Die Technologie hat sich bereits einen festen Platz in den Fahrzeugen und im Straßenverkehr gesichert. Navigationsgeräte gehören oftmals schon zur Serienausstattung oder Apps informieren Fahrer über den Weg. Auch Apps zum Tanken, zu Geschwindigkeitskontrollen oder jeglichen anderen Funktionen im Auto gibt es inzwischen. Doch nicht überall dürfen sie auch verwendet werden. Daher sollten sich Fahrer vor einem Urlaub gut informieren. Radarwarner in der Schweiz sind zum Beispiel ein recht wichtiges Thema.
Wissen Touristen über die geltenden Verkehrsregeln nicht Bescheid, kann unter Umständen die Verwendung einer Blitzer-App in der Schweiz zu durchaus hohen Sanktionen führen. Ob ein mit Radwarner für die Schweiz zulässig ist und wie die rechtliche Situation aussieht, betrachtet der nachfolgende Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis
Warnung vorm Blitzer: Erlaubt die Schweiz eine App dafür?
In der Schweiz zu schnell unterwegs zu sein, hat in der Regel wesentlich höhere Sanktionen zur Folge als es Urlauber aus Deutschland gewohnt sind. Um diesen Strafen aus dem Weg zu gehen, sollten Fahrer das Tempolimit immer im Blick haben und sich an die Vorgaben halten. Allerdings nutzen einige auch die vorhandenen technischen Möglichkeiten und lassen sich vor Blitzern warnen.
In einigen europäischen Ländern sind bestimmte Varianten von Radarwarnern erlaubt, in anderen sind sie gänzlich verboten. Das trifft neben Deutschland auch auf die Schweiz zu. Die Regeln ändern sich mit einem Grenzübertritt aus Deutschland also nicht. Die Nutzung von jedweden Warnern vor Blitzern bzw. Radar führen zu Bussen in der Schweiz.
Um die Verkehrssicherheit in der Schweiz zu erhöhen, wurde 2013 ein Maßnahmenpaket mit dem Namen „Via Sicura“ verabschiedet. In diesem ist bezüglich der Radarwarner in der Schweiz Folgendes bestimmt:
Verbot von entgeltlichen oder öffentlichen Warnungen vor Verkehrskontrollen. Warnungen vor Polizeikontrollen sind verboten, wenn sie entgeltlich sind oder öffentlich erfolgen. Radarwarnungen durch die Polizei und unter Verkehrsteilnehmern und Verkehrsteilnehmerinnen fallen nicht unter das Verbot.
Da viele Apps nicht kostenlos zu erhalten sind bzw. die Navigationsgeräte mit eingebauten Radarwarnern in der Regel nur käuflich erworben werden können, gilt das üblicherweise als kommerzielles Angebot. Dies ist in der Schweiz verboten.
Weitere gesetzliche Grundlagen:
Radarwarner in der Schweiz, als App, Programm im Navi oder als öffentlich vermittelte Information, sind nicht nur aufgrund der Via Sicura-Maßnahmen verboten. Auch das Strassenverkehrsgesetz (SVG) wurde entsprechend geändert.
In diesem Zusammenhang ist Artikel 98a von Bedeutung. In Abschnitt 1 wird definiert, dass die Nutzung der „Geräte oder Vorrichtungen, die dazu bestimmt sind, die behördliche Kontrolle des Strassenverkehrs zu erschweren, zu stören oder unwirksam zu machen“ mit Sanktionen geahndet wird. Gleichzeitig ist auch bestimmt, dass der Erwerb, das Einführen und Bewerben sowie die Weitergabe, das Überlassen oder Verkaufen von diesen Geräten bzw. Programmen ebenfalls sanktioniert wird.
In Abschnitt 2 § 98a SVG ist dann festgelegt, dass über die Bussen sowie das Einziehen und die Vernichtung der Geräte ein Gericht entscheidet.
Blitzerwarner: In der Schweiz öffentlich zu informieren ist ebenfalls verboten
Der § 98a SVG bestimmt in Abschnitt 3 zusätzlich auch, dass Bussen verhängt werden, wenn öffentlich über Blitzer gewarnt wird.
Radarwarner in der Schweiz sind als auch dann untersagt, wenn sie dazu beitragen, dass übers Radio, per Chat, WhatsApp oder Facebook Blitzer öffentlich gemacht werden.
Allerdings kann es sich in Einzelfällen unterscheiden, wann von einer Öffentlichkeit ausgegangen wird. Die Anzahl der erreichten Personen ist dann meist entscheidend. Wer mit einem Beitrag eine größere Gruppe erreicht, kann davon ausgehen, dass in der Regel dann von einer Information an die Öffentlichkeit ausgegangen wird.
Sanktionen für die Verwendung von einem Radarwarner in der Schweiz
Nutzen Fahrer einen Blitzerwarner oder eine Radar-App in der Schweiz, kann das entsprechende Geräte bei Kontrollen eingezogen werden. Wie bereits erwähnt, werden die Sanktionen bzw. die Verfahrensweise in Bezug auf die Geräte durch ein Gericht festgelegt.
Urlauber sollten also so eine App in der Schweiz nicht nutzen und eine vorhandene Warnfunktion in ihren Navigationsgeräten deaktivieren, um Sanktionen zu vermeiden. In schwerwiegenden Fällen sind auch Geldstrafen von bis zu 180 Tagessätzen möglich. In der Regel werden umgerechnet etwa 200 Euro fällig, wenn Reisende Radarwarner in der Schweiz nutzen oder diese Informationen anderen öffentlich anbieten.
FAQ: Radarwarner in der Schweiz
Nein, es ist verboten, in der Schweiz Radarwarner einzusetzen.
Die Strafe wird hier von einem Gericht festgelegt. In der Regel fällt eine Geldstrafe von umgerechnet 200 Euro an.
Ja, wenn Sie in der Schweiz Auto fahren und einen Radarwarner dabei haben, machen Sie sich ebenfalls strafbar.