Rechtsbehelfsbelehrung: Was steckt dahinter?

Was verbirgt sich hinter den Ausdrücken Rechtsbehelfsbelehrung und Rechtsmittelbelehrung? Gibt es einen Unterschied zwischen beiden? Wie wird beides angewandt und welchen Nutzen bringt es Ihnen? Dies und vieles mehr erfahren Sie in diesem Ratgeber.

Rechtsmittel & Rechtsbehelf: Eine Definition

In der Regel können Sie immer ein Rechtsmittel gegen einen Beschluss einlegen.
In der Regel können Sie immer ein Rechtsmittel gegen einen Beschluss einlegen.

Eine Rechtsbehelfsbelehrung steht in enger Verbindung zu einem Einspruch, den Sie gegen einen Bußgeldbescheid einlegen können.

Mit einem Rechtsbehelf können Sie beispielsweise innerhalb der Einspruchsfrist für einen Bußgeldbescheid, ein Verfahren einleiten, welches sich gegen die Entscheidung einer Behörde oder eines Gerichts richtet. Es ist also ein Versuch, das Urteil einer Klage zu revidieren.

Was ist hierbei der Unterschied zum Rechtsmittel? Im Prinzip ist es von der Bedeutung identisch mit dem Rechtsbehelf. Der einzige Unterschied besteht darin, dass ein Rechtsmittel nur gegen einen behördlichen Beschluss genutzt werden kann.

Aufschluss über die Verwendung und Einlegung von einem Rechtsmittel finden Sie in der Rechtsmittelbelehrung im betreffenden Bescheid, der Ihnen zugestellt wurde – so zum Beispiel die Rechtsmittelbelehrung im Bußgeldbescheid. Die Fragen wie ein Rechtsmittel eingelegt werden kann und in welcher Frist, werden darin beantwortet. Realisiert werden kann ein Rechtsmittel beispielsweise durch eine Rechtsbeschwerde, eine Berufung oder eine Revision.

Demzufolge hat eine Rechtsbehelfsbelehrung dieselbe Bedeutung, wie eine Rechtsmittelbelehrung. Sie kann aber zusätzlich noch auf gerichtliche Bescheide angewandt werden. Beide Belehrungen finden Anklang im Steuerrecht, Strafrecht und in der Verwaltung.

Wie wird ein Rechtsbehelf angewandt?

Möchten Sie zum Beispiel die Strafe aus einem Bußgeldbescheid innerhalb seiner Frist anfechten, ist dafür zunächst einmal ein Widerspruch oder ein Einspruch notwendig, den Sie einreichen müssen. Dieser zählt unter die Kategorie der Rechtsbehelfe.

Rechtsbehelfsbelehrung: Einheitliche Muster gibt es nicht. Jede Behörde legt die genaue Formulierung selbst fest.
Rechtsbehelfsbelehrung: Einheitliche Muster gibt es nicht. Jede Behörde legt die genaue Formulierung selbst fest.

Haben Sie zu Ihrem Bescheid keine Rechtsbehelfsbelehrung im Verwaltungsakt erhalten, in welcher für einen Einspruch relevante Fristen, Formen und die betreffende Behörde genannt werden, heißt das jedoch nicht gleich, dass ein Urteil nicht rechtskräftig ist. Da es in solch einem Fall allerdings sein kann, dass Sie durch diese fehlende Rechtsbehelfsbelehrung Ihre Einspruchsfrist verpassen, haben Sie daran aber keine Schuld – schließlich wurde Ihnen diese Frist für den Antrag nicht mitgeteilt. Somit besteht für Sie die Option der sogenannten Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand.
 

Seit dem 01.01.2014 gibt es auch für alle Zivilprozesse eine Rechtsmittelbelehrung. Die ZPO, also die Zivilprozessordnung, hat diese nun integriert.

Rechtsbehelfsbelehrung: Muster

In Deutschland gibt es kein einheitliches Muster für die Rechtsbehelfsbelehrung. Jede Behörde und auch jedes Bundesland haben ihre eigenen Formulierungen für solch eine Belehrung, die es zu beachten gilt und die in irgendeiner Form schriftlich festgehalten sind. Es kann deshalb für die Rechtsbehelfsbelehrung kein einheitliches Beispiel gegeben werden. Deshalb kann eine Rechtsbehelfsbelehrung in NRW ganz anders aussehen als in Berlin. Eine Rechtmittelbelehrung und deren Formulierung hängt grundsätzlich von den Ansichten der jeweiligen Behörde ab.

Was jedoch in jedem Verfahren gleich ist, dass Sie eine Nachricht beziehungsweise eine Bekanntgabe bekommen, ob Ihr Rechtsmittel erfolgreich war oder nicht. Wird Ihnen ein Abhilfebescheid laut der Rechtsbehelfsbelehrung zugesandt, wurde das Urteil teilweise oder gänzlich aufgehoben. Wird Ihnen in Folge der Rechtsbehelfsbelehrung allerdings ein Widerspruchsbescheid zugestellt, war das Rechtsmittel, welches Sie eingelegt haben, erfolglos. Dieser Bescheid in Form eines Briefes enthält unter anderem eine Begründung, warum so entschieden wurde.

FAQ: Rechtsbehelfsbelehrung

Was genau ist die Rechtsbehelfsbelehrung beim Bußgeldbescheid?

Mit dem Bußgeldbescheid ordnet die Verkehrsbehörde eine Geldbuße und ggf. auch ein Fahrverbot an. Wegen dieser Negativwirkungen muss die Behörde den Betroffenen darüber aufklären, wie er sich gegen diesen Bescheid wehren kann. Dies geschieht mithilfe der Rechtsbehelfsbelehrung im Bescheid.

Welchen Rechtsbehelf sieht das Gesetz gegen einen Bußgeldbescheid vor?

Gegen den Bußgeldbescheid kann dessen Empfänger innerhalb von zwei Wochen ab dessen Zustellung Einspruch bei der erlassenen Behörde einlegen.

Ist der Bußgeldbescheid unwirksam, wenn die Rechtsbehelfsbelehrung darin fehlt?

Nein, der Bußgeldbescheid ist trotzdem wirksam. Allerdings hat der Betroffene nun gewöhnlich ein Jahr Zeit, um dagegen Einspruch einzulegen, und nicht nur die üblichen zwei Wochen.

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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

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2 Kommentare zu “Rechtsbehelfsbelehrung: Was steckt dahinter?

  1. Serch

    Guten Tag, wird die Zustellzeit des Briefes per Post bei einem Bußgeldbescheid gezählt? Ich bin ausländischer Staatsbürger und mein Brief wird noch zwei Wochen dauern

  2. Werner

    Wie lange muss man auf eine Antwort wegen ein einspruch warten.
    Mfg Werner

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