Für welche Verstößen drohen Punkte in Flensburg und wie kann ich Punkte abfragen?
Dieser Ratgeber erklärt Ihnen, wie das Punktesystem in Deutschland aufgebaut ist. Außerdem finden Sie hier eine Anleitung, die Ihnen Schritt für Schritt erklärt, wie Sie Ihren Punktestand beim KBA abfragen können.Über die folgenden Links finden Sie außerdem Infos zu den häufigsten Verkehrsverstößen und ab wann bei diesen Punkte in Flensburg verhängt werden können:
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Punkte im Verkehr
Bei bestimmten Verkehrsverstößen sieht der Bußgeldkatalog vor, dass Punkte Fahreignungsregister in Flensburg (FAER) eingetragen werden. Je nach Schwere des Verstoßes können 1 bis 3 Punkte eingetragen werden. Bei 8 eingetragenen Punkten wird in der Regel die Fahrerlaubnis eingezogen.
Die Punkte werden nicht unendlich lange gespeichert. Je nach Anzahl und Verstoß gelten unterschiedliche Tilgungsfristen. Es sind maximal 10 Jahre möglich. Oftmals besteht auch die Möglichkeit, Punkte durch die Teilnahme an einem Aufbauseminar abzubauen. Mehr dazu erfahren Sie hier.
In der Regel handelt es sich bei den Verstößen, die Punkte nach sich ziehen, um A-Verstöße. In diesem Fall wird die Probezeit verlängert und die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet.
Punktesystem im Straßenverkehr: Was ist das?
Wer sich in Deutschland nicht an die Verkehrsregeln hält, der muss neben den entsprechenden Bußgeldern auch mit einer Eintragung ins Fahreignungsregister in Flensburg rechnen.
Diese Eintragung erfolgt in Form von Punkten.
Doch was genau bedeutet ein Punkt im Verkehr und für welche Verstöße werden sie eingetragen? Wie lange bleibt ein Eintrag im Verkehrspunktesystem bestehen?
Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass Punkte, die im Verkehr anfallen, nicht unbestimmt lange bestehen bleiben und Verkehrssünder unter bestimmten Umständen diese auch abbauen können. Mehr dazu erfahren Sie weiter unten in diesem Ratgeber. Zunächst erläutern wir, wann Sie überhaupt gemäß Punktekatalog im Verkehr mit Eintragungen rechnen müssen.
Nicht jeder Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung hat Punkte zur Folge. In der Regel sind im Bußgeldkatalog Punkte im Verkehr erst bei schwereren oder schwerwiegenden Verstößen vorgesehen.
Im Prinzip handelt es sich im Strafpunkt im Straßenverkehr, denn wenn eine gewisse Anzahl erreicht ist, droht die Entziehung der Fahrerlaubnis. Heißt, leisten sich Verkehrsteilnehmer zu oft bestimmte Verfehlungen, sind sie den Führerschein los.
Grundsätzlich drohen Punkte im Verkehr, wenn der Bußgeldkatalog ein Bußgeld von mindestens 60 Euro vorsieht oder eine Gefährdung vorliegt. Je nach Schwere des Verkehrsverstoßes werden dann eins bis drei Verkehrspunkte im System des Registers festgehalten.
In der Regel gilt:
- Ein Punkt bei Verkehrsordnungswidrigkeiten, welche die Sicherheit beeinträchtigen
- Zwei Punkte bei Verkehrsordnungswidrigkeiten mit Fahrverbot, Verkehrsstraftaten ohne Entzug der Fahrerlaubnis
- Drei Punkte bei Verkehrsstraftaten mit Fahrerlaubnisentzug
Für Ordnungswidrigkeiten sind also ein bis zwei Punkte üblich, bei Straftaten dann drei. Nachfolgend haben wir auszughaft aufgeführt, bei welchen Verstößen und Straftaten Eintragungen in Flensburg erfolgen.
Beispiele für Punkte im Verkehr:
- Geschwindigkeitsverstöße ab 21 km/h zu viel: 1 Punkt
- Handy am Steuer: 1 Punkt
- Überladung ab 21 %: 1 Punkt
- qualifizierter Rotlichtverstoß: 2 Punkte
- Alkoholverstöße ab 1,1 Promille: 3 Punkte
- Unterlassene Hilfeleistung: 3 Punkte
- Illegale Autorennen: 3 Punkte
Straßenverkehr: Eintragungen im Punktesystem verfallen
Wie bereits erwähnt, bleiben Punkte, die im Verkehr gesammelt werden, nicht unendlich lange im Register erfasst. Punkte verjähren nach einer gewissen Frist. Je nach Anzahl der eingetragenen Punkte und die Art des Regelverstoßes gelten unterschiedliche Fristen.
Ein Punkt verfällt üblicherweise nach zweieinhalb Jahren und zwei Punkte nach fünf Jahren. Drei Punkte bleiben zehn Jahre gespeichert.
Weitere Informationen zur Verjährung von Punkten erhalten Sie hier im Video:
Wie viele Punkte darf man haben im Verkehr?
Es ist natürlich immer am besten, gar keine Punkte im Verkehr zu sammeln. Ist dann aber doch passiert, sollten Verkehrsteilnehmer darauf achten, dass sich nicht zu viele ansammeln. Denn ab einer bestimmten Anzahl haben die Eintragungen in Flensburg weitere Konsequenzen.
Das Fahreignungsregister wird vom Kraftfahrtbundesamt (KBA) verwaltet. Diese wird dann bei Eintragungen tätig, wenn diese ein bestimmtes Maß überschreiten. Bis zu drei Punkte sind im Verkehr noch in Ordnung. Hier wird das KBA nichts veranlassen. Ab vier oder fünf Punkten werden Sie dann schriftlich ermahnt und erhalten eine Empfehlung bzw. einen Hinweis auf die freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar. In diesem Seminar ist es möglich, einen Punkt abzubauen und die Eintragung entfernen zu lassen. Übrigens: Die schriftliche Ermahnung ist mit Kosten verbunden.
Ab sechs Punkten wird eine Verwarnung ausgesprochen. Diese ist ebenfalls kostenpflichtig. Und ein Besuch eines Seminars führt dann nicht mehr zu einem Abbau von Punkten.
Bei acht Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen. Üblich ist dann auch eine Sperrfrist, bevor die Fahrerlaubnis wiedererlangt werden kann. Ob eine MPU notwendig ist, hängt vom Einzelfall ab.
Nachfolgend haben wir die Auswirkungen der Punkte nochmals zusammengefasst:
Punktestand im Fahreignungsregister | Führerscheinmaßnahme |
---|---|
1 - 3 Punkte in Flensburg* | Vormerkung (keine besonderen Maßnahmen) |
4 - 5 Punkte in Flensburg* | kostenpflichtige Ermahnung |
6 - 7 Punkte in Flensburg | kostenpflichtige Verwarnung |
8 oder mehr Punkte in Flensburg | Entziehung der Fahrerlaubnis für mindestens 6 Monate (Sperrfrist) |
* Abbau eines Punktes alle fünf Jahre im Rahmen eines Fahreignungsseminars möglich (bei mehr als 5 Punkten ist die Teilnahme noch immer zulässig, einen Punkt abbauen können Sie dann jedoch nicht mehr.) |