In Deutschland sind Blitzer-Apps nicht erlaubt. Lesen Sie in der folgenden Bußgeldtabelle, welche Sanktionen bei Zuwiderhandlung drohen. Im Artikel erfahren Sie, welche Formen der Blitzerwarnung verboten sind und welche nicht.
Tatbestand | Bußgeld | Punkte | Probezeit |
---|---|---|---|
Als Führer eines Kfz ein technisches Gerät betrieben, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen zu stören oder diese anzuzeigen | 75 Euro | 1 | B-Verstoß |
Als Führer eines Kfz ein technisches Gerät betriebsbereit mitgeführt, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen zu stören oder diese anzuzeigen | 75 Euro | 1 | B-Verstoß |
Als Führer eines Kfz eine Gerätefunktion eines technischen Gerätes verwendet, die Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzeigt oder stört | 75 Euro | 1 | B-Verstoß |
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Radarwarner
Radarwarner können im Navigationssystem integriert sein oder als App auf dem Smartphone installiert werden und warnen den Nutzer vor, sollte dieser sich einem Blitzer nähern.
Nein. Sie dürfen sich zwar im Vorfeld darüber informieren, wo sich feste oder mobile Blitzer befinden, während der Fahrt ist die Nutzung von Radarwarnern allerdings untersagt.
Werden Sie dabei erwischt, wie Sie einen Radarwarner oder eine Blitzer-App benutzen, können ein Bußgeld von 75 Euro sowie ein Punkt in Flensburg auf Sie zukommen.
Sind Radarwarner erlaubt oder nicht?
Blitzer sind bei Autofahrern unbeliebt. Das plötzliche Blitzlicht kündigt den Bußgeldbescheid an und kann einem gestressten Verkehrsteilnehmer schon mal den Tag vermiesen. Dabei dient die Verkehrsüberwachung der allgemeinen Sicherheit. Die Geschwindigkeitsbegrenzungen auf öffentlichen Straßen sollen die Autofahrer schließlich nicht ärgern, sondern Unfälle vermeiden und die Lärmbelästigung für Anwohner reduzieren.
Trotzdem ist es freilich verlockend, den Blitzern ein Schnippchen zu schlagen. Hierfür gibt es etwa technische Radarwarner. Ob diese legal oder illegal sind, werden wir im Folgenden beleuchten. Dabei wollen wir stets den Wortlaut von Paragraph 23 Abs. 1c der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) im Hinterkopf behalten, der da lautet:
Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).
Video: Sind Apps, die vor einem Blitzer warnen wirklich verboten?
Blitzer-App: Legal oder illegal?
Technische Geräte, die Blitzer anzeigen oder stören können, dürfen also nicht mitgeführt werden. Durch diese Formulierung wird praktisch jedes Smartphone in einem Auto auf öffentlichen Straßen illegal, sobald eine Blitzer-App darauf installiert ist.
Zwar ist das Herunterladen einer Blitzer-App erlaubt, doch verboten ist es, diese dann auch zu nutzen, wenn das Auto in Betrieb ist. Hierzu gibt es ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) in Celle vom 3. November 2015 (Aktenzeichen 2 Ss (OWi) 313/15). Darin heißt es:
Der Verbotstatbestand des § 23 Abs. 1b Satz 1 StVO ist erfüllt, wenn ein Fahrzeugführer während der Fahrt ein Mobiltelefon betriebsbereit mitsichführt, auf dem eine sog. „Blitzer-App“ installiert und diese App während der Fahrt aufgerufen ist.
Was ist eine Blitzer-App eigentlich?
Apps sind Computerprogramme, die bestimmte Funktionen erfüllen und in der Regel auf Smartphones oder Tablets geladen werden können. Erfüllt dieses Programm die Aufgabe, vor Geräten zur Geschwindigkeitsmessung zu warnen, handelt es sich um eine Blitzer-App. Solche Programme greifen auf eine oftmals in Echtzeit aktualisierte Datenbank zurück, die von ihren Nutzern gepflegt wird. Hat ein Autofahrer also einen Blitzer entdeckt, meldet er dies der Blitzer-App. Erlaubt ist die Nutzung nur, solange Sie kein Auto führen.
Außerdem geht aus dem Richterspruch klar hervor, dass die Blitzer-App erlaubt ist, solange Sie während der Fahrt vom Fahrer nicht in Betrieb genommen wird. Autofahrer können sich also völlig legal vor Fahrtantritt mittels der Radarwarner-App über Standpunkte der Messgeräte informieren.
Doch nicht nur die in Betrieb genommene Blitzerwarner-App ist verboten, sondern auch das Hantieren mit dem Handy am Steuer. Für diese Ordnungswidrigkeit können ein Bußgeld von 100 Euro und ein Punkt in Flensburg verhängt werden.
Radarwarner im Navi: erlaubt oder verboten?
Ausgehend vom oben zitierten Urteil des OLG Celle lässt sich schlussfolgern, dass auch ein Navi mit Radarwarner erlaubt ist, solange die Radarwarnfunktion während der Fahrt nicht in Betrieb genommen wird.
Im Navi funktioniert der Radarwarner entweder durch eine vorinstallierte Datenbank, die stationäre Geschwindigkeitsmessgeräte beinhaltet oder ähnlich einer Blitzer-App, bei welcher die Standorte auch mobiler Blitzer in Echtzeit gemeldet werden können. So oder so sind solche Radarwarner nicht erlaubt, sobald der Fahrer den Motor startet und öffentliche Straßen befährt. In § 23 Abs. 1c StVO heißt es weiterhin:
Bei anderen technischen Geräten, die neben anderen Nutzungszwecken auch zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen verwendet werden können, dürfen die entsprechenden Gerätefunktionen nicht verwendet werden.
Hier bleibt kein Interpretationsspielraum mehr offen. Radarwarner dürfen während der Fahrt nicht verwendet werden. Smartphones und Navigationsgeräte dienen jedoch nicht ausschließlich der Blitzerwarnung, weshalb ein Navi mit Blitzer-Datenbank oder eine Blitzer-App zumindest mitgeführt, die entsprechenden Funktionen jedoch nicht verwendet werden dürfen. Anders sieht es mit Geräten aus, die für die Echtzeit-Erkennung oder gar Störung von Blitzersignalen entwickelt wurden.
Signalerkennende Radarwarner sind verboten!
Der weiter oben zitierte Paragraph 23 Abs. 1c StVO wurde ursprünglich für Geräte geschrieben, die ausschließlich den Zweck der Radarwarnung erfüllen. Radarwarner sind also illegal, selbst wenn der Verkauf solcher Geräte geduldet wird.
Beachten Sie: Rechtsgeschäfte, in denen reine Radarwarner verkauft werden, sind sittenwidrig. Dadurch entfällt etwa das Rückgaberecht des Käufers, wenn das Gerät nicht funktioniert (siehe hierzu ein Urteil des Bundesgerichtshofes vom 23. Februar 2005, Aktenzeichen VIII ZR 129/04).
Die Hersteller solcher Geräte behaupten, dass diese die Radarwellen von Blitzern erkennen und deshalb wirksam vor ihnen warnen können. Auch Laserstörgeräte sind auf dem Markt. Beide Apparate dürfen nicht in einem Fahrzeug mitgeführt werden und werden von Beamten in der Regel sofort konfisziert.
Selbst ausgeschaltet und im Handschuhfach sind solche Radarwarner nicht erlaubt. Hier greift die Formulierung von § 23 Abs. 1c StVO, wonach ein solches Gerät nicht „betriebsbereit mitgeführt“ werden darf. Es sind auch Apparate im Umlauf, die auf Knopfdruck für den Moment völlig unbrauchbar gemacht werden können. Erst ein Computerprogramm, das zu Hause ausgeführt wird, kann die Funktionsfähigkeit wieder herstellen. Hierdurch soll die Betriebsbereitschaft während der Fahrt erlöschen (wenn der Fahrer etwa in eine Polizeikontrolle gerät). Ob Gerichte solche Schlupflöcher im Zweifel jedoch durchgehen lassen, bleibt fraglich.
Welche Blitzerwarner sind in Deutschland erlaubt?
Ein allseits bekannter Blitzerwarner ist legal: das Radio. Aber warum eigentlich? Der eigens mitgeführte Radarwarner ist nicht erlaubt, weil er im Unterschied zu den Radiodurchsagen über die ungefähren Standorte von Blitzern individualisiert ist.
Die Blitzerwarnung im Radio kann durch den Hörer nicht beeinflusst werden und erfolgt unabhängig von dessen Standort. Außerdem werden nur ungefähre Angaben über die Stellen gemacht, an denen Geschwindigkeitskontrollen stattfinden. Der Fahrer ist also angehalten, sich jedenfalls auf dem gesamten Streckenabschnitt an das vorgegebene Tempolimit zu halten. Hierdurch wird die Verkehrssicherheit an Gefahrenstellen erhöht, was grundsätzlich der Sinn und Zweck von Blitzern ist.
Die individualisierte und genaue Angabe der Standpunkte von Radargeräten, Lasern, Lichtschranken oder Induktionsschleifen fördert hingegen ordnungswidriges Verhalten von notorischen Schnellfahrern, die dann nur an den betreffenden Stellen für einige Meter vom Gas gehen.
Aus einem anderen Grund ist das Betätigen der Lichthupe als Radarwarner nicht erlaubt, wenn Sie etwa entgegenkommende Autofahrer vor einer Messung „warnen“ wollen. Paragraph 16 der StVO gibt vor, dass Lichtzeichen nur gegeben werden dürfen, wenn
- Sie außerorts überholen wollen oder
- eine unmittelbare Gefahr für Sie oder andere besteht.
Da ein Blitzer keine „Gefahr“ ist, müssen Lichthupen-Radarwarner mit einem Ordnungsgeld von fünf Euro rechnen, wenn ihr Verhalten zur Anzeige gebracht wird.
Übrigens: In der Schweiz gelten die gleichen Regelungen wie in Deutschland. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Ratgeber: „Radarwarner: In der Schweiz verboten oder zulässig?„
Hallo,
Kann ein Bußgeld durch die Behörde verhängt werden wenn man im Park und Halteverbot teilweise auf dem Gehweg stand (Motor aus )(ok schuldig) , dann durch die Polizei kontrolliert wurde und sie dabei den Gefahren & Blitzerwarner (Ooono) entdeckt hat? Bin mir da nicht sicher da das Fahrzeug ja in diesem Moment nicht fuhr und die Beamten mir die eingestellte Funktion des Blitzwarners nicht nachweisen können. Da sie nur das Gerät sahen und keine Einstellungen.
Mit freundlichen Grüßen
Ich lebe in Dänemark. Wenn ich mit dänische EU-Führerschein und Auto mit dänischen Kennzeichen nach Deutschland komme. Hie gibt es ein Gerät, das hier legal ist. Muss ich das jedesmal von der Windschutzscheibe abreissen? Da das reine mitfüren schon nicht erlaubt ist, reicht es ja nicht, wenn es ausgeschaltet ist.
Hallo Stephan,
Wir empfehlen Ihnen einen Anwalt mit Ihrem Fall zu betrauen, da wir keine Rechtsberatung geben dürfen.
Ihr Team von bussgeld-info.de
Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder „betriebsbereit“ mitführen!
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Ausgehend vom zitierten Urteil des OLG Celle lässt sich schlussfolgern, dass auch ein Navi mit Radarwarner erlaubt ist, solange die Radarwarnfunktion während der Fahrt nicht in Betrieb genommen wird.
………….
Ist ein ausgeschaltetes Navi mit POI-Stationäre Blitzer auch „betriebsbereit“?
Man könnte es ja auch schnell ausschalten, im gegensatz zu Handy am Ohr kann das ja nicht von außen gesehen
werden.
Darf eine Seite in Facebook zb Schwetzinger Zeitung, die Autofahrer warnen wenn der Blitz direkt vor der Agentur steht ?
Hallo Julia,
aus Ihrer Frage wird nicht klar, um was für eine Agentur es geht und wieso dies für die Warnung relevant sein sollte. Grundsätzlich dürfen in Deutschland keine Geräte in Fahrzeugen mitgeführt oder betrieben werden, die eine Verkehrsüberwachung anzeigen oder stören.
Ihr Bussgeld-Info Team
Kann ein Fußgänger belangt werden,der durch Handzeichen,etwa :Geschwindigkeit mindern, anzeigt,daß eine Radarkontrolle unmittelbar bevorsteht? Er benutzt keine weiteren Hilfsmittel z. B. Ein Warnschild .
Hallo Jarschel,
in der Regel sollte dies keine Sanktion nach sich ziehen.
Das Team von bussgeld-info.de