ein Punkt in Flensburg. Da es sich um einen erneuten A-Verstoß handelt, folgt in aller Regel eine schriftliche Verwarnung durch die Führerscheinbehörde. Außerdem wird Ihnen die Teilnahme an einer freiwilligen verkehrspsychologischen Beratung empfohlen.

      – Die Redaktion

  17. Jasmin

    Hallo, (probezeitverlängerung)
    Ich war bereits beim Aufbauseminar und habe danach einen A-Verstoß begangen. (rote Ampel) vor kurzem habe ich auf der Landstraße einem entgegen kommendem Auto den Spiegel abgefahren oder er mir (Aussage gegen Aussage). Ich habe nicht am unfallort gewartet und die Polizei angerufen sonder erst ca. 30 Minuten später die Polizei informiert. Muss ich meinen Führerschein ganz abgeben oder erhalte ich nur ein Fahrverbot?

  18. Nina

    Hallo ich wurde in der Probezeit mit 41 kmh zu viel geblitzt und habe 2 Punkte und eine Probezeit Verlängerung von 2 Jahren. Heute wurde ich auf der Bundesstraße mit ca 30 kmh zu viel geblitzt was droht mir jetzt wenn es doch über 31 kmh zu viel sind ?? Muss ich den Führerschein abgeben ?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Nina

      Ein A-Verstoß in der verlängerten Probezeit bedeutet eine Verwarnung sowie die Empfehlung der Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung. Ein zweiter A-Verstoß in der verlängerten Probezeit führt zum Entzug der Fahrerlaubnis.

      – Die Redaktion

  19. Domenic

    Hallo

    Ich habe mal eine Frage
    Ich hatte einen Unfall und ich war der verantwortliche und da musste ich 120€ bezahlen und hatte 1 Punkt bekommen…
    Dann würde ich ein paar Monate später geblitzt mit 38 km/h zu viel und bekomme da die Strafe 120€ und wieder einen Punkt.
    Ich bin noch in der Probezeit.
    Was kommt den da auf mich zu ?

    MfG
    Domenic

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Domenic

      Es ist davon auszugehen, dass sich Ihre Probezeit von zwei auf vier Jahre verlängert. Diese Maßnahme folgt während der Probezeit immer dann, wenn Sie sich einen A-Verstoß zu Schulden kommen lassen. Außerdem wird Ihnen aller Voraussicht nach die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung empfohlen. Von der Pflicht zur Teilnahme an einem Aufbauseminar ist ebenfalls auszugehen.

      Ihr Team von bussgeld-info.de

  20. Lara

    Hallo, ich bin in der Probezeit und bin über eine rote Ampel gefahren, ich vermute es war länger als eine Sekunde rot. Kann ich damit rechnen meinen Führerschein erstmal abgeben zu müssen?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Lara

      War die Ampel bereits länger als eine Sekunde rot, dann haben Sie einen qualifizierten Rotlichtverstoß begangen. Während der Probezeit bedeutet dies in jedem Fall die Aufforderung an einem Aufbauseminar teilzunehmen, der Sie nachkommen sollten. Entzogen wird Ihnen die Fahrerlaubnis jedoch vorerst nicht, wenn es sich um ein einmaliges Vergehen handelt.

      Ihr Team von bussgeld-info.de

  21. Minet

    Hallo :)

    Ich habe mein Führerschein jetzt 3 Jahre bin allerdings noch in der Probezeit, da ich vor 1 1/2 Jahren mit über 21 km/h geblitzt wurde.
    Jetzt werde ich ein Brief bekommen weil ich mein Handy am Steuer hatte. Muss ich damit rechnen das ich mein Führerschein abgeben muss ? Oder bleibt es vielleicht nur bei dem Punkt und die 100€?

    Vielen Dank

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Minet

      Haben Sie während der Probezeit zum zweiten Mal einen A-Verstoß begangen (als solcher gilt der Tatbestand „Handy am Steuer) dann folgt eine schriftliche Verwarnung. Zusätzlich wird die Teilnahme an einer freiwilligen verkehrspsychologischen Beratung empfohlen. Außerdem gelten die Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog. Zum Führerscheinentzug kommt es in der Regel erst beim dritten A-Verstoß.

      Ihr Team von bussgeld-info.de

  22. Sandy

    Hallo ich wurde in der probezeit,wegen eines rotplitzers zum aufbausiminar aufgefordert und 2 jahre probezeit verlängert bis anfag august habe ich zeit dieses aufbausiminar zu machen
    Nun wurde ich mit 44 kmh zu viel geplitzt außerorts…verliere ich nun mein führerschein ganz,dann brauch ich nicht extra das aufbausiminar machen,was kommt auf mich zu?
    G.sandy

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Sandy,

      bei einem A-Verstoß in der Probezeitverlängerung droht zunächst nur eine Verwarnung und eine Teilnahmeempfehlung an einer verkehrspsychologischen Beratung.

      Ihr Team von bussgeld-info.de

  23. Nico

    Hallo,
    man sollte immer zuerst alles lesen bevor man eine Frage zum tausendsten Mal stellt, bin mir aber unsicher ob ich wirklich „nichts“ befürchten muss.

    Ich wurde außerorts bei erlaubten 120 km/h mit 155-165 km/h geblitzt. Gleichzeitig glaube ich, dass der Abstand zwischen mir und dem PKW vor mir größer hätte sein sollen.
    Ich bin in der Probezeit und hatte bisher, bis auf ca. 12-15 Strafzettel wegen Falschparken, keine Verstöße.

    Nun hätte ich folgende fragen:
    1. Ist parken im absoluten Halteverbot ein B-Verstoß?
    2. Drohen einem in der Probezeit, wenn man grundsätzlich schneller als 21 km/h drüber war, tatsächlich „nur“ Aufbauseminar und Probezeitverlängerung?
    3. Oder gibt es auch hier eine gewisse Grenze der Überschreitung bis weitere Maßnahmen verordnet werden?
    4. Gibt es Blitzer die gleichzeitig Geschwindigkeit und Abstand messen (es waren zwei schnell aufeinanderfolgende rote Blitze)?
    5. Sind das dann gleich zwei A-Verstöße und ich muss den Führerschein abgeben?

    Vielen Dank im Voraus!
    Nico

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Nico

      Auf dem Gebiet des falschen Haltens und Parkens zählt in der Regel lediglich das unerlaubte Parken auf Autobahnen oder Kraftfahrtstraßen zu den besonders schweren Ordnungswidrigkeiten und wird den B-Verstößen zugeordnet.

      Ihr Team von bussgeld-info.de

  24. Claudia

    Unser Sohn fuhr mit seinem Mofa und hat das Haltegebot eines Polizeibeamten missachtet.
    Er hat einen Bußgeldbescheid über 75 Euro bekommen und 1 Punkt in Flensburg.
    Ist sein Autoführerschein jetzt gefährdet?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Claudia,

      bei einem Punkt in Flensburg erfolgt in der Regel nur eine Vormerkung. Zunächst sind keine weiteren Maßnahmen zu erwarten.

      Ihr Team von bussgeld-info.de

  25. Mirco

    Moin. Ich habe schon 1 punkt und habe aufbauseminar hinter mir und nun wurde ich mit Handy am Steuer erwischt was kann auf mich zukommen? Es wahr kein Unfall oder Gefährdung
    Danke hoffe auf schnelle Antwort

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Mirco,

      das kommt drauf an, wie viele A-Verstöße Sie bereits begangen haben. Ist dies Ihr dritter A-Verstoß, bedeutet dies in der Regel den Entzug der Fahrerlaubnis. Andernfalls ist bspw. ein Fahrverbot möglich.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  26. Pascal

    Guten Tag.
    Ich habe während der Fahrt ohne Gefährdung anderer und ohne einen Unfall zu verursachen auf meinem Handy eine Sprachnachricht abgehört. Dadurch hatte ich in dem Moment mein Handy in der Hand. Genau in dem Moment wurde ich natürlich beobachtet. Ich bin in der Probezeit.

    Womit muss ich nun rechnen ?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Pascal,

      ein Handy am Steuer gilt in der Probezeit als A-Verstoß. Dieser führt zu einer Probezeitverlängerung um 2 Jahre und zur Teilnahmepflicht an einem Aufbauseminar.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  27. Gerd

    Servus,
    Mir wurde der Führerschein entzogen weil ich unter Alkoholeinfluss fahren wollte ich war nicht im öffentlichen verkehr und wurde kontrolliert. Ich bin in der Probezeit und es ist mein erster Verstoß. Der stellte 0,71 Promille fest. Was kommt nun auf mich zu?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo,

      in der Probezeit gilt die Null-Promille-Grenze. Bei einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 – 1,09 Promille drohen Ihnen ein Bußgeld von 500 Euro, 2 Punkte in Flensburg sowie 1 Monat Fahrverbot.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  28. Paul

    Hallo ich wurde mit btm angehalten habe ein Bußgeldbescheid bekommen und ein Monat Fahrverbot und 2 Punkte. Ich bin aber in der Probezeit. Bekomme ich trotzdem nach dem Monat meinen Führerschein wieder?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Paul,

      bei einem Fahrverbot bekommen Sie den Führerschein nach dem angegebenen Zeitraum zurück. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie in der Probezeit sind oder nicht.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  29. Michael S.

    Servus,
    Ich bin in eine Kurve auf die andere Fahrbahnseite geraten und habe einen Unfall verursacht. Ich bin in der Probezeit und habe ein Bußgeld von 120€ bekommen und einen Punkt. A oder B? Womit sollte ich noch rechnen?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Michael,

      ein Unfall in der Probezeit wird nicht automatisch immer als A-Verstoß gewertet. Das hängt ganz davon ab, welcher Verkehrsverstoß zum Unfall geführt hat (z. B. überhöhte Geschwindigkeit) und ob Sie durch Ihr Verhalten andere Verkehrsteilnehmer gefährdet oder verletzt haben. Von daher lässt sich Ihre Frage nicht pauschal beantworten. Verursachen Sie einen Verkehrsunfall durch einen A-Verstoß, kommen die entsprechenden Konsequenzen auf Sie zu.

      1. Verstoß: Verlängerung der Probezeit auf insgesamt vier Jahre, Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger
      2. Verstoß: Verwarnung und Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung
      3. Verstoß: Entzug der Fahrerlaubnis

      Ein einzelner B-Verstoß hat hingegen noch keine Auswirkungen auf die Probezeit.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  30. Justin

    Guten Tag
    Ich besitze einen Führerschein der Klasse a1 und wollte jetzt weiterhin da ich in 1 Woche 18 werde die Klasse b erwerben.
    Ich hab vor 2 Jahren eine Anzeige wegen trunkenheitsfahrt bekommen das war mit einem Mofa ich hatte die Klasse a1 erst kurz auf den Verstoß abgeschlossen die Blutwerte ergaben 1.21 ng/ml thc.
    Die Tat zog 500 € Bußgeld mit sich 2 Punkte die nicht auf die Probezeit gelegt werden konnten 1 Monat Fahrverbot und ich musste ein medizinisch psyscholigisches Gutachten absolvieren mit einer Haaranalyse .
    Das Gutachten viel positiv aus und die Haaranalyse war auf alle Substanzen negativ.
    Somit hatte sich die sache.
    Am Ende bekam ich ein schreiben in dem Stand das die Führerscheinstelle sich bei weiteren Auffälligkeiten weitere Schritte vorbehält.
    Gestern bin ich dann betrunken mit dem Fahrrad gefahren
    Anschließend wurde ich angehalten und musste pusten hierbei kamen 0.64mg/ml meine ich Stand drauf heraus.
    Ich fuhr ziemlich Sicher allerdings erzählten die Polizisten dem Mediziner ich hätte geschwangt.
    Mir wurde noch Blut abgenommen und der Mediziner und die Polizisten waren trotz negativen Drogentest der Meinung ich hätte noch andere Substanzen konsumiert was nicht der Fall ist.
    Ich würde gerne wissen was an Strafen und Konsequenzen von der Führerscheinstelle auf mich zukommen kann.

    Dankeschön im vorraus

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Justin,

      bei vorherigen Auffälligkeiten bezüglich Alkohol und Drogen kann die Fahrerlaubnisbehörde unter Umständen anordnen, dass zunächst Ihre Fahrtauglichkeit durch ein Gutachten nachgewiesen wird, bevor Sie wieder Fahren dürfen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

    2. Basel O.

      Guten Tag
      Ich möchte eine Ausbildung als Fahrerlehrer machen aber ich habe eine Punkte wegen rote Ampel und war weniger als Sekunde,dazu bin ich an einem Aufbauseminar teilgenommen und der Probezeit hat sich zwei Jahre verlängert.
      Bei Straßenverkehr Amt werden der Antrag auf Fear kontrolliert damit sie wissen ob ich als zuverlässig Fahrer bin oder nicht .
      Deswegen meine Frage ist ob dieser Punkt hat Wirkungen auf meine Zuverlässigkeit
      Mit Freundlichen Grüßen
      Basel o.

      1. bussgeld-info.de

        Hallo Basel,

        grundsätzlich ist die Prüfung nach der Zuverlässigkeit immer eine Ermessensentscheidung. Bei einem einfachen Verstoß und lediglich einem Punk in Flensburg sollten die Chancen diesbezüglich noch ganz gut stehen. Verbindliche und allgemein gültige Aussagen können wir dazu aber nicht geben.

        Ihr Bussgeld-Info Team

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