Rechts überholen – ist das innerorts erlaubt?

Ist rechts überholen innerorts erlaubt oder verboten?
Ist rechts überholen innerorts erlaubt oder verboten?

In Deutschland herrscht grundsätzlich ein Rechtsfahrgebot. Das bedeutet, dass sich Fahrer an den rechten Fahrbahnrand halten, die rechte Spur befahren und links überholen. Rechts zu überholen ist in vielen Situationen verboten – so auch auf der Autobahn und der Landstraße.

Doch wie sieht die Rechtslage aus, wenn Sie innerorts rechts überholen? Ist dies gestattet? Wenn ja, gibt es Ausnahmefälle, in denen rechts zu überholen auch innerorts verboten ist? Dieser Ratgeber beantwortet wichtige Fragen rund um das Thema „Rechts überholen in der Stadt“.

Wann dürfen Sie rechts überholen, wenn Sie innerorts fahren?

„Es ist links zu überholen.“ So steht es im ersten Absatz des § 5 der Straßenverkehrsordnung (StVO). Darf man in der Stadt trotzdem rechts überholen? In § 5 sind dazu keine Regelungen vorgesehen, dafür aber in § 7, der die Benutzung von Fahrstreifen durch Kraftfahrzeuge beschreibt. Hier steht:

Innerhalb geschlossener Ortschaften – ausgenommen auf Autobahnen – dürfen Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t auf Fahrbahnen mit mehreren markierten Fahrstreifen für eine Richtung den Fahrstreifen frei wählen […]. Dann darf rechts schneller als links gefahren werden.

Bei diesem Sachverhalt handelt es sich technisch zwar um eine bloße Fahrbahnnutzung, im Grunde wird dadurch aber das Rechtsüberholen innerorts möglich.

Innerorts rechts zu überholen ist in der Regel auch an Linksabbiegerspuren möglich.
Innerorts rechts zu überholen ist in der Regel auch an Linksabbiegerspuren möglich.

Darüber hinaus gibt es an Kreuzungen oder Abbiegungen die Möglichkeit, jemanden rechts zu überholen, wenn innerorts gefahren wird. Wenn nämlich nach § 5 Abs. 7 StVO ein Fahrzeug sich auf der Linksabbiegerspur eingeordnet hat, ist dieses ebenfalls rechts zu überholen. In der Stadt wie auf dem Land gilt diese Regelung.

Wann ist rechts zu überholen innerorts verboten?

Aus §7 StVO gehen ebenfalls die Ausnahmefälle hervor, in denen nicht rechts überholt werden darf. Demnach dürfen Fahrer von Kfz mit mehr als 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht nicht rechts überholen, auch nicht innerorts. Dasselbe gilt für andere Fahrzeuge, wenn auf einer Straße für jede Richtung nur ein markierter Fahrstreifen ausgewiesen ist.

Ebenfalls sind Autobahnen ausgenommen. Zwar existieren in Deutschland aktuell nur sehr wenige Autobahnen, die innerorts verlaufen, wie Teilabschnitte der A 100 in Berlin, aber dennoch ist diese Ausnahme zu beherzigen.

Auch außerorts gibt es Situationen, in denen es erlaubt ist, von rechts zu überholen. Mehr dazu erfahren Sie in diesem Video:

Rechts überholen, wann ist es erlaubt?
Rechts überholen, wann ist es erlaubt?

Welche Konsequenzen hat ein Verstoß?

Wenn Sie außerorts jemanden rechts überholen oder innerorts die Ausnahmen nicht beachten, kann dies Konsequenzen nach sich ziehen und teuer für Sie werden.

Wer rechts überholt, obwohl dies innerorts an dieser Stelle nicht gestattet ist, der riskiert ein Bußgeld in Höhe von 30 Euro. Kommt es zur Gefährdung, zur Sachbeschädigung oder sind andere Verstöße damit verbunden, kann sich das Bußgeld noch erhöhen.

FAQ: Rechts überholen innerorts

Darf ich innerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholen?

Normalerweise ist es innerorts nur gestattet, von links zu überholen.

Gibt es Ausnahmefälle, in denen es erlaubt ist, innerorts rechts zu überholen?

Ja. Wie diese Ausnahmefälle aussehen, lesen Sie hier.

Welche Konsequenzen sind möglich, wenn ich ordnungswidrig innerorts rechts überhole?

Mit welchen Folgen Sie rechnen müssen, wenn Sie innerorts rechts überholen, obwohl dies verboten war, erfahren Sie hier.

Video: Überholen innerhalb geschlossener Ortschaften

Was Sie sonst noch zum Überholen innerorts wissen müssen, erfahren Sie in diesem Video.
Was Sie sonst noch zum Überholen innerorts wissen müssen, erfahren Sie in diesem Video.
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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

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