Bußgeldkatalog: Rechtsfahrgebot innerorts und auf der Autobahn

Hier finden Sie den aktuellen Bußgeldkatalog 2024, der die Bußgelder bei Missachtung des Rechtsfahrgebotes definiert.

TatbestandBuß­geldPunk­te
Rechtsfahrgebot missachtet mit gleichzeitiger Gefährdung anderer80,-1
... und Unfall verursacht100,-1
Rechtsfahrgebot in einer Kurve missachtet und andere gefährdet80,-1
Rechtsfahrgebot bei Gegenverkehr missachtet und andere gefährdet80,-1

Das Rechtsfahrgebot in Deutschland


Die Straßenverkehrsordnung kennt viele Regeln. Einige davon sind schwer nachzuvollziehen. Dazu gehört das Rechtsfahrgebot sicher nicht. Es ist eine grundlegende Vorschrift, die in den Fahrschulen meist nur am Rande erwähnt wird, weil sie als selbstverständlich vorausgesetzt wird. Auf den Straßen in Deutschland können Sie jeden Tag sehen, dass sich die Fahrzeugführer intuitiv danach richten.

Rechtsfahrgebot: Auf der Autobahn besonders wichtig.
Rechtsfahrgebot: Auf der Autobahn besonders wichtig.

Auf deutschen – und den meisten europäischen – Straßen gilt also das Rechtsfahrgebot. Innerorts wie außerorts wird so vermieden, dass es zu Zusammenstößen kommt. Ein reibungsloser Ablauf des fließenden Verkehrs soll gewährleistet werden. In Ländern wie Großbritannien oder Australien gilt dementsprechend ein Linksfahrgebot.

Doch auch bei uns kennt das Rechtsfahrgebot der StVO (Straßenverkehrsordnung) Ausnahmen. Welche das sind und wie hoch ein Bußgeld beim Rechtsfahrgebot ausfallen kann, klärt dieser Artikel.

Video: Wann gilt das Rechtsfahrgebot?

Wann Sie als Radfahrer das Rechtsfahrgebot befolgen müssen, erfahren Sie in diesem Video.
Wann Sie als Radfahrer das Rechtsfahrgebot befolgen müssen, erfahren Sie in diesem Video.

Was besagt das Rechtsfahrgebot?

In § 2 Absatz 2 heißt es im StVO zum Rechtsfahrgebot:

Es ist möglichst weit rechts zu fahren, nicht nur bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit.

Rechtsfahrgebot Beispiele für Innerorts und Autobahn
Rechtsfahrgebot: Beispiele für Innerorts und Autobahn

„Nicht nur“ in solchen Gefahrensituationen ist also möglichst weit rechts zu fahren. Auch, wenn keine potentiell gefährliche Situation vorliegt, gilt das Rechtsfahrgebot. Auf der Autobahn ist das besonders wichtig, da sich nachkommende Fahrzeuge sehr schnell nähern können. Aber welche Ausnahmen gibt es?

Rechtsfahrgebot auf der Autobahn und in der Stadt – Welche Unterschiede gibt es?

  • Rechtsfahrgebot auf der Autobahn: Hier werden keine Ausnahmen gemacht. Auch auf völlig freier Bahn ist rechts zu fahren. Schon wer ohne Grund auf dem Mittelstreifen fährt, riskiert ein Bußgeld und einen Punkt in Flensburg. Bei stockendem Verkehr kann zwischen den Spuren gewechselt werden. Bei Stau ist möglichst dicht an die Fahrbahnseite zu fahren. Stehende Fahrzeuge auf der linken Spur müssen also ganz links zum Halten kommen. So soll eine Notfallschneise entstehen für nachkommende Rettungsfahrzeuge.
  • Rechtsfahrgebot in der Stadt: Für Fahrzeuge mit 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse gilt auf mehrspurigen Straßen in eine Richtung das Rechtsfahrgebot nicht. Sie können die Spur frei wählen. Innerorts darf deshalb auch auf der rechten Spur schneller gefahren werden als links.

Was droht bei Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot?

Wenn Sie bei gleichzeitiger Gefährdung Anderer das Rechtsfahrgebot missachtet haben, wird ihnen ein Bußgeld von 80 Euro, sowie ein Punkt in Flensburg blühen. Oft kommt es auf freien Autobahnen zu einem solchen Verstoß. Das Rechtsfahrgebot gilt jedoch immer, daran sollten Sie denken.

FAQ: Rechtsfahrgebot

Was ist das Rechtsfahrgebot?

Das Rechtsfahrgebot in Deutschland schreibt vor, immer möglichst weit rechts zu fahren. Was das im Einzelnen bedeutet und welche Ausnahmen es gibt, können Sie unserer Infografik entnehmen.

Wo gilt das Rechtsfahrgebot?

Das gilt vor allem auf der Autobahn, wenn fließender Verkehr und nicht etwa Stau besteht. Im Stadtverkehr dürfen Sie auch auf der linken Seite fahren, wenn Ihr Fahrzeug weniger als 3,5 t wiegt und mehrere Spuren für eine Fahrtrichtung vorhanden sind.

Droht ein Bußgeld, wenn ich dagegen verstoße?

Ja, wenn Sie gegen das Rechtsfahrgebot der StVO verstoßen, drohen 80 Euro Bußgeld und ein Punk in Flensburg.

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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

Bildnachweise

36 Kommentare zu “Bußgeldkatalog: Rechtsfahrgebot innerorts und auf der Autobahn

  1. ghostie

    huhu ich habe hier quch mal ein paar frägchen.
    1. Rechts in der stadt =freier rad weg aber 1 Rennradfahrer fährt direkt auf der straße. Darf er das?
    2. bei einer 3 spurigen unbegrenzeter autobahn fährt ein fahrzeug mit 180 von der mittelspur ordnet sich ein fahrer (für einen überholvorgang) in die linke spur bei einem abstand vom herankommendem fahrzeug von c.a. 150 Meter ein (während er den blinker betätigt)
    der anfang vom einordnen beginnt aber 1 sekunde vorher.
    wenn das herankommende fahrzeug es n7cht rwchtzeitig schafft abzubremsen und es kommt zu einem unfall. Wer trägt die schuld?
    3. Ein Radfahrer schert vom radweg in die fahrbahn (innerorts) ohne zu schauen einfach ein und es kommt zu einem unfall wer ist schuld ?

  2. Hendrik

    Ich habe auf einer Einspurigen Straße Innerorts ein PKW über den Radweg überholt mit meinem Motorrad. Da es vorher zu einem Zwischenfall mit der PKW Fahrerin kam. Womit muss ich in der Probezeit rechnen.

    PS der Radweg war auf der Straße und nicht auf dem Bürgersteig. Und es waren keine Radfahrer unterwegs und somit auf keiner gefährdet.

    Bitte um Antwort

    Mfg

  3. Stefan N.

    Ich möchte ein Kommentar, daß weiter oben gemacht wurde (von Anna am 13.08.17) aufgreifen und folgendes fragen. Also ich habe ein 75 PS Golf 5, der wegen der Gasanlage nur c.a. 140 Km/h fährt. Ich halte mich an das Rechtsfahrgebot, weil ich die Mittelspur Arsc…her nicht leiden kann. Ich arbeite nachts und fahre meistens gegen 21:00 zur Arbeit und gegen 6:30 – 7:00 wieder zurück nachhause. Ich habe da immer an die 40 Km Autobahn hin- und 40 zurück zu fahren (Hälfte davon ohne Geschwindigkeitsbegrenzung) und erlebe jede Nacht, Leute die sich an dieses dämliche Rechtsfahrgebot einfach nicht halten!!! So, nun komme ich mit 140 Sachen auf der rechten Spur und muss mich entweder vor den Boliden die mit über 250 Km/h von hinten kommen, vordrängen oder „einfach“ weiter gerade aus fahren, und meine Spur beibehalten. Wie kann es sein, daß der, der dauerhaft im Unrecht handelt und mich durch seine Ignoranz gefährdet, nicht wirklich etwas befürchten muss, ich aber der gesetzestreu handelt, mein Leben auf Spiel setzen muss und dann wahrscheinlich auch noch bestraft werde, denn ich wette daß, wenn eine Zivilstreife die Szene mitbekommen würde, wären sie in erster Linie hinter mir, bevor sie den Mittelspur Kriecher aus dem Schlaf reißen würden. Wenn ich, wie in Russland mittlerweile üblich, mir eine Dash Cam zulegen würde, könnte ich damit verwertbare Beweise liefern, oder würde ich, mal wieder, wie in Deutschland üblich, womöglich gegen die Datenschutzbestimmungen verstoßen, und statt bei eine Aufklärung zu helfen, mich selber in irgend etwas rein reite? Sorry wegen der Komplexität der Frage, aber es würde mir sehr viel bedeuten, zu wissen, wie man hier am besten handeln sollte. Danke im Voraus.

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Stefan,
      vom Einsatz einer Dash Cam raten Experten in der Regel ab. Wichtige Gründe stellen dabei die Datenschutzbestimmungen und der mögliche Missbrauch des Videomaterials dar.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  4. Tino

    Was ist wenn ein Autofahrer auf ein Weg nur für Fahrradfahrer und Landwirtschaft frei ist lang fährt?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Tino,

      dann fallen unter Umständen ein Bußgeld und auch ein Punkt an, sollten Sie erwischt werden. Die genaue Sanktion ist von Bundesland und den genauen Umständen vor Ort abhängig.

      Das Team von bussgeld-info.de

  5. Anna

    Hallo,
    momentan bin ich häufig auf der Autobahn unterwegs. Da ich flexibel bin, versuche ich immer verkehrsgünstig zu fahren. Oft komme ich auf der relativ leeren Autobahn zu folgender Situation:
    Ich fahre rechts, alle drei Spuren sind frei nur auf der Mittelspur „schleicht“ einer… Muss ich aufgrund seines missachtens des Rechtsfahrgebots nun die Spur wechseln, also von ganz rechts nach ganz links, um ihn zu überholen, wo doch meine Spur komplett frei ist?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Anna,

      ja. Sie dürfen das Fahrzeug nicht von rechts überholen. Die Person, die auf dem Mittelstreifen fährt, obwohl die recht Spur frei ist, handelt in dem Moment ordnungswidrig.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  6. Marcel

    Hallo,

    seit etwa einer Woche fahre ich mit einem Arbeitskollegen auf der Fahrt zur Arbeit mit ihm mit. An einer Stelle auf der Autobahn ist es 3-spurig allerdings gilt dort Tempo 100km/h. Er fährt brav die 100km/h allerdings fährt er nicht rechts rüber, er bleibt mal auf dem linken, mal auf dem mittleren Fahrstreifen. Wir wurden einige Male rechts überholt. Als ich das Rechtsfahrgebot ansprach, sagte er nur: „Hier ist 100, die dürfen nicht schneller“. Wie kann man ihm am besten begreiflich machen, dass er ein Fehlverhalten an den Tag legt. Ich bin kein Experte, habe auch keinen Führerschein, kenne mich nur ein wenig aus.

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Marcel,

      wenn Ihr Kollege nicht mit sich reden lässt, haben Sie wohl alles Ihnen Mögliche getan.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  7. Dieter K.

    Wir brauchen weder 130 als generelles Tempolimit ( wäre froh wenn man öfters mal wieder schneller als 130 km/h fahren könnte ) noch ein rechts überholen auf den Autobahnen, wenn sich jeder VT sich nur etwas an die vorgegebenen Bestimmungen halten würde ! Das heißt .. Rechtsfahrgebot .. nicht überholen wenn die Geschwindigkeit nur unwesentlich über dem zu überholendem Fahrzeug liegt . Und Rücksichtsname untereinander mit mehr Toleranz dem anderen gegenüber. Das bedeutet aber auch nicht immer und grundsätzlich auf sein „Recht “ bestehen. Oder mit aller Gewalt durchzusetzen versuchen.

  8. Christian M.

    Wie viele sich „beschweren“ und einfach nur die Geschwindigkeit noch höher übertreten wollen als der Mittelspurfahrer weiß jeder hier, der schonmal Autobahn gefahren ist. Es ist selten die Rede von Extremfällen (80km/h ganz links) sondern eher 140km/h linke Spur bei Begrenzung 130 und man will aber noch schneller fahren und der andere hindert einen an der Geschwindigkeitsübertretung. Wir brauchen meiner Meinung nach: 1. absolutes, generelles Tempolimit 130 auf allen Autobahnen und Rechtsfahrgebot ab erlaubter Geschwindigkeit abschaffen. (Bei erreichen des Tempolimits darf man überall fahren, muss nur noch Polizei etc. vorbeilassen) Schon wäre Reisen auf deutschen Autobahnen kein Krampf mehr.

  9. Rock123

    In anderen europäischen Ländern ist es sofort strafbar, wenn der Fahrer nicht auf der rechten Spur fährt (auf Autobahn, wenn nicht beim Überholung), egal ob gefährlich oder wie viele Bahnen verfügbar sind.
    Die Polizei sollte aktiver sein.

  10. Guggel725

    Hallo,

    bin auf dem Parkplatz eines Supermarktes zu weit links an den parkenden Autos vorbei gefahren, weil die Spiegel der parkenden Autos in die Fahrbahn ragten. Es gab keinen Mittelstreifen (Fahrbahnbegrenzung). In einer Linkskurve zur Ausfahrt des Parkplatzes hin kam mir ein Fahrzeug entgegen und hat nicht angehalten und ist mir in die Fahrertür gefahren. Nun soll ich Bußgeld von 100,00 € zahlen. Greift die Regel des Rechtsfahrgebotes hier überhaupt. Wie weit darf man Abstand von den parkenden Autos halten, wenn diese bis auf die Grenze der Parklücke geparkt sind?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Guggel725,

      grundsätzlich dürfen Sie beim Einhalten eines Seitenabstandes zu parkenden Fahrzeugen nicht die Fahrzeuge der Gegenfahrbahn behindern.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  11. Andreas

    Hallo, wie ist es denn wenn auf drei Spuren unterschiedliche Geschwindigkeiten gelten? Bsp. Links und Mitte 100, rechts 80. Das ist oft bei Steigungen der Fall.
    Gruß Andreas

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Andreas,

      oft wird in solchen Fällen bei Geschwindigkeitsverstößen auf der rechten Spur viel Kulanz gewährt. Außerdem darf vom Rechtsfahrgebot bei geringer Verkehrsdichte abgewichen werden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  12. MS Sankyo

    Frage: Bin auf einer kurvigen Landstraße mit durchgezogenem Mittelstreifen bergauf gefahren und habe (lauter gegnerischem Zeugen) in der Kurve die Mittellinie überfahren und dadurch das entgegenkommende Fahrzeug mit meinem Außenspiegel touchiert. Beide (bei mir und Gegner) Spiegel sind ab. Habe ich gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen? Oder ist das Überfahren einer durchgezogenen Mittellinie die Straftat? Mit welchem Busgeld muss ich Rechnen? Gibt’s dafür Punkte?
    Herzlichen Dank für jede Rückmeldung
    Manu

    1. bussgeld-info.de

      Hallo MS Sankyo,
      für das verbotswidrige Überfahren der Fahrstreifenbegrenzung droht bei einem Unfall ein Verwarngeld in Höhe von 35 €.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  13. Andreas A.

    Also mir ueberholt ein Sattelschlepper mein Sattelschlepper auf der landstrasse Geschwindigkeit ca 60km/h fahre rechts drossel die Geschwindigkeit und halte sogar noch am rechten Fahrbahnrand an als ich sah das das uberholende Fahrzeug in der nachfolgenden Kurwe schneidet es kam gegenverkehr die Fahrerin vom Gegenverkehr zeigtenicht den lkw an der ihr in der kurwe entgegen kam sondern mich, obwohl ich amrrechten Fahrbahnrand Stand bekam auch noch recht ich bekam 1 Punkt in Flensburg

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Andreas,

      in solchen Fällen empfiehlt es sich, einen Anwalt für Verkehrsrecht zu Rate zu ziehen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  14. Ott

    Offensichtlich gibt es lt. ADAC eine Sonderregelung im Rechtsfahrgebot auf 3-spurigen oder mehrspurigen Autobahnen. Wie gross darf oder muss die Lücke zwischen fahrenden Fahrzeugen auf der rechten Fahrspur der 3-spurigen Autobahn sein, um ungestraft auf dem Mittelstreifen weiter fahren zu dürfen?
    Lutz

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Ott,

      § 7 Absatz 3c der Straßenverkehrsordnung (StVO) sagt hierzu Folgendes: „Sind außerhalb geschlossener Ortschaften für eine Richtung drei Fahrstreifen mit Zeichen 340 gekennzeichnet, dürfen Kraftfahrzeuge, abweichend von dem Gebot möglichst weit rechts zu fahren, den mittleren Fahrstreifen dort durchgängig befahren, wo – auch nur hin und wieder – rechts davon ein Fahrzeug hält oder fährt.“ Die Rechtsprechung geht davon aus, dass ein Fahrzeug dann auf die rechte Spur wechseln muss, wenn es dort mindestens 20 Sekunden bei gleichbleibender Geschwindigkeit fahren könnte, bevor es einem anderen Fahrzeug ausweichen muss (Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf, Az. 2 Ss (OWi) 318/89 – (OWi) 93/89 II).

      Ihr Bussgeld-Info Team

  15. Stine

    Sehr geehrtes Team,
    ich fuhr mit dem Taxi auf der linken Spur auf der Autobahn, hatte überholt und bin nicht direkt wieder zurück auf die rechte Spur. Ich habe sofort die Spur gewechselt, als ein Fahrzeug mit erhöhter Geschwindigkeit (mehr als erlaubt), hinter mir auftauchte. D.h., es lag keine Gefährdung oder eine erhebliche Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer vor (Bußgeld ja? aber KEINEN Punkt). Rechtsfahrgebot mit Behinderung kann nicht korrekt sein. Als Zeuge: der Fahrgast im Wagen. Wie kann ich gegen den Vorwurf argumentieren?

    Mit freundlichem Gruß

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Stine,
      Einspruch gegen den Bußgeldbescheid können Sie immer innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt des Bescheids einlegen. Ob es sich in Ihrem Fall lohnt, sollten Sie zusammen mit einem Rechtsanwalt abwägen. Wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  16. Daniel

    Trotz leerer Autobahnen ist es leider alltäglich, dass Autofahrer eine Spur zu weit links fahren. Einige fahren sogar zwei Spuren weiter links, haben also bei einer vierspurigen, leeren Autobahn zwei Spuren rechts von sich frei. Die Polizei allerdings schreitet nicht ein, ankommender Verkehr ausgebremst wird, sobald ein zu weit links befindliches Fahrzeug von einem langsam fahrenden Fahrzeug überholt werden muss.

    Der Bußgeldkatalog sieht leider nur eine Strafe bei Gefährdung vor, weswegen die Polizei nicht einschreitet. Ab wann liegt eine Gefährdung vor und wann kann man derartige Fälle der Polizei melden?

    Viele Grüße

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Daniel,

      in Deutschland gilt das Rechtsfahrgebot. Wer dieses missachtet und gleichzeitig andere gefährdet, muss mit einem Bußgeld von 80 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Liegt keine Gefährdung oder eine erhebliche Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer vor, dann schreitet die Polizei hier in der Regel nicht ein.

      Bekommen Sie eine gefährliche Situation mit, in welcher ein Fahrer das Rechtsfahrgebot missachtet und dabei andere gefährdet, zum Beispiel wenn der Sicherheitsabstand erheblich unterschritten ist, können Sie versuchen, das zu melden, sind aber in der Regel in der Beweispflicht.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  17. Ben

    Hallo,

    wie sieht es mit dem Rechtsfahrgebot für Radfahrer bei mehrspurigen Straßen innerorts aus?

    Beste Grüße

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Ben,

      für Fahrradfahrer gilt das Rechtsfahrgebot, es sei denn, Sie wollen links abbiegen und es gibt eine separate Linksabbiegerspur. Dann müssen Sie sich auch dementsprechend einordnen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

      1. bib

        Lässt sich diese Aussage anhand von Stvo o. ä. belegen? Oder ist das eher eine private Meinung?
        M. E. ist auch ein Fahrrad „ein Fahrzeug unter 3,5t“ weswegen hier auch die freie Spurwahl gilt.

        1. bussgeld-info.de

          Hallo bib,

          das Rechtsfahrgebot für Fahrradfahrer ist in § 2 Absatz 2 der StVO verankert: „Es ist möglichst weit rechts zu fahren, nicht nur bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit.“ Diese Regel gilt für alle Fahrzeuge, also auch für Fahrräder.

          Ihr Bußgeld-Info Team

          1. bib

            Danke, aber meine Rückfrage bezog sich nicht auf §2, sondern auf die bereits weiter oben in den Kommentaren nachgewiesene Unwirksamkeit des Rechtsfahrgebots *innerorts* (§7 Absatz 3)
            Habe mittlerweile jedoch selbst nachlesen können, daß diese Ausnahme nur für *Kraft*fahrzeuge bis 3,5 t gilt, wozu Fahrräder nicht zählen, E-Bikes hingegen sehr wohl.

  18. Wozu? Anyonym...

    Bei der Zusammenfassung steht, dass man innernorts (mehrspurig) nur links überholen darf… Absoluter Schwachsinn. Natürlich darf man innerorts rechts „überholen“. Alles andere macht garkeinen Sinn…

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Anonym,

      unter gewissen Umständen ist das Überholen innerorts auch rechts gestattet. Wann dies der Fall ist, ist in der Straßenverkehrsordnung geregelt. Da in der Tat rechts auch schneller als links gefahren werden darf, kann ein Überholvorgang in der Stadt deshalb auch nicht ausgeschlossen werden. Außerdem darf beispielsweise an Kreuzungen, die durch Ampeln geregelt werden sowie bei Fahrstreifen mit Pfeilen, die in verschiedene Richtungen weisen, rechts vorbeigefahren werden.

      Vielen Dank für Ihren Hinweis.

      Ihr Bussgeld-Info Team

      1. Uwe

        Und wer kontrolliert das?Kein Mensch.Genauso wie das Handyverbindung.Haben letztens ein Auto des Ordnungsamtes Oberhausen gesehen der fröhlich telefonierend durch die Gegend fuhr.

  19. R Hund

    „Rechtsfahrgebot in der Stadt: Für Fahrzeuge mit 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse gilt auf mehrspurigen Straßen in eine Richtung das Rechtsfahrgebot nicht. Sie können die Spur frei wählen. Überholt werden darf nur links!“
    Das ist leider nicht korrekt. In der Stadt darf mit Fahrzeugen bis 3,5 Tonnen rechts überholt (schneller gefahren) werden, wenn es mehrere Fahrspuren in eine Richtung gibt.
    Siehe StVO §7 Abs. 3:
    (3) Innerhalb geschlossener Ortschaften – ausgenommen auf Autobahnen (Zeichen 330.1) – dürfen Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t auf Fahrbahnen mit mehreren markierten Fahrstreifen für eine Richtung (Zeichen 296 oder 340) den Fahrstreifen frei wählen, auch wenn die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 nicht vorliegen. Dann darf rechts schneller als links gefahren werden.

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