Radfahrstreifen gehören in vielen Städten inzwischen zum Straßenbild dazu und sind schon lange nichts Außergewöhnliches mehr. Die weißen Markierungen sowie das weiße Fahrradpiktogramm kennzeichnen die besondere Fahrspur für Fahrradfahrer. Mit dem Fahrrad hier unterwegs zu sein, bedeutet meist mehr Sicherheit.
Oft wird der Radfahrstreifen auch als Radweg auf der Straße oder als Fahrradspur bezeichnet und im Allgemeinen als eine eigenständige Fahrspur angesehen. Ob dies korrekt ist, welche Regelungen für die Nutzung gelten und was genau ein Schutzstreifen für Radfahrer ist, betrachtet der nachfolgende Ratgeber näher.
Inhaltsverzeichnis
Radfahrstreifen: Wichtige Markierungen und Vorschriften
Als Teil einer sogenannten Radverkehrsanlage, ist der Radfahrsteifen ausschließlich für die Nutzung durch Radfahrer bestimmt. Andere Fahrzeuge dürfen diese Fahrspur nicht nutzen. In der Regel sind diese Streifen durch Markierungen von der restlichen Fahrbahn abgetrennt und befinden sich üblicherweise am rechten Rand der jeweiligen Fahrbahnrichtung.
Das Verkehrszeichen 237 (blauer Kreis mit weißen Rand und weißem Fahrradpiktogramm in der Mitte) bestimmt laut der Straßenverkehrsordnung (StVO), dass eine Benutzungspflicht des Radfahrstreifens vorliegt. Radfahrer müssen also auf diesem fahren und nicht auf der Fahrbahn oder gar dem Fußweg. Radfahrstreifen werden durch die Kommunen angeordnet und daher in der Regel immer mit diesem Verkehrszeichen versehen.
Ein Radfahrstreifen ist gemäß StVO darüber hinaus auch durch die zuvor bereits erwähnten Fahrbahnmarkierungen eindeutig von den anderen Fahrspuren abgegrenzt.
Diese weiße durchgezogene Linie wird nur an Haltestellen, Einfahrten, Einmündungen und Kreuzungen unterbrochen und durch Breitstriche dargestellt. Andere Fahrzeuge dürfen nur hier den Radfahrstreifen kreuzen.
Nach rechts zum Fußweg oder Parkbuchten sind Radfahrstreifen üblicherweise durch einen weiteren dünnen weißen Streifen abgegrenzt. Das weiße Fahrradpiktogramm deutet zusätzlich auf die bestimmte Nutzung dieser Fahrspur hin.
Welche Verkehrsregeln gelten auf dem Radfahrstreifen?
Für Radfahrer gelten die gleichen gesetzlichen Vorschriften wie für alle anderen Verkehrsteilnehmer. Der Radfahrstreifen ist Teil des Straßenverkehrs, somit gelten hier alle Vorgaben der StVO. Zudem, da der Streifen Teil der Straße ist, sind die Lichtzeichenanlagen für den Autoverkehr zu beachten, wenn keine gesonderten Radfahrampeln vorhanden sind.
Auch die üblichen Vorfahrtsregeln, wie rechts vor links, oder eine durch Verkehrsschilder angezeigte Verkehrsführung ist auf dem Radfahrstreifen zu beachten. Schilder, die den Verkehr auf der Straße regeln, gelten ebenso. für Radfahrer. Die Nutzung von einem Radfahrstreifen hat gemäß StVO zu erfolgen, Verstöße können Bußgelder und auch Punkte in Flensburg nach sich ziehen.
Neben dem Radfahrstreifen gibt es auch noch die sogenannten Schutzstreifen für Radfahrer. Diese sind ebenfalls Teil der Straße und somit der Fahrbahn. Auch hier findet sich das weiße Piktogramm auf dem Asphalt, doch diese Fahrspur ist nur durch eine dünne, unterbrochene weiße Linie von den anderen abgegrenzt. Das Zeichen 237 wird hier nicht angeordnet.
Hier ist es in Ausnahmefällen erlaubt, die Spur mit anderen Fahrzeugen zu befahren, beispielsweise bei einer Einengung oder einem Hindernis. Es kann auch hier eine gesonderte Ampelaufstellung geben. In der Regel gelten jedoch die Lichtzeichen für Autofahrer.
Erlaubt? Parken auf dem Radfahrstreifen
Auf dem Radfahrstreifenist das Halten und Parken grundsätzlich untersagt. Nur das Überqueren ist zulässig, wenn dies durch die unterbrochene Linie angezeigt wird. Der Radverkehr hat immer Vorrang und muss zwingend beachtet werden. Auf dem Schutzstreifen ist das Parken ebenfalls untersagt. Das Halten von bis zu drei Minuten ist jedoch möglich.
FAQ: Radfahrstreifen
In der Regel ist der Radfahrstreifen ein Bereich am Rand der Fahrbahn, welcher der Nutzung mit dem Fahrrad vorbehalten ist. Meist ist er durch Markierungen oder farbigen Belag vom Rest der Straße abgehoben.
Ist der Radfahrstreifen durch das Verkehrszeichen 237 ausgewiesen, besteht eine Benutzungspflicht, die einzuhalten ist.
Das Befahren ist nur Radfahrern gestattet. Andere Fahrzeuge dürfen diesen überqueren, wenn sie in eine Parkbucht oder ein Einfahrt fahren. Das Halten und Parken ist auf dem Radfahrstreifen nicht erlaubt.