Rangierunfall – Wenn beim Einparken ein Unfall passiert

Was nach einem Rangierunfall zu tun ist, erfahren Sie im folgenden Beitrag.
Was nach einem Rangierunfall zu tun ist, erfahren Sie im folgenden Beitrag.

Neben dem Abbiegen und Wenden bedarf das Rückwärtsfahren besonderer Aufmerksamkeit und Vorsicht seitens des Autofahrers. Dies gilt im Besonderen für das seitliche und rückwärts Einparken. Nicht selten passieren bei diesen Aktionen Unfälle mit kleineren Blechschäden.

Doch auch diese Bagatellschäden sollten nicht einfach ignoriert werden. Sie dürfen den Unfallort nicht verlassen. Denn Unfallflucht ist ein Verkehrsdelikt, das nach § 142 Strafgesetzbuch bestraft wird.

Doch worauf ist zu achten, wenn Sie beim Rangieren einen Unfall verursachen oder selbst von einem anderen Fahrzeug gestreift werden? Wie sollten Sie sich bei einem Rangierunfall verhalten? Und was ist zu tun, wenn es dabei zu einem Personenschaden kommt? Diese und weitere Fragen beantwortet der nachstehende Ratgeber.

Was sollte beim Rangieren beachtet werden?

Damit es nicht erst zu einem Rangierunfall kommt, sollten Sie einige Aspekte beachten. Insbesondere ohne Beifahrer beziehungsweise Mitfahrer entstehen Schäden infolge eines Rangiervorgangs. Denn nicht selten kann die Verkehrslage kaum vollständig überblickt werden. Personen, wie Fußgänger oder Fahrradfahrer, befinden sich häufig im toten Winkel, gleiches gilt für parkende Kfz und Gegenstände wie Verkehrsschilder.

Die Einweisung durch einen Beifahrer kann hilfreich sein. Sie können aber auch Passanten um diesen Gefallen bitten. Außerdem sind Blicke in den Rück- und Seitenspiegel nicht zu vergessen, um einen Rangierunfall zu vermeiden.

Elektronische Einparkhilfen wie Kameras oder akustische Signale können beim Rangieren ebenso eingesetzt werden wie spezielle Apps für das Smartphone.

Was ist nach einem Rangierunfall zu tun?

Ein Rangierunfall passiert schnell bei einer Unaufmerksamkeit beim Einparken oder Wenden.
Ein Rangierunfall passiert schnell bei einer Unaufmerksamkeit beim Einparken oder Wenden.

Das Ein- und Ausparken sowie das Wenden erfordern häufig ein Rangieren mit dem Fahrzeug. In der Fahrschule wird dies geübt und vor allem bei den ersten Malen tun sich die meisten sehr schwer damit, da es eine Vielzahl an kleinen Einzelschritten erfordert. Nachdem Sie den Führerschein in der Hand halten, heißt dies jedoch nicht, dass das Rangieren in Zukunft immer auf Anhieb und vor allem reibungslos funktioniert.

Umso wichtiger ist es, zu wissen, worauf Sie achten müssen, wenn es zu einem Rangierunfall kommt. Sollten Sie ein parkendes Auto anfahren und ein Schaden entsteht, sind Sie verpflichtet, auf den Fahrer des Wagens zu warten. Das Hinterlassen der Daten an der Windschutzscheibe ist nicht ausreichend. Treffen Sie die entsprechende Person nicht an, müssen Sie den Rangierunfall der Polizei melden. Zudem sollten Sie die Versicherung informieren, damit die Schadensregulierung beginnen kann.

Ist der andere Fahrer anwesend, sollten die Daten ausgetauscht werden. Möchten Sie sich ohne Versicherung nach einem Rangierunfall einigen, ist darauf zu achten, dass der Unfallgegner nicht im Nachhinein Forderungen stellen kann.

Ein Einigungsprotokoll kann dann in Betracht gezogen werden, wenn der Unfallverursacher eindeutig zu bestimmen ist und kein Zweifel von einer Unfallpartei darüber besteht. Zudem sollte der Schaden eindeutig beziffert werden können, damit dieses Vorgehen nach einem Rangierunfall eine gute Alternative zur klassischen Schadensmeldung darstellt.

Auch wenn bei einem Rangierunfall nur Bagatellschäden entstehen, sollten Sie dies der Versicherung melden.
Auch wenn bei einem Rangierunfall nur Bagatellschäden entstehen, sollten Sie dies der Versicherung melden.

Grundsätzlich gilt bei Unfällen im Rückwärtsgang beziehungsweise beim Rangieren der Anscheinsbeweis. Das bedeutet, der Unfallverursacher ist zunächst zu 100 Prozent schuld. Ob andere Unfallbeteiligte eine Teilschuld tragen, muss anhand des Sachverhaltes, mithilfe eines Kfz-Gutachtens nach einem Rangierunfall erst nachgewiesen werden.

Personenschaden nach einem Rangierunfall

Neben kleineren Kratzern und Beulen an der Karosserie ist es bei einem Rangierunfall nicht vollkommen auszuschließen, dass Sie andere verletzen. Sollte dies der Fall sein, steht die Versorgung des Verletzten im Mittelpunkt. Rufen Sie den Rettungswagen und kontaktieren Sie umgehend die Polizei.

Gegebenenfalls sind auch Erste-Hilfe-Maßnahmen notwendig. Leiten Sie diese ein und sichern Sie bestenfalls die Unfallstelle ab, um sich und andere nicht zu gefährden. Unterlassene Hilfeleistung ist nach § 323 Strafgesetzbuch strafbar.

FAQ: Rangierunfall

Wie sollte ich mich bei einem Rangierunfall verhalten?

Entfernen Sie sich nicht einfach vom Unfallort! Das Hinterlassen Ihrer Daten an der Windschutzscheibe reicht nicht aus. Sie müssen auf den Fahrer warten oder gleich die Polizei verständigen.

Lässt sich der Schaden ohne Versicherung regeln?

Ja, das ist grundsätzlich möglich. Allerdings sollten Sie dann ein Einigungsprotokoll anlegen.

Und was, wenn ich mich aus dem Staub mache?

Falls Sie nicht auf den Fahrer warten und sich einfach entfernen, kann Ihnen schlimmstenfalls Fahrerflucht vorgeworfen werden.

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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

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