FAQ: Rechts-vor-links-Schild
Ja. An Kreuzungen, Einmündungen und Abzweigungen, an denen rechts vor links zu beachten ist, kann dies durch ein Verkehrszeichen verdeutlicht werden. Hierbei handelt es sich um das Gefahrenzeichen 102, welches eine Vorfahrt von rechts per Schild anzeigt.
Weist das entsprechende Schild auf rechts vor links hin, ist mit besonderer Aufmerksamkeit an die Kreuzung oder Einmündung heranzufahren. Verkehrsteilnehmer von rechts haben hier immer Vorfahrt. Da es sich um ein Gefahrenzeichen handelt, sollten Sie bremsbereit sein und gegebenenfalls immer anhalten können.
Missachten Sie das Verkehrsschild, das rechts vor links anzeigt, drohen Ihnen Sanktionen zwischen 25 und 120 Euro. Auch ein Punkt in Flensburg kann möglich sein. Der Tabelle können Sie entnehmen, wann Sie mit welchen Summen rechnen müssen.
Inhaltsverzeichnis
Wichtiges Gefahrenzeichen: Rechts vor links als Verkehrszeichen
Rechts vor links ist eine der wichtigsten allgemeinen Grundregeln im Straßenverkehr. Jeder Verkehrsteilnehmer sollte wissen, dass an Kreuzungen Fahrzeuge, die von rechts kommen, Vorfahrt haben. Das gilt immer dann, wenn keine anderen Verkehrszeichen, Verkehrsanlagen oder Polizeibeamte etwas anderes regeln.
An besonders gefährlichen oder unübersichtlichen Kreuzungen sowie Einmündungen wird oft auf die Regelung „Hier gilt rechts vor links!“ durch ein Schild zusätzlich hingewiesen. Aber auch an unscheinbaren Kreuzungen kann ein solches Schild als Warnung vor einer Gefahrenstelle aufgestellt sein. Darüber hinaus wird das Schild für rechts vor links meist auch angebracht, wenn an Kreuzungen oder Einmündungen die Verkehrsführung bzw. die Vorfahrtsregelungen geändert werden. Auch hier dient es als Hinweis auf eine Gefahrensituation, welche durch die Änderung entsteht.
Das Verkehrszeichen 102 gilt nach Anlage 1 zur Straßenverkehrsordnung (StVO) daher auch als Gefahrenzeichen. Gemäß § 40 StVO müssen Verkehrsteilnehmer bei solchen Zeichen folgende Verhaltensvorgaben beachten:
Gefahrzeichen mahnen zu erhöhter Aufmerksamkeit, insbesondere zur Verringerung der Geschwindigkeit im Hinblick auf eine Gefahrsituation (§ 3 Absatz 1).
Fahren Sie also an eine Kreuzung oder Einmündung heran, an der rechts vor links durch ein Verkehrsschild explizit angezeigt ist, müssen Sie entsprechend aufmerksam und vorsichtig agieren. Wichtig ist, dass Sie jederzeit bremsbereit sind und anhalten können, wenn dies notwendig ist. Doch welches Schild zeigt eigentlich rechts vor links an?
Wie sieht das Rechts-vor-links-Schild aus?
Das dreieckige Verkehrsschild an einer Kreuzung oder Einmündung mit Rechts-vor-links-Regelung hat einen weißen Hintergrund und einen roten Rand. Auf dem Hintergrund kreuzen sich zwei schwarze diagonale Balken.
Gefahrenzeichen wie das Rechts-vor-links-Schild gehen üblicherweise nicht mit neuen Vorschriften einher, sondern erfordern die schon benannte erhöhte Aufmerksamkeit. An einer Kreuzung oder Einmündung mit rechts vor links ist das Schild 102 innerorts meist unmittelbar vor der Gefahrenstelle zu finden. Außerorts kann es durchaus bereits 150 bis 250 m davor aufgestellt sein. Der größere Abstand soll es Verkehrsteilnehmer ermöglichen, ihre Geschwindigkeit entsprechend anzupassen und sich vorsichtig der Kreuzung zu nähern.
Sanktionen bei Missachtung vom Rechts-vor-links-Straßenschild
Missachten Sie die Warnung, welche durch das Rechts-vor-links-Schild angezeigt wird, müssen Sie durchaus mit Sanktionen rechnen. Beachten Sie die Verkehrsregeln zu Rechts vor links nicht, handelt es sich in der Regel um einen Vorfahrtsverstoß. Dieser gilt als Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Verwarngeld in Höhe von 25 Euro geahndet werden.
Gefährden Sie durch die Missachtung von einem Rechts-vor-links-Schild andere Verkehrsteilnehmer, fällt ein Bußgeld von 100 Euro an. Zudem wird ein Punkt in Flensburg eingetragen. 120 Euro und ebenfalls ein Punkt stehen zu Buche, wenn es zu einem Unfall kommt.
In der nachfolgenden Tabelle haben wir die möglichen Sanktionen nochmals zusammengefasst:
Verstoß | Bußgeld | Punkte in Flensburg |
---|---|---|
Vorfahrtsregel „rechts vor links“ missachtet | ||
… mit Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer | 25 | |
… mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer | 100 | 1 |
… mit Sachbeschädigung | 120 | 1 |