Wer in Deutschland gegen das Verkehrsrecht verstößt, muss unter Umständen damit rechnen, dass der Bußgeldkatalog Punkte in Flensburg für die jeweilige Ordnungswidrigkeit (OWi) vorsieht. Das Punktesystem ermöglicht so, verkehrserzieherische Maßnahmen ergreifen zu können, wenn Autofahrer das Gesetz oft missachten.
Das Flensburg-Punktesystem, wie wir es hierzulande kennen, ist in dieser Form einzigartig. Zwar gibt es auch in anderen Ländern wie etwa Österreich Register, die Verkehrssünder erfassen. Das Punktesystem in Deutschland hat aber auf Grund der Ampelfarben, u. a. Grün, Gelb und Rot, ein Alleinstellungsmerkmal (eine Erläuterung der Ampelfarben finden Sie hier). Dabei steht jede Farbe für unterschiedliche Konsequenzen. Im Folgenden lesen Sie, wie das deutsche Führerschein-Punktesystem aufgebaut ist, wann eine Eintragung im Fahreignungsregister (FAER) erfolgt und wie Sie herausfinden, wie hoch Ihr aktueller Punktestand ist.
Für welche Verstößen drohen Punkte in Flensburg und wie kann ich Punkte abfragen?
Dieser Ratgeber erklärt Ihnen, wie das Punktesystem in Deutschland aufgebaut ist. Außerdem finden Sie hier eine Anleitung, die Ihnen Schritt für Schritt erklärt, wie Sie Ihren Punktestand beim KBA abfragen können.Über die folgenden Links finden Sie außerdem Infos zu den häufigsten Verkehrsverstößen und ab wann bei diesen Punkte in Flensburg verhängt werden können:
Inhaltsverzeichnis
Flensburg-Punkte: Das System erfüllt diesen Sinn und Zweck
Wie bereits angedeutet, gibt es nicht bei jeder kleinen OWi einen Eintrag in das Fahreignungsregister in Flensburg. Viele kleine Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) ziehen lediglich ein Verwarngeld nach sich, wie etwa beim falschen Parken oder fehlender Beleuchtung am Fahrrad.
Das Punktesystem dient dazu, Verkehrssünder zu erfassen, die wiederholt gegen geltendes Recht verstoßen und dadurch die Sicherheit im Straßenverkehr beeinträchtigen.
Liegt solch eine Zuwiderhandlung vor (zum Beispiel Alkohol am Steuer), gibt es einen Eintrag in das FAER. Diese Eintragung kann dann aus einem, zwei oder drei Punkten bestehen. Wer den achten Punkt erreicht, muss in aller Regel mit dem Entzug der Fahrerlaubnis rechnen.
Dieser ist nicht zu verwechseln mit einem Fahrverbot, bei dem Sie den Führerschein automatisch zurückbekommen. Ein Fahrerlaubnisentzug geht mit einer Sperrfrist einher, die in der Regel für mindestens sechs Monate angesetzt wird. Die Wiedererlangung der Erlaubnis ist zudem meist an Bedingungen wie eine medizinische-psychologische Untersuchung (MPU) geknüpft.
Autofahrer sollten das Punktesystem also in seinen Grundzügen nachvollziehen können, damit sie wissen, wann schwerwiegende Sanktionen drohen können.
Das Punktesystem in Flensburg: Bei diesen OWi gibt es einen Eintrag!
Der aktuell gültige Bußgeldkatalog dient als Grundlage für die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr. Er legt fest, wann ein Bußgeld droht, welche Zuwiderhandlungen als A- oder B-Verstoß in der Probezeit gewertet werden, wann ein Fahrverbot verhängt wird und eben auch, für welche Verstöße es Punkte in Flensburg gibt. Je schwerwiegender ein solcher gewichtet ist, desto mehr Punkte gibt es für diesen. Das Punktesystem unterscheidet zwischen:
- Schweren OWi, die die Sicherheit auf der Straße gefährden – hierfür gibt es einen Punkt.
- Sehr schweren OWi, die die Sicherheit auf der Straße gefährden und die daher mit einem Fahrverbot sanktioniert werden oder um Straftaten, bei denen die Fahrerlaubnis jedoch nicht entzogen wird – hierfür gibt es zwei Punkte.
- Straftaten, die den Fahrerlaubnisentzug zur Folge haben – hierfür gibt es drei Punkte.
So gelten beispielsweise Verstöße gegen die Regelungen zur Vorfahrt als Ordnungswidrigkeiten, die mit einem Punkt sanktioniert werden.
Das trifft auf Geschwindigkeitsüberschreitungen von bis zu 30 km/h innerorts mit einem PKW zu, genau wie auf Verstöße gegen die Vorschriften zur ordnungsgemäßen Ladung.
Nach dem geltenden Punktesystem droht im Verkehr eine Eintragung von zwei Punkten etwa bei einer Nötigung (sofern ein Fahrverbot als Nebenfolge verhängt wurde), Gefährdung oder nicht geleisteter Hilfeleistung (sofern ein Fahrverbot als Nebenfolge verhängt wurde).
Drei Punkte werden unter anderem bei fahrlässiger Körperverletzung, beim Fahren mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille (oder mehr) oder beim Fahren ohne Fahrerlaubnis ins Fahreignungsregister eingetragen. Beim Fahrerlaubnisentzug werden in aller Regel drei Punkte verhängt.
Altes vs. neues Punktesystem in Flensburg
Mit der Punktereform wurde das Punktesystem in Flensburg neu aufgesetzt. Statt zuvor 18 gibt es heute nur noch 8 Punkte. Der Führerschein ist also unter Umständen schneller weg. Allerdings gibt es für einige OWi keine Punkte mehr, wie beispielsweise das Befahren einer Umweltzone, wenn Sie die dafür vorgesehene Plakette nicht vorweisen können. Dementsprechend wurde so ein Verstoß auch nicht in das neue Punktesystem übertragen.
Altes Punktesystem: Die Tabelle zeigt, wie die Umrechnung der alten in die neuen Punkte erfolgt ist
Punktestand vor der Reform | Punktestand nach der Reform | |
---|---|---|
1 bis 3 | 1 | Vormerkung |
4 bis 5 | 2 | |
6 bis 7 | 3 | |
8 bis 10 | 4 | Ermahnung |
11 bis 13 | 5 | |
14 bis 15 | 6 | Verwarnung |
15 bis 16 | 7 | |
ab 18 | 8 | Entzug der Fahrerlaubnis |
Eine weitere Neuerung des Punktesystems sind die Ampelfarben. Wer seinen aktuellen Punktestand in Flensburg kennt, kann an den Farben ablesen, wie es um dessen Fahrerlaubnis steht: Von einem bis drei Punkten liegen Sie im sprichwörtlich grünen Bereich. Bei vier und fünf Punkten wird es allmählich kritisch. Ein Fahreignungsseminar könnte noch einen Puffer schaffen.
Die rote Karte erhalten Sie im übertragenden Sinne bei sechs bis sieben Punkten. Die nächste Verkehrsordnungswidrigkeit könnte womöglich den Fahrerlaubnisentzug bedeuten. Verspielt sind Ihre Chancen, mit einem Kraftfahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen, zunächst bei acht oder mehr Punkten. Hier entzieht Ihnen die Behörde die Erlaubnis zum Führen von Kfz. Um Sie zurückzubekommen, wird oft eine MPU verlangt.
Im Verkehr nach dem Punktesystem sanktioniert – Wann erfolgt die Tilgung?
Nach einer gewissen Zeit erfolgt die Tilgung Ihrer Flensburger Punkte. Denn Verkehrssünder behalten ihre Eintragungen in Flensburg nicht auf Lebenszeit. Zwar kann die Fahrerlaubnis auch für immer entzogen werden, dieser Fall tritt allerdings nur dann ein, wenn
zu erwarten ist, daß die gesetzliche Höchstfrist zur Abwehr der von dem Täter drohenden Gefahr nicht ausreicht.
§ 69a Abs. 1 Satz 1 Strafgesetzbuch
Ein Beispiel ist etwa ein Fahrer, der regelmäßig unter Alkohol- oder Drogeneinfluss am Steuer erwischt wird.
Für dieTilgung legt das Punktesystem feste Regeln dar. Ein Punkt verjährt nach zweieinhalb Jahren, zwei Punkte nach fünf Jahren und drei nach zehn Jahren.
Ihren aktuellen Punktestand erfahren Sie mit einer kostenlosen Auskunft vom Kraftfahrt-Bundesamt. Im FAER-Auszug sind auch die jeweiligen Verjährungsfristen einzusehen.
Punkte abbauen: Neues System, neue Vorgaben zum Punkterabatt
Früher gab es zwar mehr Punkte, der Punkteabbau allerdings hatte nach dem Punktesystem von vor 2014 auch eine weitreichendere Streichung der Zähler zur Folge. So konnten Verkehrssünder etwa ihren Punktestand von acht halbieren, indem sie an einer Nachschulung teilnahmen.
Mit der Punktereform wurden auch die Vorgaben zur Nachschulung auf freiwilliger Basis geändert. Seit Mai 2014 können Sie nur noch einen Punkt aus dem FAER abbauen. Diese Möglichkeit ist außerdem an gewisse Bedingungen geknüpft. Am freiwilligen Fahreignungsseminar (FES) teilnehmen darf nur, wer:
- noch nicht mehr als fünf Punkte im FAER erreicht und
- innerhalb der letzten fünf Jahre nicht an einem FES teilgenommen hat.
Zu etwa 100 bis 300 Euro (die Kosten schwanken je nach Fahrschule) lernen Sie im Rahmen eines verkehrspsychologischen und eines –pädagogischen Moduls im Punkteabbauseminar Ihr Fahrverhalten besser auf bestimmte Situationen abzustimmen. Zudem soll Ihr Bewusstsein für die Verkehrsregeln und riskante Manöver gestärkt werden.
FAQ: Punktesystem für Auto, Fahrrad und Schusters Rappen
Der Bußgeldkatalog legt fest, für welche Ordnungswidrigkeiten Punkte in Flensburg eingetragen werden. Für einen Verstoß gibt es zwischen einen und drei Punkten. Bei einem Stand von acht droht der Fahrerlaubnisentzug.
Aktuell können Sie alle fünf Jahre in einem Fahreignungsseminar einen Punkt aus dem FAER tilgen, solange Sie nicht mehr als fünf Punkte eingetragen haben.
Ein Punkt wird nach 2,5 Jahren getilgt, 2 Punkte nach 5 Jahren und 3 nach 10 Jahren.